Die Pflegegrade regeln mit Abstufungen, welche Pflegeleistungen pflegebedürftige Menschen von der Pflegeversicherung erhalten. Erfahren Sie hier, mit welchen Ansprüchen und Pflegeleistungen Sie bei einem Pflegegrad rechnen können.

Zunehmendes Alter, Krankheit oder körperliche bzw. geistige Einschränkungen können dazu führen, dass Menschen in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Oftmals werden die pflegerischen Aufgaben zunächst von Angehörigen übernommen.

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 5 Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit definieren und somit, wie viel Geld zur Unterstützung gewährt wird.

Mit der Pflegereform 2017 wurden die zuvor geltenden Pflegestufen ersetzt und die Definition der Pflegebedürftigkeit neu aufgesetzt. Die Pflegestufen lassen sich leicht in Pflegegrade umrechnen:

Pflegestufe 0 Pflegegrad 1
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Härtefall Pflegegrad 5

 

Pflegegrade regeln nun den Anspruch auf die zu erhaltenden Leistungen der Pflegeversicherung. Diese stehen somit zentral in der Gesamtkonzeption der Pflege.

 

Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 316€ monatlich
Pflegegrad 3: 545€ monatlich
Pflegegrad 4: 728€ monatlich
Pflegegrad 5: 901€ monatlich

Um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln, fragt das Begutachtung-Assessment insgesamt sechs Bereiche ab und vergibt Punkte in jedem dieser Bereiche. Dabei gilt: Je weniger Selbstständigkeit vorhanden ist, desto höher die Punktzahl.

 

Pflegegrad

Status zur Selbstständigkeit

Punkte

1

geringe Beeinträchtigung

12,5 bis unter 27

2

erhebliche Beeinträchtigung

27 bis unter 47,5

3

schwere Beeinträchtigung

47,5 bis unter 70

4

schwerste Beeinträchtigung

70 bis unter 90

5

schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

90 bis 100

 

 

Sie beantragen den Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Dafür reicht ein formloses Schreiben.

 

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Weiterführende Informationen zu den einzelnen Pflegegraden:

Je stärker eine Krankheit oder Behinderung die Alltagskompetenz beeinträchtigt, desto mehr Unterstützung wird benötigt. Ein ambulanter Pflegedienst, eine Tagespflege oder eine stationäre Betreuungseinrichtung entlasten die Angehörigen bei der Pflege, kosten aber zum Teil sehr viel Geld. Die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung tragen dazu bei, die Betroffenen zu unterstützen.

Bis Ende 2016 wurde die Bereitstellung von Leistungen aus der Pflegeversicherung durch die Pflegestufen geregelt. In einem dreistufigen System mit einer zusätzlichen Härtefallregelung wurden alle Fälle erfasst, die eine Pflege aufgrund von körperlicher Erkrankung oder Behinderung erforderlich machten. Geistige Einschränkungen, psychische Erkrankungen oder Krankheiten wie Demenz und Alzheimer wurden dabei jedoch kaum berücksichtigt und erhielten nicht die notwendigen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mit einem neuen Pflegegesetz sind zum Jahresbeginn 2017 anstelle der Pflegestufen nun fünf Pflegegrade in Kraft getreten. Von dem individuell vergebenen Pflegegrad hängt die Höhe der Pflegeleistungen ab.

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Video: Alles über die fünf Pflegegrade

Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen? Wie wird ein Pflegegrad beantragt und wie unterscheiden sich die Pflegegrade eigentlich? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Pflegestärkungsgesetz und Pflegereform

Bereits zwischen 2015 und 2017 sind erste Neuerungen durch die Pflegestärkungsgesetze in Kraft getreten – das System der Pflegestufen wurde als nicht mehr zeitgemäß erkannt. Ziel war es, die Situation von Pflegebedürftigen, unabhängig davon, ob es um körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen geht, zu verbessern. Das neue fünfstufige System soll ermöglichen, dass die betroffenen Patienten individueller eingestuft werden.

Insbesondere die sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz, die mit einer geistigen oder psychischen Erkrankung einhergeht, wird mit den neuen Pflegegraden abgedeckt; dies war zuvor nicht der Fall.

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Gut zu wissen

Um die neuen, umfassenden Pflegegrade finanzieren zu können, ist an die Einführung der Pflegestärkungsgesetze eine Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung gekoppelt.

Während die Pflegestufen darauf basierten, ob ein Patient rein theoretisch in der Lage war, seinen Alltag zu meistern, steht mit den Pflegegraden die tatsächliche, praktische Kompetenz der Betroffenen im Mittelpunkt. Die Einschätzung des Pflegebedarfs beruht auf der Frage, wie selbstständig die Betroffenen ihren Alltag, Körperpflege, Mobilität oder Nahrungsaufnahme, noch meistern können. Damit gehört auch die Bestimmung des zeitlichen Aufwands, der für die tägliche Pflege anfällt, der Vergangenheit an.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Pflegegrads erfüllt sein?

