MD-Coaching

Der Termin zur Begutachtung mit dem Medizinischen Dienst (MD, vormals MDK) entscheidet über die Höhe Ihrer künftigen Pflegeleistungen. Von dieser kurzen Momentaufnahme Ihrer Pflegesituation hängt viel ab: Mit einem höheren Pflegegrad erhalten Sie bis zu 20.000 € mehr an Leistungen.

Nach Ihrem Pflegegrad-Antrag oder Antrag auf Höherstufung wird der Medizinische Dienst (MD, vormals MDK) beauftragt zu prüfen, wie hoch Ihr Unterstützungsbedarf im Alltag ist. Dabei orientiert sich der Gutachter an einem gesetzlich definiertem Fragenkatalog. Darin enthalten sind 64 Fragen zu sechs verschiedenen Lebensbereichen. Einzelne falsch erfasste Punkte können dabei schnell zu einem ungerechten Ergebnis führen. Das MUSS nicht sein. Überlassen Sie nichts dem Zufall und bereiten sich bestmöglich auf den Termin vor.

Unsere Pflege-Experten von Dr. Weigl haben jahrzehntelang Erfahrung bei der MD-Begutachtung, kennen Stolperfallen und Schwierigkeiten bei der Erfassung der tatsächlichen Situation. Bei unserem MD-Coaching bereiten wir Sie umfassend auf Ihren MD-Begutachtungstermin vor. Anschließend wissen Sie alles über:

  • Add

    Was erwartet mich bei der MD-Begutachtung?

  • Add

    Worauf muss ich bei der MD-Begutachtung achten?

  • Add

    Wie kann ich mich auf die MD-Begutachtung vorbereiten?

  • Add

    Was sollte ich bei der MD-Begutachtung vermeiden?

  • Add

    Was passiert im Anschluss an den Termin?

  • Add

    Welche Rechte habe ich?

  • Add

    Was passiert, wenn mein Pflegegrad-Antrag nicht genehmigt oder zu gering bewertet wurde?

Wir unterstützen Sie dabei gerechte Pflegeleistungen zu erhalten

MD-Coaching

Persönliche Vorbereitung auf Ihre MD-Begutachtung mittels Video-Chat-Gespräch oder Telefon

nur 49 € einmalig
  • Add 45 Minuten Video-Chat-Gespräch oder Telefonat
  • Add gezielte Vorbereitung auf Ihren Begutachtungstermin
  • Add Beratung durch erfahrene Pflege-Experten
  • Add hilfreiche Informationen und Tipps
  • Add Sie fühlen sich beim Termin sicher und wissen was auf Sie zukommt
  • Add Ansprechpartner für Rückfragen

So profitieren Sie vom MD-Coaching

Icon Herz | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Reduzierung von Stress

Wir helfen Ihnen, Ihre Ängste und Sorgen zu besprechen und geben Ihnen Tipps mit, wie Sie mit Stress und Angst beim Begutachtungstermin am Besten umgehen können.

Icon Pflegeberaterin | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Individuelle, persönliche Beratung

Wir haben jahrzehntelange Erfahrung bei der MD-Begutachtung, in der Pflege und Beratung. Bei Ihrer persönlichen Vorbereitung erhalten Sie alle benötigten fachlich versierten Informationen und haben die Möglichkeit umfangreich Fragen zur stellen. 

Icon Fristen & Zeiten | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Weniger Zeitaufwand für die Vorbereitung

DIe Pflege-Experten beraten Sie dazu, welche Vorbereitungen Sie für den MD-Termin treffen sollten und strukturieren diese mit Ihnen. So wissen Sie nach dem Coaching genau, wie Sie am besten vorgehen, um Ihre Anliegen im Gespräch mit dem Gutachter darzulegen und zu untermauern. 

Das sagen unsere Kunden zum Service rund um den Pflegegrad-Antrag und dem MD-Coaching


 

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Gut zu wissen

Mit dem Pflegereformgesetz 2021 wurde die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienst gestärkt: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt seitdem keine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen mehr dar, sondern wird als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung Medizinischer Dienst (MD) geführt.

