Pflegegrad erhöhen

Hat sich Ihre Pflegesituation verändert und Sie benötigen höhere Pflegeleistungen? Dann können Sie Ihren Pflegegrad erhöhen lassen.

Mit einem höheren Pflegegrad haben Sie Anspruch auf höhere Pflegeleistungen gegenüber Ihrer Pflegekasse. Im Folgenden erhalten Sie umfassende Informationen zur Erhöhung Ihres Pflegegrads. 

Kostenfrei, schnell und einfach

Einen höheren Pflegegrad online beantragen

Wir wickeln die Beantragung oder Erhöhung Ihres Pflegegrades kostenlos und 100% online für Sie ab.
Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen beginnt rückwirkend ab dem Datum Ihres formlosen Pflegegrad-Antrags.

Ihre Vorteile mit dem Service zur Höherstufung Ihres Pflegegrads

Icon Pflegeberaterin | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Beratung durch Fachkräfte

Unsere Pflege-Experten sind qualifiziert, fachlich versiert und haben viele Jahre Erfahrung in der Pflege und Beratung.

Icon Sicherheit | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

95 % Erfolgsquote

Unsere Pflege-Experten überlassen nichts dem Zufall und sind in den allermeisten Fällen für Sie erfolgreich.

Icon Fristen & Zeiten | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Wenig Zeitaufwand für Sie

Mit uns haben Sie wenig zeitlichen Aufwand und werden nach Ihrem Bedarf beraten und unterstützt.


 

Digital & vor Ort

Professionelle Unterstützung bei Ihrer Pflegegrad-Eröhung

Alternativ zu unseren digitalen Beratungsangeboten begleiten wir Sie auch persönlich vor Ort. Unsere Pflegeberater informieren Sie gerne jederzeit darüber, welche Möglichkeiten zu Ihrer Pflegesituation passen:

NEU! Das DIGITALE Prüfungspaket

Wir begleiten Sie bei der Erhöhung Ihres Pflegegrads

  • Add Wir begleiten Sie per Videochat oder Telefon!
  • Add persönliche umfassende Beratung zu Ihrer Pflegesituation und Bedarfsanalyse durch einen Pflegeexperten
  • Add Einschätzung Ihres voraussichtlichen Pflegegrades
  • Add Erstellung eines pflegefachlichen Gutachtens
  • Add Unterstützung bei der Stellung des Antrags auf Pflegeleistungen

Unser Pflegegradservice zur Höherstufung für Sie im Detail

  • 1

    Einschätzung Ihrer Pflegesituation

    Bei einem ersten kostenfreien Telefonat besprechen wir Ihre persönliche Pflegesituation ausführlich und analysieren Ihren Unterstützungsbedarf. Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir zu diesem Zeitpunkt bereits einschätzen, ob Ihr gewünschter Pflegegrad Erfolgschancen hat.

     

  • 2

    Erstellen eines pflegefachlichen Gutachtens

    Wenn Sie sich für unsere Beratung entscheiden, ermittelt unser Pflegeexperte Ihren Hilfebedarf und erstellt ein pflegefachliches Gutachten als Grundlage für den Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst (MDK) / Medicproof.

  • 3

    Hilfe bei Ihrer Antragstellung

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Pflegegrads und erklären Ihnen worauf es ankommt.

  • 4

    Vorbereitung auf den Termin des Medizinischen Dienst (MDK)

    Wir wissen, worauf es bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ankommt und welche Fragen der Gutachter stellt. Darauf bereiten wir Sie bestmöglich vor.

    Bei dem Termin mit dem Medizinischen Dienst werden im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments 64 Fragen zu sechs verschiedenen Lebensbereichen gestellt und der ermittelte Grad Ihrer Selbständigkeit dokumentiert.

    Häufig stellen Pflegebedürftige Ihre Situation besser dar, als sie tatsächlich ist. Dies kann sich auf die Bewilligung des Pflegegrads auswirken. Wir bereiten Sie auf das Gespräch so vor, dass Sie sich wohlfühlen können und wissen worauf es ankommt.

