Laut Statistischem Bundesamt hatten Ende des Jahres 2021 mehr als 2 Millionen Menschen in Deutschland den Pflegegrad 2 inne. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die Einstufung durch den Medizinischen Dienst abläuft und mit wie viel Geld Sie beim Pflegegrad 2 rechnen können.

Pflegegrad 2

Kurz und knapp

Wer den Pflegegrad 2 erhält, gilt als in seiner Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt. Ob dies der Fall ist, bestimmt unter anderem der sogenannte Medizinische Dienst (MD), meist durch einen Besuch bei der pflegebedürftigen Person zu Hause. Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf unterschiedliche Sach- und Finanzleistungen der Pflegekasse.

Icon Info freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Definition: Pflegegrad 2

Wie der Name schon andeutet, ist der Pflegegrad 2 eines von fünf Einstufungsniveaus, die der Medizinische Dienst vergibt. Diese sagen etwas darüber aus, wie gut ein Mensch selbstständig im Alltag zurechtkommt. Damit verbunden sind finanzielle Leistungen wie zum Beispiel Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege und die Verhinderungspflege. Für Personen, die auf Pflege angewiesen sind, ist die Einstufung in Grad 2 ebenso ein wichtiger Schritt, wie für Angehörige, die die Versorgung einer Person zu Hause übernehmen. Denn mit der Einstufung in Pflegegrad 2 haben sie Anspruch auf Beitragszahlungen für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Quelle: verbraucherzentrale.de

Pflegegrad 2

Voraussetzungen und Gutachten

Nur, wer in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt hat oder familienversichert war, kann Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Die Entscheidung darüber, ob Sie oder Ihre Angehörige den Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen, fällt die Pflegekasse basierend auf einem Gutachten des Medizinischen Dienstes, das meist anhand eines persönlichen Besuchs in häuslicher Umgebung angefertigt wird. Laut Webseite des Medizinischen Dienstes werden dabei sowohl die unterschiedlichen Einschränkungsformen (psychisch, geistig und/oder physisch) als auch insgesamt sechs verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt.

Diese Lebensbereiche werden unterschiedlich gewichtet:

  • 1

    Selbstversorgung wie Körperpflege, Ernährung etc. (40 %)

  • 2

    Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen/Belastungen (20 %)

  • 3

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten & Verhaltensweisen in psychologischen Problemlagen (15 %)

  • 4

    Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15  %)

  • 5

    Mobilität (10 %)

Je nach Gewichtung der Punkte, ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, anhand derer die Einstufung in die Pflegegrade vorgenommen wird. Für den Pflegegrad 2 muss besagtes Gesamtergebnis über 27 und unter 47,5 Punkten liegen. Typische Einschränkungen sind zum Beispiel die Unzuverlässigkeit in der Medikamenteneinnahme oder Flüssigkeitsaufnahme. Auch zunehmende Einschränkung in der Beweglichkeit, was das selbstständige Ankleiden oder den Toilettengang erschwert, sind häufige Einschränkungen bei Pflegegrad 2. Die Einstufung oder gegebenenfalls Ablehnung für einen Pflegegrad erfolgt anschließend per postalischer Leistungsbescheid.

Fragen im Rahmen der Begutachtung

Einen spezifischen Fragebogen für den Pflegegrad 2 gibt es nicht. Vielmehr verwendet der Medizinische Dienst bei der Erstbeurteilung ein einheitliches Dokument, um durch Fragen bei Versicherten und Angehörigen festzustellen, ob eine Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) vorliegt.

Ein Pflegegrad 2 Fragebogen kann enthalten:

  • Add

    Sind Sie in letzter Zeit im Krankenhaus behandelt worden?

  • Add

    Welche Schwierigkeiten ergeben sich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in Ihrem täglichen Leben?

  • Add

    Welche Hilfsmittel stehen Ihnen zur Verfügung? (Zum Ankreuzen)

  • Add

    Benötigen Sie nachts Unterstützung einer Person, z. B. beim Toilettengang?

  • Add

    Brauchen Sie Unterstützung einer Person, um sich zeitlich zu orientieren/ sich örtlich zu orientieren/ nahestehende Personen zu erkennen/ Handlungen in Reihenfolge durchzuführen

Anhand dieser Fragen lassen sich Einschränkungen einer pflegebedürftigen Person erkennen. Bei Pflegegrad 2 zählen dazu häufig Diabetes, leichte Demenz sowie Probleme beim Anziehen und beim Toilettengang.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen: Wie ist das Pflegegrad-Antragsverfahren?

Der Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird bei der Pflegekasse gestellt. Dafür genügt ein kurzes Telefonat oder ein kurzer formloser Brief, in dem Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Dieses kann die pflegende Person oder Angehörige mit Vollmacht erstellen. Danach sendet die Pflegekasse dem Antragsteller Unterlagen zu und schickt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes zur Feststellung des Pflegegrads vorbei.

Je früher ein Antrag gestellt wird, desto früher können die Leistungen genehmigt werden. Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dann wird erneut geprüft.

