Die Pflegegrade regeln mit Abstufungen, welche Pflegeleistungen pflegebedürftige Menschen von der Pflegeversicherung erhalten. Erfahren Sie hier, mit welchen Ansprüchen und Pflegeleistungen Sie bei einem Pflegegrad rechnen können.
Zunehmendes Alter, Krankheit oder körperliche bzw. geistige Einschränkungen können dazu führen, dass Menschen in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Oftmals werden die pflegerischen Aufgaben zunächst von Angehörigen übernommen.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Pflegegraden:
Je stärker eine Krankheit oder Behinderung die Alltagskompetenz beeinträchtigt, desto mehr Unterstützung wird benötigt. Ein ambulanter Pflegedienst, eine Tagespflege oder eine stationäre Betreuungseinrichtung entlasten die Angehörigen bei der Pflege, kosten aber zum Teil sehr viel Geld. Die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung tragen dazu bei, die Betroffenen zu unterstützen.
Bis Ende 2016 wurde die Bereitstellung von Leistungen aus der Pflegeversicherung durch die Pflegestufen geregelt. In einem dreistufigen System mit einer zusätzlichen Härtefallregelung wurden alle Fälle erfasst, die eine Pflege aufgrund von körperlicher Erkrankung oder Behinderung erforderlich machten. Geistige Einschränkungen, psychische Erkrankungen oder Krankheiten wie Demenz und Alzheimer wurden dabei jedoch kaum berücksichtigt und erhielten nicht die notwendigen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mit einem neuen Pflegegesetz sind zum Jahresbeginn 2017 anstelle der Pflegestufen nun fünf Pflegegrade in Kraft getreten. Von dem individuell vergebenen Pflegegrad hängt die Höhe der Pflegeleistungen ab.
Pflegestärkungsgesetz und Pflegereform
Bereits zwischen 2015 und 2017 sind erste Neuerungen durch die Pflegestärkungsgesetze in Kraft getreten – das System der Pflegestufen wurde als nicht mehr zeitgemäß erkannt. Ziel war es, die Situation von Pflegebedürftigen, unabhängig davon, ob es um körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen geht, zu verbessern. Das neue fünfstufige System soll ermöglichen, dass die betroffenen Patienten individueller eingestuft werden.
Insbesondere die sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz, die mit einer geistigen oder psychischen Erkrankung einhergeht, wird mit den neuen Pflegegraden abgedeckt; dies war zuvor nicht der Fall.
Gut zu wissen
Um die neuen, umfassenden Pflegegrade finanzieren zu können, ist an die Einführung der Pflegestärkungsgesetze eine Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung gekoppelt.
Während die Pflegestufen darauf basierten, ob ein Patient rein theoretisch in der Lage war, seinen Alltag zu meistern, steht mit den Pflegegraden die tatsächliche, praktische Kompetenz der Betroffenen im Mittelpunkt. Die Einschätzung des Pflegebedarfs beruht auf der Frage, wie selbstständig die Betroffenen ihren Alltag, Körperpflege, Mobilität oder Nahrungsaufnahme, noch meistern können. Damit gehört auch die Bestimmung des zeitlichen Aufwands, der für die tägliche Pflege anfällt, der Vergangenheit an.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Pflegegrads erfüllt sein?
Die Einstufung eines Patienten in einen Pflegegrad folgt grundsätzlich demselben Verfahren wie die Einordnung in eine Pflegestufe. Nachdem der Pflegegrad-Antrag bei der Krankenkasse bzw. der Pflegeversicherung gestellt wurde, wird nach wie vor ein Gutachter bestellt, der die Pflegebedürftigkeit des Patienten bestimmen soll. Während es früher darum ging, wie viel Zeit täglich auf die sogenannte Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Aufgaben verwendet werden musste (Minutenpflege), steht mit der Einführung der Pflegegrade der Grad der Selbstständigkeit im Vordergrund.