Die Begutachtung durch den Medizinschen Dienst (MD) zur Einstufung des Pflegegrads

Nach dem Antrag auf Pflegeleistungen bzw. dem Antrag auf Höherstufung beauftragt die Kranken- bzw. Pflegekasse den regional zuständigen Medizinischen Dienst (MD, vormals MDK) bzw. Medicproof (bei privat Versicherten) mit der Überprüfung bzw. Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Vom Antrag bis zum Pflegegrad-Bescheid hat die Kasse dabei gesetzlich vorgeschrieben 25 Tage Zeit. Der Termin der „Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ findet daher zeitnah und in der Regel zuhause statt.

Die kurze Momentaufnahme des Gutachters, bei dem ca. 1-stündigen Termin entscheidet über den Pflegegrad und somit die Höhe der Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse. Umso wichtiger ist, dass der Gutachter ein umfassendes und richtiges Bild der Pflegesituation und des Unterstützungsbedarfs erhält. Mit einer gezielten Vorbereitung sind Sie dabei auf der sicheren Seite.

Tipp von Dr. Weigl

Um besonders gefährdete Personen während der Corona-Pandemie zu schützen, wurden die Rahmenbedingungen für Pflegebegutachtungen in "bundesweit einheitlichen Maßgaben" geregelt.

Darin festgehalten wurde, dass bei einer Gefahr für den Pflegebedürftigen durch eine Ansteckung von SARS-CoV-2-Virus von einer persönlichen Begutachtung vor Ort abgesehen werden kann und eine Bewertung durch Unterlagen und ein strukturiertes Telefoninterview durchgeführt werden kann. Für eine Begutachtung in der Häuslichkeit wurde ein Hygienekonzept mit strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen erstellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des MD.

Ihr Dr. Weigl

von Dr. Weigl & Partner

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Ausnahme:

Telefonische MD-Begutachtung

In Ausnahmefällen kann die MD-Begutachtung auch telefonisch stattfinden. So gab es zum Schutz der Pflegebedürftigen während der Pandemie die Möglichkeit der telefonischen MD-Begutachtung. Der Gutachter kann seine Bewertung hierbei lediglich durch Unterlagen und ein strukturiertes Telefoninterview festhalten.

Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und korrekte Pflegegrad-Einstufung ist bei der telefonischen MD-Begutachtung erschwert.

 

Telefonische MD-Begutachtung Tipps:

  • Add

    Insbesondere Erkrankungen und Beeinträchtigungen müssen angemessen beschrieben werden, damit dem durch Beschreibungen und Unterlagen leicht ersichtlich gemacht wird, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie hoch diese ist.

  • Add

    Übermitteln Sie rechtzeitig sämtliche medizinische Unterlagen in möglichst detaillierter Form. Bitten Sie ggf. Ihren behandelnden Arzt um eine Beschreibung der Auswirkung Ihrer Krankheiten.

  • Add

    Bereiten Sie sich besonders gründlich auf den Termin vor und machen Sie sich mit den 64 Fragen zu den sechs Modulen (Lebensbereichen) vertraut.

  • Add

    Bitten Sie auch bei dem telefonischen Termin einen Angehörigen / eine Pflegeperson anwesend zu sein.

Ausnahme:

MD-Begutachtung nach Aktenlage

In Ausnahmefällen stellt die Begutachtung nach Aktenlage eine Alternative zur Feststellung des vorliegenden Pflegegrads in der Häuslichkeit dar. Die Begutachtung nach Aktenlage kann allerdings nur durchgeführt werden, wenn folgende Bedingungen ohne Zweifel durch ausreichend medizinisch aussagefähige Informationen offenliegen:

  • Add

    Die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit sind erfüllt

  • Add

    Der einzustufende Pflegegrad ist eindeutig

  • Add

    Ob und ggf. in welchem Maße die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist

  • Add

    Die pflegerische Versorgung mit Pflege- und Hilfsmitteln ist sichergestellt und das Wohnumfeld muss nicht überprüft werden

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Gut zu wissen

Der Medizinische Dienst (MD, bis 2021 MDK) ist ein unabhängiger Begutachtungsdienst für alle gesetzlichen Krankenkassen. Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen wird er beauftragt, die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers zu überprüfen und eine Pflegegrad-Empfehlung abzugeben.

Bei den privaten Krankenkassen ist der Medicproof die zuständige Begutachtungsinstanz.

