Unsere Leistungen zum
Pflegegrad-Service
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MD-Coaching
So profitieren Sie von einem gerechten Pflegegrad
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung, die Pflegebedürftige ab einem anerkannten Pflegegrad 2 von ihrer Pflegekasse erhalten, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder Bekannten zuhause gepflegt werden. Diese monetäre Leistung kann der Pflegebedürftige für seine Aufwendungen rund um die Pflege nutzen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt dabei von dem festgestellten Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad und somit höherer Unterstützungsbedarf im Alltag, desto höher ist die Leistung für Sie.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Ab einem anerkannten Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40,- € pro Monat. Diese Hilfsmittel umfassen Pflegeprodukte des täglichen Verbrauchs mit dem Ziel den Pflegealltag zu erleichtern und Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern. Dazu zählen u. a. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.
Verhinderungspflege
Wird der Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 bereits seit sechs Monaten zuhause versorgt, dann hat die pflegende Person Anspruch auf Verhinderungspflege. In der Zeit der Verhinderungspflege übernimmt eine andere Pflegeperson oder ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen gegen ein Entgelt und der Pflegende kann z. B. in den Urlaub fahren, eine Dienstreise wahrnehmen oder eine Erkrankung im Krankenhaus behandeln lassen. Um eine Verhinderungspflege zu erhalten, muss diese bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Der Pflegende kann sich so bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit nehmen.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
Wird der Pflegebedürftige zuhause gepflegt, können Anpassungen des Wohnraums erforderlich sein, um die pflegende Person zu entlasten und die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen zu verbessern. Mit einem Antrag bei der Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss von bis zu 4.000,- € für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme übernommen werden.
Pflegesachleistungen
Einen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige ab einem anerkannten Pflegegrad 2, wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst zuhause gepflegt werden. Die Höhe der Geldzahlung richtet sich dabei nach dem anerkannten Pflegegrad und erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer (Pflegedienst) und der Pflegekasse. Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto höhere Pflegesachleistungen können Sie erhalten. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden, wenn die Betreuung der pflegebedürftigen Person zwischen Angehörigen und einem Pflegedienst aufgeteilt wird.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben einen monatlichen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € , bzw. insgesamt 1.500,- € pro Jahr. Wird der Betrag im Monat nicht vollständig genutzt, kann der Restbetrag in den Folgemonaten verwendet werden. Diese monetäre Leistung ist zweckgebunden und soll pflegende Angehörige im Alltag entlasten. Eingesetzt werden kann das Geld beispielsweise für Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, für Unterstützung im Alltag durch Dritte wie pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Haushaltshilfen.
Kurzzeitpflege
Verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen plötzlich, wird ein Umbau der Wohnsituation erforderlich oder benötigt der Pflegende Urlaub, dann kann ab Pflegegrad 2 eine Kurzzeitpflege bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Der Pflegebedürftige wird dann für den benötigten Zeitraum, bis zu acht Wochen pro Jahr, in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt.
Ihre Vorteile mit Dr. Weigl & Partner

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Das sagen unsere Kunden
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Ein Pflegegradrechner gibt Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegradrechner. Zusätzlich erläutern wir Ihnen, wie Sie unseren online Pflegegradrechner nutzen können.
Ein Online-Pflegradrechner ermittelt aus Ihren Angaben zu den Modulfragen des Neuen Begutachtungsassessments (kurz NBA) den theoretisch möglichen Pflegegrad. Auch wenn die Bewertung durch Angehörige oftmals durch eine subjektive Sichtweise geprägt ist, gibt das Ergebnis einen Richtwert für weitere Schritte.
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Hinweis
Jeder dritte Pflegegrad ist zu niedrig eingestuft. Mit professioneller Hilfe an Ihrer Seite steigt Ihre Erfolgschance auf den maximalen Pflegegrad auf 95 %.
Pflegeberatung
Online-Pflegekurse in Kooperation mit dem Pflege-Betreuer
Kostenloser Online-Pflegegradrechner
Beratung nach § 37.3 SGB XI
Kostenloses Pflegetagebuch
So profitieren Sie von der Pflegeberatung
Vorteile beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Ab Pflegegrad 2, also sobald Sie Pflegegeld erhalten, sind regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI verpflichtend. Die Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner sind für diese Beratungseinsätze qualifiziert und können sie als unabhängige Berater durchführen, Sie zuhause persönlich beraten und ggf. bei erhöhtem Pflegebedarf über die Möglichkeiten einer Höherstufung informieren. Mit dem Beratungsservice verpassen Sie keine Fristen, die sich negativ auf Ihre Pflegegeld-Zahlungen auswirken könnten.
Vorteile mit einem Online-Pflegekurs nach § 45 SGB XI
Durch die Teilnahme an einem kostenfreien Online-Pflegekurs von unserem Partnerunternehmen Pflege-Betreuer erhalten Sie einen guten Überblick zu hilfreichem Pflegewissen. In den Kursen erfahren Sie u. a. welche Entlastungsmöglichkeiten es für Ihre Pflegesituation gibt, wie z. B. Leistungszahlungen von der Pflegekasse oder Tipps, um mehr Zeit für sich zu organisieren z. B. durch Kurzzeitpflege. Ihre Kursteilnahme ist jederzeit möglich. Sie können die Pflegekurse jederzeit starten, unterbrechen und fortsetzen, wann es für Sie im Alltag möglich ist. Nach der Teilnahme an einem Pflegekurs erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob dieses als Nachweis zur Nachbarschaftshilfe und zum Erhalt des Entlastungsbetrags anerkannt wird.