Die Pflegeversicherung

Veröffentlicht am: 12.01.2023

Die Pflegeversicherung stellt finanzielle Hilfen für Pflegebedürftige bereit und regelt, welche Leistungen im Pflegefall in Anspruch genommen werden können.

Am 1. Januar 1995 wurde in Deutschland erstmals die Pflegeversicherung eingeführt. Sie bildet einen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung und soll der finanziellen Absicherung des Risikos, im Alter oder durch eine Erkrankung oder einen Unfall pflegebedürftig zu werden, dienen. Es handelt sich bei der Pflegeversicherung um eine Pflichtversicherung, von der jeder gesetzlich und privat Krankenversicherte in Deutschland betroffen ist.

Während Personen, die gesetzlich versichert sind, automatisch in die Pflegeversicherung aufgenommen werden, müssen privat krankenversicherte Personen eine private, zusätzliche Pflegeversicherung abschließen. Als Teil der Sozialversicherung ist die Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB XI) gesetzlich geregelt. Neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Pflegeversicherung damit einer von insgesamt fünf Pfeilern der Sozialversicherung.

Sie ist in der Regel an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse eines Versicherungsnehmers angeschlossen, die diesen der entsprechenden Pflegekasse zuordnet und auch die Beiträge erhebt. Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen das Pflegerisiko abzusichern. Die Beitragspflicht ist paritätisch geregelt, d. h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind zur Zahlung von etwa gleichen Anteilen verpflichtet.

Welches Ziel verfolgt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung dient in erster Linie dazu, Personen, die pflegebedürftig sind oder werden, finanziell zu entlasten und ihnen ein weitgehend selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Wer pflegebedürftig ist, schafft es nicht mehr, seinen Alltag eigenständig zu gestalten, und ist bei täglichen Verrichtungen sowie in hauswirtschaftlichen Belangen auf Unterstützung angewiesen.

Die Ursachen für die Pflegebedürftigkeit können z. B. langanhaltende körperliche Erkrankungen, körperliche oder geistige Behinderungen sowie kognitive Krankheiten wie beispielsweise eine Demenz sein. Der verbleibende Grad der Selbstständigkeit regelt, in welcher Höhe ein Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung unterstützt wird: Abhängig davon, wie lange die Pflegebedürftigkeit anhalten wird, wie umfangreich die täglich Pflege ist und in welcher Form diese erfolgen soll, wird festgelegt, welche Pflegeleistungen zu welchem Zeitpunkt erhält.

Um den Grad der Pflegebedürftigkeit in finanzielle Leistungen umrechnen zu können, richtet sich die Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2017 nach einem System aus insgesamt fünf Pflegegraden. Diese regeln die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit im Einzelnen. So erhalten Pflegebedürftige, die sich noch weitgehend selbst versorgen können, aber z. B. in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, niedrigere Leistungen als Personen, die rund um die Uhr auf eine Pflegekraft angewiesen sind.

Wie die Pflegebedürftigen unterstützt werden wollen, dürfen sie weitestgehend selbst entscheiden. Die Pflegeversicherung bietet ihnen die Möglichkeit, entweder ein Pflegegeld oder sogenannte Pflegesachleistungen zu beantragen. Das Pflegegeld ist dazu gedacht, pflegende Angehörige finanziell zu entlasten. Wollen die Versicherungsnehmer dagegen von einem professionellen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, kommen sogenannte Pflegesachleistungen zum Einsatz.

Zudem ist auch eine Kombination aus beidem möglich. Häufig kann die Pflegeversicherung jedoch nicht sämtliche Kosten decken, so dass der Pflegebedürftige oder seine Familie die weiteren Kosten selbst tragen muss.

Wozu wird die Pflegeversicherung benötigt?

Schon jetzt sieht sich Deutschland einer immer älter werdenden Bevölkerung gegenüber. Während im Durchschnitt immer weniger Kinder geboren werden, erhöht sich gleichzeitig die Lebenserwartung. Dies ist ein Problem, das viele Industrienationen betrifft: Mit weniger als 2 Kindern, die pro Familie geboren werden, und sich stetig verbessernden medizinischen Entwicklungen wird die Gesellschaft zwangsläufig immer älter.

Was nach einer positiven Entwicklung klingt, hat jedoch auch eine Kehrseite: Auch bei einer höheren Lebenserwartung liegt die statistische Wahrscheinlichkeit, ab einem Alter von ca. 80 Jahren pflegebedürftig zu werden, bei derzeit rund 32 Prozent.

Je älter die Bevölkerung also wird, desto höher ist auch der Anteil pflegebedürftiger Menschen, die auf Unterstützung durch Angehörige oder einen Pflegedienst angewiesen sind, Tendenz steigend. Gleichzeitig gibt es weniger Kinder, die zudem oft berufstätig sind und sich in vielen Fällen nicht ausreichend um ihre älteren Familienmitglieder kümmern können.

Die Pflegeversicherung erfüllt den Zweck, diese Diskrepanz aufzufangen. Wenn sich die Familienmitglieder nicht mehr um pflegebedürftige Menschen kümmern können, muss dies der Staat übernehmen. Mithilfe der Beiträge aus der Pflegeversicherung soll die Grundpflege pflegebedürftiger Personen ermöglicht werden, um diesen ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu gewährleisten.

Mit unserem Expertenteam an Ihrer Seite erreichen Sie die Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Unabhängig davon, ob Sie einen Pflegegrad Antrag stellen wollen, einen Widerspruch beim Pflegegrad gegen die zu niedrige Einstufung anstreben oder Ihren derzeitigen Pflegegrad erhöhen möchten, weil sich die derzeitige Pflegesituation verschlechtert hat. Wir unterstützen Sie gerne in allen Prozessen.

 

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