Pflegegrad-Service & Pflegeberatung

Wir unterstützen Sie Ihren gerechten Pflegegrad und umfangreiche Pflegeleistungen zu erhalten!
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Unsere Leistungen zum

Pflegegrad-Service

Haben Sie Fragen zum Thema Pflegegrad oder möchten erstmalig Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen? Hat sich Ihre Pflegesituation verändert und Sie haben jetzt einen höheren Unterstützungsbedarf? Wurden Sie falsch eingestuft? Unsere Pflegeexperten helfen Ihnen die Pflegeleistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen.
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Pflegegrad beantragen

Add Hilfe bei der Antragstellung
Add Persönliches Gutachten
Add Rundum Sorglos: Wir begleiten Sie bei der gesamten Antragstellung und dem MD-Termin
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Pflegegrad erhöhen

Add Hilfe bei der Antragstellung
Add Persönliches Gutachten
Add Rundum Sorglos: Wir begleiten Sie bei der gesamten Antragstellung und dem MD-Termin
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Pflegegrad-Einstufung widersprechen

Add Einschätzung Ihrer Pflegesituation durch einen unabhängigen Experten
Add Erstellen eines pflegefachlichen Gutachtens zur Begründung eines gerechten Pflegegrads
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Online-Pflegegradantrag

Add In nur 5 Schritten den Pflegegrad-Antrag stellen
Add Online und 100 % kostenfrei
Add Kopie Ihres Antrags und wichtige Zusatzinformationen per E-Mail

MD-Coaching

Bei unserem MD-Coaching bereiten wir Sie umfassend auf Ihren MD-Begutachtungstermin vor.
Add Persönliche Vorbereitung auf Ihre MD-Begutachtung mittels Video-Chat-Gespräch oder Telefon
Add Ansprechpartner für Rückfragen
Add Individuelle Beratung durch unsere erfahrenen Pflege-Experten
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So profitieren Sie von einem gerechten Pflegegrad

Add Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung, die Pflegebedürftige ab einem anerkannten Pflegegrad 2 von ihrer Pflegekasse erhalten, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder Bekannten zuhause gepflegt werden. Diese monetäre Leistung kann der Pflegebedürftige für seine Aufwendungen rund um die Pflege nutzen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt dabei von dem festgestellten Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad und somit höherer Unterstützungsbedarf im Alltag, desto höher ist die Leistung für Sie.

Add Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Ab einem anerkannten Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40,- € pro Monat. Diese Hilfsmittel umfassen Pflegeprodukte des täglichen Verbrauchs mit dem Ziel den Pflegealltag zu erleichtern und Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern. Dazu zählen u. a. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.

Add Verhinderungspflege

Wird der Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 bereits seit sechs Monaten zuhause versorgt, dann hat die pflegende Person Anspruch auf Verhinderungspflege. In der Zeit der Verhinderungspflege übernimmt eine andere Pflegeperson oder ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen gegen ein Entgelt und der Pflegende kann z. B. in den Urlaub fahren, eine Dienstreise wahrnehmen oder eine Erkrankung im Krankenhaus behandeln lassen. Um eine Verhinderungspflege zu erhalten, muss diese bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Der Pflegende kann sich so bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit nehmen.

Add Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds

Wird der Pflegebedürftige zuhause gepflegt, können Anpassungen des Wohnraums erforderlich sein, um die pflegende Person zu entlasten und die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen zu verbessern. Mit einem Antrag bei der Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss von bis zu 4.000,- € für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme übernommen werden.

Add Pflegesachleistungen

Einen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige ab einem anerkannten Pflegegrad 2, wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst zuhause gepflegt werden. Die Höhe der Geldzahlung richtet sich dabei nach dem anerkannten Pflegegrad und erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer (Pflegedienst) und der Pflegekasse. Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto höhere Pflegesachleistungen können Sie erhalten. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden, wenn die Betreuung der pflegebedürftigen Person zwischen Angehörigen und einem Pflegedienst aufgeteilt wird.

Add Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben einen monatlichen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € , bzw. insgesamt 1.500,- € pro Jahr. Wird der Betrag im Monat nicht vollständig genutzt, kann der Restbetrag in den Folgemonaten verwendet werden. Diese monetäre Leistung ist zweckgebunden und soll pflegende Angehörige im Alltag entlasten. Eingesetzt werden kann das Geld beispielsweise für Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, für Unterstützung im Alltag durch Dritte wie pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Haushaltshilfen.

Add Kurzzeitpflege

Verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen plötzlich, wird ein Umbau der Wohnsituation erforderlich oder benötigt der Pflegende Urlaub, dann kann ab Pflegegrad 2 eine Kurzzeitpflege bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Der Pflegebedürftige wird dann für den benötigten Zeitraum, bis zu acht Wochen pro Jahr, in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt.

Ihre Vorteile mit Dr. Weigl & Partner

Icon Sicherheit | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

95 % Erfolgsquote

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Beratung durch Fachkräfte

Icon deutschlandweit | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Deutschlandweit im Einsatz

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    Unsere Pflege-Experten überlassen nichts dem Zufall und sind in den allermeisten Fällen für Sie erfolgreich.