Die Einstufung eines Patienten in einen Pflegegrad folgt grundsätzlich demselben Verfahren wie die Einordnung in eine Pflegestufe. Nachdem der Pflegegrad-Antrag bei der Krankenkasse bzw. der Pflegeversicherung gestellt wurde, wird nach wie vor ein Gutachter bestellt, der die Pflegebedürftigkeit des Patienten bestimmen soll. Während es früher darum ging, wie viel Zeit täglich auf die sogenannte Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Aufgaben verwendet werden musste (Minutenpflege), steht mit der Einführung der Pflegegrade der Grad der Selbstständigkeit im Vordergrund.

Der Pflegegutachter besucht den Betroffenen in seinem gewohnten Umfeld und stellt fest, in welchem Umfang er noch in der Lage ist, seinen Alltag ohne fremde Hilfe zu meistern. Die Einstufung folgt einem festgelegten System, in dem der Gutachter für verschiedene Kriterien, die für die Alltagskompetenz ausschlaggebend sind, Punkte vergibt.

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Gut zu wissen

Je niedriger die Kompetenz des Pflegebedürftigen ausfällt, desto mehr Punkte gibt es.

Anhand der Begutachtung von sechs Modulen (Alltags-Bereichen) im Rahmen des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments (NBA)“ werden die Selbstständigkeit und vorhandenen Fähigkeiten eingeschätzt. Die Pflegeversicherung legt anhand der summierten Punkte und Gewichtung der unterschiedlichen Module fest, welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige zukünftig erhält. 

Die sechs Module (Alltags-Bereiche), die bei der Begutachtung im Mittelpunkt stehen

  • 1

    Mobilität: Aufstehen, Zubettgehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen

  • 2

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Sprachfähigkeit, räumliche und zeitliche Orientierung, Entscheidungsfähigkeit

  • 3

    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, psychische Belastungen, motorisch auffälliges Verhalten

  • 4

    Selbstversorgung: Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Nahrungsaufnahme

  • 5

    Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Arztbesuche, Einnahme von Medikamenten

  • 6

    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung: Beschäftigungen in der Freizeit, Kontakt zu Familie und Freunden

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Beispiel einer Pflegegrad-Berechnung anhand der unterschiedlich gewichteten Module | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Pflegegrad-Berechnung

Anpassung der Pflegestufen auf die Pflegegrade

Die bisherigen Pflegestufen bleiben mit der Neuregelung nicht erhalten, sondern wurden seit Anfang Januar 2017 in den entsprechenden Pflegegrad überführt. Dies erfolgte automatisch durch die Pflegeversicherung – Sie mussten nicht selbst aktiv werden. Bei der Überleitung in das Pflegegradsystem sollte kein Patient schlechter gestellt werden. Vielmehr sollten bereits bekannte Demenzerkrankungen oder andere geistige Einschränkungen direkt erfasst und mit dem entsprechenden Pflegegrad versehen werden.

Dabei folgte die Einstufung dem Prinzip, dass jeder Patient mindestens einen und maximal zwei Pflegegrade höher eingestuft wurde als bisher:

Bis 2016 Ab 2017
Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 (ohne Demenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 (mit Demenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 (ohne Demenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 (mit Demenz) Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 (ohne Demenz) Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 (mit Demenz) Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 (Härtefall) Pflegegrad 5

Da die Überleitung der bisherigen Pflegestufen die Pflegegrade von 2 bis 5 betrifft, kommt der Pflegegrad 1 neu hinzu. Der Pflegegrad 1 wird an Patienten vergeben, die nur unter leichten Einschränkungen leiden, aber dennoch z. B. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen benötigen oder im Alltag in geringfügigem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Sie können bereits mit Pflegegrad 1 Leistungen erhalten, die es ihnen ermöglichen, möglichst lange zu Hause zu wohnen.

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Gut zu wissen

In den Leistungen für Pflegegrad 1 sind z. B. Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung, für Pflegeberatung und Pflegehilfsmittel sowie für betreutes Wohnen enthalten.

Pflegegrad 1

Der neue Pflegegrad 1 trifft auf Menschen zu, die bislang keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben, weil ihre Einschränkungen zu gering waren.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

  • 1

    Pflegegrad 1 wird als „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ definiert und findet bei 12,5 bis unter 27 Punkten Anwendung.

  • 2

    Die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 sind dann erfüllt, wenn der Betroffene geistig und körperlich eigentlich noch fit und beweglich, aber in geringem Maße auf Unterstützung angewiesen ist.

  • 3

    Mit mindestens 12,5 Punkten, die durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in den sechs Alltags-Bereichen vergeben werden, erhalten die Betroffenen Pflegegrad 1.

Anspruch und Leistungen des Pflegegrads 1

  • Add

    Um Leistungen mit Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen pflegebedürftige Patienten nachweisen, dass sie in geringfügigem Maße auf Hilfe angewiesen sind, obwohl sie grundsätzlich noch beweglich sind, und zwar sowohl körperlich als auch geistig.

  • Add

    Dieser Pflegegrad entspricht keiner zuvor vergebenen Pflegestufe. Für pflegebedürftige Patienten, deren Einschränkungen in der Alltagskompetenz zuvor nicht für eine Einstufung gereicht haben, ist folgender Hinweis daher besonders wichtig: Falls Sie Ihren Antrag schon vor dem 1. Januar 2017 gestellt haben und eine Ablehnung erhalten haben: Stellen Sie unbedingt einen neuen Antrag!

