Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Erhalten Sie Pflegegeld? Dann ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, auch Beratungseinsatz oder Pflegeeinsatz genannt, für Sie gesetzlich verpflichtend. Dieser Termin in der eigenen Häuslichkeit oder digital dient dazu, die Qualität in der Pflege sicherzustellen und Pflegende in Ihrer individuellen Situation bei Fragen zu unterstützen. Die erfahrenen Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner sind für die Beratungseinsätze qualifiziert und können Sie darüber hinaus unabhängig beraten, ob Sie alle nötigen Pflegeleistungen erhalten.

Ihre Vorteile mit dem Service von Dr. Weigl & Partner beim Beratungseinsatz

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Erinnerung an Fristen und Termine

Wir sind mit allen Fristen und Terminen rund um den Pflegegrad und die Leistungsansprüche der Pflegekassen bestens vertraut und sorgen dafür, dass sie eingehalten werden.

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Beratung durch Fachkräfte

Unsere Pflege-Experten sind qualifiziert, fachlich versiert und haben viele Jahre Erfahrung in der Pflege und Beratung.

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Wenig Zeitaufwand für Sie

Mit uns haben Sie wenig zeitlichen Aufwand und werden nach Ihrem Bedarf beraten und unterstützt.

Was bedeutet die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?

Pflegen Sie zuhause und haben keine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, sondern erhalten Pflegegeld, dann ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI auch Beratungseinsatz genannt, gesetzlich vorgeschrieben.

Ziel der kostenfreien Pflegeberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die Pflegenden bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation zu unterstützen.

Pflegeberatung bzw. Beratungseinsatz

a) Die Beratung nach Absatz 3 dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden...

§ 37.3 SGB XI

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html

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Voraussetzung für den kostenfreien und teils gesetzlich verpflichteten Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist, dass Pflegende

  • + zuhause gepflegt werden und
  • + einen anerkannten Pflegegrad haben.

Mit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend.

Mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 ist die Pflegeberatung vierteljährlich vorgeschrieben.

Mit Pflegegrad 1 oder bei anteiliger Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ist die Durchführung der Pflegeberatung nach § 37.3 keine Pflicht, sie kann jedoch freiwillig als kostenlose Leistung der Pflegekasse halbjährlich in Anspruch genommen werden.

Nach dem erfolgten Beratungseinsatz informiert der Pflegeberater die Pflegekasse über den fristgerecht erfolgten Termin. Dabei kann er Hinweise zu hilfreichen Maßnahmen für den Pflegenden geben, wie beispielsweise Schulungen oder Leistungen der Pflegekasse z. B. Kurzzeitpflege, Umbaumaßnahmen oder Pflegesachleistungen.

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Gut zu wissen

Verpassen Sie keine Fristen! Wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Termine verpassen, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden.

Ablauf der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Nach einer erfolgreichen Terminvereinbarung erfolgt ein 20 bis 45-minütiger Beratungstermin bei Ihnen zu Hause oder per Videotelefonie. Bei der Pflegeberatung werden zunächst folgende Kriterien Ihrer Pflegesituation überprüft: - Welche Krankheiten oder Beeinträchtigungen liegen vor?

  • Welche pflegerischen Maßnahmen sind in welchem Turnus nötig?
  • Ist die Wohn- und Lebenssituation der pflegerischen Aufgabe angemessen?
  • Mit welcher psychischen und physischen Belastung haben die Angehörigen gegebenenfalls zu kämpfen?

Nach der Analyse Ihrer Situation und Beantwortung von Fragen, sowie praktischen Hilfestellungen werden benötigte Maßnahmen festgehalten:

  • Wie lässt sich die häusliche Pflegesituation verbessern?
  • Welche Schulungen, Mittel oder Umbaumaßnahmen können bei der Pflegekasse zusätzlich beantragt werden?

Nach dem Beratungseinsatz wird, als Nachweis über den erfolgten Termin, ein Formular mit dem Hinweis zu den empfohlenen Maßnahmen an die Pflegeversicherung übermittelt. Dieses Formular stellen der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die privaten Versicherungsunternehmen einheitliche zur Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheiten, direkt einen fristgerechten Folgetermin zu vereinbaren.

Was eine gute Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ausmacht

Bestmöglich wird die regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI von den gleichen Ansprechpartnern durchgeführt, um die Pflegesituation optimal und lückenlos zu dokumentieren. So können Fortschritte oder Problemlagen kontinuierlich und frühzeitig erfasst werden, damit rechtzeitig entgegengesteuert werden kann.

