Über die Pflegegrade

Pflegegrad 4: Leistungen im Überblick

DrWeiglVeröffentlicht am: 29.09.2023 | Aktualisiert am: 16.01.2024
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Menschen mit Pflegegrad 4 kämpfen meist mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Somit fällt die Beantragung einer Höherstufung oder einer Ersteinstufung dieser Person meist in den Verantwortungsbereich der Angehörigen oder der offiziellen Vertreter. Wir erleichtern Ihnen den Antrag und bieten einen schnellen Überblick über Voraussetzungen für den Pflegegrad 4, Geldleistungen und Ansprüche. 

Kurz und knapp

Der Pflegegrad 4 ist einer von insgesamt 5 Pflegegraden, die Menschen mit Hilfebedarf erhalten können. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind meist die Geldleistungen, die einem zustehen. Der Pflegegrad 4 wird in der Regel vergeben, wenn weitreichende Schwierigkeiten für die eigenständige Bewältigung des Alltags vorliegen. Diese können oft, müssen aber nicht zwangsläufig, auf eine Kombination aus geistiger und körperlicher Beeinträchtigung zurückgeführt werden. 

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Definition: Pflegegrad 4

Eine halbseitig Lähmungen, die Nutzung eines Rollstuhls, täglich notwendige Unterstützung – dies sind nur einige Beispiele, die auf Menschen mit Anspruch auf Pflegegrad 4 zutreffen können. Der Pflegegrad 4 kann sowohl in der Erstbegutachtung als auch in einer erneuten Begutachtung und damit als Höherstufung vergeben werden. Personen mit Pflegegrad 4 haben in der Regel Anspruch auf zahlreiche monetäre sowie materielle Unterstützungsleistungen. Auch pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, Entlastungen zu nutzen.

Voraussetzungen und Gutachten

Für die Feststellung eines Pflegegrads ist der Medizinische Dienst (MD) zuständig. Dieser erstellt ein Gutachten für einen Pflegegrad auf Grundlage eines Punktesystems, das sechs Lebensbereiche berücksichtigt. Die zu erreichende Punktzahl für den Pflegegrad 4 liegt zwischen 70 und 90

Im Gutachten bei der Feststellung auf einen Pflegegrad werden sechs Lebensbereiche anhand eines Fragebogens überprüft. Diese sechs Bereiche lauten:  

  • 1

    Mobilität: Wie gut kann sich die Person innerhalb und außerhalb des zu Hauses fortbewegen?

  • 2

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann sich eine Person erinnern, orientieren und konzentrieren? Wie deutlich kann sie sprechen? 

  • 3

    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Legt die Person auffälliges Verhalten an den Tag? Hat sie psychische Erkrankungen? 

  • 4

    Selbstversorgung: Kann die Person sich selbstständig waschen, anziehen, essen und trinken? 

  • 5

    Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Wie gut kann sich die Person selbst mit der Krankheit oder Therapie arrangieren? Kann sie diese selbstständig bewältigen? 

  • 6

    Alltagsleben und soziale Kontakte: Wie gut kann die Person noch Kontakte zu Freunden und Familie pflegen? Wie gut kann sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen?

Aus den unterschiedlichen Gewichtungen der Bereiche ergibt sich schließlich eine Gesamtpunktzahl des Gutachtens. Somit spielt es keine Rolle mehr, wie viele Stunden bei Pflegegrad 4 eine Person durch Angehörige versorgt werden muss. Diese Veränderung basiert auf der Pflegereform 2017. Ein Pflegetagebuch ist für Pflegepersonen also nicht notwendig – aber sinnvoll, um den Zeitaufwand einzelner Hilfstätigkeiten zu ermitteln. Typische Einschränkungen beziehungsweise Voraussetzungen für Pflegegrad 4 sind zum Beispiel die halbseitige Lähmung im Zuge eines Schlaganfalls oder fortgeschrittene Demenz, da sie eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung  erfordern.