Ablauf der Begutachtung

Bei dem vereinbarten Begutachtungstermin des Medizinischen Dienst in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen wird die Pflegesituation umfassend und nachvollziehbar für die Pflegekasse dokumentiert. Zunächst werden daher sämtliche relevanten Angaben des Pflegebedürftigen und Pflegenden festgehalten. Diese umfassen:

  • Add

    persönliche Daten,

  • Add

    die Beschreibung der momentanen Pflegesituation,

  • Add

    die Abfrage von Erkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen, die in vielen Fällen mit Arzt- und Krankenhausberichten dokumentiert werden müssen, sowie

  • Add

    die Auflistung der vorhandenen technischen Pflegehilfsmittel, der Wohnsituation und der Versorgung

Die Überprüfung der Pflegebedürftigkeit erfolgt im Rahmen des "Neuen Begutachtungsassessments (NBA)": Für die Erfassung der Selbständigkeit und der vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen sind darin gesetzlich definiert 64 Fragen zu sechs Lebensbereichen sog. Modulen vorgesehen. Zwei weitere Module dienen der Empfehlung zusätzlicher Reha- oder Therapiemaßnahmen.

Die sechs Module der MD-Begutachtung sind:

  • 1

    Mobilität: Fortbewegung mit und ohne Hilfsmittel, Verlagerung der Körperhaltung

  • 2

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierungssinn und Zeitgefühl, Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und Gespräche zu führen

  • 3

    Verhalten und psychische Problemlagen: Aggressives oder ängstliches Benehmen, psychische Probleme

  • 4

    Selbstversorgung: Eigenständigkeit bei der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme

  • 5

    Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Angewiesensein auf Unterstützung bei Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel, medizinische Versorgung

  • 6

    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Organisation des Tagesablaufs, Beschäftigung, Aufrechterhalten von sozialen Kontakten

Wollen Sie die Fragen der MD-Begutachtung kennenlernen und zugleich Ihre Erfolgschance für einen Pflegegrad selbst einschätzen? Dann nutzen Sie unseren kostenfreien Pflegegradrechner. Die Fragen zu den sechs Modulen sind die gleichen, die der MD bei der Begutachtung stellt.

Tipp von Dr. Weigl

Die Fragestellungen des Gutachters können komplexer sein als sie augenscheinlich wirken. Die richtigen Antworten von Ihrer Seite sind nicht immer einfach zu erkennen. Ohne fachliche Unterstützung kann eine gewollt gute Antwort auch zum Gegenteil führen:

Werden Sie beispielsweise gefragt, ob sich Ihre Situation in den letzten Wochen verschlechtert hat und ihre Antwort lautet ja, so denken Sie, diese Antwort kann nur positiv in die Bewertung einfließen. Das Gegenteil kann jedoch der Fall sein, wenn der Gutachter vermerkt, dass es Ihnen bei Antragstellung wesentlich besser ging und Ihr Zustand nicht die sechsmonatige Voraussetzung für die Pflegebedürftigkeit erfüllt.

Nutzen Sie die Beratung unserer Pflege-Experten und bereiten sich gezielt auf solche Stolperfallen bei der Befragung vor.

Ihr Dr. Weigl

von Dr. Weigl & Partner

Close Up Dr. Weigl lachend | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Die Auswertung aller Fragen erfolgt über ein Punktesystem. Nähere Informationen zur Berechnung des Pflegegrads finden Sie im Artikel zum MD-Gutachten.

Nach der Begutachtung schickt der Medizinische Dienst sämtliche Informationen und den berechneten Pflegegrad an die Pflegekasse. Diese entscheidet über Ihren Pflegegrad und senden Ihnen postalisch einen Pflegegrad-Bescheid.

Wichtige Hinweise und Tipps zur Vorbereitung auf die MD-Begutachtung

  • + Bereiten Sie alle wichtigen medizinischen Informationen und Dokumente vor, die Ihre Pflegesituation verdeutlichen.
  • + Fragen Sie Ihre behandelnden Ärzten nach Ihrer Krankenakte, Diagnosen, Arztbriefen oder Entlassungspapieren aus dem Krankenhaus.
  • + Führen Sie ein Pflegetagebuch. Ein Pflegetagebuch dient der Dokumentation des Unterstützungsbedarfs im Alltag. Halten Sie darin jede Pflegehandlung sowie die Beobachtungen zur Selbstständigkeit fest.
  • + Listen Sie alle Medikamente in der entsprechenden Dosierung auf, die Sie regelmäßig einnehmen.
  • + Listen Sie alle genutzten Hilfsmittel (Bezeichnung / Anzahl / Tätigkeit) auf.
  • + Sprechen Sie den Begutachtungs-Termin mit Ihrer Familie und gegebenenfalls dem beteiligten Pflegedienst ab. Sie sollten bei der Begutachtung des MDs nicht allein sein.