Pflegegrad 2

Leistungen im Überblick

Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, hängt maßgeblich davon ab, ob eine pflegebedürftige Person zu Hause oder dauerhaft stationär versorgt wird. Und auch die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad spielt natürlich eine erhebliche Rolle. Mit steigendem Pflegegrad steigen in der Regel auch die Leistungen.

Ab Pflegegrad 2 besteht in der Regel Anrecht auf:

Leistung Mit Pflegegrad 2 Intervall Hinweis
Pflegegeld 316,- € Monatlich Frei verfügbar
Pflegesachleistungen 689,- € Monatlich Zweckgebunden
Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Verhinderungspflege 1612,- € Jährlich bis zu 6 Wochen Zweckgebunden
Kurzzeitpflege 1612,- € Jährlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden

Außerdem könnten diese Leistungen interessant sein:

- Übergangspflege

- Pflegeberatung/Beratungseinsatz

- Kombinationsleistungen

Icon Pflegegrad-Antrag freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Kostenfrei in nur wenigen Schritten

Pflegegrad 2

Leistungen im Detail

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse zur freien Verfügung überwiesen. Es kann dafür eingesetzt werden, um pflegenden Angehörigen und Ehrenämtern eine monetäre Anerkennung zu kommen zu lassen. Das Pflegegeld kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
+ Mehr zum Pflegegeld

Pflegesachleistungen

Von diesem Geld können pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen einen ambulanten Pflegedienst bezahlen, der die zu pflegenden Personen zu Hause versorgt. Die Leistung ist mit dem Pflegegeld kombinierbar.
+ Mehr zu Pflegesachleistungen

Pflegehilfsmittel

Dieser Posten soll die häusliche Pflege erleichtern oder verbessern und kann zum Beispiel für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Inkontinenzeinlagen verwendet werden. Auch technische Geräte, wie z. B. ein Hausnotruf-System, können hierüber finanziert werden meist als Leihgabe.
+ Mehr zu Pflegehilfsmitteln

Verhinderungspflege

Sind pflegende Angehörige selbst einmal krank oder verhindert, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für einen Ersatz. Das zur Verfügung stehende Geld kann auch für eine Kurzzeitpflege, also die zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung, eingesetzt werden.
+ Mehr zur Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht ausreichend erbracht werden, ist die kurzzeitige Unterbringung in einer Einrichtung möglich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn pflegende Angehörige in den Urlaub gehen oder wenn das Pflegeteam von hohem Krankenstand betroffen ist. Noch nicht verbrauchte Leistungsbeträge aus der Verhinderungspflege können auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 Zuschüsse von der Pflegeversicherung, um das eigene Zuhause an die Betreuungssituation anzupassen. Das können der Umbau hinsichtlich der Barrierefreiheit der Wohnung, die Umzugskosten, Verbesserung der Wärmedämmung oder eine Rollstuhlgarage sein.
+ Mehr zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Entlastungsbetrag

Wer ambulant gepflegt wird, erhält einen sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser kann genutzt werden, um die Kosten für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, eine vollstationäre Kurzzeitpflege oder ambulante Pflegedienste zu bezahlen. Er kann bei Menschen mit Pflegegrad 2 nicht im Bereich Selbstversorgung eingesetzt werden. Die Leistung wird bei häuslicher Pflege zusätzlich gezahlt und nicht mit anderen monetären Ansprüchen verrechnet.

Wohngruppenzuschlag

Optimal versorgt zu sein, ohne die vertraue Umgebung zu verlassen – das ermöglicht die ambulante Pflege. Oft wird sie auch als häusliche oder mobile Pflege bezeichnet. Kommt zum Beispiel abends ein Pflegedienst, um beim Ausziehen der Kompressionsstrümpfe zu helfen, ist das eine ambulante Pflegeleistung. Wer ambulant versorgt wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche zu den oben genannten Leistungen. Diese sind im Detail im Sozialgesetzbuch (SGB XI Art. 1 §38a) festgehalten. Einen monatlichen Zuschlag von 214,- € im Monat erhalten Pflegebedürftige daher unter anderem in Wohngruppen zur gemeinschaftlichen pflegerischen Versorgung von zwei bis maximal elf Personen.

Übergangspflege

Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bietet seit Juli 2021 die sogenannte Übergangspflege Abhilfe. Sind nach dem Krankenhaus Reha-Behandlungen, Kurzzeitpflege, Krankenpflege und ähnliches nicht verfügbar, können Patienten im behandelnden Krankenhaus bis zu zehn Tage eine Übergangspflege in Anspruch nehmen.