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Pflegegrad beantragen

Egal ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5: Der erste Schritt für eine Einstufung ist, mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufzunehmen. Per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief kann ein formloser Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt werden. Dies ist durch die pflegebedürftige Person selbst, Angehörige oder gesetzliche Betreuer möglich.  

Im Anschluss daran beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung, die den Pflegebedarf sowie eventuelle Einschränkungen der Selbstständigkeit der jeweiligen Person feststellen soll. Dies geschieht in der Regel in Form eines Besuchs im Zuhause der antragstellenden Person, denn es geht dabei um die Beurteilung im häuslichen Umfeld. Bei einer Höherstufung ist es möglich, dass die Begutachtungen auch telefonisch durchgeführt werden.

Wichtig: Pflegende Angehörige sollten mit der Antragstellung nicht bis zum letzten Moment warten, sondern bereits bei frühen Anzeichen fehlender Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person darüber nachdenken. Denn je früher ein Antrag gestellt wird, desto früher können die Leistungen genehmigt werden. 

Der Fragebogen

Am Tag des Besuchs geht der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin des MD einen umfassenden Fragenkatalog durch. Aufgrund des Punktesystems gibt es keinen spezielle Fragebogen für den Pflegegrad 4. Vielmehr schätzt der MD die Situation mithilfe eines einheitlichen Dokuments ein. Folgende Fragen können enthalten sein:  

  • Add

    Wie selbstständig ist der Positionswechsel im Bett möglich? Das Halten einer stabilen Sitzposition? Die Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs? 

  • Add

    Können Sie noch Personen aus dem näheren Umfeld erkennen? Sich örtlich und zeitlich orientieren? Entscheidungen treffen?

  • Add

    Wie häufig leiden Sie an nächtlicher Unruhe? An autoaggressivem Verhalten?

  • Add

    Wehren Sie pflegerische und weitere unterstützende Maßnahmen ab? 

Wenn die Begutachtung abgeschlossen ist, erhält die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter einige Tage später von der Pflegeversicherung einen Bescheid darüber, ob und in welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person eingestuft wurde. Auch die möglichen Leistungsansprüche werden mitgeteilt.  

Leiden pflegebedürftige Personen an kognitiven Einschränkungen und Belastungen, ist es sinnvoll, Angehörige oder andere nahestehende Personen zum Gespräch dazu zu holen. Dabei gibt der Medizinische Dienst an, dass die Stimme der Angehörigen ebenso Berücksichtigung findet wie die der pflegebedürftigen Person. Das ist wichtig, denn es kommt vor, dass Menschen mit Pflegegrad 4 ihre Einschränkungen nicht als problematisch wahrnehmen oder gar verleugnen und auf die Fragen des Gutachters falsch antworten. Dann haben pflegende Angehörige die Möglichkeit zu widersprechen.

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Gut zu wissen: Widerspruch einlegen

Sollten pflegende Angehörige das Gefühl haben, dass ihre Einwände bei der Begutachtung nicht ausreichend berücksichtigt oder ernst genommen werden, können diese das zur Beschwerde bringen. Sollte im Anschluss an das Gespräch der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt werden oder der Grad zu niedrig ausfallen, haben Angehörige die Möglichkeit, einen Monat nach Zusendung des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse – nicht beim Medizinischen Dienst – einzulegen.

Pflegegrad 4

Geld und Leistungen 2024 im Überblick

Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 4 zu?

Ab dem 01.01.2024 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden um 5 % angehoben. Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, hängt maßgeblich davon ab, ob eine pflegebedürftige Person zu Hause oder dauerhaft stationär versorgt wird. Außerdem steigen mit steigendem Pflegegrad in der Regel auch die Leistungen.