Nutzen Sie das MD-Coaching durch unsere Pflege-Experten zur gezielten Vorbereitung auf Ihre MD-Begutachtung.

Ansprechpartner bei Beschwerden zur MD-Begutachten: Ombudspersonen

Die Medizinischen Dienste haben nach § 278 Absatz 3 SGB V zur Qualitätssicherung und Wahrung ihrer Neutralität jeweils eine sogenannte Ombudsperson. Diese Person ist Ansprechpartner für die Versicherten, wenn sie vertraulich Beschwerden zu ihrer Begutachtung einlegen wollen. Auch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes können sich an diese Vertrauensperson wenden, wenn sie beispielsweise eine Beeinflussung Dritter zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit vermuten. Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst angestellt, sondern arbeitet als externe Institution. Die Dienstleistung ist kostenfrei. Informationen werden nur mit Zustimmung der Betroffenen weitergegeben.

Häufige Fragen zur MD-Begutachtung

Der Medizinische Dienst (MD, vormals MDK) wird von der Pflegekasse beauftragt, die Pflegebedürftigkeit des Pflegebedürftigen festzustellen.

Die Krankenkasse schaltet den Medizinischen Dienst (MD, vormals MDK) für die Erstellung eines unabhängigen Pflegegutachtens ein, sobald ein Antrag auf Pflegeleistungen bei ihr gestellt wurde.

Bei der Begutachtung stellt der Medizinische Dienst (MD, vormals MDK) 64 Fragen zur Selbständigkeit und vorhandenen Fähigkeiten des Betroffenen in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen):

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhalten und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Achten Sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst darauf, Ihre Pflegesituation so realistisch wie möglich darzustellen. Bereiten Sie sich gut auf den Termin vor und lassen sich von einem pflegenden Angehörigen unterstützen.

Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen von der Antragstellung auf einen Pflegegrad bis zum Bescheid durch die Pflegekasse beträgt 25 Arbeitstage.

Von der MD-Begutachtung bis zum Pflegegrad-Bescheid kann es schnell gehen, da die gesetzlich vorgegebene 25-tägige Frist von Antragstellung bis zum Pflegegrad-Bescheid eingehalten werden muss.

Nach § SGB V sind Gutachter des MDS nicht berechtigt, in die Behandlung und pflegerische Versorgung der Versicherten einzugreifen.

Der Pflegegrad wird überprüft, wenn Pflegebedürftige einen Antrag auf Pflegeleistungen oder einen Antrag auf Höherstufung der Pflegeleistungen stellen. Ab Pflegegrad 2 ist zudem eine regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Unter Umständen wird eine erneute Begutachtung auch geplant, wenn absehbar ist, dass sich die pflegerische Situation verbessert (sog. Wiederholungsbegutachtung). z.B. ein Jahr nach der ersten Begutachtung.

Der Medizinische Dienst (MD) in Ihrem Bundesland

Als eigenständige Einrichtung ist der Medizinische Dienst (MD, vormals MDK) in 15 Bundesländern organisiert. Dabei haben sich Hamburg und Schleswig-Holstein zum Medizinischen Dienst Nord zusammengeschlossen sowie Berlin und Brandenburg zum Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg. In Nordrhein-Westphalen ist der MD zweitgeteilt organisiert. Übergreifend vertreten und unterstützt werden die Medizinischen Dienste vom Medizinischen Dienst Bund, um bundesweit einheitliche Begutachtungskriterien sicherzustellen.

Nachfolgend finden Sie direkte Kontaktmöglichkeiten zu Ihrem Medizinischen Dienst: 

Der Medizinische Dienst (MD, vormals MDK) Baden-Württemberg stellt mit insgesamt 11 Beratungs- und Begutachtungszentren sowie 6 Beratungsstellen eine flächendeckend unabhängige Beratungsversorgung im Bundesland Baden-Württemberg sicher.

Informationen zum MD in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.md-bw.de/

Der Medizinische Dienst (MD, vormals MDK) Bayern mit seinen 24 Beratungs- und Begutachtungszentren ist der größte Medizinische Dienst in Deutschland.

