Wünschen Sie eine kostenlose Voreinschätzung Ihres möglichen Pflegegrads vor Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD)?
Der kostenlose Pflegegradrechner von Dr. Weigl & Partner gibt Ihnen eine erste Orientierung, welcher Pflegegrad in Ihrer persönlichen Situation möglich ist. So können Sie Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung einschätzen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, welche Module vom Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) bei der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit bewertet werden und können den Online-Pflegegradrechner (früher Pflegestufenrechner) einfach und kostenlos nutzen.
Pflegegradrechner
Berechnen Sie schnell und einfach online Ihren wahrscheinlichen Pflegegrad.
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Was Sie über die 5 Pflegegrade und entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung wissen müssen
Durch einen der fünf Pflegegrade (bis 2017 drei Pflegestufen) erfüllt die Pflegeversicherung ihre Aufgabe, pflegebedürftigen Versicherungsnehmern finanzielle Unterstützung zu gewähren. Durch unterschiedliche Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege etc.) erhalten Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychisch bedingten Einschränkungen und Erkrankungen die Möglichkeit, ihren Alltag weitgehend eigenständig zu gestalten und sich angemessen pflegen zu lassen. Einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Antrag auf einen Pflegegrad) können Sie jederzeit bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Die Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliedert. Sie können daher die gleichen Kontaktdaten verwenden. Angehörige und Pflegebedürftige sind oft unsicher und zögern, einen Pflegegrad-Antrag zu stellen. Viele Betroffene sind unsicher, ob sie die Kriterien einer Pflegebedürftigkeit erfüllen. Mit Hilfe eines Pflegegradrechners (früher Pflegestufenrechner) können Sie eigenständig, unter Beantwortung verschiedener Fragen zu Ihrem Alltag, kostenlos und einfach Ihren möglichen Pflegegrad berechnen lassen. Die Beantragung eines Pflegegrades (früher Antrag auf Pflegestufe) sowie der Erhalt von Pflegeleistungen ist Ihr gutes Recht. Durch Ängste und Zögern können Ihnen mehrere tausend Euro an Leistungen entgehen:
Pflegegrad | Max. Pflegeleistungen / Jahr |
---|---|
1 | € 5.980,00 |
2 | € 26.309,40 |
3 | € 42.594,80 |
4 | € 49.021,20 |
5 | € 59.241,00 |
Hinweis
Das Datum Ihres Antrags auf Pflegeleistungen ist entscheidend über den Beginn Ihrer Leistungszahlungen. Auch wenn der Pflegegrad erst Wochen später festgestellt wird, erhalten Sie rückwirkend bis zu dem Datum Ihres Erstantrags entsprechende Leistungszahlungen. Ihren Antrag können Sie dabei formlos stellen z. B. mit einem Anruf, einer E-Mail, einem Fax oder Brief. Es ist allerdings ratsam, einen Beleg für das Datum Ihres Erstantrags zu haben, um dieses nachweisen zu können. Um festzustellen, ob eine pflegebedürftige Person Anspruch auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) hat, gibt die Pflegeversicherung ein Gutachten in Auftrag. Dieses wird durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) erstellt und erfordert einen Besuch im Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person. Anhand von insgesamt 64 Einzelfragen zu sechs Modul-Kategorien (Lebensbereichen des Alltags) wird dabei geprüft, wie hoch der Bedarf an Pflege und Unterstützungen im Alltag ist. Die Richtline hierfür ist das Neue Begutachtungassessment (NBA).
2 Wege Ihren Pflegegrad und mögliche Pflegeleistungen eigenständig einzuschätzen
Zur eigenständigen Voreinschätzung des möglichen Pflegegrads haben Sie zwei Möglichkeiten:
-
1
Das Führen eines Pflegetagebuches bietet Ihnen die Möglichkeit, den Pflegeaufwand über einen längeren Zeitraum zu erfassen und somit einen ersten Überblick zu gewinnen.