  • Add

    Inhaltlich und in Bezug auf die Pflegeleistungen entspricht der Pflegegrad 1 der ehemaligen Pflegestufe 0.

  • Add

    Sobald eine Demenz oder eine andere geistige Erkrankung bescheinigt wird, erfolgt automatisch eine Einstufung in Pflegegrad 2 – auch Patienten, die zuvor Pflegestufe 0 hatten, wurden direkt in Pflegegrad 2 übergeleitet.

  • Add

    Pflegegrad 1 trifft auf Patienten zu, die beispielsweise unter motorischen Einschränkungen aufgrund einer Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankung leiden oder nach einem Schlaganfall noch Restlähmungen und deshalb Probleme mit dem Gehen und Stehen haben.

Die Leistungen des Pflegegrads 1 sind im Vergleich zu den anderen Pflegegraden geringer:

  • Add

    Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich erhalten.

  • Add

    Weil die Betroffenen noch weitgehend selbstständig sind und ihren Alltag in den meisten Bereichen ohne fremde Hilfe bewältigen können, ist im Pflegegrad 1 keine Leistung für die Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst vorgesehen. Es besteht kein Anspruch auf Gelder für die Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst, der Entlastungsbetrag kann aber für derartige Leistungen genutzt werden.

  • Add

    Die Pflegeversicherung sieht vor, dass die Leistungen aus Pflegegrad 1 verwendet werden, um den Patienten im Alltag zu entlasten, beispielsweise durch das Einstellen einer Haushaltshilfe für die Wohnungsreinigung oder eine Person, die für Einkäufe, Spaziergänge und Gespräche bereitsteht.

  • Add

    Für geringfügig Hilfebedürftige gibt es zudem in vielen Städten Angebote von Betreuungsgruppen, in denen die Betroffenen mit Gleichgesinnten zusammentreffen und körperlich und geistig aktiviert werden.

  • Add

    Versicherte, die in den Pflegegrad 1 eingestuft wurden und zu Hause wohnen, haben darüber hinaus Anspruch auf einen Zuschuss beim barrierefreien Umbau der Wohnung in Höhe von bis zu 4.000 € oder den Kauf von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 € pro Monat.

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Pflegegrad 1: Mögliche Pflegeleistungen bei ambulanter Pflege (jährlich)

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1 Betrag pro Jahr
Tagespflege/Nachtpflege -
Pflegehilfsmittel 480 €
Entlastungsleistungen 1.500 €
Pflegesachleistungen -
Kurzzeitpflege -
Verhinderungspflege -
Wohnraumverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4.000 €
Geldwerter Leistungsanspruch gesamt: 5.980 €

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Seit der Pflegereform raten wir von Dr. Weigl & Partner noch mehr Menschen dazu, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Schon bei geringen Einschränkungen, haben Sie die Chance, Pflegeleistungen zu erhalten. Vor allem für Demenzpatienten hat sich die Situation deutlich verbessert.

Dabei ist es wichtig, den Pflegegrad-Antrag sorgfältig vorzubereiten und sich gezielt mit dem Antragsprozess zu beschäftigen. Dabei unterstützt Sie unser kompetentes Team. Wir wissen, welche Fehler Sie vermeiden und worauf Sie achten sollten. Auch wenn Ihr Pflegegrad-Antrag zunächst abgelehnt wurde, beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen.

Warum sollten Sie uns beim Thema Pflegegrad-Antrag vertrauen?

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Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 kommt für alle Menschen infrage, die zuvor in Pflegestufe 0 oder 1 eingeteilt waren.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

  • 1

    Um eine Einstufung in Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Versicherte nachweislich „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sein.

  • 2

    Die Entscheidung, welcher Pflegegrad für einen Antragsteller angemessen ist, wird durch ein Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) getroffen und begründet.

  • 3

    Der Gutachter des MDK ermittelt anhand eines Punktesystems den individuellen Pflegebedarf. Mit einer Gesamtpunktezahl zwischen 27 und weniger als 47,5 Punkten werden die Pflegebedürftigen in den Pflegegrad 2 eingeordnet.

Anspruch und Leistungen des Pflegegrads 2

  • Add

    Pflegebedürftige Patienten erhalten dann Leistungen, die dem Satz des Pflegegrads 2 entsprechen, wenn sie sowohl körperlich als auch geistig leicht eingeschränkt sind. In der Regel sind Patienten mit Pflegegrad 2 zwei bis drei Mal täglich auf Unterstützung durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst angewiesen.

  • Add

    Um automatisch in den Pflegegrad 2 eingestuft zu werden, müssen Sie, falls Sie Ihren Pflegegrad-Antrag vor dem 31.12.2016 haben, bereits Leistungen aus Pflegestufe 0 oder 1 erhalten haben.

  • Add

    Der Umwandlung der Pflegereform entsprechend erhalten sowohl körperlich beeinträchtigte Patienten der Pflegestufe 1 als auch von Demenz oder psychischen Erkrankungen Betroffene ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) nun die Leistungen des Pflegegrads 2.

  • Add

    Die ungefähre Zeit, die für die Grundpflege eines Patienten des Pflegegrads 2 eingeplant werden muss, liegt zwischen 30 und 127 Minuten.

Die Leistungen, die Sie beziehen können, steigen mit dem höheren Pflegegrad. Um für die Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst aufkommen zu können, haben Versicherte des Pflegegrads 2 Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen.