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Ab dem 01.01.2024 besteht mit Pflegegrad 4 in der häuslichen Versorgung in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024 Was steht mir mit Pflegegrad 4 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Pflegegeld 765,- € Monatlich Frei verfügbar
Pflegesachleistungen 1.778,- € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Verhinderungspflege 1.147,5 ,- €-1.612,- € Jährlich bis zu 6 Wochen Zweckgebunden
Kurzzeitpflege 1774,- € Jährlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden
Tages- und Nachtpflege 1.612 € Monatlich Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 50,- € Monatlich Zweckgebunden

Bei den in der Tabelle angegebenen Werten handelt es sich zum Teil um Maximalbeträge. Die genaue Höhe der Zahlungen für Menschen mit Pflegegrad 4 ist letztlich auch von der individuellen Situation abhängig. Mit Pflegegrad 4  besteht aber ein grundsätzlicher Anspruch auf die oben genannten Leistungen, unabhängig der Höhe. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Aspekten haben Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, gegenüber der Pflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung

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Gut zu wissen

Mit der Pflegereform 2024 steigen unter anderem die Beträge für Pflegesachleistungen an. Eine Person mit Pflegegrad 4 erhält statt 1.693 € seit Beginn diesen Jahres 1.778 € Pflegesachleistung. Das ist ein Plus von 5 Prozent. 

Leistungen im Detail

Das Pflegegeld

Diese Leistung ist einer der zentralen Bausteine für pflegebedürftige Menschen. Dieser Betrag wird nämlich von der Pflegekasse zur freien Verfügung bereit gestellt. So können pflegebedürftige Menschen bestimmen, von wem sie gepflegt werden. Viele zahlen den Betrag zum Beispiel an Angehörige als Aufwandsentschädigung aus. Das Pflegegeld kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden
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Pflegesachleistungen

Wer die Versorgung zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst sichern möchte, kann diese Leistung dafür einsetzen. Der Pflegedienst übernimmt dann Dinge wie die körperbezogene Pflege oder unterstützt bei der Haushaltsführung. Die Leistung ist mit dem Pflegegeld kombinierbar.
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Gut zu wissen: Umwandlungsanspruch

Sie haben Pflegegrad 4 oder einer Ihrer Angehörigen? Wird diese Person von einem professionellem Pflegedienst zu Hause versorgt? Und wurde der volle Betrag der Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft? Dann können dank des Umwandlungsanspruchs bis zu 40 Prozent der 1.778 € für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. 

Pflegehilfsmittel

Durch die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln können sich Menschen mit Pflegegrad notwendige Geräte und Sachmittel anschaffen, die die häusliche Pflege ermöglichen und / oder erleichtern. Es wird zwischen technischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel ein Pflegebett und Verbrauchsprodukten, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe und Händedesinfektion unterschieden. Auch der Hausnotruf kann über diese Leistung finanziert werden. Die Kosten für den Hausnotruf werden von der Pflegekasse meist als Leihgerät bezuschusst. 
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Verhinderungspflege

Sind pflegende Angehörige selbst einmal krank oder verhindert, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für einen Ersatz. Wie viel Geld einer pflegebedürftigen Person dafür zur Verfügung steht, hängt damit zusammen, wer die Verhinderungspflege ausführt: Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad oder Haushaltsmitglieder erhalten das 1,5 fache des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 4 ergibt das einen Betrag von 1.147,50 €, während sonstigen Personen bis zu 1.612 € zusteht.  Das zur Verfügung stehende Geld kann auch für eine Kurzzeitpflege, also die zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung, eingesetzt werden.

Ab 2024 soll für eine bestimmte Personengruppe die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem sogenannten Entlastungsbudget finanziert werden. Somit können 100% der ungenutzten Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Außerdem gibt es weitere Änderungen, wie der Anstieg der Höchstdauer auf 8 Wochen und der Entfall der Vorpflegezeit von 6 Monaten.