-
2
Eine schnellere Möglichkeit bietet ein kostenloser Online-Pflegegradrechner (früher Pflegestufenrechner).
Wichtig: Gewähr
Ein Online-Pflegegradrechner wird von der Pflegeversicherung keinesfalls anerkannt. Das Ergebnis dient ausschließlich zur Orientierung von Angehörigen und Pflegebedürftigen. Allein das Gutachten des MDK begründet die Erteilung eines Pflegegrads.
Wie stehen Ihre Chancen auf einen Pflegegrad?
So kann Sie der kostenlose Pflegegradrechner unterstützen
Der Online-Pflegegradrechner
Mit Hilfe eines Pflegegradrechners (früher Pflegestufenrechner) können Betroffene eigenständig, einfach und kostenlos einen Pflegegrad berechnen lassen. Daraus ergeben sich dann ebenfalls mögliche Leistungszahlungen der Pflegeversicherung. Analog zum Neuen Begutachtungsassessments (NBA) des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK) besteht der Online-Pflegegradrechner ebenfalls aus 64 Fragen zu den sechs Modulen (Alltagsbereichen). Aus Ihren Angaben wird bei der Auswertung Ihr theoretisch möglicher Pflegegrad ermittelt und kann Ihnen als erste Orientierung hilfreich sein.
Bitte beachten Sie: Das Ergebnis des Online-Pflegegradrechners wird von der Pflegeversicherung keinesfalls für die Einschätzung Ihres Pflegegrads durch den Medizinischen Dienst anerkannt. Das Ergebnis dient daher ausschließlich zur Orientierung von Angehörigen und Pflegebedürftigen.
Pflegegrad berechnen
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So funktioniert die Berechnung eines Pflegegrades mit dem Online-Pflegegradrechner
Das Prinzip eines Online-Pflegegradrechners ist immer ähnlich: Als Grundlage dient der allgemeine Fragenkatalog des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zu sechs verschiedenen Modulen (Alltagsbereichen). Hier werden die wichtigsten Parameter abgefragt, die für die Erteilung eines Pflegegrades entscheidend sind. Der Pflegeaufwand und Grad der Selbständigkeit werden durch 64 Einzelfragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten zu den unterschiedlichen Lebensbereichen (Modulen) erfasst und in Punkte umgerechnet. Folgende sechs Module werden zur Berechnung des Pflegegrades online abgefragt und fließen mit unterschiedlich starker Gewichtung in die Gesamtbewertung ein:
-
1
Mobilität (10 %)
-
2
kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)*
-
3
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)*
-
4
Selbstversorgung (40 %)
-
5
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
-
6
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
*Bei Modul 2 und 3 ist der höhere Wert entscheidend, welches Modul mit 15 % in die Bewertung einfließt.
Beispiel: Wurde bei Modul 2 ein Wert von 15 Punkten ermittelt und bei Modul 3 18 Punkte. So wird das Modul 3 mit 15 % Gewichtung in die Gesamtbewertung aufgenommen.
Die meisten Fragen zur Selbständigkeit im Pflegegradrechner werden mit folgenden Antwortmöglichkeiten beantwortet:
-
1
selbstständig (0 Punkte) = Aufgaben oder Aktivitäten benötigen keine Unterstützung
-
2
überwiegend selbstständig (1 Punkt) = die Aufgaben können größtenteils ohne Hilfe durchgeführt werden
-
3
überwiegend unselbstständig (2 Punkte) = Nur wenige Aufgaben (oder auch nur anteilig) bedürfen keiner Unterstützung
-
4
unselbstständig (3 Punkte) = Der Betroffene ist an der Ausführung der Aktivität bzw. Aufgabe nicht beteiligt.