Informationen zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

  • Add

    Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie 316 Euro monatlich. Der Betrag ist sowohl gegenüber der Pflegestufe 1 als auch der Pflegestufe 0 höher angesetzt (72 bzw. 193 Euro mehr als zuvor), denn kein Patient soll schlechter gestellt werden als zuvor.

  • Add

    Im Bereich der Pflegesachleistungen, die z. B. die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst abdecken, habe Sie bei Pflegegrad 2 Anspruch auf 689 Euro im Monat. Dieser Betrag wird allerdings nicht direkt an die Patienten ausgezahlt, sondern mit den Pflegediensten verrechnet. Wie das Pflegegeld hat sich auch der Betrag der Pflegesachleistungen deutlich gegenüber den bislang geltenden Pflegestufen erhöht.

  • Add

    In der Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist es den Patienten allerdings in der Regel nicht möglich, beide Beträge vollständig auszuschöpfen. Wird z. B. die Unterstützung durch einen Pflegedienst mit der Pflege eines Angehörigen kombiniert, wird das Pflegegeld entsprechend angepasst, wenn die Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang benötigt werden.

Pflegegrad 2: Mögliche Pflegeleistungen bei ambulanter Pflege (jährlich)

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 Betrag pro Jahr
Tagespflege/Nachtpflege 8.268 €
Pflegehilfsmittel 480 €
Entlastungsleistungen 1.500 €
Pflegesachleistungen 8.268 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Wohnraumverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4.000 €
Geldwerter Leistungsanspruch gesamt: 25.740 €

Pflegegrad 2: Mögliche Pflegeleistungen bei stationärer Pflege (jährlich)

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 Betrag pro Jahr
Vollstationäre Pflege 9.240 €
Pflegehilfsmittel 480 €
Entlastungsleistungen 1.500 €
Pflegesachleistungen 8.268 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Geldwerter Leistungsanspruch gesamt: 22.712 €

Weitere Leistungen des Pflegegrads 2

Über die grundlegenden Leistungen von Pflegegeld und Pflegesachleistungen hinaus können die Patienten des Pflegegrads 2 weitere Gelder in Anspruch nehmen.

  • Add

    Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind 125 Euro monatlich vorgesehen. Dazu zählen der Besuch einer Betreuungsgruppe sowie das Engagement eines Alltagshelfers oder einer Haushaltshilfe. Ziel ist es, den Alltag zu entlasten und die Betroffenen dabei zu unterstützten, soziale Kontakte zu pflegen.

  • Add

    Eine Kurzzeitpflege, eine Verhinderungspflege im Fall von Urlaub oder Verhinderung des pflegenden Angehörigen sowie eine Tagespflege sind ebenfalls im Pflegegrad 2 vorgesehen.

  • Add

    Kurzzeitpflege: Nach einem Klinikaufenthalt können Patienten kurzzeitig auf eine Unterbringung in einem Pflegeheim angewiesen sein. Die Krankenkasse zahlt für bis zu 28 Tage maximal 1.612 Euro im Jahr.

  • Add

    Verhinderungspflege: Ist der Angehörige, der eigentlich die Pflege des Patienten leistet, verreist oder verhindert, erhalten Patienten des Pflegegrads 2 ebenfalls maximal 1.612 Euro pro Jahr für insgesamt bis zu 28 Tage.

  • Add

    Tages-/Nachtpflege: Eine teilstationäre Pflege wird mit bis zu 689 Euro im Monat bezuschusst.

  • Add

    Zudem können Versicherte der Pflegestufe 2 auch Zuschüsse für den barrierefreien Wohnungsumbau, für medizinische Hilfs- und Pflegemittel sowie die stationäre Pflege beantragen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen – mit professioneller Unterstützung

Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen, die Sie erhalten. Ein höherer Pflegegrad kann für Sie bis zu 20.000 Euro mehr an Pflegeleistungen bedeuten. Deswegen ist es wichtig, dass Sie in dem Pflegegrad eingestuft sind, der Ihnen individuell zusteht.

Ob Erstantrag oder wenn Sie den Pflegegrad erhöhen wollen – das Team von Dr. Weigl & Partner ist stets kompetent an Ihrer Seite. Bei allen Fragen rund um das Thema Pflege sind wir Ihre Ansprechpartner. Wir verfügen über langjährige Erfahrung – über 100 Pflegeexperten kämpfen auch in Ihrer Nähe für Ihren Pflegegrad.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Noch Fragen zu Pflegegrad 2?

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und Leistungen bei Pflegegrad 2

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    Wir beraten deutschlandweit bei Anliegen in der häuslichen Pflege.

Pflegegrad 3

Eine Verbesserung der Anrechnung der Pflegebedürftigkeit zeigt sich mit dem Inkrafttreten der Pflegereform vor allem für Patienten, die trotz eingeschränkter Alltagskompetenz unter die erste Pflegestufe fielen. Sie erhalten in der Kombination einer leichten körperlichen sowie einer erwiesenen geistigen Beeinträchtigung ihrer Alltagskompetenz nun deutlich höhere Leistungen als zuvor. Wer bis 2016 in Pflegestufe 1 oder 2 eingestuft war, wurde ab dem 1. Januar 2017 in Pflegegrad 3 übergeleitet.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

  • 1

    Pflegegrad 3 wird als „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ beschrieben.

