Pflegegrad-Einstufung widersprechen

Wurde Ihr Pflegegrad-Antrag abgelehnt oder wurde Ihre Situation bzw. Ihre Pflegegrad zu gering eingestuft? Benötigen Sie jedoch höhere Pflegeleistungen?

Wir informieren Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten, Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid einzulegen. Nutzen Sie den Service von Dr. Weigl & Partner und lassen sich von einem Pflegeexperten zu Ihren Möglichkeiten beraten und unterstützen.

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Beratung durch Fachkräfte

Unsere Pflege-Experten sind qualifiziert, fachlich versiert und haben viele Jahre Erfahrung in der Pflege und Beratung.

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Begleitung bei der MD Begutachtung

Wir bereiten Sie auf den Termin zur Begutachtung durch den Medzinischen Dienst vor und begleiten Sie.

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Wenig Zeitaufwand für Sie

Mit uns haben Sie wenig zeitlichen Aufwand und werden nach Ihrem Bedarf beraten und unterstützt.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Pflegegrad-Widerspruch

Alternativ zu unseren digitalen Beratungsangeboten begleiten wir Sie auch persönlich vor Ort. Unsere Pflege-Berater informieren Sie gerne jederzeit darüber, welche Möglichkeiten zu Ihrer Pflegesituation passen:

NEU! Das DIGITALE Prüfungspaket

Wir unterstützen Sie dabei Ihren gerechten Pflegegrad zu erhalten und erfolgreich ein Widerspruchsverfahren zu führen.

  • Add Wir begleiten Sie per Videochat und Telefon!
  • Add persönliche umfassende Beratung zu Ihrer Pflegesituation und Bedarfsanalyse durch einen Pflegeexperten
  • Add Einschätzung Ihres voraussichtlichen Pflegegrades
  • Add Erstellung eines pflegefachlichen Gutachtens
  • Add pflegefachliche Unterstützung beim Stellen des Widerpruchs

Unser Pflegegrad-Service zum Widerspruch für Sie im Detail

  • 1

    Einschätzung Ihrer Pflegesituation

    Bei einem ersten kostenfreien Telefonat besprechen wir Ihre persönliche Pflegesituation ausführlich und analysieren Ihren Unterstützungsbedarf. Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir zu diesem Zeitpunkt bereits einschätzen, ob Ihr gewünschter Pflegegrad und Ihre Widerspruch bei der Pflegekasse Erfolgschancen hat.

  • 2

    Erstellen eines pflegefachlichen Gutachtens

    Wenn Sie sich für unsere Beratung entscheiden, ermittelt unser Pflegeexperte Ihren Hilfebedarf und erstellt ein pflegefachliches Gutachten als Grundlage für den Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst (MDK) / Medicproof.

  • 3

    Prüfung Ihres Pflegegrad-Bescheids der Pflegekasse

    Unsere Pflegeexperten prüfen Ihren Pflegegradbescheid und gleichen ihn mit unserem pflegefachlichen Gutachten ab. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie den vorab eingeschätzten Pflegegrad mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 %. Bitte beachten Sie: Ein Widerspruch kann nur innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids bei Ihnen zu Hause gestellt werden.

  • 4

    Hilfe bei Ihrer Antragstellung

    Gerne beraten wir Sie zu pflegefachlichen oder organisatorischen Fragen Ihres Widerspruchsantrags und erklären Ihnen worauf es bei der Widerspruchsbegründung ankommt.

  • 5

    Vorbereitung auf den Termin des Medizinischen Dienst (MDK)

    Wir wissen, worauf es bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ankommt und welche Fragen der Gutachter stellt. Darauf bereiten wir Sie bestmöglich vor. Bei dem Termin mit dem Medizinischen Dienst werden im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments 64 Fragen zu sechs verschiedenen Lebensbereichen gestellt und der ermittelte Grad Ihrer Selbständigkeit dokumentiert. Häufig stellen Pflegebedürftige Ihre Situation besser dar, als sie tatsächlich ist. Dies kann sich auf die Bewilligung des Pflegegrads auswirken. Wir bereiten Sie auf das Gespräch so vor, dass Sie sich wohlfühlen können und wissen worauf es ankommt.

  • 6

    Begleitung Ihres Begutachtungstermins

    Bei dem Begutachtungstermin bleiben wir an Ihrer Seite. Dabei achten wir darauf, dass alles Wichtige festgehalten und richtig dokumentiert wird. Wir wissen, welche Fragen gestellt werden und wie diese beurteilt werden. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Hand, der Sie gegenüber dem Gutachter vor Ort vertritt. Bei Fehleinschätzungen oder falschen Aussagen können wir einschreiten.

  • 7

    Abschlussberatung zu Ihren Pflegeleistungen und offenen Fragen

    Mit einem Pflegegrad-Bescheid ergeben sich viele Fragen: Von möglichen Leistungsansprüchen und Entlastungsmöglichkeiten bis hin zu Hilfebedarf bei den jeweiligen Anträgen. Jedes Jahr verfallen eine Vielzahl an Ansprüchen, weil die Pflegebedürftigen sie nicht kennen. In der Abschlussberatung informieren wir Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen und möglichen Leistungen, aber auch zu Ihren Pflichten. Ab Pflegegrad 2 ist bei häuslicher Pflege ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Bei diesem Termin wird die Qualität Ihrer häuslichen Pflege und die Einschätzung des Pflegegrads geprüft. Mit Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Termin mindestens halbjährlich erfolgen. Mit Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Mit Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig, aber auch kostenfrei.