Die Fragen zu vorhandenen Fähigkeiten im Pflegegradrechner werden in folgende Antwort-Stufen unterteilt:
-
1
vorhanden / unbeeinträchtigt (0 Punkte) = Die Fähigkeit ist (so gut wie) vollständig erhalten
-
2
größtenteils vorhanden (1 Punkt) = Die Fähigkeit der pflegebedürftigen Person ist in den meisten Situationen, aber nicht durchgehend vorhanden. Komplexere Aufgaben sind schwieriger.
-
3
in geringem Maße vorhanden (2 Punkte) = Die Fähigkeit eine Tätigkeit auszuführen ist noch vorhanden, aber stark beeinträchtigt. Eigenständig können nur einfache Anforderungen mit noch vorhandenen Ressourcen erfüllt werden. Der Betroffene hat häufig und in vielen Situation Schwierigkeiten.
-
4
nicht vorhanden (3 Punkte) = Die Fähigkeit ist kaum oder gar nicht mehr vorhanden.
Aus der Summe der Punkte, unter Berücksichtigung der Gewichtung der einzelnen Module, erstellt der Online-Pflegegradrechner eine erste Pflegegrad-Einschätzung für Sie. Hinweis: Es ist ratsam, beim Ausfüllen des Online-Pflegegradrechners einen pflegenden Angehörigen als Unterstützung hinzuzuziehen. Dieser kann mit Ihnen gemeinsam die Fragen zu Ihrem Hilfebedarf im Alltag beantworten und so die Genauigkeit des möglichen Pflegegrads verbessern.
Pflegegradrechner für Kinder
Um eine erste Pflegegrad-Einschätzung für ihr Kind zu erhalten empfiehlt sich ebenfalls ein Online-Pflegegradrechner. Durch die Angaben und Einschätzungen Ihres Alltags lässt sich so kostenlos und einfach ein möglicher Pflegegrad für Ihr Kind ermitteln.
Was ist bei der Einstufung in einen Pflegegrad für Ihr Kind wichtig?
- - Seit 2017 setzt der Fragenkatalog des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) Kleinkinder, Kinder, Erwachsene und Senioren gleich.
- - In der Berechnung von einem Pflegegrad ist die Selbstständigkeit im Alltag eines pflegebedürftigen Erwachsenen oder eines pflegebedürftigen Kindes zentral.
- Die korrekte Einstufung von Kindern durch den MD (früher MDK) bringt besondere Schwierigkeiten mit sich. Die Unterstützung durch einen Pflegeexperten bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist daher empfehlenswert.
Die Module des Online-Pflegegradrechners
Modul 1 – Mobilität
Das erste Modul umfasst sämtliche Bereiche der Mobilität im häuslichen Rahmen der pflegebedürftigen Person. Unter anderem werden Motorik, Haltung und einfache Handlungen und Bewegungen im Alltag eingeschätzt und bewertet. Hilfsmittel wie Gehhilfen, Griffstangen und das Stützen auf Tische, Armlehnen oder Bettkante müssen hierbei als selbstständige Mobilität gewertet werden. Im ersten Modul wird kein Bezug auf psychische Störungen genommen. So ist z.B. ungerichtetes Aufstehen oder Gehen im häuslichen Umfeld bei Demenz als selbstständige Handlung anzurechnen.
Beispiel zu Modul 1 im Pflegegradrechner
In der folgenden Übersicht finden Sie verschiedene Modulfragen zum Thema Mobilität, sowie deren Antwortmöglichkeiten. Der rechten Spalte entnehmen Sie, was die einzelne Antwort genau bedeuten kann. Dies kann Ihnen bei der Einschätzung der einzelnen Antwortmöglichkeiten helfen.