  • 2

    Pflegegrad 3 entspricht der alten Pflegestufe 1, sofern eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt wird (z. B. durch Demenz) sowie der Pflegestufe 2, wenn die Ursachen für die Pflegebedürftigkeit ausschließlich körperlicher Natur sind.

  • 3

    Um in Pflegegrad 3 eingeordnet zu werden, müssen die Versicherten entsprechend der neuen Beurteilungskriterien eine Gesamtpunktzahl von mindestens 47,5 bis weniger als 70 bei der Begutachtung durch den MDK erhalten.

  • 4

    Schwere motorische Beeinträchtigungen, etwa Teil-Lähmungen von Gliedmaßen, Rückenmarkserkrankungen oder Multiple Sklerose, sind körperliche Erkrankungen, bei denen in der Regel Pflegegrad 3 gewährt wird, sofern nicht eine zusätzliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Die Patienten sind geistig noch fit, können sich aber ohne Hilfsmittel kaum fortbewegen.

  • 5

    Handelt es sich beim Krankheitsbild des Patienten nur um eine geringe mobile Einschränkung, die aber in Kombination mit einer geistigen Behinderung oder einer Demenzerkrankung auftritt, wird der Patient ebenfalls in Pflegegrad 3 eingestuft.

Anspruch und Leistungen des Pflegegrads 3

Sind die oben beschriebenen Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllt, erhalten die Betroffenen von der Pflegeversicherung verschiedene Pflegeleistungen.

  • Add

    Patienten, die vor Ende 2016 bereits in Pflegestufe 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) oder Pflegestufe 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) waren, wurden mit dem Jahreswechsel automatisch in den Pflegegrad 3 übergeleitet und mussten keine Handlung vornehmen, um die angepassten Leistungen zu erhalten.

  • Add

    Patienten, die seit dem 1. Januar 2017 ihren Pflegegrad-Antrag stellen, werden vom MDK begutachtet.

  • Add

    Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen, die einzeln oder in Kombination beantragt werden können.

  • Add

    Werden sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen bewilligt, erfolgt zumeist eine Anpassung im Bereich des Pflegegelds.

  • Add

    Wohnt der Betroffene zu Hause und wird durch einen oder mehrere Angehörige unterstützt, erhält er im Pflegegrad 3 ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 545 Euro. Dieser Satz ist deutlich höher als die Leistungen der ehemaligen Pflegestufen 1 und 2.

  • Add

    Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet, haben die Patienten einen Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro im Monat. Auch dieser Betrag ist höher als vor der Pflegereform.

  • Add

    Darüber hinaus haben Pflegebedürftige des Pflegegrads 3 Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125 Euro, die z. B. für eine Haushaltshilfe oder den Besuch einer Betreuungseinrichtung eingesetzt werden können.

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Gut zu wissen

Pflegesachleistungen werden in der Regel nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern mit dem betreuenden Pflegedienst verrechnet.

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Pflegegrad 3: Mögliche Pflegeleistungen bei ambulanter Pflege (jährlich)

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3 Betrag pro Jahr
Tagespflege/Nachtpflege 15.576 €
Pflegehilfsmittel 480 €
Entlastungsleistungen 1.500 €
Pflegesachleistungen 15.576 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Wohnraumverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4.000 €
Geldwerter Leistungsanspruch gesamt: 40.356 €

Pflegegrad 3: Mögliche Pflegeleistungen bei stationärer Pflege (jährlich)

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3 Betrag pro Jahr
Vollstationäre Pflege 15.144 €
Pflegehilfsmittel 480 €
Entlastungsleistungen 1.500 €
Pflegesachleistungen 15.576 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Geldwerter Leistungsanspruch gesamt: 35.924 €

Weitere Leistungen des Pflegegrads 3

Die grundsätzlichen Leistungen, die Patienten des Pflegegrads 3 erhalten, können durch weitere Leistungen ergänzt werden.

  • Add

    Alle zusätzlichen Leistungen müssen jeweils beantragt werden und werden von der Pflegeversicherung je nach Einzelfall bewertet und entsprechend bewilligt.

  • Add

    Hierunter fallen die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege, die Tages- oder Nachtpflege sowie die stationäre Pflege.

  • Add

    Muss ein Pflegebedürftiger kurzzeitig in einer stationären Einrichtung untergebracht werden oder ist der Angehörige, der die Pflege übernommen hat, verreist, können die Betroffenen Zuschüsse in Höhe von je 1.612 Euro für maximal 28 Tage im Jahr beantragen.

  • Add

    Eine teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege wird mit monatlich 1.298 Euro bezuschusst.

  • Add

    Zudem erhalten die Pflegebedürftigen monatliche Zuschüsse für die vollstationäre Pflege oder können Mittel für den barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung beantragen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen – mit professioneller Unterstützung

Auch wenn ein Pflegegrad-Antrag formlos erfolgen kann, haben die Betroffenen und ihre Familien mit diversen bürokratischen Hürden zu kämpfen. Wir von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie dabei.

