Nicht nur Menschen, die durch körperliche Schäden hilfsbedürftig sind, sondern auch Menschen, die dauerhaft psychisch krank sind oder geistige Behinderungen haben, können alltägliche Aufgaben oft nicht selbstständig und ohne die Unterstützung von anderen Menschen ausführen. Lange Zeit wurden Pflegebedürftige mit Demenz oder anderen Krankheiten, die nicht unbedingt sichtbar sind, weniger ernst genommen. Das hat dazu geführt, dass diese Hilfsbedürftigen weniger Leistungen von den Pflegekassen erhalten haben und oftmals nicht als pflegebedürftig anerkannt worden sind. Diese Ungleichheit sollte unter anderem mit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze behoben werden. Insgesamt gibt es drei Pflegestärkungsgesetze, die wir in diesem Artikel für Sie zusammenfassen.

Überblick über die drei Pflegestärkungsgesetze

Im ersten Pflegestärkungsgesetz …

... ist festgelegt, dass alle Leistungsempfänger, also Menschen, die aufgrund körperlicher oder psychischer Schäden als pflegebedürftig gelten, höhere Leistungen erhalten und auch die Tages- und Nachtpflege besser gefördert wird. Um diesem erhöhten Bedarf gerecht zu werden, wurden unter anderem deutschlandweit neue ambulante Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen eingerichtet. Zusätzlich dazu wurde mit diesem Gesetz auch der Ausbau der Betreuung in Alten und Pflegeheimen beschlossen.
Mit dem Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes ist es für Angehörige nun auch einfacher geworden, von der Kurzeitpflege oder Verhinderungspflege Gebrauch zu machen, wenn sie zum Beispiel krank sind oder in den verreisen. Letztlich hat sich auch im Bereich des Wohnraumbaus etwas getan, denn hier können Pflegebedürftige nun auch höhere Zuschüsse für Maßnahmen der Barrierereduzierung beantragen, als es vor der Verabschiedung der Pflegestärkungsgesetze der Fall war.

Im zweiten Pflegestärkungsgesetz ...

... wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert. Besonders für Demenzkranke sind dies gute Neuigkeiten, denn diese können nun nicht nur früher als bisher Leistungen bei der Pflegekasse beantragen, sondern haben auch deutlich umfangreichere Leistungen, von denen sie Gebrauch machen können, als es vor dieser Änderung der Fall war.
Eine weitere Änderung, die mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt worden ist, ist das Begutachtungssystem, also in anderen Worten, nach welchen Kriterien die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Als Grundlage wird hier ein Punktesystem verwendet, mithilfe dessen die körperlichen und geistigen Schäden bewertet werden. Zusätzlich wurden die drei Pflegestufen, die es vor der Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes gab, von fünf Pflegegraden abgelöst. Je niedriger die Selbstständigkeit eines Hilfsbedürftigen von einem Gutachter eingeschätzt wird, desto höher ist der empfohlene Pflegegrad.

Das dritte Pflegestärkungsgesetz ...

... legt den Fokus auf den Ausbau von Beratungs- und Informationsangeboten für Pflegebedürftige und Angehörige. Pflege war schon immer ein Thema, das viele Menschen für sich selbst als irrelevant betrachten. Jedoch zeigen statistische Auswertungen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen mit jedem Jahr ansteigt, was unter anderem am demografischen Wandel liegt, der mit einer immer älter werdenden Bevölkerung einhergeht. Das resultiert darin, dass auch die Wahrscheinlichkeit, dass entweder man selbst oder ein enger Angehöriger pflegebedürftig wird und Leistungen bei der Pflegekasse beantragt werden müssen, deutlich höher ist, als noch vor wenigen Jahren, was mit Sicherheit auch etwas mit der Neudefinierung des Pflegebegriffes durch das zweite Pflegestärkungsgesetz zu tun hat. Um mehr Menschen auf diese Realität und das Thema Pflege aufmerksam zu machen, wurden unter anderem im ganzen Bundesgebiet Pflegestützpunkte eingerichtet, die als Beratungsstellen dienen und die Bevölkerung mit allen wichtigen Informationen zum Thema Pflege informieren sollen.

Eine weitere Änderung, die mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten ist, ist dass die Abrechnungen von ambulanten Dienstleistern wirksamer kontrolliert und systematisch überprüft werden können, um Betrug in der ambulanten Pflege zu vermeiden. Zusammenfassend kann man also sagen, dass durch die Pflegestärkungsgesetze Menschen, die an Demenz erkrankt sind oder durch andere geistige Schädigungen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, nun Anspruch auf die gleichen Pflegeleistungen haben, wie Menschen, die dauerhaft körperlich eingeschränkt sind. Diese Gleichstellung ist ein wichtiger Schritt, denn psychische Einschränkungen wurden den körperlichen Schädigungen lange untergeordnet. Weiterhin wird Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen der Zugang zu Beratungs- und Informationsangeboten erleichtert. Durch die Neuauslegung des Pflegebegriffes ist es nun auch deutlich einfacher, Pflegeleistungen von der Pflegekasse zu erhalten.