Die Änderungen gelten zunächst nur für Personen mit die Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Mehr zu den Änderungen:

+ Mehr zur Verhinderungspflege

 

Kurzzeitpflege

Kann die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht oder nur teilweise im erforderlichen Umfang abgedeckt werden, – zum Beispiel, weil die Pflegeperson in den Urlaub fährt – können Personen mit Pflegegrad 4 eine vorübergehende stationäre Pflege in einer pflegerischen Einrichtung wahrnehmen. Dies ist im Kalenderjahr mit maximal 8 Wochen möglich. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. So kann zum Beispiel das Geld der Verhinderungspflege teilweise oder vollständig angerechnet werden und so die Kurzzeitpflege aufgestockt werden. In diesem Fall wird auch von kombinierten Leistungen gesprochen. 

Mehr zum Thema Kurzzeitpflege:

+ Mehr zur Kurzzeitpflege

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Treppen, ein zu hoher Einstieg in die Dusche oder ein fehlender Abstellplatz für den Rollstuhl – all diese Dinge können Hindernisse für pflegebedürftige Personen sein. Jedoch zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für Personen mit Pflegegrad, um eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Das können auch wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz sein wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder eine Türverbreiterung. 
+ Mehr zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

 

Entlastungsbetrag

Hier ist oft die Rede vom sogenannten Entlastungsbetrag. Gemeint ist damit eine monatliche Zahlung, mithilfe derer pflegebedürftige Menschen zum Beispiel Alltagsbegleiter in Anspruch nehmen können, die die Personen stundenweise Betreuen, auf den Friedhof oder zum Arzt begleiten. Auch hauswirtschaftliche Unterstützung kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden. 
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Wohngruppenzuschlag

Einige pflegebedürftige Menschen leben in ambulant betreuten Wohngruppen. Wenn mindestens drei davon einen Pflegegrad  haben und die Organisation ihrer pflegerische Versorgung gemeinsam bestreiten, besteht Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Die Leistung wird zusätzlich zu sonstigen Leistungen gezahlt und soll zusätzliche Aufwendungen der Wohngruppe abdecken. Das kann zum Beispiel eine Hilfsperson sein, die allgemein für alle Mitbewohner organisatorische oder betreuende Tätigkeiten ausführt. 

 

Tages- und Nachtpflege

Die Tagespflege für pflegebedürftige Menschen ist eine Form der teilstationären Pflege, die es ermöglicht, pflegebedürftige Personen tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung zu betreuen, während sie nachts zu Hause oder in einer anderen Wohnform, wie beispielsweise einer Pflege-WG, versorgt werden. Diese Form der Pflege wird oft auch als "Tagesbetreuung" oder "Tagesstätte" bezeichnet und bietet verschiedene Leistungen und Unterstützung für ältere Menschen oder Menschen mit besonderem Pflegebedarf. 

  • Die Nachtpflege hingegen richtet sich an Personen, die vor allem nachts Betreuung und Unterstützung benötigen. Pflegebedürftige Personen verbringen die Nacht in einer speziellen Einrichtung, die auf die Nachtpflege spezialisiert ist. Tagsüber können sie in der Regel zu Hause oder in einer anderen Wohnform bleiben. Die Nachtpflege konzentriert sich auf die Pflege und Betreuung während der Schlafenszeit. Dies kann insbesondere für Menschen relevant sein, die nachts besondere Pflegebedürfnisse haben, wie zum Beispiel bei Schlafstörungen oder erheblichem Unterstützungsbedarf.

 

Pflegeberatung

Alle, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Mit dieser sollen die wichtigsten Ansprüche und Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und Angehörige geklärt werden. Übrigens: Auch alle, die noch keine Leistungen erhalten, haben bei erkennbarem Bedarf Anspruch auf Beratung. 
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Kombinationsleistungen

Damit ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung gemeint. Im konkreten Anwendungsfall bedeutet das, dass pflegebedürftige Personen die Möglichkeit haben, neben der ambulanten Versorgung durch Angehörige auch einen Pflegedienst zu nutzen. So können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 4 ihre Versorgung individuell abstimmen. Berechnet wird die Leistung basierend auf dem Höchstbetrag der Pflegesachleistung.