Beispiel Modulfrage | Beispiel Antwortmöglichkeit | Bedeutung der Antwortmöglichkeit |
---|---|---|
1.1 Positionswechsel im Bett | selbstständig | Die pflegebedürftige Person kann sämtliche Seitenwechsel im Bett, sowie das Aufstehen allein bewältigen. Nutzung von Stützgriffen oder Gehhilfen sind dabei als selbstständig zu bewerten. |
1.2 Halten einer stabilen Sitzposition | überwiegend selbstständig | Mit gelegentlicher Korrektur und Aufrichtung oder Stützung durch eine Pflegeperson, kann die pflegebedürftige Person die Sitzposition halten. |
1.4 Fortbewegung innerhalb eines Wohnbereiches | überwiegend unselbstständig | Trotz Gehhilfen oder Haltegriffen ist die pflegebedürftige Person bei nahezu allen Bewegungen im Wohnraum auf Sicherung durch eine Pflegeperson angewiesen. Erhöhte Sturzgefahr ist dabei in die räumliche Bewegung einzurechnen. |
1.6 Treppensteigen | unselbstständig | Ohne Unterstützung durch Hilfsmittel und Pflegepersonen ist Treppensteigen nicht mehr möglich. Psychische Blockaden sind in der Begutachtung anzumerken – berechnet werden diese in Modul 4. |
Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Der Fokus des zweiten Moduls liegt auf den kognitiven Fähigkeiten. Das reine Reagieren auf Einflüsse und Verstehen wird bewertet. Ausführungen von erfragten Leistungen werden dabei ausgeklammert. Seh-, Sprach- und Hörstörungen werden mit in die Bewertung einbezogen, können aber von Pflegegradrechnern nicht richtig erfasst werden. Diese Punkte werden in der Begutachtung vor Ort vom Gutachter detailliert errechnet.
Beispiel zu Modul 2 im Pflegegradrechner
In der folgenden Übersicht finden Sie verschiedene Modulfragen zu den kognitiven Fähigkeiten, sowie deren Antwortmöglichkeiten. Der rechten Spalte können Sie entnehmen, was die einzelne Antwort genau bedeuten kann. Dies kann Sie bei der Einschätzung der einzelnen Antwortmöglichkeiten unterstützen.
Beispiel Modulfrage | Beispiel Antwortmöglichkeit | Bedeutung der Antwortmöglichkeit |
---|---|---|
2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld | vorhanden | Die pflegebedürftige Person kann sämtliche Personen aus der Familie, Freunde und pflegerelevante Personen erkennen und benennen. |
2.2 Örtliche Orientierung | größtenteils vorhanden | Mit gelegentlicher Unterstützung kann die pflegebedürftige Person Orte im Umkreis erreichen oder den Weg beschreiben. |
2.4 Erinnern an wesentliche Dinge (Kurz- & Langzeitgedächtnis) | größtenteils vorhanden | Im Alltag ist eine erhöhte Vergesslichkeit auffällig. Nur durch häufige Hinweise und Anstöße einer Pflegeperson ist das Erinnern möglich. |
2.6 Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben | in geringem Maße vorhanden | Ohne Unterstützung durch Pflegepersonen ist keine vernünftige Alltagsentscheidung mehr zu treffen. Neben falschen oder schlechten Entscheidungen können kreisende Gedankengänge die Folge sein. |
Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Ein von Krankheit gezeichneter Alltag kann sich negativ auf den geistigen Zustand der pflegebedürftigen Person auswirken. Das dritte Modul befasst sich mit diesen Problemlagen. Zentral ist die Frage, inwieweit die pflegebedürftige Person ihr Verhalten noch selbst steuern kann und ob in Zukunft besondere personelle Unterstützung nötig ist. Angehörige haben einen anderen Zugang zu den Pflegebedürftigen, sodass die Einschätzung von der Bewertung des MD (früher MDK) abweichen kann. Ein Pflegetagebuch kann im Vorfeld der Begutachtung hilfreich sein, um Veränderungen in den Verhaltensweisen zu dokumentieren. Spezielle Stressfaktoren, wie Beziehungsprobleme oder Süchte, sind aus der Pflegegrad-Berechnung auszuklammern.