Wie sieht ein Pflegegrad-Antrag für Menschen mit psychischen Einschränkungen aus?

Der Antrag auf Pflegegrad für Menschen mit Demenz oder anderen geistigen Einschränkungen, die es verhindern, dass alltägliche Aufgaben selbstständig ausgeführt werden können, ist genau der gleiche formlose Antrag, der von Menschen mit körperlichen Schäden eingereicht wird. Während letztere jedoch in der Regel kein Problem damit haben, die bürokratischen Hürden, die einem bei der Stellung des Antrags auf Pflegegrad in den Weg gestellt werden, zu überwinden, kann dies für Menschen mit psychischen Einschränkungen mit Schwierigkeiten verbunden sein, weshalb diese sich Unterstützung durch einen Angehörigen suchen sollten. Sollte dies nicht möglich sein, können unsere Mitarbeiter von Dr. Weigl & Partner diese Aufgabe übernehmen.

Beratungsangebote der Pflegekasse

Von der Pflegekasse wurden sogenannte Pflegestützpunkte und Pflegebüros eingerichtet, um das Informations- und Beratungsgebot zum Thema Pflege zu erweitern und für die Bevölkerung zugänglich zu machen. Jedoch ist es nicht die Aufgabe der Pflegeberater, die dort beschäftigt sind, spezielle Fragen zu Einzelfällen zu beantworten, sondern eher einen generellen Überblick zu vermitteln. Oftmals finden Schulungen in Gruppen statt oder Sie bekommen Informationsbroschüren ausgehändigt. Für eine allgemeine Beratung zum Antrag auf Pflegegrad und dem allgemeinen Ablauf sind diese Angebote bestens geeignet, jedoch können die Pflegeberater Sie oftmals aufgrund von fehlender Kapazität nicht individuell dazu beraten, welche Nachweise oder zusätzlichen Formulare für Ihren konkreten Fall benötigt werden, um den Antrag auf Pflegegrad bewilligt zu bekommen. Dies gilt selbstverständlich nicht für alle Pflegestützpunkte und Pflegebüros.
 

Haben Sie Fragen zu den Pflegestärkungsgesetzen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Beratung.

Dr. Weigl & Partner – lassen Sie sich von unseren Experten beraten

Damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen, bieten Dr. Weigl & Partner zusätzliche Beratungsangebote an. Was uns von den Pflegestützpunkten und Pflegebüros am meisten unterscheidet, ist, dass wir unsere Pflegeberatung auf Ihre Situation anpassen. Zudem vertreten unsere Pflegeberater nicht die Interessen der Pflegekasse, was bedeutet, dass unsere Pflegeberater Sie unabhängig beraten können. Ein weiterer Unterschied ist, dass wir die Beratung in der Regel beim Hilfsbedürftigen zu Hause durchführen.

Für Pflegebedürftige ist es oft schwierig, sich selbst zu den Pflegestützpunkten zu begeben und viele Angehörige fühlen sich nicht wohl dabei, einen Hilfsbedürftigen allein zu lassen. Diese Strapazen möchten wir Ihnen durch unsere Hausbesuche ersparen und gleichzeitig können sich unsere Experten einen ersten allgemeinen Überblick verschaffen und unsere Beratung noch besser auf Ihre persönlichen Umstände anpassen. Auf Grundlage der Einschätzung unserer Experten können wir unter anderem das Gutachten, auf dessen Grundlage die Entscheidung über den Pflegegrad getroffen wird, auf Vollständigkeit überprüfen, bevor es an den Sachbearbeiter weitergeleitet wird.

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Angemessene Pflegeleistungen erhalten

Die Verabschiedung der Pflegestärkungsgesetze war selbstverständlich ein wichtiger Schritt, um zu gewährleisten, dass mehr Menschen Zugang zu Pflegeleistungen bekommen. Jedoch steckt die Umsetzung einiger in diesen Gesetzen festgelegten Punkte noch in den Kinderschuhen, was teilweise daran liegt, dass Pflegekassen nicht die Kapazitäten haben, um zum Beispiel ausführliche Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Dr. Weigl & Partner schließt diese Lücke. Von uns erhalten Sie eine auf Ihre individuelle Situation angepasste Betreuung, ohne Wenn und Aber. Um mehr zu den Pflegestärkungsgesetzen oder zu unseren Leistungsangeboten zu erfahren, können Sie sich sehr gerne mit unseren Mitarbeitern in Verbindung setzen.