Über die Pflegegrade

Pflegegrad 1: Leistungen im Überblick

DrWeiglVeröffentlicht am: 05.06.2023 | Aktualisiert am: 22.12.2023
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Wird eine Person pflegebedürftig, ist das für sie selbst und auch für die Angehörigen eine neue Situation. Die Frage nach der bestmöglichen Versorgung und Unterstützung im Alltag ist nicht nur eine emotionale, sondern oft auch eine finanzielle Herausforderung. Der Pflegegrad 1 kann hierbei eine erste Unterstützung bieten. In diesem Artikel möchten wir Ihnen daher die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 sowie die zustehenden Leistungen aufzeigen.

Kurz und knapp

Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad in der Pflegeversicherung. Er wird Menschen zugeordnet, die noch nicht vollständig pflegebedürftig sind, aber aufgrund von leichten körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen Unterstützung im Alltag benötigen.

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Definition: Pflegegrad 1

Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 ist der niedrigste. Es gibt ihn seit der Umsetzung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2017, welche das Modell der Pflegestufen durch die Pflegegrade ersetzte. Die Pflegegrade geben Auskunft darüber, wie selbstständig beziehungsweise wie eingeschränkt die antragstellende Person im Alltag agieren kann. Meist brauchen Menschen mit Pflegegrad 1 gelegentlich Unterstützung durch Angehörige oder Pflegefachkräfte, um alle alltäglichen Aufgaben zu bewältigen.

Voraussetzung und Begutachtung

Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welchem Grad bestimmt meist ein Gutachten, welches durch den Medizinischen Dienst (MD) erstellt wird . Mit Hilfe eines Assessments, in dem sechs Lebensbereiche der versicherten Person betrachtet werden, wird die Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen. 

Hier finden Sie alle sechs Bereiche des Alltagslebens, die beim Gutachten berücksichtigt werden:

  • 1

    Mobilität: Hier wird beispielsweise die Fähigkeit der pflegebedürftigen Person bewertet, sich innerhalb der Wohnung selbstständig fortzubewegen.

  • 2

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hier werden beispielsweise die Orientierung, das Gedächtnis, die Aufmerksamkeit und die Sprachfähigkeit bewertet.

  • 3

    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Hier geht es um die Einschränkungen, die durch auffälliges Verhalten oder psychische Erkrankungen entstehen können.

  • 4

    Selbstversorgung: Hier wird bewertet, in welchem Umfang die pflegebedürftige Person in der Lage ist, sich selbstständig zu waschen, anzuziehen und die Mahlzeiten einzunehmen.

  • 5

    Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Hier geht es um die Fähigkeit, mit einer Erkrankung oder einer Therapie zurechtzukommen und diese selbstständig zu bewältigen.

  • 6

    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Hier wird bewertet, in welchem Umfang die pflegebedürftige Person noch in der Lage ist, ihren Tag zu strukturieren, ihre Freunde und Familie zu treffen und sich zu beschäftigen.

Die Begutachtung erfolgt anhand eines umfassenden Fragenkatalogs und einer genauen Betrachtung der vorhandenen Selbstständigkeit der antragstellenden Person. Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen versicherte Personen mindestens 12,5 Punkte erreichen. (Ihren wahrscheinlichen Pflegegrad können Sie in wenigen Minuten mit dem kostenfreien Online-Pflegegradrecher bestimmen)

Typische Einschränkungen beziehungsweise Voraussetzungen für Pflegegrad 1 können leichte kognitive Einschränkungen wie zum Beispiel Orientierungsprobleme oder die Schwierigkeit bei der Gestaltung des Alltags sein, aber auch körperliche Einschränkungen und notwendige Unterstützung bei der Grundpflege können zu einer Einstufung in den Pflegegrad 1 führen. 

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Gut zu wissen

Bei gesetzlich versicherten Personen in Deutschland ist der Medizinische Dienst (MD) für die Begutachtung und Prüfung zuständig. Der MD ist eine unabhängige Institution, die im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen tätig ist, um sicherzustellen, dass die Versorgung der Versicherten angemessen und wirtschaftlich erfolgt.

Bei privaten Krankenversicherungen hingegen ist Medicproof für die Begutachtung zuständig. Medicproof ist ein unabhängiges Unternehmen, das im Auftrag der privaten Krankenversicherungen medizinische Leistungen und Kosten überprüft, um sicherzustellen, dass sie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dies dient dazu, die Interessen der Versicherten und der Versicherungsgesellschaften gleichermaßen zu schützen.