Mit unserer Expertise zu den Themen Pflegegrad, Pflegegrad Widerspruch oder Pflegegrad-Höherstufung beraten wir Sie kompetent. Wir haben ein dreistufiges System entwickelt, um Ihren Pflegegrad-Antrag zum Erfolg zu führen. Am Anfang steht eine kostenlose telefonische Beratung, bei der wir Ihnen eine Ersteinschätzung der Situation geben. Im zweiten Schritt besucht einer unserer Pflegeexperten Sie zu Hause, führt eine Pflegeanamnese und eine Analyse Ihres Pflegebedarfs durch. Schließlich bereiten wir Sie individuell auf den Gutachtertermin mit dem MDK vor.

Schreiben Sie uns unverbindlich über unser Kontaktformular, dann informieren wir Sie gerne über unser Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 wird als schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definiert. Patienten aus den bisherigen Pflegestufen 3 oder 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) werden automatisch in den neuen Pflegegrad 4 übernommen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

  • 1

    Wer bereits vor Ende 2016 Leistungen der Pflegestufen 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) oder 3 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) erhalten hat, wurde mit dem Wechsel automatisch in Pflegegrad 4 übergeleitet.

  • 2

    Um in Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, ist es notwendig, dass die Versicherten eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen, also rund um die Uhr auf Hilfe durch eine Pflegefachkraft oder einen pflegenden Angehörigen angewiesen sind.

  • 3

    Bei der MDK Begutachtung werden in verschiedenen Kategorien Punkte vergeben. Mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 70 und maximal unter 90 erhalten die Versicherten Pflegegrad 4. Vor allem bei körperlichen Erkrankungen sind die Patienten rund um die Uhr auf Pflege angewiesen, während sich eine Demenzerkrankung im fortgeschrittenen Stadium befinden muss oder kombiniert mit körperlichen Einschränkungen auftritt.

Anspruch und Leistungen des Pflegegrads 4

  • Add

    Die Einstufung in den Pflegegrad 4 kann in zwei verschiedenen Fällen bzw. einer Kombination dieser erfolgen.

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    Patienten, die keinerlei kognitive Einschränkungen, die mit einer Beeinträchtigung der Alltagskompetenz einhergehen, aufweisen, können bei entsprechenden körperlichen Einschränkungen Pflegegrad 4 erhalten. Ebenso verhält es sich bei Versicherten, die körperlich weniger beeinträchtigt sind, aber an einer geistigen oder psychischen Erkrankung in einem fortgeschrittenen Stadium leiden.

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    Liegt keine Einschränkung der Alltagskompetenz vor, sind Patienten des Pflegegrads 4 in der Regel rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen.

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    Eine fortgeschrittene Multiple Sklerose, eine Lähmung, aber auch hohes Alter mit einer entsprechenden körperlichen Schwächung können Ursachen sein, die den Pflegegrad 4 erforderlich machen. Im kognitiven Bereich kann eine fortgeschrittene Demenz oder auch Alzheimer die Einstufung in Pflegegrad 4 ebenso bedingen wie eine leichtere geistige Beeinträchtigung in Kombination mit einer erheblichen körperlichen Einschränkung.

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    Die Betreuung des Patienten erfolgt häufig durch einen Angehörigen und kann bei bestimmten Verrichtungen der Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt werden. Sowohl am Tag als auch in der Nacht sollte bei Personen mit Pflegegrad 4 eine Betreuungsperson anwesend sein.

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    Die Leistungen, die Pflegebedürftige des Pflegegrads 4 von der Pflegeversicherung erhalten, sollen dem täglichen Aufwand der Pflege entsprechen. Diese ist durch die stark beeinträchtigte Selbstständigkeit der Patienten nicht unerheblich, weshalb die Leistungssätze sich deutlich von den niedrigeren Pflegegraden unterscheiden.

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    Das monatliche Pflegegeld, das für die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Bekannte eingesetzt wird, beträgt im Pflegegrad 4 monatlich 728 Euro. Zuvor lag der Satz bei ebenfalls 728 Euro für Pflegestufe 3 sowie deutlich geringeren 545 Euro für Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

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    Für Pflegesachleistungen, also beispielsweise den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes, sieht Pflegegrad 4 Leistungen in Höhe von monatlich 1.612 Euro vor, die für die Pflege, aber auch Betreuung oder eine Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Aufgaben eingesetzt werden können.

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    Wird die Pflege des Patienten durch einen Pflegedienst mit der Betreuung durch Angehörige kombiniert, ist es bis zu einem bestimmten Betrag möglich, aus beiden Töpfen Leistungen zu erhalten. So können, falls die Pflegesachleistungen nicht vollständig beansprucht werden, bis zu 644,80 Euro für weitere Betreuungsleistungen beantragt werden.

Pflegegrad 4: Mögliche Pflegeleistungen bei ambulanter Pflege (jährlich)

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 Betrag pro Jahr
Tagespflege/Nachtpflege 19.344 €
Pflegehilfsmittel 480 €
Entlastungsleistungen 1.500 €
Pflegesachleistungen 19.344 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Wohnraumverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4.000 €
Geldwerter Leistungsanspruch gesamt: 47.892 €

Pflegegrad 4: Mögliche Pflegeleistungen bei stationärer Pflege (jährlich)

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 Betrag pro Jahr
Vollstationäre Pflege 21.300 €
Pflegehilfsmittel 480 €
Entlastungsleistungen 1.500 €
Pflegesachleistungen 19.344 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Geldwerter Leistungsanspruch gesamt: 45.848 €

Weitere Leistungen des Pflegegrads 4

Wie auch bei den niedrigeren Pflegegraden können Patienten des Pflegegrads 4 weitere Leistungen erhalten.