Ein Beispiel für Pflegegrad 4: Eine Person mit Pflegegrad 4 nimmt nur 80 Prozent der Pflegesachleistungen in Anspruch, also nutzt nur 1.422,40 € zum Beispiel für einen ambulanten Pflegedienst. Es bleibt damit ein Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 20 Prozent, also 153 €. Und diesen Betrag erhält die Person mit Pflegegrad 4 nun zur freien Verfügung aufs Konto. 

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Hinweis: Pflegestufe ist jetzt Pflegegrad

Seit Januar 2017 wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Mit dieser Änderung ging auch die Neubewertung der Pflegebedürftigkeit einher: Wurde sie früher daran bemessen, wie viele Stunden eine Person für die Pflege brauchte, steht heute das Ausmaß der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt. Der Zeitaufwand in einer Tabelle muss daher nicht mehr festgehalten werden. 

Fazit

Menschen mit Pflegegrad 4 müssen häufig mit starken Einschränkungen umgehen und können den Alltag nur mithilfe von Angehörigen oder Pflegepersonal bewältigen. Zum Wohl der pflegebedürftigen Person, aber auch für die Angehörigen ist es daher wichtig zu wissen, welche Geldleistungen und Entlastungen sie in Anspruch nehmen können. 

Häufige Fragen und Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei.

Die pflegebedürftige Person erhält das Geld auf das von ihr angegebene Konto. 

Einige Beträge werden direkt von der Pflegekasse mit jenen Anbietern verrechnet, die die Leistungen erbringen. Dazu zählen vor allem wiederkehrende Leistungen wie ein ambulanter Pflegedienst. Das Pflegegeld wird aber zur freien Verfügung an die Person mit Pflegegrad 4 überwiesen.

Ja. Dies ist bereits ab Pflegegrad 1, als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung, möglich. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen pflegebedürftige Personen einen zertifizierten Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen wählen.  

Grundsätzlich ist dies möglich. Allerdings liegen in vielen Fällen von Pflegegrad 4 bereits so schwerwiegende Einschränkungen vor, dass dies oftmals nicht mehr möglich ist. 

Das kommt ganz auf den persönlichen Bedarf an. Personen mit Pflegegrad 4, die hauptsächlich von Angehörigen und zusätzlich von einem Pflegedienst versorgt werden, nutzen letzteren oft einmal die Woche, zum Beispiel zum Baden. Andere Pflegebedürftige nutzen den Pflegedienst mehrmals die Woche.

Die Belastungsgrenze für Personen mit Pflegegrad 4 liegt bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dazu zählt nicht das Pflegegeld. Ist diese Belastungsgrenze erreicht, können sich Pflegebedürftige von der Zuzahlung befreien lassen. Eine automatische Befreiung bei Erhalt des Pflegegrads 4 gibt es nicht. 

Die Zeit, die benötigt wird, um eine pflegebedürftige Person zu versorgen, spielt seit 2017 keine Rolle mehr. Grund dafür ist die Pflegereform, die sowohl die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade als auch eine Zielverschiebung mit sich brachte. Seit 2017 ist damit nicht mehr der Zeitaufwand das Maß der Dinge für eine Einstufung, sondern die (eingeschränkte) Selbstständigkeit der jeweiligen Person.

Eine Verbindung zwischen den Pflegegraden und einer offiziellen Schwerbehinderung gibt es nicht. Beides muss einzeln beantragt und geprüft werden. In vielen Fällen haben Menschen mit einer Schwerbehinderung aber Anspruch auf einen Pflegegrad – und umgekehrt. 

Ein Pflegegrad gilt für das ganze Leben. Sollte sich der Gesundheitszustand des Trägers verschlechtern, kann der Pflegegrad erhöht werden. Natürlich kann er auch gesenkt werden, sollte sich der Zustand der pflegebedürftigen Person wieder bessern.