Ablehnung und Einspruch beim Pflegegrad-Antrag
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe). Oft werden Anträge abgelehnt oder es wird ein zu niedriger Pflegegrad vergeben – dagegen können Sie Einspruch bzw. Widerspruch einlegen.
Pflegerecht & Pflegekasse
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Gutachten | Pflegegrad erhalten
Gegen ein Gerichtsgutachten vorgehen
Der Kampf um den korrekten Pflegegrad kann mitunter lang und anstrengend sein: Die Einschätzung steht und fällt mit dem Pflegegutachten – auch vor Gericht geht es darum, wie die Situation im Gerichtsgutachten eingeschätzt wird.
Gutachten | Pflegegrad erhalten
Pflegegrad-Bescheid: Widerspruch, Klage und Gerichtsgutachten
Im bürokratischen Pflegesystem ist der Pflegegrad zentral: Mit ihm besteht der Anspruch, Leistungen von der Pflegeversicherung zu beziehen. Der Pflegegrad bringt zeitliche und finanzielle Erleichterung für viele Betroffene und ihre Familien mit sich. Allerdings bestehen Hürden, um einen Pflegegrad zu erhalten. Deswegen ist der Schock umso größer, wenn der Pflegegrad-Bescheid abgelehnt wird oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben wird. Die Folgen sind enorm, beispielsweise reicht der Betrag des Pflegegelds von 0 Euro (Pflegegrad 1) bis 901 Euro (Pflegegrad 5). Aber Sie sind dem Pflegegrad-Bescheid nicht machtlos ausgeliefert, sondern können Widerspruch einlegen und gegebenenfalls auch Klage einreichen. Hier ist das pflegerische Gerichtsgutachten von zentraler Bedeutung.
Gutachten | Pflegegrad erhalten
Fachgutachten in der Pflege
Die Definition der Pflegebedürftigkeit findet sich im SGB XI, dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches. Es wurden konkrete Kriterien festgelegt, um die Einstufung der Pflegebedürftigkeit zu erleichtern. Hier wird dann das Fachgutachten Pflege relevant.
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Wichtige Fristen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad
Das Pflegegutachten
Pflegegrad-Bescheid: Widerspruch, Klage und Gerichtsgutachten
Gegen ein Gerichtsgutachten vorgehen
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Fachgutachten in der Pflege
Ablehnung und Einspruch beim Pflegegrad-Antrag
Pflegestärkungsgesetze – I, II und III
Gegengutachten nach Paragraph 109 SGG