Pflegestärkungsgesetze – I, II und III
Nicht nur Menschen, die durch körperliche Schäden hilfsbedürftig sind, sondern auch Menschen, die dauerhaft psychisch krank sind oder geistige Behinderungen haben, können alltägliche Aufgaben oft nicht selbstständig und ohne die Unterstützung von anderen Menschen ausführen. Lange Zeit wurden Pflegebedürftige mit Demenz oder anderen Krankheiten, die nicht unbedingt sichtbar sind, weniger ernst genommen. Das hat dazu geführt, dass diese Hilfsbedürftigen weniger Leistungen von den Pflegekassen erhalten haben und oftmals nicht als pflegebedürftig anerkannt worden sind. Diese Ungleichheit sollte unter anderem mit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze behoben werden. Insgesamt gibt es drei Pflegestärkungsgesetze, die wir in diesem Artikel für Sie zusammenfassen.
Pflegerecht & Pflegekasse
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Pflegegrad erhalten | Gutachten
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Unter dem Begriff „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ versteht man laut des Bundesversorgungsgesetzes (Verordnung zur Durchführung Grundsätze des § 1 Abs. 1 und 3, des § 35 Abs. 1) die Regelung der Grundsätze, die der medizinischen Bewertung von Schädigungsfolgen, sowie des Grades der Schädigung zugrunde liegen.
Gutachten | Pflegegrad erhalten
Gegen ein Gerichtsgutachten vorgehen
Der Kampf um den korrekten Pflegegrad kann mitunter lang und anstrengend sein: Die Einschätzung steht und fällt mit dem Pflegegutachten – auch vor Gericht geht es darum, wie die Situation im Gerichtsgutachten eingeschätzt wird.
Gutachten | Pflegegrad erhalten
Pflegegrad-Bescheid: Widerspruch, Klage und Gerichtsgutachten
Im bürokratischen Pflegesystem ist der Pflegegrad zentral: Mit ihm besteht der Anspruch, Leistungen von der Pflegeversicherung zu beziehen. Der Pflegegrad bringt zeitliche und finanzielle Erleichterung für viele Betroffene und ihre Familien mit sich. Allerdings bestehen Hürden, um einen Pflegegrad zu erhalten. Deswegen ist der Schock umso größer, wenn der Pflegegrad-Bescheid abgelehnt wird oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben wird. Die Folgen sind enorm, beispielsweise reicht der Betrag des Pflegegelds von 0 Euro (Pflegegrad 1) bis 901 Euro (Pflegegrad 5). Aber Sie sind dem Pflegegrad-Bescheid nicht machtlos ausgeliefert, sondern können Widerspruch einlegen und gegebenenfalls auch Klage einreichen. Hier ist das pflegerische Gerichtsgutachten von zentraler Bedeutung.
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Versorgungsmedizinische Grundsätze
Gegen ein Gerichtsgutachten vorgehen
Pflegegrad-Bescheid: Widerspruch, Klage und Gerichtsgutachten
Das Pflegegutachten
MD Gutachten (vorm. MDK Gutachten)
Gegengutachten nach Paragraph 109 SGG
Ablehnung und Einspruch beim Pflegegrad-Antrag
Fachgutachten in der Pflege
Pflegestärkungsgesetze – I, II und III