In diesem Modul wird das Verhalten nach dessen Häufigkeit in vier Stufen bewertet:
-
nie oder selten (0 Punkte)
-
selten - 1-3-mal innerhalb von zwei Wochen (1 Punkt)
-
häufig - 2 bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich (3 Punkte)
-
täglich (5 Punkte)
Beispiel zu Modul 3 im Pflegegradrechner
In der folgenden Übersicht finden Sie verschiedene Modulfragen zu Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, sowie deren Antwortmöglichkeiten. In der rechten Spalte sehen Sie, was die einzelne Antwort genau bedeuten kann. So kann die Einschätzung der einzelnen Antwortmöglichkeiten erleichtert werden.
Beispiel Modulfrage | Beispiel Antwortmöglichkeit | Bedeutung der Antwortmöglichkeit |
---|---|---|
3.1 Motorisch geprägte Auffälligkeiten | nie oder sehr selten | Die pflegebedürftige Person erlebt vereinzelt Verkrampfungen oder Zittern in den Extremitäten. |
3.2 Nächtliche Unruhe | selten (1-3 mal innerhalb von 2 Wochen) | Gelegentlich ist die pflegebedürftige Person in der Nacht unruhig und neigt zu erhöhtem Bewegen und Wälzen im Bett. |
3.4 Beschädigen von Gegenständen | häufig (mehrmals pro Woche, aber nicht täglich) | Krankheit und Schmerz können sich in Aggressionen der pflegebedürftigen Person entladen. Mehrmals treibt eine destruktive Stimmung die Betroffenen zur mutwilligen Beschädigung von Möbeln, Pflegehilfsmitteln oder anderen Gegenständen im Wohnraum. |
3.6 Verbale Aggressionen | täglich | Krankheit und Schmerz können sich in Aggressionen der pflegebedürftigen Person entladen. Täglich stoßen die Betroffenen verbale Attacken und Beleidigungen gegen alle Angehörigen und Pflegenden aus. |
Modul 4 – Selbstversorgung
Das vierte Modul umfasst die Selbstversorgung der pflegebedürftigen Person. Persönliche Hygiene, Ankleiden, Essen und Trinken sind unter anderem die zu bewertenden Tätigkeiten. Ob die Einschränkung körperlicher oder geistiger Natur ist, ist für die hier untersuchten Bereiche irrelevant. Schätzen Sie ein, wie oft und wie weit Sie die pflegebedürftige Person bei diesen Tätigkeiten unterstützen. Daraus kann der Grad der Selbständigkeit bei einzelnen Fragepunkten abgeleitet werden.
Beispiel zu Modul 4 im Pflegegradrechner
In der folgenden Übersicht finden Sie verschiedene Modulfragen zur Selbstversorgung, sowie deren Antwortmöglichkeiten. In der rechten Spalte können Sie lesen, was die einzelne Antwort genau bedeuten kann. Dies kann Ihnen bei der Einschätzung der einzelnen Antwortmöglichkeiten helfen.
Beispiel Modulfrage | Beispiel Antwortmöglichkeit | Bedeutung der Antwortmöglichkeit |
---|---|---|
4.1 Waschen des Oberkörpers | selbstständig | Die pflegebedürftige Person kann sämtliche Hygiene im Bereich des Oberkörpers selbstständig durchführen. |
4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes | überwiegend selbstständig | Mit gelegentlicher Unterstützung durch eine Pflegeperson, kann die pflegebedürftige Person die Hygiene im Bereich des Kopfes durchführen. |
4.4 Duschen und Baden | überwiegend unselbstständig | Nur mit weitreichender Unterstützung einer Pflegeperson (Stützung, Hilfe beim Waschen, etc.) können Duschen und Baden durchgeführt werden. |
4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers | unselbstständig | Ohne Unterstützung durch Pflegepersonen ist An- und Auskleiden im Bereich des Unterkörpers nicht mehr möglich. |
Modul 5 – Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen und Belastungen
Im fünften Modul wird der Umgang der pflegebedürftigen Person mit Krankheit und Therapien untersucht. Primär wird die selbstständige Eigenversorgung mit Therapien und Medikamenten beleuchtet, da diese einen großen pflegerischen Aufwand bedeuten können. Nur ärztlich verordnete Maßnahmen dürfen in die Bewertung einfließen. Ähnlich wie bei der Selbstversorgung können Sie als Angehörige abschätzen, wie oft und in welchem Maße Ihre Hilfe bei den einzelnen Anwendungen gefordert ist. Daraus leitet sich die Selbständigkeit für die Berechnung im Pflegegradrechner ab. Die Bewertung und Punktevergabe richtet sich in diesem Modul des Pflegegradrechners danach, wie häufig die Aktionen bzw. Maßnahmen noch selbständig, bzw. durch Hilfe von anderen durchgeführt werden.