Der Pflegegutachter besucht den Betroffenen in seinem gewohnten Umfeld und stellt fest, in welchem Umfang er noch in der Lage ist, seinen Alltag ohne fremde Hilfe zu meistern. Die Einstufung folgt einem festgelegten System, in dem der Gutachter für verschiedene Kriterien, die für die Alltagskompetenz ausschlaggebend sind, Punkte vergibt.
Gut zu wissen
Je niedriger die Kompetenz des Pflegebedürftigen ausfällt, desto mehr Punkte gibt es.
Anhand der Begutachtung von sechs Modulen (Alltags-Bereichen) im Rahmen des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments (NBA)“ werden die Selbstständigkeit und vorhandenen Fähigkeiten eingeschätzt. Die Pflegeversicherung legt anhand der summierten Punkte und Gewichtung der unterschiedlichen Module fest, welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige zukünftig erhält.
Die sechs Module (Alltags-Bereiche), die bei der Begutachtung im Mittelpunkt stehen
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1
Mobilität: Aufstehen, Zubettgehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen
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2
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Sprachfähigkeit, räumliche und zeitliche Orientierung, Entscheidungsfähigkeit
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3
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, psychische Belastungen, motorisch auffälliges Verhalten
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4
Selbstversorgung: Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Nahrungsaufnahme
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5
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Arztbesuche, Einnahme von Medikamenten
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6
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung: Beschäftigungen in der Freizeit, Kontakt zu Familie und Freunden
Anpassung der Pflegestufen auf die Pflegegrade
Die bisherigen Pflegestufen bleiben mit der Neuregelung nicht erhalten, sondern wurden seit Anfang Januar 2017 in den entsprechenden Pflegegrad überführt. Dies erfolgte automatisch durch die Pflegeversicherung – Sie mussten nicht selbst aktiv werden. Bei der Überleitung in das Pflegegradsystem sollte kein Patient schlechter gestellt werden. Vielmehr sollten bereits bekannte Demenzerkrankungen oder andere geistige Einschränkungen direkt erfasst und mit dem entsprechenden Pflegegrad versehen werden.
Dabei folgte die Einstufung dem Prinzip, dass jeder Patient mindestens einen und maximal zwei Pflegegrade höher eingestuft wurde als bisher:
Bis 2016 | Ab 2017 |
---|---|
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 (ohne Demenz) | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 (mit Demenz) | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 (ohne Demenz) | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 (mit Demenz) | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 (ohne Demenz) | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 (mit Demenz) | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe 3 (Härtefall) | Pflegegrad 5 |
Da die Überleitung der bisherigen Pflegestufen die Pflegegrade von 2 bis 5 betrifft, kommt der Pflegegrad 1 neu hinzu. Der Pflegegrad 1 wird an Patienten vergeben, die nur unter leichten Einschränkungen leiden, aber dennoch z. B. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen benötigen oder im Alltag in geringfügigem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Sie können bereits mit Pflegegrad 1 Leistungen erhalten, die es ihnen ermöglichen, möglichst lange zu Hause zu wohnen.
Gut zu wissen
In den Leistungen für Pflegegrad 1 sind z. B. Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung, für Pflegeberatung und Pflegehilfsmittel sowie für betreutes Wohnen enthalten.
Wie Sie erfolgreich einen Pflegegrad beantragen
Von Ihrem Antrag auf einen Pflegegrad hängt viel ab, deswegen raten wir Ihnen, sorgfältig vorzugehen und sich umfangreich vorzubereiten.
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Nach einem Anruf oder formlosen Schreiben bei Ihrer Pflegekasse wird Ihnen ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zugesandt. Füllen Sie diesen gewissenhaft und mit korrekten Angaben aus. Beachten Sie jedoch, dass Ihre vorangegangene formlose Beantragung das entscheidende Datum für Ihren möglichen Leistungsbeginn ist. Stellen Sie daher Ihren Antrag so frühzeitig wie möglich formlos z. B. mit unserem Pflegegrad-Antragsformular.
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Nach Eingang Ihres Antrags bei der Krankenversicherung wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen einen Begutachtungstermin mit Ihnen vereinbaren. Dieser Termin ist sehr wichtig, denn von ihm hängt die individuelle Einstufung in einen Pflegegrad ab.
