Über die Pflegegrade

Pflegegrad 2: Leistungen im Überblick

DrWeiglVeröffentlicht am: 04.11.2023 | Aktualisiert am: 22.12.2023
Inhaltsverzeichnis Chevron Down

Laut Statistischem Bundesamt waren Ende des Jahres 2021 mehr als 2 Millionen Menschen in Deutschland in Pflegegrad 2 eingestuft. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die Einstufung durch einen Gutachter abläuft und mit wie viel Geld Sie beim Pflegegrad 2 rechnen können.

Kurz und knapp

Wer den Pflegegrad 2 erhält, gilt als in seiner Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt. Ob dies der Fall ist, bestimmt unter anderem der sogenannte Medizinische Dienst (MD), meist durch einen Besuch bei der pflegebedürftigen Person zu Hause. Bei privatversicherten Personen wird die Begutachtung durch einen Gutachter von Medicproof durchgeführt. Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf unterschiedliche Sach- und Finanzleistungen der Pflegekasse.

Icon Info freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Definition: Pflegegrad 2

Wie der Name schon andeutet, ist der Pflegegrad 2 eines von fünf Einstufungsniveaus. Diese sagen etwas darüber aus, wie gut ein Mensch selbstständig im Alltag zurechtkommt. Damit verbunden sind finanzielle Leistungen wie zum Beispiel Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege oder die Verhinderungspflege. Für Personen, die auf Pflege angewiesen sind, ist die Einstufung in Grad 2 ebenso ein wichtiger Schritt, wie für Angehörige, die die Versorgung einer Person zu Hause übernehmen. Denn mit der Einstufung in Pflegegrad 2 haben sie Anspruch auf Beitragszahlungen für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Quelle: verbraucherzentrale.de

Voraussetzungen und Gutachten

Nur, wer in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt hat oder familienversichert war, kann Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Die Entscheidung darüber, ob Sie oder Ihre Angehörigen den Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen, fällt die Pflegekasse basierend auf einem Gutachten des Medizinischen Dienstes oder Medicproof, das meist anhand eines persönlichen Besuchs in häuslicher Umgebung angefertigt wird. Dabei werden sowohl die unterschiedlichen Einschränkungsformen (psychisch, geistig und/oder physisch) als auch insgesamt sechs verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt.

Diese Lebensbereiche werden unterschiedlich gewichtet:

  • 1

    Selbstversorgung wie Körperpflege, Ernährung etc. (40 %)

  • 2

    Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen/Belastungen (20 %)

  • 3

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 

  • 4

    Verhaltensweisen in psychologischen Problemlagen (zusammen mit 3.  15 %)

  • 5

    Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 %)

  • 6

    Mobilität (10 %)

Je nach Gewichtung der Punkte, ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, anhand derer die Einstufung in die Pflegegrade vorgenommen wird. Für den Pflegegrad 2 muss besagtes Gesamtergebnis über 27 und unter 47,5 Punkten liegen. Typische Einschränkungen sind zum Beispiel die Unzuverlässigkeit in der Medikamenteneinnahme oder Flüssigkeitsaufnahme. Auch zunehmende Einschränkung in der Beweglichkeit, was das selbstständige Ankleiden oder den Toilettengang erschwert, sind häufige Einschränkungen bei Pflegegrad 2. Die Einstufung oder gegebenenfalls Ablehnung für einen Pflegegrad erfolgt anschließend per postalischem Leistungsbescheid.

Fragen im Rahmen der Begutachtung

Einen spezifischen Fragebogen für den Pflegegrad 2 gibt es nicht. Vielmehr verwendet der Gutachter bei der Erstbeurteilung ein einheitliches Dokument, um durch Fragen bei Versicherten und Angehörigen festzustellen, ob eine Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) vorliegt.

Ein Pflegegrad 2-Fragebogen kann enthalten:

  • Add

    Sind Sie in letzter Zeit im Krankenhaus behandelt worden?

  • Add

    Welche Schwierigkeiten ergeben sich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in Ihrem täglichen Leben?

  • Add

    Welche Hilfsmittel stehen Ihnen zur Verfügung? (Zum Ankreuzen)

  • Add

    Benötigen Sie nachts Unterstützung einer Person, z. B. beim Toilettengang?

  • Add

    Brauchen Sie Unterstützung einer Person, um sich zeitlich zu orientieren/ sich örtlich zu orientieren/ nahestehende Personen zu erkennen/ Handlungen in Reihenfolge durchzuführen

Anhand dieser Fragen lassen sich Einschränkungen einer pflegebedürftigen Person erkennen. Bei Pflegegrad 2 zählen dazu häufig Diabetes, leichte Demenz sowie Probleme beim Anziehen und beim Toilettengang.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen: Wie funktioniert das Pflegegrad-Antragsverfahren?