     

  • 5

    Begleitung Ihres Begutachtungstermins

    Bei dem Begutachtungstermin bleiben wir an Ihrer Seite. Dabei achten wir darauf, dass alles Wichtige festgehalten und richtig dokumentiert wird. Wir wissen, welche Fragen gestellt werden und wie diese beurteilt werden. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Hand, der Sie gegenüber dem Gutachter vor Ort vertritt. Bei Fehleinschätzungen oder falschen Aussagen können wir einschreiten.

  • 6

    Prüfung Ihres Pflegegrad-Bescheids der Pflegekasse

    Sobald Sie Ihren Bewilligungsbescheid mit einem Pflegegrad erhalten haben, prüfen wir diesen und gleichen ihn mit unserem pflegefachlichen Gutachten ab. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie den vorab eingeschätzten Pflegegrad mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 %.

    Sollte Ihr Pflegegrad abgelehnt worden sein oder zu gering eingestuft, beraten wir Sie pflegefachlich zu Ihren Widerspruchsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie: Ein Widerspruch kann nur innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids bei Ihnen zu Hause gestellt werden.

     

  • 7

    Abschlussberatung zu Ihren Pflegeleistungen und offenen Fragen

    Mit einem Pflegegrad-Bescheid ergeben sich viele Fragen: Von möglichen Leistungsansprüchen und Entlastungsmöglichkeiten bis hin zu Hilfebedarf bei den jeweiligen Anträgen. Jedes Jahr verfallen eine Vielzahl an Ansprüchen, weil die Pflegebedürftigen sie nicht kennen. In der Abschlussberatung informieren wir Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen und möglichen Leistungen, aber auch zu Ihren Pflichten. Ab Pflegegrad 2 ist bei häuslicher Pflege ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Bei diesem Termin wird die Qualität Ihrer häuslichen Pflege und die Einschätzung des Pflegegrads geprüft. Mit Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Termin mindestens halbjährlich erfolgen. Mit Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Mit Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig, aber auch kostenfrei.


 

Pflegegrad höherstufen - was Sie wissen müssen

Vielleicht haben Sie erst vor Kurzem die Einstufung in einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) erhalten und sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Möglicherweise ziehen Sie aber auch schon seit längerem in Erwägung, einen Antrag auf Höherstufung der Pflegeleistungen zu stellen. Wir haben alle wichtigen Informationen und Hinweise für Sie zusammengestellt – so sind sie für die Beantragung einer Höherstufung gut gerüstet.

 

Die Erfahrung aus vielen Fällen unserer Pflegeexperten hat gezeigt, dass es sich oft lohnt, die Überprüfung des bisherigen Pflegegrades anzustoßen, auch wenn sich die Pflegesituation vordergründig nur gering geändert hat.

 

Überprüfungsbegutachtungen werden in der Regel von den Krankenkassen angesetzt. Ab Pflegegrad 2 dienen die regelmäßig gesetzlich verpflichten Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI dazu, Veränderungen hinsichtlich höherem Pflegebedarf aufzuzeigen. Dennoch können auch Sie selbst bei Veränderungen des Gesundheitszustands oder Erhöhung der Pflegebedürftigkeit einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen, um höhere Pflegeleistungen einzufordern.

Tipp: Überprüfung des aktuellen Pflegegrads

20 Prozent aller Betroffenen haben einen zu niedrigen Pflegegrad (früher Pflegestufe), obwohl sich die Pflegesituation nicht oder kaum verändert hat. Prüfen Sie daher, ob Sie auch betroffen sind.

Nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Pflegegradrechner, um Ihren Pflegegrad selbständig einzuschätzen oder kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Beratungsgespräch.