Pflegegrad 1

Pflegegradantrag und Fragen im Rahmen der Begutachtung

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen pflegebedürftige Personen, deren Angehörige oder ein gesetzlicher Betreuer zunächst einen Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse stellen. Es reicht zunächst per Telefon, Mail, Fax oder Brief einen formlosen Satz zu senden wie: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegekasse“. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter von der Pflegekasse beauftragt, um den Pflegebedarf sowie die eventuell eingeschränkte Selbstständigkeit der betreffenden Person zu ermitteln.

Die Begutachtung erfolgt anhand eines umfassenden Fragenkatalogs durch einen Gutachter, meist durch einen Hausbesuch, manchmal auch telefonisch. Einen speziellen Pflegegrad 1-Fragebogen für die einzelnen Pflegegrade gibt es nicht. Der Gutachter schätzt die Situation mithilfe eines einheitlichen Assessments ein. Dazu können zum Beispiel folgende Fragen zählen:

-    Können Sie Treppen steigen?

-    Welcher Wochentag ist heute?

-    Nehmen Sie Ihre Medikamente selbstständig ein?

-    Wer erledigt den Wocheneinkauf?

-    Stehen Ihnen Hilfsmittel zur Verfügung? (Brille, Rollator, Duschstuhl etc.)

Wenn die Begutachtung abgeschlossen ist, erhält die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter einen Bescheid über den Pflegegrad und die zu beanspruchenden Leistungen. Pflegebedürftige Personen sollten jedoch beachten, dass ein Pflegegrad sich auch verändern kann: Er kann steigen, sinken oder wieder aberkannt werden. Wer zum Beispiel aufgrund einer längeren Erkrankung den Pflegegrad 1 erhalten hat und anschließend wieder gesund wird, kann den Pflegegrad abgesprochen bekommen. Natürlich kann sich aber auch eine Krankheit verschlechtern oder neue Einschränkungen hinzu kommen. In beiden Fällen können die betroffenen Personen um eine erneute Einstufung bei der Pflegekasse bitten.

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Gut zu wissen: Wie ist das Pflegegrad-Antragsverfahren?

Das Pflegegrad-Antragsverfahren bezeichnet das Verfahren, das von den Pflegekassen durchgeführt wird, um die Einstufung pflegebedürftiger Menschen in einen der fünf Pflegegrade vorzunehmen. Es ist entscheidend, um sicherzustellen, dass pflegebedürftige Menschen die erforderlichen Leistungen erhalten, um ihren Alltag bewältigen zu können.

Pflegegrad 1

Geld und Leistungen 2024 im Überblick

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 1? Diese Frage stellen sich viele pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen – vor allem, wenn sie sich zum ersten Mal mit dem Thema Pflegeleistungen beschäftigen. Mit Pflegegrad 1 erhalten pflegebedürftige Personen Leistungen der Pflegeversicherung, um ihren Alltag bewältigen zu können.

Mit Pflegegrad 1 besteht ab dem 01.01.2024 ein Anrecht auf folgende Leistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024 Was steht mir mit Pflegegrad 1 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 50,- € Monatlich Zweckgebunden

Außerdem können pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 folgende Leistungen indirekt und unter bestimmten Voraussetzungen nutzen:

- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1
- Pflegesachleistungen (maximal 125 € nutzbar durch den Entlastungsbetrag)
- Kurzzeitpflege nach Krankenhaus
- Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (maximal 125 € nutzbar durch den Entlastungsbetrag)

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und deren Umfang individuell unterschiedlich sein können und dass sie von der zuständigen Pflegekasse auf Basis des Pflegegrads und des individuellen Bedarfs festgelegt werden.

Leistungen im Detail

Entlastungsbetrag

Er ist der Dreh- und Angelpunkt für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1, die ambulant versorgt werden. Er wird in diesem Fall zusätzlich zu sonstigen Leistungen gewährt und nicht mit anderen Zahlungen der Pflegeversicherung verrechnet. Dieser monatliche Betrag ist zweckgebunden. Er kann also genutzt werden, um die Kosten für folgende Maßnahmen zu decken:
- die Inanspruchnahme einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege
- die Inanspruchnahme einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege
- die Inanspruchnahme von Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder eines Betreuungsdienstleisters

 

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse kann den Betrag für Pflegehilfsmittel erstatten, welche für die Durchführung und die Erleichterung der Pflege notwendig sind. Dazu zählt zum Beispiel ein Hausnotruf, der meist als Leihgerät von der Pflegeversicherung finanziert wird. Aber auch Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen sind Beispiele für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1.
+ Mehr zu Pflegehilfsmitteln

 

Wohngruppenzuschlag

Pflegebedürftige Personen in ambulant betreuten Wohngruppen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Leistung. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit, den Zuschlag zu nutzen. So kann zum Beispiel eine Person bezahlt werden, die in der Pflege-WG organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Aufgaben erledigt.

