Wer sich im Pflegekosmos bewegt, stolpert immer wieder über den Ausdruck Kurzzeitpflege. Dabei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die häuslich gepflegt werden, erhalten pro Kalenderjahr 1.774 €, um für bis zu acht Wochen stationär in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden. Personen mit Pflegegrad 1 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € dafür einsetzen. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege unterscheiden sich ebenso wie die Tagespflege von der Kurzzeitpflege.
Warum ist Kurzzeitpflege wichtig?
Kurzzeitpflege ist wichtig, wenn jemand vorübergehend auf intensive Betreuung und Pflege angewiesen ist. Dies kann nach einer Krankenhausentlassung, bei Urlaub oder Überlastung der Pflegepersonen der Fall sein. Die Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende Lösung, um die Pflegebedürftigkeit zu überbrücken und pflegende Angehörige zu entlasten.
Vorteile der Kurzzeitpflege für Sie und Ihre Angehörigen
Es gibt viele Gründe, die die Kurzzeitpflege notwendig machen: Pflegende Angehörige können eine Pause von der Pflegearbeit nehmen, um sich zu erholen und ihre eigene Gesundheit zu pflegen. Die Kurzzeitpflege kann aber auch genutzt werden, um nach einem Krankenhausaufenthalt die häusliche Pfleg zu organisieren. Sie können sich voll und ganz auf die Organisation und den Aufbau der häuslichen Pflege konzentrieren – und müssen sich nicht zwischen Telefonaten mit der Kranken- und Pflegekasse noch vollständig um die pflegebedürftige Person kümmern. Weiterhin kann sie dazu beitragen, die Genesung und Rehabilitation zu unterstützen. Professionelle Pflegekräfte in Kurzzeitpflegeeinrichtungen gewährleisten eine angemessene Betreuung und medizinische Versorgung. Weiterhin kann die Kurzzeitpflege dazu dienen, eine Pflegeeinrichtung vor einer dauerhaften Platzierung zu testen und die Qualität der Pflege zu überprüfen.
Wie beantragen Sie Kurzzeitpflege?
Einen Antrag auf Kurzzeitpflege kann über die entsprechenden Formulare der Pflegekasse gestellt werden. Diese können Sie telefonisch bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person anfordern, ggf. stehen diese auch Online auf der Internetseite der Pflegekasse zur Verfügung.
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Zeitraum der Kurzzeitpflege
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Grund für die Kurzzeitpflege
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Angaben zur pflegebedürftigen Person
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Information über den Wunsch zur Nutzung des Budgets der Verhinderungspflege
Die Nennung der Einrichtung ist bei Antragstellung optional. Es ist also nicht schlimm, sollten Sie zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht wissen, welche Einrichtung die Leistung ausführen wird. Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen können sich auch bei der Pflegekasse informieren, welche Einrichtungen in der Nähe vorhanden sind.
Kosten und Finanzierung der Kurzzeitpflege
Im Rahmen der Kurzzeitpflege fallen in der Regel folgende Kosten an:
- Pflegekosten
- Unterbringung und Verpflegung
- Investitionskosten
Die Pflegeversicherung übernimmt im Rahmen der Kurzzeitpflege zunächst nur die Pflegekosten bis zu 1.774 €. Dabei handelt es sich für gewöhnlich um den größten Kostenpunkt. Nicht genutztes Budget der Verhinderungspflege kann eingesetzt werden, um diesen Betrag aufzustocken. Die Aufwändungen für Unterbringung, Verpflegung sowie Investitionen müssen die pflegebdürftige Person oder deren Angehörigen tragen. Es ist jedoch möglich, das Budget des Entlastungsbetrags für diese Kosten zu nutzen.
Gut zu wissen
Sie haben eine bestimmte Einrichtung für die Kurzzeitpflege im Blick? Lassen Sie sich von dieser die hauseignen Tagessätze zusenden. So können pflegende Angehörige oder pflegebedürftige Personen ihr Budget besser planen. Außerdem lassen sich dadurch die Kosten für vollstationäre Aufenthalte transparent vergleichen.
Auswahlkriterien für eine geeignete Kurzzeitpflegeeinrichtung
Welche Einrichtung die passende für eine pflegebedürftige Person ist, hängt von praktischen sowie persönlichen Aspekten ab. Hat die pflegebedürftige Person zum Beispiel eine Bekannte oder einen Bekannten bereits in einem Haus? Gibt es eine Einrichtung in Nähe der Angehörigen? Legt die pflegebedürftige Person Wert auf die Lage und Größe der Einrichtung? Oder hat die pflegebedürftige Person spezielle, medizinische Anforderungen, die nur ausgewählte Häuser gewährleisten können?
