Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades (mit kostenlosem PDF)
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad beziehen, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades stellen. Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen formlosen Musterantrag.
Die Anforderungen an die Pflege ändern sich oft im Laufe der Zeit. Pflegeaufwand und Pflegebedürftigkeit erhöhen sich beispielsweise durch eine Verschlechterung der Krankheit. Wenn der vergebene Pflegegrad (früher Pflegestufe) nicht mehr der aktuellen Situation entspricht, ist es ratsam, eine Höherstufung des Pflegegrades zu beantragen. Wir erläutern Ihnen alles, was Sie rund um das Thema Pflegegrad-Höherstufung wissen sollten. Stellen Sie sicher, dass Sie wirklich den Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) erhalten, der Ihnen zusteht.
Grundsätzliches zur Höherstufung des Pflegegrades
- Gesetzlich festgelegt dürfen Sie alle sechs Monate eine Höherstufung des Pflegegrades oder eine Überprüfung der Pflegesituation beantragen.
- Bei rapider Verschlechterung des Gesundheitszustands kann der Antrag auf Pflegegrad-Höherstufung jederzeit gestellt werden.
- In Sonderfällen (rapide Veränderung der Pflegesituation, Heimaufenthalte und Wechsel des Pflegepersonals) kann eine Überprüfung der Pflegeumstände auch von Seiten der Pflegekasse gestellt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Wiederbegutachtung.
- Der Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades (bis 2017 Antrag auf Höherstufung der Pflegestufe) ist unabhängig davon, welche Erhöhung sie anstreben (auf Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5).
Hinweis: 20% aller Pflegebedürftigen haben einen zu niedrigen Pflegegrad (früher Pflegestufe). Dennoch werden etwa 60% aller Anträge auf Höherstufung von den Kassen abgelehnt.
Unser Angebot zur Pflegegrad-Höherstufung
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung oder begleiten Sie mit unserem erfahrenen Team durch den Prozess einer Höherstufung der Pflegeleistungen.
Kostenlose Beratung zur Höherstufung – kontaktieren Sie uns.
Unsere Pflegeexperten haben bereits unzählige Pflegegrad-Einstufungen und Widerspruchsverfahren erfolgreich begleitet. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und bilden uns fortlaufend weiter. So sind wir im Bereich der Pflegethemen immer auf dem neuesten Stand.
Auf uns können Sie sich verlassen: Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt.

Auf Anfrage erhalten Sie den Antrag für Ihre Höherstufung der Pflegeleistungen postalisch oder als Download von der Website Ihrer jeweiligen Pflegekasse. Die Anträge einzelnen Krankenkassen auf eine Pflegegrad-Höherstufung unterscheiden sich stark voneinander.
Tipp: Wir von Dr. Weigl & Partner haben Ihnen ein generell gültiges und vereinfachtes Antragsformular aus den Varianten der verschiedenen Kassen, AOK, AOK Plus, Barmer, DAK, IKK, KKH, Techniker Krankenkasse (TK) und VIACTIV, erstellt. So wird der Antrag auf einen höheren Pflegegrad (früher Antrag auf eine höhere Pflegestufe) deutlich vereinfacht.
Hinweis: Beachten Sie Ihre Möglichkeit, nach sechs Monaten eine Neubegutachtung Ihrer Pflegesituation einzufordern. Oftmals kann sich der Pflegeaufwand – und somit der benötigte Pflegegrad – erhöhen.
Antrag auf Höherstufung der Pflegeleistungen
Mit unserem vereinfachten Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades können Sie Ihre Pflegekasse kontaktieren. Gerne unterstützen wir Sie nach dem Download bei der korrekten Ausfüllung.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre und versichern Ihnen, dass Ihre Daten nicht verkauft oder an Drittparteien weitergegeben werden. Der Datenschutz ist uns sehr wichtig.
Ausfüllen des Antrags auf Höherstufung der Pflegeleistungen
Sie beziehen einen Pflegegrad (früher Pflegestufe), dessen Geldleistungen für Ihre Pflege nicht mehr ausreichen? Durch den Antrag auf Pflegegrad-Höherstufung ebnen Sie den Weg für eine erneute Begutachtung und die Möglichkeit auf angemessene Bezüge.
Im Gegensatz zum Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung fallen Höherstufungsanträge weniger umfangreich aus. Diese lassen sich in fünf Abschnitte unterteilen:
- Personalien,
- bevollmächtigte Person,
- Höherstufungsgrund,
- Begutachtungstermin sowie
- MDK-Gutachten und Unterschrift.
Wir erklären sämtliche Punkte des Höherstufungsantrags, sodass Sie den Pflegegrad (früher Pflegestufe) erhalten, der Ihnen zusteht.
1. Personalien der pflegebedürftigen Person
Zu Beginn gilt es, Ihre jeweilige Pflegeversicherung als Adressaten und sich selbst als Absender einzutragen.