Das wichtigste zum Pflegegrad Widerspruch

In einigen Fällen wird der Pflegegrad-Antrag von der Pflegekasse abgelehnt oder der Pflegegrad wurde zu gering eingestuft. Wenn Sie mit dem Pflegegrad-Bescheid nicht einverstanden sind und Ihr Hilfebedarf im Alltag nicht ausreichend abdeckt wird, haben Sie ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.

Beim Pflegegrad-Widerspruch kommt es darauf an, gegenüber der Pflegekasse herauszustellen und zu begründen, warum Ihre Pflegebedürftigkeit nicht richtig beurteilt wurde.

Zunächst reicht es, um die Widerspruchsfrist zu wahren, formlos den Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen und die Begründung nachzureichen.

Sie können eine Kopie des MDK-Gutachtens bei Ihrer Pflegekasse anfordern. Überprüfen Sie, welche Informationen im Gutachten fehlen oder falsch dargestellt wurden oder ob medizinische Dokumente außen vorgelassen wurden. Begründen Sie anschließend, warum der Pflegegrad-Bescheid nicht korrekt ist.

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Wichtig

Um die Einhaltung der Widerspruchsfrist beweisen zu können, ist es ratsam, einen Beleg über den Widerspruch zu haben. Sei es eine Bestätigung Ihrer Pflegekasse, eine Rücksendeschein durch ein Einschreiben oder eine Faxbestätigung.

Ablauf des Widerspruchsverfahrens

Nach Ihrem Widerspruch prüft die Pflegekasse Ihre Begründung und veranlasst in der Regel eine Zweitbegutachtung entweder nach Aktenlage oder durch einen erneuten Begutachtungstermin.

Verläuft Ihr Widerspruch durch die Neubegutachtung erfolgreich, wird ein Abhilfebescheid nach § 72 VwGO erlassen. Wird kein Abhilfebescheid erlassen, erfolgt ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie ebenfalls innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen.

Das Widerspruchsverfahren ist komplex und bedarf einer guten Begründung. Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie gerne, Ihre Argumentation pflegefachlich zu begründen.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich bei rechtlichen Fragen an einen Anwalt zu wenden.

Häufige Fragen und Antworten zum Widerspruch beim Pflegegrad

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei und informieren Sie umfangreich zur Höherstufung des Pflegegrads

Innerhalb von vier bis sechs Wochen bearbeitet die Pflegekasse Ihren Widerspruch. Für die Neubewertung veranlasst die Pflegekasse meist eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dieser muss den Widerspruch innerhalb von 3 Monaten bearbeiten.

Der Pflegegradbescheid der Pflegekasse enthält Informationen über den ermittelten Pflegegrad sowie die Höhe und Dauer Ihrer Leistungsansprüche.

Ab Erhalt des Pflegegradbescheids haben Sie eine Widerspruchsfrist von einem Monat.

Um einen Widerspruch stichfest zu begründen, ist es ratsam, das Gutachten des Medizinischen Dienst auf vergessene oder falsch dargestellte Informationen zu überprüfen. Diese Aspekte sollten Sie in Ihrer Begründung heranführen und aufzeigen, warum Ihr Pflegebedarf höher ist als festgestellt.

Nach Ihrem Widerspruch prüft die Pflegekasse Ihren Pflegegradbescheid sowie Ihre Argumentation, weshalb Sie Widerspruch einlegen. In der Regel ordnet sie folgend eine Neubegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) an.

Ein Widerspruch muss begründen, weshalb die Entscheidung der Pflegekasse aus Ihrer Sicht falsch ist, warum Ihr Hilfebedarf höher als ermittelt ist oder welche Dokumente und Argumente nicht berücksichtigt wurden. Lassen Sie sich von einem Pflegeexperten zu Ihrer Begründung beraten und unterstützen.

Ja, Sie können die Begründung zeitnah nachreichen, bis es zu einer Neubegutachtung kommt. die Wahrung der Widerspruchsfrist können Sie mit einem formlosen Widerspruch einhalten.

Juristisch lassen Sie sich am besten von einem Anwalt unterstützen. Pflegefachlich können die Experten von Dr. Weigl & Partner sehr gut beurteilen, ob Ihre Pflegebedürftigkeit richtig erfasst wurde und Ihnen mit einer pflegefachlichen Begründung helfen, Ihren Widerspruch durchzusetzen.

Ein Widerspruch lohnt sich, wenn Sie begründen können, warum der erteilte Pflegegrad nicht ausreichend ist oder medizinische Dokumente oder Argumente nicht berücksichtigt wurden. Häufig ist dies der Fall, wenn nur eine geringe Punktzahl zum nächsthöheren Pflegegrad fehlt.

Ja, Sie können eine Kopie des MDK-Gutachtens bei Ihrer Pflegekasse anfordern.

In dem Pflegegradbescheid steht, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft wurden sowie die Höhe und Dauer Ihrer möglichen Pflegeleistungen.