Praktisch betrachtet, sollte eine Kurzzeitpflegeeinrichtung natürlich eine gewisse Qualität vorweisen können. Der Medizinische Dienst oder ein vergleichbarer Prüfdienst prüft Häuser regelmäßig und veröffentlicht die Ergebnisse als sogenannte Transparenzberichte. Bei der Prüfung einer Pflegeeinrichtung steht die Versorgung der Bewohner im Mittelpunkt, aber es werden auch die Struktur und Organisation der Einrichtung überprüft. Die Prüfung erfolgt in sechs Qualitätsbereichen, die verschiedene Aspekte abdecken und beurteilen, wie gut die Einrichtung die Bewohner in diesen Bereichen unterstützt.
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Mobilität und Selbstversorgung: Hier wird geprüft, wie gut die Bewohner bei Aktivitäten wie Bewegung im Bett oder im Wohnraum unterstützt werden, und ob sie in ihrer Selbstversorgung gefördert werden, einschließlich Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und Kontinenz.
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Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen: Dieser Bereich betrifft die Unterstützung bei medizinischen Bedürfnissen wie Medikamentenverabreichung, Schmerzmanagement und Wundversorgung sowie anderen therapiebezogenen Anforderungen.
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Alltagsleben und soziale Kontakte: Hier wird bewertet, ob die Bewohner bei der Tagesstrukturierung und sozialen Aktivitäten unterstützt werden.
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Besondere Bedarfs- und Versorgungssituationen: Dieser Bereich betrifft die Betreuung von Bewohnern mit speziellen Bedürfnissen, wie die Eingewöhnung in die Einrichtung, die Überleitung aus dem Krankenhaus oder der Umgang mit herausforderndem Verhalten.
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Fachliche Anforderungen: Hier werden die beruflichen Kompetenzen des Pflegepersonals bewertet, einschließlich der Risikobewertung, des Schutzes der Persönlichkeitsrechte, der Einhaltung von Hygienevorschriften und des Einsatzes von Hilfsmitteln.
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Soziale Betreuung: Die Einrichtung wird auf die Bereitstellung von sozialen Aktivitäten und Programmen zur Unterstützung des sozialen Wohlbefindens der Bewohner überprüft.
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Organisationsaspekte und Qualitätsmanagement: Dieser Bereich befasst sich mit der Struktur und Organisation der Einrichtung, einschließlich der Qualifikation des Pflegepersonals und des internen Qualitätsmanagements. Es wird auch geprüft, wie sterbende Bewohner und deren Angehörige betreut und begleitet werden.
Einen persönlichen Eindruck verschaffen Google-Bewertungen. Allerdings gilt hier zu beachten, dass viele Einträge stark subjektiv sein können. Gerade, wenn es schnell gehen muss, ist die Verfügbarkeit eines freien Kurzzeitpflegeplatzes oft das wichtigste Kriterium für Angehörige. Diese sind in der Realität leider schwer zu kriegen. Gerade Bei einer kurzfristigen Vermittlung eines freien Platzes helfen unter anderem diese Stellen weiter:
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die Pflegeberatung der Kommune
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Pflegekasse
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ggfs. Kirchengemeinde vor Ort
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Pflegeportale von z.B. Barmer, DAK, Techniker, KKH, HEK, hkk, AO
Tipps zur Vorbereitung auf den Kurzzeitpflegeaufenthalt
Damit die pflegebedürftige Person alle wichtigen Unterlagen bei sich trägt, sollte für den Aufenthalt in der Kurzzeitpflegeeinrichtung folgende Unterlagen eingepackt werden:
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Personalausweis
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Versichertenkarte der Krankenkasse
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Ggfs. Befreiungsausweis
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Medikamentenplan, Allergieinformation oder Informationen zu besonderen medizinischen Bedürfnissen
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ggf. Rezepte für Therapien oder Medikamente
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Antrag für die Pflegekasse und ggf. Kostenübernahmeerklärung
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (falls vorhanden)
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Liste mit Namen und Telefonnummern von Angehörigen und Notfallkontaktpersonen
Aber auch persönliche Gegenstände sollten auf der Liste stehen. So verleihen pflegebedürftige Personen der Unterkunft auf Zeit einen persönlichen Touch. Das trägt zum Wohlbefinden bei. Packen Sie daher zum Beispiel auch folgende persönlichen Gegenstände ein:
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Fotos
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Gern gemochte Decken und Kissen
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Eine Uhr
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Lieblingsbücher, Zeitschriften
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Hausschuhe oder rutschfeste Schuhe
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Ggfs. ein Fernseher oder ein Radio
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Eine Pflanze
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Bequeme Kleidung und Unterwäsche, Schlafanzüge und Nachtwäsche, Brille, Hörgeräte etc.