2. Bevollmächtigte Person
- Im zweiten Abschnitt können Sie Ihre zuständige Pflegeperson bzw. Vertrauten eintragen, um die Kommunikation und den Datenaustausch mit den Krankenkassen zu beschleunigen.
- Sollte sich die Vertrauensperson gegenüber dem Pflegegrad-Antrag (früher Pflegestufenantrag) verändert haben, fügen Sie bitte entsprechende Nachweisdokumente hinzu.
3. Höherstufungsgrund
- Da Sie Ihre Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege etc.) höherstufen lassen wollen, kreuzen Sie den entsprechenden Reiter an.
- Unser Formular bietet Ihnen die Möglichkeit, mit wenigen Worten zu beschreiben, warum sich Ihre jetzige Pflegesituation verschlechtert hat und sie einen höheren Pflegegrad (bis 2017 höhere Pflegestufe) benötigen. Die Krankenkasse erhält so einen ersten Überblick über Ihren Pflegebedarf, sodass der richtige Pflegegrad vergeben wird.
4. Begutachtungstermin (mit anwesendem Pflegegutachter)
- Um eine Höherstufung des Pflegegrads zu erreichen, steht eine weitere Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) aus.
- Ihrer kurzen Begründung folgen die wichtigen Angaben zur Terminfindung.
- Notieren Sie, welche Tage bei Ihnen für einen Begutachtungstermin nicht passen. Es gibt allerdings keine Garantie, dass der MDK Ihre Termineinschränkungen berücksichtigt.
5. MDK-Gutachten und Unterschrift
- Sie können von Ihrer Pflegeversicherung das vorherige Gutachten des Antrags auf Pflegeleistungen anfordern. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Unterschiede zu Ihrer jetzigen Situation zu verdeutlichen. Auch der zusätzliche Pflegeexperte, der den Begutachtungstermin vornimmt, erhält so mehr Informationen zu Ihrer Pflegesituation.
- Abschließend unterschreiben Sie oder Ihre bevollmächtige Person den Höherstufungsantrag und übersenden diesen an Ihre Pflegeversicherung.
Im Folgenden haben wir eine Übersicht zu den Postanschriften der relevantesten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland für Sie zusammengestellt. So kann Ihr Antrag direkt in das richtige Postzentrum Ihrer jeweiligen Pflegekasse übersandt werden:
Baden-Württemberg |
AOK Baden-Württemberg Presselstraße 19, 70191 Stuttgart |
Bayern | AOK Bayern
Carl-Wery-Straße 28, 81739 München |
Bremen | AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Straße 95, 28195 Bremen |
Hessen | AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg |
Niedersachsen | AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover |
Berlin/Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern | AOK Nordost
Behlertstraße 33A, 14467 Potsdam |
Nordrhein-Westfalen | AOK Nordwest
Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund |
Sachsen, Thüringen |
AOK PLUS Postanschrift: 01058 Dresden |
Rheinland-Pfalz, Saarland | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg |
Hamburg, Schleswig-Holstein | AOK Hamburg
Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf |
Sachsen-Anhalt | AOK Sachsen-Anhalt
Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg |
Niedersachsen | AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover |
Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein | DAK Gesundheit Postzentrum
22788 Hamburg |
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | DAK Gesundheit Postzentrum
22778 Hamburg |
Bayern | DAK Gesundheit Postzentrum
22776 Hamburg |
Baden-Württemberg | DAK Gesundheit Postzentrum
22789 Hamburg |
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | DAK Gesundheit Postzentrum
22779 Hamburg |
Nordrhein-Westfalen | DAK Gesundheit Postzentrum
22777 Hamburg |
Postleitzahlbereich 00001 – 46999 |
BARMER
42266 Wuppertal |
Postleitzahlbereich 47000 – 99999 |
BARMER
73524 Schwäbisch-Gmünd |
bundesweit | Techniker Krankenkasse
20915 Hamburg |
bundesweit | KKH Kaufmännische Krankenkasse
30125 Hannover |
bundesweit | VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang, 45064 Essen |
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern | IKK Südwest
Berliner Promenade 1, 66111 Saarbrücken |
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern | IKK Nord
Postfach 160235, 19061 Schwerin |
Baden-Württemberg, Berlin, Thüringen, Nordrhein-Westfalen | IKK classic
Tannenstraße 4b, 01099 Dresden |
Im nächsten Schritt wird sich der MDK mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine erneute Begutachtung der veränderten Pflegesituation durchzuführen. Im besten Falle erhalten Sie nach einigen Wochen einen höheren Pflegegrad mit verbesserten Pflegeleistungen.
Hinweis: Das Team von Dr. Weigl & Partner steht Ihnen gerne kompetent und tatkräftig zur Seite, damit Sie die maximalen Zulagen für Ihre Pflege durchsetzen können. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung zu allen Pflegethemen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.