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    Sie können den allgemeinen Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro beantragen. Dieser Betrag kann beispielsweise eine Teilnahme an Betreuungsgruppen, eine Haushaltshilfe oder einen Alltagsbegleiter finanzieren.

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    Darüber hinaus erhalten Versicherte mit Pflegegrad 4 Leistungen für die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege sowie die teilstationäre Pflege.

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    Auch die Pflege in einem Pflegeheim wird mit bis zu 1.775 Euro im Monat bezuschusst.

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    Weitere Leistungen – bei häuslicher Pflege – umfassen Gelder für die barrierefreie Anpassung des Wohnraums, medizinische Hilfsmittel sowie regelmäßige, kostenlose Beratungs- und Betreuungsbesuche.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen – mit professioneller Unterstützung

Für die Betroffenen und ihre Familien ist eine Pflegebedürftigkeit oft ein Schock. Die hohen finanziellen Belastungen können Angst machen – umso wichtiger ist es, dass Sie einen Pflegegrad beantragen und auch den Pflegegrad erhalten, der Ihrer individuellen Situation entspricht.

In dieser schwierigen Phase unterstützen wir von Dr. Weigl & Partner Sie verlässlich und kompetent. Die Beantragung des korrekten Pflegegrads ist unser Spezialgebiet, wir kennen alle Hürden und wissen auch, wie man sie meistert. Mit Engagement kämpfen wir für gute Pflege – gerne auch für Sie. Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

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Pflegegrad 5

Wer auf eine Pflege mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand angewiesen ist, wird seit Januar 2017 in Pflegegrad 5 eingestuft.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

  • 1

    Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und steht für die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.

  • 2

    Versicherte, die bis Ende 2016 unter die Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung bzw. mit eingeschränkter Alltagskompetenz fielen, entsprechen diesem neuen Grad der Pflegebedürftigkeit.

  • 3

    Im Hinblick auf die Höhe der Versicherungsleistungen für die Pflege wird bei Pflegegrad 5 jedoch nicht mehr zwischen Menschen mit bzw. ohne kognitive Einschränkungen unterschieden.

  • 4

    Um die Einstufung in Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Patienten eine deutliche Pflegebedürftigkeit aufweisen und rund um die Uhr auf eine Pflege angewiesen sein, die besondere Anforderungen an die pflegenden Personen stellt.

  • 5

    Dazu gehört beispielsweise, dass die Grundpflege, die etwa die Körperpflege sowie die Nahrungsaufnahme umfasst, komplett übernommen werden muss. Neben Hilfestellungen bei Alltagsverrichtungen sind die Betroffenen auch auf psychosoziale Unterstützung angewiesen, da sie häufig keine eigenen körperlichen und/oder kognitiven Aktivitäten mehr durchführen können.

  • 6

    Eine Ursache für die nicht mehr vorhandene Eigenständigkeit kann eine fortgeschrittene Demenz- oder Alzheimererkrankung sein, die durch starke körperliche Beeinträchtigungen begleitet wird. In der Regel sind Patienten des Pflegegrads 5 nicht mehr in der Lage, zu gehen oder zu stehen, können ohne Hilfe keine Nahrung aufnehmen und sind häufig bettlägerig.

  • 7

    Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt nach einem Punktesystem von insgesamt maximal 100 möglichen Punkten. Mindestens 90 Punkte sind notwendig, um in Pflegegrad 5 eingeordnet zu werden.

  • 8

    Wer bereits vor 2017 Leistungen der Pflegestufe 3 mit anerkannter Einschränkung der Alltagskompetenz oder mit der sogenannten Härtefallregelung erhalten hat, wurde automatisch und ohne weitere Begutachtung in den neuen Pflegegrad 5 übergeleitet.

Anspruch und Leistungen des Pflegegrads 5

Der Anspruch auf die Pflegeleistungen des Pflegegrads 5 wird dann von der Pflegeversicherung anerkannt, wenn die beschriebenen Voraussetzungen nach dem NBA (dem "Neuen Begutachtungs-Assessment") erfüllt sind und die notwendigen 90 bis 100 Punkte erreicht werden.

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    Die Patienten erhalten ein monatliches Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes, der am Tage bei Alltagsverrichtungen und der Grundpflege hilft, unter Umständen einen nächtlichen Hilfebedarf abdeckt und die Patienten beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, beispielsweise der Einnahme von Medikamenten, unterstützt.

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    Die Einschränkungen der Patienten mit Pflegegrad 5 erfordern, dass rund um die Uhr eine Pflegekraft oder ein Angehöriger anwesend ist, zudem ist mindestens dreimal in der Nacht Hilfe notwendig.

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    Aufgrund des großen Hilfebedarfs sind die Leistungen der Pflegekassen für einen Patienten mit Pflegegrad 5 verhältnismäßig umfangreich. Die Leistungen, die im Einzelnen beantragt werden können, werden in Form eines monatlichen Pflegegelds oder von Pflegesachleistungen ausgezahlt.

