Über die Pflegegrade

Pflegegrad 5: Leistungen im Überblick

DrWeiglVeröffentlicht am: 13.10.2023 | Aktualisiert am: 22.12.2023
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Menschen mit Pflegegrad 5 zu versorgen ist anspruchsvoll, denn sie haben oftmals Erkrankungen, die ihre Selbstständigkeit im Alltag auf ein Minimum reduzieren. Im Vergleich zu anderen Pflegegraden sind beim Pflegegrad 5 also pflegende Angehörige besonders gefordert. Für diese ist es wichtig, alle zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen – um die Versorgung der pflegebedürftigen Person so komfortabel wie möglich zu gestalten, aber auch, um sich selbst als Pflegeperson zu entlasten.

Pflegegrad 5

Kurz und knapp

Menschen, die den Pflegegrad 5 erhalten, leben mit schwerst eingeschränkter Alltagskompetenz. Neben einer fortgeschrittenen Demenz zählen auch Schluck- und Sprachstörungen zu typischen Einschränkungen, die den Pflegegrad rechtfertigen. Pflegende Angehörige, welche sich um eine Person mit Pflegegrad 5 kümmern, befinden sich oftmals in besonders anspruchsvollen Situationen – vor allem, wenn sie zusätzlich zur Pflege noch erwerbstätig sind. Sie haben dabei ebenso wie die pflegebedürftige Person Anspruch auf eine Pflegeberatung, verschiedene Formen der Pflegezeit, sowie Pflegekurse.

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Definition: Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 ist der höchste aller Pflegegrade, den der Medizinische Dienst (MD) bei Prüfung der Selbstständigkeit einer Person vergibt. Er zeigt die maximale körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigung eines Menschen auf. 

Voraussetzungen und Gutachten

Eine typische Voraussetzung bei Pflegegrad 5 ist zum Beispiel die Einschränkung der Mobilität. So sitzen Menschen mit Pflegegrad 5 im Rollstuhl und/oder benötigen bei jedem Umsetzen Unterstützung von Angehörigen oder Pflegefachkräften. Auch beim Kochen, Waschen, An- und Ausziehen sowie dem Toilettengang sind pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 vollständig auf Hilfe externer Personen angewiesen. Weiterhin treten meist auch psychische Belastungen wie Angstgefühle auf und zählen zu typischen Problemen von Menschen mit Pflegegrad 5. 

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Der Pflegegrad 5 ist eine Leistung der Pflegekasse. Er kann durch einen Antrag zugesprochen werden. Einen Antrag können Menschen stellen, die in den letzten zwei Jahren ein zahlungspflichtiges Mitglied der Pflegekasse waren. Bestand eine Familienversicherung, besteht ebenfalls das Recht, einen Antrag zu stellen. Dieser bildet eine von vielen Voraussetzung, um die Leistungen des Pflegegrads 5 in Anspruch zu nehmen. 

Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten. Dieses wird vom Medizinischen Dienst bei einem Besuch im sogenannten häuslichen Umfeld angefertigt. Das bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person an dem Ort begutachtet wird, an dem sie dauerhaft lebt. Bei Höherstufungen in den Pflegegrad 5 kann die Begutachtung auch telefonisch oder per Videocall von Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes durchgeführt werden. 

Das Gutachten berücksichtigt sechs Lebensbereiche mit unterschiedlicher Gewichtung: 

  • 1

    Mobilität: Wie gut kann sich die Person innerhalb und außerhalb des zu Hauses fortbewegen?

  • 2

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann sich eine Person erinnern, orientieren und konzentrieren? Wie deutlich kann sie sprechen? 

  • 3

    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Legt die Person auffälliges Verhalten an den Tag? Hat sie psychische Erkrankungen? 

  • 4

    Selbstversorgung: Kann die Person sich selbstständig waschen, anziehen, essen und trinken? 

  • 5

    Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Wie gut kann sich die Person selbst mit der Krankheit oder Therapie arrangieren? Kann sie diese selbstständig bewältigen? 

  • 6

    Alltagsleben und soziale Kontakte: Wie gut kann die Person noch Kontakte zu Freunden und Familie pflegen? Wie gut kann sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen?

Am Ende des Gutachtens ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, anhand derer die Einstufung in die Pflegegrade vorgenommen wird. Ab 90 Punkten werden pflegebedürftige Personen in den Grad 5 eingestuft. Die Anzahl der Stunden, die pflegende Angehörige für die Versorgung der Person benötigen, ist seit 2017 nicht mehr relevant. Die Berechnung nach Zeitaufwand ist Teil eines alten Systems.

Pflegegrad beantragen

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen pflegebedürftige Personen einen Pflegegrad beantragen. Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage. Pflegegrad 5 beantragen meistens die Angehörigen einer Person in Form eines formlosen Schreibens oder per Telefon. 