Dr. Weigl

von Dr. Weigl & Partner

Foto von Dr. Weigl  | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Häufige Fragen und Antworten zur Höherstufung des Pflegegrads

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei und informieren Sie umfangreich zur Höherstufung des Pflegegrads

Ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads bedeutet, dass Ihre derzeitigen Pflegeleistungen nicht Ihrem tatsächlichen Unterstützungsbedarf gerecht werden und Sie mehr Hilfe im Alltag durch Dritte benötigen. Nach der Antragstellung, um den Pflegegrad zu erhöhen, wird wie bei der Ersteinstufung Ihre Pflegesituation durch den Medizinischen Dienst überprüft und neu bewertet.

Die Höherstufung des Pflegegrads können Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Nutzen Sie unser kostenfreies Online-Formular, um Ihren Antrag mit wenigen Klicks an Ihre Pflegekasse zu übermitteln.

Sie können den Pflegegrad erhöhen, indem Sie einen Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse stellen. Nach Ihrem Antrag wird Ihre Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten des Medizinischen Dienst (MDK) geprüft. Nutzen Sie für den Antrag gerne unser kostenfreies Online-Formular. 

Für einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads gibt es keine Voraussetzungen. Es ist jedoch sinnvoll, einen höheren Pflegegrad zu beantragen, wenn sich Ihre Pflegesituation aus gesundheitlichen Gründen verschlechtert hat oder Sie zu geringe Pflegeleistungen erhalten.

Eine Neubegutachtung birgt auch das Risiko, dass der Gutachter Ihre Pflegesituation besser bewertet und Sie einen geringeren Pflegegrad erhalten. Um Ihre persönliche Situation selbst besser einschätzen zu können, ist es hilfreich, einen Online-Pflegegradrechner zu nutzen. Dieser enthält die Begutachtungsfragen des Medizinischen Dienst und kann Ihnen so eine hilfreiche Ersteinschätzung bieten.

Das Pflegegeld ist eine Pflegeleistung, das Pflegebedürftige für die häusliche Pflege durch beispielsweise Angehörige erhalten. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem ermittelten Pflegegrad. Je höher der festgestellte Pflegegrad, desto höher ist das Pflegegeld. Um mehr Pflegegeld zu erhalten, muss ein höherer Pflegegrad ermittelt werden.

Oftmals erfolgt die Überprüfung des Pflegegrads nach einem Beratungseinsatz gemäß § 37.3. SGB XI, wenn bei diesem Termin ein erhöhter Pflegebedarf festgestellt wurde. Der Pflegegrad wird darüber hinaus auch überprüft, sobald Sie eine Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse beantragt haben.

Es ist nicht möglich, einen bestimmten Pflegegrad z. B. von 2 auf 3 zu beantragen. Wollen Sie den Pflegegrad erhöhen, kann der Gutachter des MDK beispielsweise auch einen viel höheren Pflegebedarf feststellen und Ihre Neueinstufung von 2 auf 4 empfehlen.

+ Stellen Sie sicher, dass ein pflegender Angehöriger bei der Neubegutachtung anwesend ist.

+ Führen Sie ein Pflegetagebuch, um Ihren Mehrbedarf im Alltag zu dokumentieren.

+ Halten Sie sämtliche ärztliche Dokumente und das ausgefüllte Pflegetagebuch für den Gutachter bereit, die Ihren Mehrbedarf belegen.

+ Verschaffen Sie sich einen Überblick über die bevorstehenden Fragen, in dem Sie Ihren Pflegegrad mit Hilfe eine Online-Pflegegradrechners vorab einschätzen. Der Pflegegradrechner enthält die gleichen Fragen, die auch der Gutachter des MDK bei dem Termin stellt.

+ Lassen Sie sich von den Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner zu Ihren Erfolgsaussichten und dem MDK-Termin beraten.

Bei Ihrem Antrag müssen Sie ersteinmal nichts beachten. Später bei der Begutachtung durch den MD ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und sämtliche Unterlagen bereit zu halten. Während dem Termin sollten Sie Ihre Pflegesituation realistisch beschreiben und nicht besser als diese tatsächlich ist. Das Gutachten ist immer eine Momentaufnahme und Ihre Pflegegradeinstufung erfolgt auf der daraus resultiernden Empfehlung des Gutachters.