Der Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird bei der Pflegekasse gestellt. Dafür genügt ein kurzes Telefonat oder ein kurzer formloser Brief, in dem Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Dieses kann die pflegende Person oder ein Angehöriger mit Vollmacht erstellen. Danach sendet die Pflegekasse dem Antragsteller Unterlagen zu und schickt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof zur Feststellung des Pflegegrads vorbei.

Je früher ein Antrag gestellt wird, desto früher können die Leistungen genehmigt werden. Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dann wird erneut geprüft.

Pflegegrad 2

Geld und Leistungen 2024 im Überblick

Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 2 zu?

Ab dem 01.01.2024 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden um 5 % angehoben. Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, hängt maßgeblich davon ab, ob eine pflegebedürftige Person zu Hause oder dauerhaft stationär versorgt wird. Außerdem steigen mit steigendem Pflegegrad in der Regel auch die Leistungen.

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Ab dem 01.01.2024 besteht mit Pflegegrad 2 in der häuslichen Versorgung in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024 Was steht mir mit Pflegegrad 2 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Pflegegeld 332,- € Monatlich Frei verfügbar
Pflegesachleistungen 761,- € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Verhinderungspflege 474,- € - 1.612,- € Jährlich bis zu 6 Wochen Zweckgebunden
Kurzzeitpflege 1774,- € Jährlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden
Tages- und Nachtpflege 689,- € Monatlich Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 50,- € Monatlich Zweckgebunden

Außerdem könnten diese Leistungen interessant sein:

- Übergangspflege

- Pflegeberatung/Beratungseinsatz nach §37.3

- Kombinationsleistungen

- Kostenfreie Online-Pflegekurse

Leistungen im Detail

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse zur freien Verfügung überwiesen. Es kann dafür eingesetzt werden, um pflegenden Angehörigen und Ehrenämtlern eine monetäre Anerkennung zu kommen zu lassen. Das Pflegegeld kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
+ Mehr zum Pflegegeld

 

Pflegesachleistungen

Von diesem Geld können pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen einen ambulanten Pflegedienst bezahlen, der die zu pflegenden Personen zu Hause versorgt. Die Leistung ist mit dem Pflegegeld kombinierbar.
+ Mehr zu Pflegesachleistungen

 

Pflegehilfsmittel

Dieser Posten soll die häusliche Pflege erleichtern oder verbessern und kann zum Beispiel für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Inkontinenzeinlagen verwendet werden. Auch technische Geräte, wie z. B. ein Hausnotruf-System, können hierüber finanziert werden meist als Leihgabe.
+ Mehr zu Pflegehilfsmitteln

 

Verhinderungspflege

Sind pflegende Angehörige selbst einmal krank oder verhindert, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für einen Ersatz. Wie viel Geld einer pflegebedürftigen Person dafür zur Verfügung steht, hängt damit zusammen, wer die Verhinderungspflege ausführt: Angehörige oder Haushaltsmitglieder erhalten dann 817,50 €, während sonstigen Personen bis zu 1.612 € zusteht.  Das zur Verfügung stehende Geld kann auch für eine Kurzzeitpflege, also die zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung, eingesetzt werden.

Ab 2024 sollen die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beide aus dem sogenannten Entlastungsbudget finanziert werden. Somit können 100% der ungenutzten Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Außerdem gibt es weitere Änderungen, wie der Anstieg der Höchstdauer auf 8 Wochen.

Die Änderungen gelten zunächst nur für Personen mit die Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Mehr zu den Änderungen:
+ Mehr zur Verhinderungspflege

 

Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht ausreichend erbracht werden, ist die kurzzeitige Unterbringung in einer Einrichtung möglich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren oder wenn das Pflegeteam von hohem Krankenstand betroffen ist. Noch nicht verbrauchte Leistungsbeträge aus der Verhinderungspflege können auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden.

Ab 2024 sollen die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege beide aus dem sogenannten Entlastungsbudget finanziert werden. Somit können 100% der ungenutzten Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. 

Die Änderungen gelten zunächst nur für Personen mit die Pflegegrad 4 oder 5 und die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Mehr zu den Änderungen:
+ Mehr zur Kurzzeitpflege

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 Zuschüsse von der Pflegeversicherung, um das eigene Zuhause an die Betreuungssituation anzupassen. Das können der Umbau hinsichtlich der Barrierefreiheit der Wohnung, die Umzugskosten, Verbesserung der Wärmedämmung oder eine Rollstuhlgarage sein.
+ Mehr zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

 

Entlastungsbetrag

Wer ambulant gepflegt wird, erhält einen sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser kann genutzt werden, um die Kosten für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, eine vollstationäre Kurzzeitpflege oder ambulante Pflegedienste zu bezahlen. Er kann bei Menschen mit Pflegegrad 2 nicht im Bereich Selbstversorgung eingesetzt werden. Die Leistung wird bei häuslicher Pflege zusätzlich gezahlt und nicht mit anderen monetären Ansprüchen verrechnet.