Der Fragebogen

Am Tag des Besuchs geht der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin des MD einen umfassenden Fragenkatalog durch. Aufgrund des Punktesystems gibt es keinen spezielle Fragebogen für den Pflegegrad 5. Vielmehr schätzt der MD die Situation mithilfe eines einheitlichen Dokuments ein. Folgende Fragen können enthalten sein:   

  • Add

    Sind Sie in letzter Zeit im Krankenhaus behandelt worden?

  • Add

    Welche Schwierigkeiten ergeben sich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in Ihrem täglichen Leben?

  • Add

    Benötigen Sie Nachts Unterstützung einer Person z.B. beim Toilettengang?

  • Add

    Brauchen Sie Unterstützung einer Person, um sich zeitlich zu orientieren/ sich örtlich zu orientieren/ nahestehende Personen zu erkennen/ Handlungen in Reihenfolge durchzuführen? 

Wenn die Begutachtung abgeschlossen ist, erhält die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter einige Tage später von der Pflegeversicherung einen Bescheid darüber, ob und in welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person eingestuft wurde. Auch die möglichen Leistungsansprüche werden mitgeteilt. 

Generell, aber insbesondere bei der Einstufung in den Pflegegrad 5, sollten pflegende Angehörige der Begutachtung beiwohnen. Dabei gibt der Medizinische Dienst an, dass die Stimme der Angehörigen ebenso Berücksichtigung findet wie die der pflegebedürftigen Person. Hat eine pflegebedürftige Person Sprachstörungen, ist unter Umständen eine Vermittlung hilfreich. Oftmals verstehen enge Kontaktpersonen ihre Angehörigen besser oder wissen körperliche Zeichen zu deuten. 

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Gut zu wissen: Widerspruch einlegen

Sollten pflegende Angehörige das Gefühl haben, dass ihre Einwände bei der Begutachtung nicht ausreichend berücksichtigt oder ernst genommen werden, können diese das zur Beschwerde bringen. Sollte im Anschluss an das Gespräch der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt werden oder der Grad zu niedrig ausfallen, haben Angehörige die Möglichkeit, einen Monat nach Zusendung des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse – nicht beim Medizinischen Dienst – einzulegen.

Pflegegrad 5

Geld und Leistungen 2024 im Überblick

Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 5 zu?

Ab dem 01.01.2024 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden um 5 % angehoben. Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, hängt maßgeblich davon ab, ob eine pflegebedürftige Person zu Hause oder dauerhaft stationär versorgt wird. Außerdem steigen mit steigendem Pflegegrad in der Regel auch die Leistungen.

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Ab dem 01.01.2024 besteht mit Pflegegrad 5 in der häuslichen Versorgung in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024 Was steht mir mit Pflegegrad 5 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Pflegegeld 947,- € Monatlich Frei verfügbar
Pflegesachleistungen 2.200,- € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Verhinderungspflege 1.420,50,-€-1612,- € Jährlich bis zu 6 Wochen Zweckgebunden
Kurzzeitpflege 1774,- € Jährlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden
Tages- und Nachtpflege 1.995 € Monatlich Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 50,- € Monatlich Zweckgebunden

Bei den in der Tabelle angegebenen Werten handelt es sich zum Teil um Maximalbeträge. Die genaue Höhe der Zahlungen für Menschen mit Pflegegrad 5 ist letztlich auch von der individuellen Situation abhängig. Mit Pflegegrad 5  besteht aber ein grundsätzlicher Anspruch auf die oben genannten Leistungen, unabhängig der Höhe. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Aspekten haben Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, gegenüber der Pflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung

Leistungen im Detail

Das Pflegegeld

Diese Leistung ist einer der zentralen Bausteine für pflegebedürftige Menschen. Dieser Betrag wird nämlich von der Pflegekasse zur freien Verfügung bereit gestellt. So können pflegebedürftige Menschen bestimmen, von wem sie gepflegt werden. Viele zahlen den Betrag zum Beispiel an Angehörige als Aufwandsentschädigung aus. Das Pflegegeld kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden
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Pflegesachleistungen

Diese Geldleistung der Pflegekasse wird oft dazu genutzt, um eine ambulante Pflege für die Versorgung zu Hause zu bezahlen. Diese übernimmt dann zum Beispiel die Körperpflege im Bad oder Bett, fördert die Bewegungsfähigkeit und lagert die pflegebedürftige Person um. Auch die Pflegesachleistungen sind mit dem Pflegegeld kombinierbar.
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Gut zu wissen: Umwandlungsanspruch

Was ist eigentlich, wenn pflegebedürftige Personen den maximalen Betrag für Pflegesachleistungen pro Monat nicht ausgeben? Verfällt das Geld dann? Nein, denn der Restbetrag kann mithilfe des Umwandlungsanspruchs zur Betreuungsleistung transferiert werden. Die Höhe der Summe richtet sich dabei nach dem Sachleistungsbetrag, der für Menschen mit Pflegegrad 5 vergleichsweise hoch ist. Maximal können jedoch bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags umgewandelt werden