Beispiel zu Modul 5 im Pflegegradrechner
In der folgenden Übersicht finden Sie verschiedene Modulfragen zu krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, sowie deren Antwortmöglichkeiten. Der rechten Spalte entnehmen Sie, was die einzelne Antwort genau bedeuten kann. Dies kann Ihnen bei der Einschätzung der einzelnen Antwortmöglichkeiten helfen.
Beispiel Modulfrage | Beispiel Antwortmöglichkeit | Bedeutung der Antwortmöglichkeit |
---|---|---|
5.1 Medikation | selbstständig | Die pflegebedürftige Person kann Einnahme und Kontrolle der eigenen Medikation selbstständig durchführen. |
5.2 Injektionen | pro Woche oder pro Monat | Mit Kontrolle oder Hilfe durch eine Pflegeperson, können Injektionen durch die pflegebedürftige Person gesetzt werden. |
5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe | pro Tag | Nur unter Überwachung und mit mehrfacher Hilfe kann der Umgang der pflegebedürftigen Person mit einer Sauerstofftherapie gewährleistet werden. |
5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen | pro Tag | Ohne Unterstützung durch Pflegepersonen können Körperzustände und Reaktionen nicht mehr erkannt werden. Weitere Schritte zur Linderung werden nicht erkannt. |
Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Im sechsten Modul wird die Alltagsgestaltung und die Pflege sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Person beleuchtet. Zentral ist die Frage, ob die Person fähig ist, sich zu beschäftigen und zusammenhängende, sinnvolle Gespräche zu führen. Auch soziale Kompetenzen (zu Angehörigen und Freunden sowie zu Außenstehenden) werden in diesem Zuge untersucht. Aus dem Alltag kennen Sie die soziale Situation Ihres Angehörigen und können abschätzen, ob die Kontaktpflege von Ihnen angestoßen werden muss oder selbständig erfolgt. In Verbindung mit einem Pflegetagebuch können Sie Veränderungen verfolgen und daraus eine Bewertung in den Pflegegradrechner eintragen.
Beispiel zu Modul 6 im Pflegegradrechner
In der folgenden Übersicht finden Sie verschiedene Modulfragen zur Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, sowie deren Antwortmöglichkeiten. In der rechten Spalte erkennen Sie, was die einzelne Antwort genau bedeuten kann. Dies kann Ihnen bei der Einschätzung der einzelnen Antwortmöglichkeiten helfen.