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Um Barrieren in der Wohnung abzubauen erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 diese Leistung. Dabei geht es darum, die Wohnsituation an die Anforderungen und Belange der häuslichen Pflegesituation anzupassen.
+ Mehr zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

 

Digitale Pflegeanwendungen bei Pflegegrad 1

Eine Smartphone-App, die ans Trinken erinnert. Eine Computersoftware, die bei der Kommunikation mit Angehörigen und Pflegepersonal hilft. Das sind Beispiele für Produkte, die über diese Leistung finanziert werden können. Ziel ist auch hier die Förderung und der Erhalt der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person. 

 

Pflegeberatung

Auch Menschen mit Pflegegrad 1 haben in der häuslichen Pflege alle sechs Monate Anspruch auf ein Beratungsgespräch bei sich zu Hause.
+ Mehr zur Pflegeberatung

 

Übergangspflege

Wurden pflegebedürftige Personen in einem Krankenhaus behandelt und ist es unmittelbar im Anschluss nicht möglich, die erforderlichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand zu erbringen, dann können die Versicherten im Krankenhaus übergangsweise bis zu 10 Tage pro Aufenthalt versorgt zu werden. Zur Übergangspflege zählen unter anderem die Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln oder die Aktivierung der betroffenen Person.

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Gut zu wissen

Mit der Pflegereform 2017 wurde der Pflegegrad 1 überhaupt erst geschaffen und gleichzeitig das Leistungsspektrum für Menschen mit geringen Einschränkungen im Alltag gestärkt: Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten dank der Reform nun zum Beispiel eine Kostenübernahme von notwendigen Pflegehilfsmitteln. Dennoch kann es sich lohnen, nach einer Einstufung in Grad 1 Widerspruch einzulegen, sollten Pflegebedürftige und deren Angehörige der Meinung sein, dass größere Einschränkungen vorliegen.

Fazit

Um Pflegesituationen individuell gestalten zu können, ist die Einstufung in einen Pflegegrad unerlässlich. Der Pflegegrad 1 bietet pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen einige Leistungen, die die Pflege und den Alltag erleichtern. Da die Ansprüche von Menschen mit Pflegegrad 1 im Vergleich zu anderen Pflegegraden relativ gering sind, lohnt es sich nach einer Einstufung durch den Medizinischen Dienst die Möglichkeiten auf einen Widerspruch zu prüfen.

Pflegegrad 1

Häufige Fragen und Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei.

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, sondern einen Entlastungsbetrag. Dieser wird aber nicht pauschal ausbezahlt. Pflegebedürftige Personen oder ihre Pflegepersonen müssen die beanspruchten Betreuungs- und Entlastungsleistungen per Rechnung nachweisen und bekommen anschließend die Kosten erstattet.

Notwendige Unterstützung im Haushalt kann von Personen mit Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Bitte beachten Sie aber, dass die Leistung durch einen zugelassenen Dienstleister durchgeführt wird, welcher für die Erbringung dieser Leistung zugelassen ist. Dies können Sie bei den entsprechenden Dienstleistern erfragen.

Die Leistungen der Pflegekasse sollen dazu dienen, den Alltag pflegebedürftiger Personen zu erhalten. Dazu zählt die Durchführung einer beruflichen Tätigkeit. Daher ist es erlaubt, mit Pflegegrad 1 zu arbeiten – allerdings sollte dies im Rahmen der Pflegebedürftigkeit durchführbar sein. 

Seit der Pflegereform 2017 spielt die Zeit, die pro Woche für die Pflege einer Person aufgebracht werden muss, keine Rolle mehr. Die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person und deren Erhalt ist nun das ausschlaggebende Kriterium für die Einstufung in einen Pflegegrad.

Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und damit auch Kombinationsleistungen sowie Verhinderungspflege.

Seit Anfang 2017 wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Mit dieser Änderung ging auch die Neubewertung der Pflegebedürftigkeit einher: Heute ist für die Einstufung in einen Pflegegrad wichtig, wie selbstständig eine Person leben kann und nicht, wie viele Stunden Pflege sie braucht. Der Zeitaufwand in einer Tabelle muss daher nicht mehr festgehalten werden.