Pflegehilfsmittel

Durch die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln können sich Menschen mit Pflegegrad notwendige Geräte und Sachmittel anschaffen, die die häusliche Pflege ermöglichen und / oder erleichtern. Es wird zwischen technischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel ein Pflegebett und Verbrauchsprodukten, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe und Händedesinfektion unterschieden. Auch der Hausnotruf kann über diese Leistung finanziert werden. Die Kosten für den Hausnotruf werden von der Pflegekasse meist als Leihgerät bezuschusst. 
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Verhinderungspflege

Sind pflegende Angehörige selbst einmal krank oder verhindert, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für einen Ersatz. Wie viel Geld einer pflegebedürftigen Person dafür zur Verfügung steht, hängt damit zusammen, wer die Verhinderungspflege ausführt: Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad oder Haushaltsmitglieder erhalten das 1,5 fache des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 5 ergibt das einen Betrag von 1.420,50 €, während sonstigen Personen bis zu 1.612 € zusteht.  Das zur Verfügung stehende Geld kann auch für eine Kurzzeitpflege, also die zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung, eingesetzt werden.

Ab 2024 soll für eine bestimmte Personengruppe die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem sogenannten Entlastungsbudget finanziert werden. Somit können 100% der ungenutzten Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Außerdem gibt es weitere Änderungen, wie der Anstieg der Höchstdauer auf 8 Wochen und der Entfall der Vorpflegezeit von 6 Monaten.

Die Änderungen gelten zunächst nur für Personen mit die Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Mehr zu den Änderungen:

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Kurzzeitpflege

Kann die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht oder nur teilweise im erforderlichen Umfang abgedeckt werden, – zum Beispiel, weil die Pflegeperson in den Urlaub fährt – können Personen mit Pflegegrad 5 eine vorübergehende stationäre Pflege in einer pflegerischen Einrichtung wahrnehmen. Dies ist im Kalenderjahr mit maximal 8 Wochen möglich. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. So kann zum Beispiel das Geld der Verhinderungspflege teilweise oder vollständig angerechnet werden und so die Kurzzeitpflege aufgestockt werden. In diesem Fall wird auch von kombinierten Leistungen gesprochen.

Mehr zu den Änderungen:
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Gut zu wissen

Laut einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbands Pflege vom 06.03.2023 können „Anfragen zur Verhinderungs- und auch Kurzzeitpflege von den ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen kaum erfüllt werden.“ Achten Sie deshalb auf eine langfristige Planung und beantragen Sie – wenn möglich – Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege so früh wie möglich.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Treppen, ein zu hoher Einstieg in die Dusche oder ein fehlender Abstellplatz für den Rollstuhl – all diese Dinge können Hindernisse für pflegebedürftige Personen sein. Jedoch zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für Personen mit Pflegegrad, um eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Das können auch wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz sein wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder eine Türverbreiterung. 
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Entlastungsbetrag

Hier ist oft die Rede vom sogenannten Entlastungsbetrag. Gemeint ist damit eine monatliche Zahlung, mithilfe derer pflegebedürftige Menschen zum Beispiel Alltagsbegleiter in Anspruch nehmen können, die die Personen stundenweise Betreuen, auf den Friedhof oder zum Arzt begleiten. Auch hauswirtschaftliche Unterstützung kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden. 

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Gut zu wissen

Voraussetzung für die Erstattung von Kosten beim Entlastungsbetrag Pflegegrad 5 sind die entsprechenden Belege. Diese müssen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Indem Sie den ersten Beleg einreichen, stellen Sie automatisch einen Antrag für den Entlastungsbetrag – Sie müssen also nicht noch zusätzlich dazu aktiv werden. 

Wohngruppenzuschlag

Einige pflegebedürftige Menschen leben in ambulant betreuten Wohngruppen. Wenn mindestens drei davon einen Pflegegrad  haben und die Organisation ihrer pflegerische Versorgung gemeinsam bestreiten, besteht Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Die Leistung wird zusätzlich zu sonstigen Leistungen gezahlt und soll zusätzliche Aufwendungen der Wohngruppe abdecken. Das kann zum Beispiel eine Hilfsperson sein, die allgemein für alle Mitbewohner organisatorische oder betreuende Tätigkeiten ausführt.

 

Tages- und Nachtpflege

Die Tagespflege für pflegebedürftige Menschen ist eine Form der teilstationären Pflege, die es ermöglicht, pflegebedürftige Personen tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung zu betreuen, während sie nachts zu Hause oder in einer anderen Wohnform, wie beispielsweise einer Pflege-WG, versorgt werden. Diese Form der Pflege wird oft auch als "Tagesbetreuung" oder "Tagesstätte" bezeichnet und bietet verschiedene Leistungen und Unterstützung für ältere Menschen oder Menschen mit besonderem Pflegebedarf. 