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    Unsere Pflege-Experten sind qualifiziert, fachlich versiert und haben viele Jahre Erfahrung in der Pflege und Beratung.

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    Über 100 Pflege-Experten sind für Dr. Weigl & Partner deutschlandweit im Einsatz: Unsere Experten kommen zu Ihnen nach Hause und setzen sich bei Ihnen vor Ort für Ihr Anliegen in Sachen Pflege ein.

Das sagen unsere Kunden

Sie möchten Ihren Pflegegrad ermitteln? 

Nutzen Sie kostenfrei den Pflegegradrechner von Dr. Weigl & Partner

Ein Pflegegradrechner gibt Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegradrechner. Zusätzlich erläutern wir Ihnen, wie Sie unseren online Pflegegradrechner nutzen können.

Ein Online-Pflegradrechner ermittelt aus Ihren Angaben zu den Modulfragen des Neuen Begutachtungsassessments (kurz NBA) den theoretisch möglichen Pflegegrad. Auch wenn die Bewertung durch Angehörige oftmals durch eine subjektive Sichtweise geprägt ist, gibt das Ergebnis einen Richtwert für weitere Schritte.

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Pflegegrad berechnen

Kostenfrei und unkompliziert den Pflegegrad ermitteln

Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf vielfältige Pflegeleistungen. Ermitteln Sie mit nur wenigen Klicks Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

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Hinweis

Jeder dritte Pflegegrad ist zu niedrig eingestuft. Mit professioneller Hilfe an Ihrer Seite steigt Ihre Erfolgschance auf den maximalen Pflegegrad auf 95 %.

Pflegeberatung

Die Pflegeberatung von Dr. Weigl & Partner umfasst die kostenfreien Pflicht-Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI, die von unseren unabhängigen Pflege-Experten durchgeführt werden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie durch eine kostenfreie Leistungsberatung, damit Sie zu Ihrer Pflegesituation passende Leistungen der Pflegekasse erhalten. Profitieren Sie außerdem von dem kostenfreien Online-Pflegekurs unseres Partners dem Pflege-Betreuer.
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Online-Pflegekurse in Kooperation mit dem Pflege-Betreuer

Für Pflegende, Pflegebedürftige, an Pflegethemen Interessierte und als Nachweis zur Nachbarschaftshilfe
Add Hilfreiches Pflegewissen zu verschiedenen Themen übersichtlich und leicht verständlich aufbereitet
Add Jederzeit Kurse starten, unterbrechen und wieder fortsetzen
Add Für Sie kostenfrei, da die Kosten für die Pflegekurse nach § 45 SGB XI von der Pflegekasse übernommen werden
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Kostenloser Online-Pflegegradrechner

Add Ihre Grundlage für die Begutachtung durch den MDK
Add In wenigen Schritten den wahrscheinlichen Pflegegrad ermitteln
Add Ein kostenloser Service von Dr. Weigl & Partner
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Beratung nach § 37.3 SGB XI

Add Ab Pflegegrad 2 verpflichtend
Add Verpassen Sie keine Fristen, die sich negativ auf Ihre Pflegegeld-Zahlungen auswirken
Add Von unabhängigen Beratern mit hoher Expertise
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Kostenloses Pflegetagebuch

Add Kostenloses PDF mit umfangreichen Erklärungen
Add Ihre beste Vorbereitung auf das MDK-Gutachten
Add Stellen Sie jederzeit Rückfragen an unsere Pflege-Experten
Pflegetagebuch erhalten Arrow Forward

So profitieren Sie von der Pflegeberatung

Add Vorteile beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Ab Pflegegrad 2, also sobald Sie Pflegegeld erhalten, sind regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI verpflichtend. Die Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner sind für diese Beratungseinsätze qualifiziert und können sie als unabhängige Berater durchführen, Sie zuhause persönlich beraten und ggf. bei erhöhtem Pflegebedarf über die Möglichkeiten einer Höherstufung informieren. Mit dem Beratungsservice verpassen Sie keine Fristen, die sich negativ auf Ihre Pflegegeld-Zahlungen auswirken könnten.

Add Vorteile mit einem Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI

Durch die Teilnahme an einem kostenfreien Online-Pflegekurs von unserem Partnerunternehmen Pflege-Betreuer erhalten Sie einen guten Überblick zu hilfreichem Pflegewissen. In den Kursen erfahren Sie u. a. welche Entlastungsmöglichkeiten es für Ihre Pflegesituation gibt, wie z. B. Leistungszahlungen von der Pflegekasse oder Tipps, um mehr Zeit für sich zu organisieren z. B. durch Kurzzeitpflege. Ihre Kursteilnahme ist jederzeit möglich. Sie können die Pflegekurse jederzeit starten, unterbrechen und fortsetzen, wann es für Sie im Alltag möglich ist. Nach der Teilnahme an einem Pflegekurs erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob dieses als Nachweis zur Nachbarschaftshilfe und zum Erhalt des Entlastungsbetrags anerkannt wird.