Pflegeberatung/Beratungseinsatz

Wer mit Pflegegrad 2 ausschließlich Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt, muss einmal im Vierteljahr eine Beratung in den eigenen vier Wänden durchlaufen. Dadurch soll die Qualität und Regelmäßigkeit der häuslichen Pflege gewährleistet werden. Durchgeführt werden diese Beratungen von Pflegediensten, unabhängigen Stellen mit pflegefachlicher Kompetenz und Pflegefachkräften.
+ mehr zur Pflegeberatung

Kombinationsleistungen

Damit ist die Verbindung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung gemeint. Im konkreten Anwendungsfall bedeutet das, dass pflegebedürftige Personen die Möglichkeit haben, neben der ambulanten Versorgung durch Angehörige auch einen Pflegedienst zu nutzen. So können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 ihre Versorgung individuell abstimmen. Berechnet wird die Leistung basierend auf dem Höchstbetrag der Pflegesachleistung.
Ein Beispiel für Pflegegrad 2: Einer Person stehen monatlich 724,- € Pflegesachleistungen oder ein Pflegegeld von 316,- €  zur Verfügung. Der Pflegedienst rechnet 434,40 € im Monat ab. Kombiniert bedeutet das: Die Gebühr des Pflegedienstes (434,40 €) entspricht 60 % der Pflegesachleistung (724,- €). Für das Pflegegeld bleiben noch 40 %, also 126,40 € anteiliges Pflegegeld.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen

Mit der Pflegereform 2021/2022 stiegen unter anderem die Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege an. Eine Person mit Pflegegrad 2 erhält statt 689,- € seit Beginn des letzten Jahres 724,- € Pflegesachleistung. Das ist ein Plus von 5 %.

Quelle: verbraucherzentrale.de

Pflegegrad 2

Häufige Fragen und Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei.

Der entsprechende Betrag wird von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person überwiesen.

Einige Beträge werden bereits direkt mit den pflegefachlichen Anbietern verrechnet. Dazu zählen vor allem wiederkehrende Leistungen wie einen ambulanten Pflegedienst. Übernehmen Angehörige die Pflege, wird das Geld überwiesen.

Ja. Menschen können ab Pflegegrad 1 sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen pflegebedürftige Personen einen zertifizierten Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen wählen.

Ja, wenn auch in begrenztem Stundenumfang und den eigenen kognitiven sowie physischen Fähigkeiten entsprechend. Im Idealfall gehen pflegebedürftige Personen bereits bei der ersten Einstufung durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Tätigkeit nach. Wird nach einer Einstufung eine Tätigkeit aufgenommen, kann es sein, dass eine neue Begutachtung gefordert wird. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss der Pflegekasse gemeldet werden.

Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 spielt die Zeit, die für die Pflege einer Person aufgewendet werden muss, keine Rolle mehr bei der Einstufung. Vielmehr ist nun die Selbstständigkeit einer Person das entscheidende Kriterium.

Icon Info freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Hinweis: Pflegestufe und Pflegegrad

Seit Januar 2017 wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Mit dieser Änderung ging auch die Neubewertung der Pflegebedürftigkeit einher: Wurde sie früher am Zeitaufwand der Versorgung bemessen, steht heute das Ausmaß der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt. Dies führt dazu, dass Menschen ihren Pflegegrad oftmals bereits zu einem früheren Zeitpunkt erhalten.

Menschen, die Anspruch auf Pflegegrad 2 haben, sollten dies unbedingt wahrnehmen. Denn mithilfe der unterschiedlichen Leistungen können sie die Pflegesituation individuell gestalten und Angehörige entlasten. Wurde eine pflegebedürftige Person durch den Medizinischen Dienst eingestuft und das Ergebnis wird als unzureichend empfunden, kann ein sogenannter Widerspruch eingelegt werden.

Warum sollten Sie uns beim Thema Pflegegrad-Antrag vertrauen?

Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen, die Sie erhalten. Ein höherer Pflegegrad kann für Sie bis zu 20.000,- € mehr an Pflegeleistungen bedeuten. Deswegen ist es wichtig, dass Sie in dem Pflegegrad eingestuft sind, der Ihnen individuell zusteht.

Ob Erstantrag oder wenn Sie den Pflegegrad erhöhen wollen – das Team von Dr. Weigl & Partner ist stets kompetent an Ihrer Seite. Bei allen Fragen rund um das Thema Pflege sind wir Ihre Ansprechpartner.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung – über 100 Pflegeexperten kämpfen auch in Ihrer Nähe für Ihren Pflegegrad.

Icon Telefon freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Kostenfreie Erstberatung

Stellen Sie kostenfrei Ihre Fragen an unsere Pflege-Experten

Icon Sicherheit | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

95 % Erfolgsquote

Icon erfolgreiche Pflegeberatung | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Unser Ziel: Ihr gerechter Pflegegrad

Icon deutschlandweit | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Deutschlandweit im Einsatz

  • Add

    Unsere Pflege-Experten überlassen nichts dem Zufall und sind in den allermeisten Fällen für Sie erfolgreich.

  • Add

    Wir setzen uns mit vollster Expertise für Sie ein, damit Sie den gerechten Pflegegrad und all Ihre benötigten Pflegeleistungen erhalten, egal ob bei einem Erstantrag, einer Höherstufung oder einem Widerspruchsantrag.

  • Add

    Wir beraten deutschlandweit bei Anliegen in der häuslichen Pflege.