 

Wohngruppenzuschlag

Optimal versorgt zu sein, ohne die vertraue Umgebung zu verlassen – das ermöglicht die ambulante Pflege. Oft wird sie auch als häusliche oder mobile Pflege bezeichnet. Kommt zum Beispiel abends ein Pflegedienst, um beim Ausziehen und bei der Grundpflege zu helfen, ist das eine ambulante Pflegeleistung. Wer ambulant versorgt wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Eine weitere mögliche monatliche Leistung ist der Zuschlag von 214,- € im Monat für pflegebedürftige Personen, welche in Wohngruppen zur gemeinschaftlichen pflegerischen Versorgung von zwei bis maximal elf Personen leben.

 

Digitale Pflegeanwendungen für Pflegegrad 2

Ob auf dem Tablet, dem Computer oder dem Smartphone - mit dieser Leistung können pflegebedürftige Personen technische Anwendungen beanspruchen, die den Pflegealltag wesentlich verbessern. So können zum Beispiel Apps zur Kommunikation mit dem Pflegepersonal oder zur Durchführung von Gedächtnistraining finanziert werden. 

 

Pflegeberatung

Wer mit Pflegegrad 2 ausschließlich Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt, muss einmal im Halbjahr (bei Pflegegrad 2 und 3) oder einmal im Quartal (bei Pflegegrad 4 und 5) eine Beratung in den eigenen vier Wänden durchlaufen. Dadurch soll die Qualität und Regelmäßigkeit der häuslichen Pflege gewährleistet werden. Durchgeführt werden diese Beratungen von Pflegediensten, unabhängigen Stellen mit pflegefachlicher Kompetenz und Pflegefachkräften.
+ mehr zur Pflegeberatung

 

Kombinationsleistungen

Damit ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung gemeint. Im konkreten Anwendungsfall bedeutet das, dass pflegebedürftige Personen die Möglichkeit haben, neben der ambulanten Versorgung durch Angehörige auch einen Pflegedienst zu nutzen. So können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 ihre Versorgung individuell abstimmen. Berechnet wird die Leistung basierend auf dem Höchstbetrag der Pflegesachleistung.

Ein Beispiel für Pflegegrad 2: Einer Person stehen monatlich 761,- € Pflegesachleistungen oder ein Pflegegeld von 332,- €  zur Verfügung. Der Pflegedienst rechnet 456,60 € im Monat ab. Kombiniert bedeutet das: Die Gebühr des Pflegedienstes (456,60 €) entspricht 60 % der Pflegesachleistung (761,- €). Für das Pflegegeld bleiben noch 40 % von 332 €, also 132,80 € anteiliges Pflegegeld.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen

Mit der Pflegereform 2024 steigen unter anderem die Beträge für Pflegesachleistungen an. Eine Person mit Pflegegrad 2 erhält statt 724,- € seit Beginn diesen Jahres 761,- € Pflegesachleistung. Das ist ein Plus von 5 %.

Quelle: verbraucherzentrale.de

Fazit zum Pflegegrad 2

Menschen, die Anspruch auf Pflegegrad 2 haben, sollten dies unbedingt wahrnehmen. Denn mithilfe der unterschiedlichen Leistungen können sie die Pflegesituation individuell gestalten und Angehörige entlasten. Wurde eine pflegebedürftige Person durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof eingestuft und das Ergebnis wird als unzureichend empfunden, kann ein sogenannter Widerspruch eingelegt werden.

Pflegegrad 2

Häufige Fragen und Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei.

Der entsprechende Betrag wird von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person überwiesen.

Einige Beträge werden bereits direkt mit den pflegefachlichen Anbietern verrechnet. Dazu zählen vor allem wiederkehrende Leistungen wie durch einen ambulanten Pflegedienst. Übernehmen ausschließlich Angehörige die Pflege, wird das Pflegegeld überwiesen.

Ja. Menschen können ab Pflegegrad 1 sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen pflegebedürftige Personen einen zertifizierten Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen wählen.

Ja, wenn auch in begrenztem Stundenumfang und den eigenen kognitiven sowie physischen Fähigkeiten entsprechend. Im Idealfall gehen pflegebedürftige Personen bereits bei der ersten Einstufung durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Tätigkeit nach. Wird nach einer Einstufung eine Tätigkeit aufgenommen, kann es sein, dass eine neue Begutachtung gefordert wird. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss der Pflegekasse gemeldet werden.

Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 spielt die Zeit, die für die Pflege einer Person aufgewendet werden muss, keine Rolle mehr bei der Einstufung. Vielmehr ist nun die Selbstständigkeit einer Person das entscheidende Kriterium.