Ablehnung und Einspruch beim Pflegegrad-Antrag
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe). Oft werden Anträge abgelehnt oder es wird ein zu niedriger Pflegegrad vergeben – dagegen können Sie Einspruch bzw. Widerspruch einlegen.
Pflegerecht & Pflegekasse
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Pflegegrad erhalten | Gutachten
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Unter dem Begriff „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ versteht man laut des Bundesversorgungsgesetzes (Verordnung zur Durchführung Grundsätze des § 1 Abs. 1 und 3, des § 35 Abs. 1) die Regelung der Grundsätze, die der medizinischen Bewertung von Schädigungsfolgen, sowie des Grades der Schädigung zugrunde liegen.
Gutachten | Pflegegrad erhalten
Gegen ein Gerichtsgutachten vorgehen
Der Kampf um den korrekten Pflegegrad kann mitunter lang und anstrengend sein: Die Einschätzung steht und fällt mit dem Pflegegutachten – auch vor Gericht geht es darum, wie die Situation im Gerichtsgutachten eingeschätzt wird.
Gutachten | Pflegegrad erhalten
Pflegegrad-Bescheid: Widerspruch, Klage und Gerichtsgutachten
Im bürokratischen Pflegesystem ist der Pflegegrad zentral: Mit ihm besteht der Anspruch, Leistungen von der Pflegeversicherung zu beziehen. Der Pflegegrad bringt zeitliche und finanzielle Erleichterung für viele Betroffene und ihre Familien mit sich. Allerdings bestehen Hürden, um einen Pflegegrad zu erhalten. Deswegen ist der Schock umso größer, wenn der Pflegegrad-Bescheid abgelehnt wird oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben wird. Die Folgen sind enorm, beispielsweise reicht der Betrag des Pflegegelds von 0 Euro (Pflegegrad 1) bis 901 Euro (Pflegegrad 5). Aber Sie sind dem Pflegegrad-Bescheid nicht machtlos ausgeliefert, sondern können Widerspruch einlegen und gegebenenfalls auch Klage einreichen. Hier ist das pflegerische Gerichtsgutachten von zentraler Bedeutung.
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Versorgungsmedizinische Grundsätze
Gegen ein Gerichtsgutachten vorgehen
Pflegegrad-Bescheid: Widerspruch, Klage und Gerichtsgutachten
Das Pflegegutachten
MD Gutachten (vorm. MDK Gutachten)
Gegengutachten nach Paragraph 109 SGG
Ablehnung und Einspruch beim Pflegegrad-Antrag
Fachgutachten in der Pflege
Pflegestärkungsgesetze – I, II und III