Den Telefonservice erreichen Sie täglich unter 089 1590605555.

Informationen zum MD in Bayern finden Sie unter: https://www.md-bayern.de/

Der MD in Berlin und Brandenburg wurde länderübergreifend zusammengelegt und haben 5 Beratungsstandorte. Für Fragen zu Ihrer Pflegebegutachtung erreichen Sie das Servicetelefon unter Telefon: 030 202023-4000.

Informationen finden Sie unter: https://www.md-bb.org/

Der MD in Berlin und Brandenburg wurde länderübergreifend zusammengelegt. Für Fragen zu Ihrer Pflegebegutachtung erreichen Sie das Servicetelefon unter Telefon: 030 202023-4000.

Informationen finden Sie unter: https://www.md-bb.org/

Zwei Beratungsstellen in Bremen und eine Beratungsstelle in Bremerhaven bietet der MD Bremen.

Informationen zum MD in Bremen finden Sie unter: https://www.md-bremen.org/

Medizinischer Dienst Bremen
Falkenstraße 9
28195 Bremen

Telefon: 0421/ 16 28 - 0
Fax: 0421/ 16 28 - 115
E-Mail: info@md-bremen.org

Der MD Hamburg und der MD Schleswig-Holstein haben sich zusammengeschlossen und bieten insgesamt 6 Beratungsstandorte an. Informationen finden Sie unter: https://www.md-nord.de/

Von den 9 Geschäftsstellen des MD Hessen informieren 8 zur Pflege. Bei Fragen zum MD Hessen erreichen Sie den Service unter:

Telefon: 06171 634-00 oder
E-Mai: info@md-hessen.de.

Informationen zum MD in Hessen finden Sie unter: https://www.md-hessen.de/

Den Fachservice Pflege des MD Mecklenburg-Vorpommern erreichen Sie an 5 Standorten im Bundesland oder unter:

Telefon: 0385 48936-1515 oder
E-Mail: service-team-pflege@md-mv.de

Informationen zum MD in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter: https://www.md-mv.de/

Insgesamt 13 Beratungsstellen bietet der unabhängige Medizinische Dienst Niedersachen. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover:

Medizinischer Dienst Niedersachsen
Hildesheimer Straße 202
30519 Hannover

Telefon:+49 (0)511 8785 0

E-Mail:kontakt@md-niedersachsen.de

Informationen zum MD in Niedersachen finden Sie unter: https://www.md-niedersachsen.de/

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde der MD zweigeteilt.

Informationen zum MD und den 8 Beratungs- und Begutachtungszentren in Nordrhein finden Sie unter: https://www.md-nordrhein.de/

Informationen zum MD in Westfalen-Lippe finden Sie unter: https://www.md-wl.de/

Für Fragen zur Pflegebegutachtung gibt es die Pflege-Hotline 0251 6930 8000 oder drei sog. Zentrale Pflegeorganisationen (ZPO).

 

In Rheinland Pfalz hat der Medizinische Dienst 6 Standorte. Der Hauptsitz befindet sich in Alzey.

Informationen zum MD in Rheinland-Pfalz finden Sie unter: https://www.md-rlp.de/

Den Medizinischen Dienst Saarland erreichen Sie unter folgenden Kontaktinformationen:

Medizinischer Dienst Saarland
Dudweiler Landstraße 151
66123 Saarbrücken

Telefon: 0681936670

E-Mail: info@md-saarland.de

Informationen zum MD in Saarland finden Sie unter: https://www.md-saarland

Der Medizinische Dienst in Sachsen verfügt über 5 Beratungs- und Begutachtungszentren (BBZ) in Bauzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau.

Informationen zum MD in Sachsen finden Sie unter: https://www.md-sachsen.de/

In Sachsen-Anhalt befinden sich 10 Beratungs- und Begutachtszentren (BBZ) des Medizinischen Dienstes.

Informationen zum MD in Sachsen-Anhalt finden Sie hier: https://www.md-san.de/

Der MD Hamburg und der MD Schleswig-Holstein haben sich zusammengeschlossen und bieten insgesamt 6 Beratungsstandorte an. Informationen finden Sie unter: https://www.md-nord.de/

Den Medizinischen Dienst Thüringen erreichen Sie unter

Telefon: 03643 553 0,

Fax: 03643 553 - 120

oder per E-Mail: kontakt@md-th.de