Alle Beteiligten, also auch die Familien des Pflegebedürftigen, werden bei der Beratung umfassend über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Den Angehörigen werden Beratungs- und Schulungsangebote angeboten, um die tägliche Pflege zu optimieren und die Pfllegenden zu entlasten.

Besteht konkreter Hilfebedarf (Fördermöglichkeiten, Zuschüsse etc.), werden die Pflegebedürftigen umfassend unterstützt. Gegebenenfalls wird der Kontakt mit der Pflegekasse gesucht, um Leistungen zu beantragen.

Tipps, wie Sie eine professionelle Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI erkennen

  • Add

    Die Personen, die die Pflegeberatung durchführen, sollten sich sowohl durch fachliche Kompetenz auszeichnen als auch persönliche und empathische Fähigkeiten in die Beratung einbringen.

  • Add

    Die Beratungsperson sollte für ein offenes und ehrliches Gesprächsklima sorgen. Den Pflegebedürftigen und Pflegenden sollte der Mehrwert der Beratung verdeutlicht werden, um die Akzeptanz für das Unterstützungsangebot zu stärken.

  • Add

    Eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise der Beratungspersonen entlastet die Familien.

  • Add

    Die Beratung zeichnet sich durch Kompetenz, Offenheit, Kooperation und Respekt aus.

  • Add

    Im Fokus der Beratung steht die Selbstbestimmtheit und der Bedarf des Pflegebedürftigen. Nach Möglichkeit sollen seine Wünsche umgesetzt werden, um die Pflegesituation zu verbessern.

  • Add

    Alle Inhalte werden transparent und verständlich vermittelt. Es muss sichergestellt werden, dass die Pflegebedürftigen und Pflegenden umfassend über Hilfsangebote und Fördermöglichkeiten informiert werden.

  • Add

    Hinsichtlich aufkommender Probleme in der häuslichen Pflege, Krisen, Grenzüberschreitungen oder Gewaltverdacht sind die Beratungspersonen sensibilisiert.

Tipp zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Die Erfahrung hat gezeigt, dass alle an der Pflege beteiligten Personen am Beratungsgespräch teilnehmen sollten. Nicht nur für die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch für ihre Angehörigen kann die Situation sehr belastend sein. Deswegen sollten auch Familienmitglieder, die die Pflege übernehmen, in die Beratung einbezogen werden.

Dr. Weigl

von Dr. Weigl & Partner

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FAQs zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Wir beantworten Ihre Fragen zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI.

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne

Ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI bei häuslicher Pflege ohne Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst gesetzlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes kann die Pflegeberatung freiwillig kostenfrei durchgeführt werden.

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SB XI ist ein Beratungseinsatz für die häusliche Pflege durch einen qualifizierten Pflegeexperten. Der Termin in der eigenen Häuslichkeit des Pflegebedürftigen hilft, die Qualität der Pflege sicherzustellen und bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, umfassend Fragen zu Ihrem persönlichen praktischen Pflegealltag zu stellen.

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenfrei. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Die Anbieter der Pflegeberatung rechnen ihre Vergütung direkt mit der Pflegekasse ab.

Verpassen Sie den vereinbarten Termin oder haben keinen Termin vereinbart, dann wird sich Ihre Pflegekasse nach Fristablauf bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Frist Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden kann. Kontaktieren Sie daher umgehend Ihre Pflegeversicherung, falls Ihnen ein Fristversäumnis aufgefallen ist, und vereinbaren einen Beratungstermin mit einer qualifizierten Beratungsperson.

Eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI können anerkannte Beratungsstellen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten und unabhängige Pflegeberater mit entsprechender Qualifikation durchführen.

Die Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner sind qualifiziert und können Sie unabhängig beraten.

Der Beratungseinsatz dauert zwischen 20 und 45 Minuten.

Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Beim Beratungseinsatz werden Empfehlungen gegeben zu möglichen Schulungen, Hilfsmitteln, Umbaumaßnahmen oder sonstige pflegerelevanten Leistungen. Grundsätzlich muss hier auch vermerkt werden, wenn der derzeitige Pflegegrad nicht mehr ausreicht um den tatsächlichen Pflegebedarf abzudecken. Eine vollständige Begutachung zur Erfassung des Pflegegrades kann der Beratungseinsatz jedoch nicht ersetzen.

Die Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner können, falls beim Beratungseinsatz auffällt, dass Sie einen höheren Unterstützungsbedarf haben, eine Höherstufung Ihres Pflegegrads mit Ihnen besprechen und Sie bei der Beantragung unterstützen.