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Bereiten Sie sich mit einer Vielzahl an ärztlichen und pflegerischen Dokumenten und Befunden auf den Termin des Gutachters vor. Zusätzlich kann es helfen, ein Pflegetagebuch zu führen und alle pflegerischen Hilfestellungen, die täglich nötig sind, zu dokumentieren. In der Begutachtung wird aus den sechs Modulen des sogenannten Neuen-Begutachtungsassessments (kurz NBA) Ihre Pflegebedürftigkeit anhand eines Punktesystems ermittelt. Aus diesen Punkten ergibt sich Ihr Pflegegrad.
Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen – mit professioneller Unterstützung
Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen, die Sie erhalten. Ein höherer Pflegegrad kann für Sie bis zu 20.000 Euro mehr an Pflegeleistungen bedeuten. Deswegen ist es wichtig, dass Sie in dem Pflegegrad eingestuft sind, der Ihnen individuell zusteht.
Ob Erstantrag oder wenn Sie den Pflegegrad erhöhen wollen – das Team von Dr. Weigl & Partner ist stets kompetent an Ihrer Seite. Bei allen Fragen rund um das Thema Pflege sind wir Ihre Ansprechpartner. Wir verfügen über langjährige Erfahrung – über 100 Pflegeexperten kämpfen auch in Ihrer Nähe für Ihren Pflegegrad.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Noch Fragen zu Pflegegrad 2?
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und Leistungen bei Pflegegrad 2
Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen – mit professioneller Unterstützung
Seit der Pflegereform raten wir von Dr. Weigl & Partner noch mehr Menschen dazu, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Schon bei geringen Einschränkungen, haben Sie die Chance, Pflegeleistungen zu erhalten. Vor allem für Demenzpatienten hat sich die Situation deutlich verbessert.
Dabei ist es wichtig, den Pflegegrad-Antrag sorgfältig vorzubereiten und sich gezielt mit dem Antragsprozess zu beschäftigen. Dabei unterstützt Sie unser kompetentes Team. Wir wissen, welche Fehler Sie vermeiden und worauf Sie achten sollten. Auch wenn Ihr Pflegegrad-Antrag zunächst abgelehnt wurde, beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen.
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung durch die Pflegeleistungen benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Pflegegrad Widerspruch anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Es gibt 5 Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit definieren und somit, wie viel Geld zur Unterstützung gewährt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Mit der Pflegereform 2017 wurden die zuvor geltenden Pflegestufen ersetzt und die Definition der Pflegebedürftigkeit neu aufgesetzt. Die Pflegestufen lassen sich leicht in Pflegegrade umrechnen:
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 Härtefall | Pflegegrad 5 |
Pflegegrade regeln nun den Anspruch auf die zu erhaltenden Leistungen der Pflegeversicherung. Diese stehen somit zentral in der Gesamtkonzeption der Pflege.
Wie viel Geld bekommt man bei den einzelnen Pflegegraden?
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 332€ monatlich
Pflegegrad 3: 573€ monatlich
Pflegegrad 4: 765€ monatlich
Pflegegrad 5: 947€ monatlich
(Angaben gültig ab 01.01.2024
Wie erhält man einen Pflegegrad?
Um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln, fragt das Begutachtung-Assessment insgesamt sechs Bereiche ab und vergibt Punkte in jedem dieser Bereiche. Dabei gilt: Je weniger Selbstständigkeit vorhanden ist, desto höher die Punktzahl.
Pflegegrad |
Status zur Selbstständigkeit |
Punkte |
1 |
geringe Beeinträchtigung |
12,5 bis unter 27 |
2 |
erhebliche Beeinträchtigung |
27 bis unter 47,5 |
3 |
schwere Beeinträchtigung |
47,5 bis unter 70 |
4 |
schwerste Beeinträchtigung |
70 bis unter 90 |
5 |
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
90 bis 100 |
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie beantragen den Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Dafür reicht ein formloses Schreiben.