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Hygieneartikel wie Zahnbürste und Zahnpasta, Körperpflegeprodukte, Rasierer und Frisierartikel
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten neben der Kurzzeitpflege
Die sogenannte Verhinderungspflege steht pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 neben der Kurzzeitpflege als zusätzliche Unterstützung zu. Dabei wird wird erstere zu Hause durchgeführt, während zweitere stationär stattfindet. Die beiden Leistungen sind flexibel kombinierbar. Bleiben Beträge aus der Verhinderungspflege übrig, können diese für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Auch die Tages- und Nachtpflege kann für pflegebdürftige Personen ab Pflegegrad 2 und deren Angehörige interessant sein. Diese Leistung wird eingesetzt, wenn die häusliche Pflege durch zum Beispiel Verwandte nicht rund um die Uhr geleistet werden kann. In der Regel wird die pflegebürftige Person dann abgeholt und tags- oder nachtsüber in einer Einrichtung betreut. Das entlastet Pflegepersonen, ermöglicht der pflegebedürftigen Person aber auch soziale Kontakte und Förderung entsprechend ihrer Fähigkeiten.
Unterschiede und Kombinationen
Auch wenn die Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tages- und Nachtpflege auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, gibt es große Unterschiede:
Maßnahme | Ort der Maßnahme | Dauer | Leistungen | Nötiger Pflegegrad | Hinweis | Kombinierbarkeit |
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Verhinderungspflege* | Zu Hause | 6 Wochen | Maximal 1.612,- € | Mindestens Pflegegrad 2 nötig | Häusliche Pflege muss seit 6 Monaten bestehen | Mit Kurzzeitpflege kombinierbar |
Kurzzeitpflege* | Vollstationär | 8 Wochen | Maximal 1.774,- € | Mindestens Pflegegrad 2 nötig | Nur möglich, wenn teilstationäre Pflege nicht ausreicht | Mit Verhinderungspflege kombinierbar |
Tages- und Nachtpflege | Teilstationär | Maximal 1.995,- € | Mindestens Pflegegrad 2 nötig | Seit 2015 neben ambulanten Pflegesachleistungen/ Pflegegeld beziehbar | Nicht kombinierbar |
*Ab 2024 werden die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem Entlastungsbudget finanziert, anstatt wie zuvor aus separaten Töpfen. Das Entlastungsbudget ist nicht zu verwechseln mir dem monatlich gezahlten Entlastungsbetrag. So können 100 % der ungenutzten Mittel der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Außerdem entfallen die 6 Monate Vorpflegezeit und die Höchstdauer der Verhinderungspflege wird auf 8 Wochen angehoben.
Die Änderungen treten ab 01.01.2024 in Kraft und gelten zunächst nur für Personen mit Pflegegrad 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ab Juli 2025 dann für alle mit Pflegegrad 2 oder höher.
Lesen Sie im Artikel zur Verhinderungspflege über alle Änderungen im Detail nach.
Fachberatung
Unterstützung beim Antrag auf Kurzzeitpflege
Wer mit der Pflege eines Angehörigen betraut ist, hat viele bürokratische Hürden zu meistern. Gesetzliche Vorgaben, Fristen und Formulare machen es den Betroffenen und ihren Familien unnötig kompliziert.
Wir von Dr. Weigl & Partner unterstützen seit Jahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Unser Experten-Team weiß, worauf es beim Antrag auf Kurzzeitpflege ankommt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Die Kurzzeitpflege
Häufige Fragen und Antworten
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei.
Was sind die Voraussetzungen für Kurzzeitpflege?
Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die häuslich gepflegt werden, können per Definition Kurzzeitpflege beantragen. Personen mit Pflegegrad 1 nutzen dafür ihren monatlichen Entlastungsbetrag.
Wie funktioniert das mit der Kurzzeitpflege?
Kann die häusliche Pflege (noch) nicht gewährleistet werden, können pflegebedürftige Personen für eine begrenzte Zeit stationär versorgt werden.
Wie kommt man schnell an einen Kurzzeitpflegeplatz?
Kontaktieren Sie alle Einrichtungen in ihrem Umkreis und lassen sich gegebenenfalls auf Wartelisten setzen. Weiterhin können Sie kommunale Pflegeberatungen um Hilfe bitten.
Was kostet die Kurzzeitpflege?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Denn es hängt sowohl von der Versorgungsstätte, Dauer der stationären Versorgung als auch dem Pflegegrad ab. Fragen Sie am besten bei der Einrichtung Ihrer Wahl nach Preise für Kurzzeitpflege. Sie sollten jedoch damit rechnen, dass der Eigenanteil relativ hoch sein wird.
Wer zahlt den Transport in die Kurzzeitpflege?
Die Transportkosten zur kurzzeitigen Pflege muss die pflegebedürftige Person tragen. Weder die Pflegeversicherung noch die Krankenkasse erstatten diese. Sonderfall: Schließt sich die Pflege auf Zeit an einen Krankenhausaufenthalt an, kann das Krankenhaus einen Transportschein ausstellen. Dann übernimmt die Krankenversicherung die Kosten.