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    Das Pflegegeld wird eingesetzt, um den zeitlichen Aufwand von Angehörigen, die die Pflege übernehmen, auszugleichen.

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    Erfolgt die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, werden die sogenannten Pflegesachleistungen der Pflegekasse direkt mit dem jeweiligen Pflegedienst verrechnet, der zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten anwesend ist und den Patienten unterstützt.

Online Pflegegrad-Antrag

Stellen Sie Ihren ersten Pflegegradantrag und den Antrag auf Höherstufung in nur wenigen Klicks online

für Sie kostenfrei
  • Add Ihr Antrag geht direkt an die gewählte Pflegekasse
  • Add Wir informieren Sie über die nächsten Schritte in Ihrem Antragsverfahren
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    Die Höhe des Pflegegelds beläuft sich auf monatlich 901 Euro (im Vergleich dazu erhielten Patienten der Pflegestufe 3 zuvor lediglich monatlich 728 Euro).

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    Die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes wird mit monatlich 1.995 Euro bezuschusst (zuvor lagen die Leistungen bei ebenfalls 1.995 Euro bei Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung sowie 1.612 Euro bei Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz).

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    Darüber hinaus erhalten die Betroffenen einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro, um z. B. eine Haushaltshilfe einzustellen oder einen Alltagsbegleiter zu engagieren, der dem Patienten vorliest, ihn zu Spaziergängen begleitet oder die Einkäufe erledigt.

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    Pflegegeld und Pflegesachleistungen können außerdem miteinander kombiniert werden, allerdings nur, wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden. Maximal 798 Euro können monatlich ergänzend beantragt werden, wenn sich ein Angehöriger und ein Pflegedienst die Pflege teilen.

Pflegegrad 5: Mögliche Pflegeleistungen bei ambulanter Pflege (jährlich)

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5 Betrag pro Jahr
Tagespflege/Nachtpflege 23.940 €
Pflegehilfsmittel 480 €
Entlastungsleistungen 1.500 €
Pflegesachleistungen 23.940 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Wohnraumverbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme) 4.000 €
Geldwerter Leistungsanspruch gesamt: 57.084 €

Pflegegrad 5: Mögliche Pflegeleistungen bei stationärer Pflege (jährlich)

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5 Betrag pro Jahr
Vollstationäre Pflege 24.060 €
Pflegehilfsmittel 480 €
Entlastungsleistungen 1.500 €
Pflegesachleistungen 23.940 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Geldwerter Leistungsanspruch gesamt: 53.204 €

Weitere Leistungen des Pflegegrads 5

Über die Entlastungsleistungen hinaus können Patienten mit Pflegegrad 5 weitere Leistungen in Anspruch nehmen, wenn etwa der pflegende Angehörige verhindert ist oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt übergangsweise eine stationäre Pflege notwendig ist.

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    Sowohl Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege sind mit 1.612 Euro für bis zu 28 Tage im Jahr vorgesehen.

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    Auch die vollstationäre Pflege wird bezuschusst, und zwar mit monatlich 2.005 Euro.

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    Lebt der Versicherte zu Hause oder wird im häuslichen Umfeld eines Angehörigen betreut, können die Pflegekassen Leistungen für medizinische Hilfsmittel oder die barrierefreie Anpassung des Wohnraums bereitstellen.

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    Zudem haben die Patienten Anspruch auf kostenlose Beratungs- und Betreuungsbesuche.

Wie Sie erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Von Ihrem Antrag auf einen Pflegegrad hängt viel ab, deswegen raten wir Ihnen, sorgfältig vorzugehen und sich umfangreich vorzubereiten.

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    Nach einem Anruf oder formlosen Schreiben bei Ihrer Pflegekasse wird Ihnen ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zugesandt. Füllen Sie diesen gewissenhaft und mit korrekten Angaben aus. Beachten Sie jedoch, dass Ihre vorangegangene formlose Beantragung das entscheidende Datum für Ihren möglichen Leistungsbeginn ist. Stellen Sie daher Ihren Antrag so frühzeitig wie möglich formlos z. B. mit unserem Pflegegrad-Antragsformular.

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    Nach Eingang Ihres Antrags bei der Krankenversicherung wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen einen Begutachtungstermin mit Ihnen vereinbaren. Dieser Termin ist sehr wichtig, denn von ihm hängt die individuelle Einstufung in einen Pflegegrad ab.

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    Bereiten Sie sich mit einer Vielzahl an ärztlichen und pflegerischen Dokumenten und Befunden auf den Termin des Gutachters vor. Zusätzlich kann es helfen, ein Pflegetagebuch zu führen und alle pflegerischen Hilfestellungen, die täglich nötig sind, zu dokumentieren. In der Begutachtung wird aus den sechs Modulen des sogenannten Neuen-Begutachtungsassessments (kurz NBA) Ihre Pflegebedürftigkeit anhand eines Punktesystems ermittelt. Aus diesen Punkten ergibt sich Ihr Pflegegrad.

Sind bei Ihnen noch Fragen zum Pflegegrad offen geblieben? Wir sind für Sie da!

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung durch die Pflegeleistungen benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Pflegegrad Widerspruch anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!