Beispiel Modulfrage | Beispiel Antwortmöglichkeit | Bedeutung der Antwortmöglichkeit |
---|---|---|
6.1 Gestaltung und Veränderung des Tagesablaufs | selbstständig | Die pflegebedürftige Person kann selbständig einen abwechslungsreichen Tagesablauf planen und auf Veränderungen eingehen. |
6.2 Ruhen und Schlafen | überwiegend selbstständig | Mit vereinzelten Erinnerungen durch Pflegepersonen, hält die pflegebedürftige Person Ruhezeiten ein. |
6.4 In die Zukunft gerichtete Planung | überwiegend unselbstständig | Nur mit häufiger Anregung und Unterstützung in der Durchführung durch Pflegepersonen kann oder will die pflegebedürftige Person Planungen für die Zukunft treffen. |
6.6 Interaktionen mit Personen außerhalb des direkten Umfelds | unselbstständig | Ohne Unterstützung durch Pflegepersonen kann oder will die pflegebedürftige Person keine Interaktion mit Personen außerhalb des direkten Umfelds (z.B. Pflegepersonal oder Besuch) mehr aufnehmen. |
Ihr Ergebnis des kostenlosen Online-Pflegegradrechners
Nach Ihren erfolgten Eingaben in allen Modulbereichen wird Ihnen der Online-Pflegegradrechner einen der fünf Pflegegrade (vormals drei Pflegestufen) als Ergebnis ausgeben. Damit haben Sie eine erste Orientierung und Ersteinschätzung für mögliche Pflegeleistungen. Diese Auswertung und Pflegegrad-Empfehlung ist allerdings kein Garant dafür, dass die Einstufung des MD (früher MDK) diesem Ergebnis entspricht.
Übersicht wie viele Punkte welchen Pflegegrad bedeuten:
Anzahl der berechneten Gesamtpunkte | Pflegegrad |
---|---|
bis unter 12,5 Punkte | kein Pflegegrad |
12,5 bis unter 27 Punkte | 1 |
27 bis unter 47,5 Punkte | 2 |
47,5 bis unter 70 Punkte | 3 |
70 Punkte bis unter 90 Punkte | 4 |
90 bis 100 Punkte | 5 |
Nutzen Sie das Ergebnis des kostenlosen Online-Pflegegradrechners und die vorangegangene Pflegedokumentation mit einem Pflegetagebuch als Basis für Ihr weiteres Vorgehen. Diese Grundlage kann Ihnen und dem Gutachter des Medizinischen Dienstes hilfreich sein. In einer kostenlosen Erstberatung können wir erfassen, ob die Einstufung des Online-Pflegegradrechners nah an den realen Erwartungen liegt. Eine höhere Sicherheit erhalten Sie durch einen Besuchstermin unseres Pflegeexperten bei Ihnen vor Ort. Mit der Bedarfsanalyse können wir dabei optimal einschätzen, welche Pflegeleistungen für Sie möglich sind. Auch während des MD-Termins kann unser Pflegeexperte an Ihrer Seite sein und unterstützt Sie, die bestmöglichen Leistungen für Sie und Ihre Angehörigen zu erreichen. Kontaktieren Sie uns kostenfrei nach Ihrer Pflegegrad-Berechnung und lassen Sie sich zu allen weiteren Möglichkeiten beraten!
Mit professioneller Hilfe an Ihrer Seite haben Sie eine Erfolgschance von 95 Prozent für Ihren gerechten Pflegegrad. Wenn Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, sollten Sie sich daher im besten Fall von Experten unterstützen lassen. Sie können auch schon vor Ihrem Pflegegrad-Antrag unsere Unterstützung erhalten. Besprechen Sie mit dem Pflegeexperten neben anderen Dokumentationen wie Ihrem Pflegetagebuch auch die Ergebnisse des Pflegegradrechners. So können diese Ergebnisse aus professioneller Sicht eingeordnet werden. Gemeinsam finden Sie ggf. weitere unterstützende Pflegebedürftigkeits-Argumente für den eigentlichen Einstufungstermin. Jeder dritte Pflegegrad in Deutschland ist derzeit zu niedrig eingestuft. Gerne beraten Sie unsere Pflegeexperten zu der Möglichkeit und Erfolgsaussicht einer Höherstufung Ihre Pflegegrades. Unser Beratungsangebot von Dr. Weigl & Partner beinhaltet auch die Möglichkeit, dass bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst unser Pflegeexperten an Ihrer Seite ist, um den richtigen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) und die bestmöglichen Pflegeleistungen für Sie zu erreichen. Über Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.