  • Die Nachtpflege hingegen richtet sich an Personen, die vor allem nachts Betreuung und Unterstützung benötigen. Pflegebedürftige Personen verbringen die Nacht in einer speziellen Einrichtung, die auf die Nachtpflege spezialisiert ist. Tagsüber können sie in der Regel zu Hause oder in einer anderen Wohnform bleiben. Die Nachtpflege konzentriert sich auf die Pflege und Betreuung während der Schlafenszeit. Dies kann insbesondere für Menschen relevant sein, die nachts besondere Pflegebedürfnisse haben, wie zum Beispiel bei Schlafstörungen oder erheblichem Unterstützungsbedarf.

 

Pflegeberatung/Beratungseinsatz  

Menschen mit Pflegegrad 5, die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen, haben ein Recht auf eine Pflegeberatung. Das gilt auch für pflegende Angehörige. Im Gegenzug müssen Personen mit Pflegegrad 5 laut § 37(3) SGB XI vier Mal im Jahr Pflegeberatung in Anspruch nehmen, sofern sie Pflegegeld von der Pflegeversicherung erhalten. Dadurch soll mitunter die Sicherheit der pflegebedürftigen Person gewährleistet sein, da diese sich sozusagen in einem abhängigen Verhältnis zu den Pflegenden befindet. 
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Kombinationsleistungen

Diese Leistung betrifft die Verbindung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Sie wird anteilig berechnet. So verringert sich der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistung. Das heißt: Je höher die Ausgaben für Leistungen eines Pflegedienstes sind desto weniger bleibt vom Pflegegeld übrig – und natürlich anders herum.

Ein Beispiel für Pflegegrad 5: Eine Person mit Pflegegrad 5 erhält 2.200€ Pflegesachleistungen oder 947€ Pflegegeld im Monat. Rechnet der Pflegedienst nun 1.980€ ab, entspricht das 90 Prozent der zur Verfügung stehenden Pflegesachleistungen. Damit bleiben 10 Prozent des maximalen Betrags übrig. Diesen können Personen mit Pflegegrad 5 über die Kombinationsleistung als Pflegegeld im Wert von 94,70€ beantragen. 

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Gut zu wissen

Mit der Pflegereform 2024 steigen unter anderem die Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege an. Einer Person mit Pflegegrad 5 stehen nun 2.200 € Pflegesachleistung zur Verfügung. Das ist ein Plus von 5 Prozent. 

Fazit

Personen mit Pflegegrad 5 benötigen in der Regel nicht nur Hilfe in verschiedenen Lebensbereichen, sondern sie haben auch einen besonderen pflegerischen Bedarf. Deshalb stehen ihnen vielfältige Leistungen zur Verfügung, die den Pflegealltag so optimal wie möglich gestalten sollen. Pflegende Angehörige spielen bei der Versorgung von Menschen mit Pflegegrad 5 oftmals eine wichtige Rolle. Sie übernehmen nicht nur organisatorische Aufgaben, sondern treffen mit unter auch essenzielle Entscheidungen. Damit dienen die Leistungen der Pflegekasse auch ihrer Entlastung und sollten unbedingt beansprucht werden.

Häufige Fragen und Antworten

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Personen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Im Vergleich zu anderen Pflegegraden stehen Menschen mit einem Pflegegrad 5 aber die höchsten Leistungssätze zu.

In der Regel erhalten Menschen mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5. Häufige Beschwerden sind zum Beispiel Demenz sowie Schluck- und Sprachstörungen. Gleichzeitig müssen die pflegebedürftigen Personen bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst eine Punktzahl von mindestens 90 erhalten, um offiziell den Pflegegrad 5 zu erhalten.

Personen mit Pflegegrad 4 haben ausgeprägte Einschränkungen bei der Bewältigung ihres Alltags. Diese sind bei Personen mit Pflegegrad 5 vergleichsweise ausgeprägter, wenn auch möglicherweise anderer Natur. Pflegegrad 5 beinhaltet gleichfalls besondere Anforderungen für die pflegerische Versorgung. 

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Abhängig ist das von der Unterstützung, die die pflegebedürftige Person benötigt.

Mit der Pflegereform im Jahr 2017 wurden die Pflegestufen in das System der Pflegegrade überführt. Damit rückt statt des Zeitaufwandes für die Pflege die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in den Mittelpunkt. Soll heißen: Seit 2017 spielt es für die Beantragung von Leistungen keine Rolle mehr, wie viele Stunden eine Person Hilfe benötigt. Somit muss auch keine Tabelle mehr geführt werden.