Pflegebedürftigkeit tritt bei vielen Menschen schleichend auf. Bei einem Schlaganfall aber kann es passieren, dass ein Patient von jetzt auf gleich zum Pflegefall wird. In diesen Fällen wird ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) umgehend notwendig.
Die wichtigsten Fakten zum Schlaganfall:
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Ein Schlaganfall kann von einer Sekunde auf die andere eintreten, ohne sich im Vorfeld anzukündigen.
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Es handelt sich um eine neurologische Erkrankung des Gehirns, die auf einer Durchblutungsstörung beruht.
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Schlaganfälle gehören in Deutschland zu den häufigsten Erkrankungen.
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Folgen können schwere körperliche und geistige Behinderungen oder Todesfälle sein.
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Geht der Schlaganfall mit einer Pflegebedürftigkeit einher, haben die Betroffenen Anspruch auf einen der fünf Pflegegrade (bis 2017 drei Pflegestufen).
Weil ein Schlaganfall plötzlich auftritt, stellt er die Betroffenen vor eine nur schwer zu bewältigende Situation. Von einem Tag auf den anderen kann ein Schlaganfall-Patient auf tägliche Pflege und Betreuung oder sogar einen Rollstuhl angewiesen sein. Generell sollten nach einem Schlaganfall die Möglichkeiten auf einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) geprüft werden.
Video: Pflegegrad nach einem Schlaganfall
In diesem Video erklären wir Ihnen alles Wissenswerte zum Thema "Pflegegrad nach einem Schlaganfall".
So beantragen Sie einen Pflegegrad nach einem Schlaganfall
Pflegebedürftigkeit entsteht oft schleichend: Von der Demenz bis zu Parkinson beginnen viele Erkrankungen mit leichten Symptomen, die im weiteren Verlauf immer stärker werden und ein steigendes Maß an Pflege fordern. Anders der Schlaganfall: Er tritt plötzlich ein und verändert das Leben von einem Moment auf den anderen. Für Angehörige eines Schlaganfall-Patienten bedeutet das, in kurzer Zeit eine große Umstellung des Alltagslebens meistern zu müssen. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind nach einem Schlaganfall auf lange Zeit von einer Behinderung betroffen. Die Lebensumstände ändern sich völlig, Pflege und Betreuung werden nötig. Hilfe bieten dabei z. B. ambulante Pflegedienste. Sie ermöglichen Angehörigen, weiterhin ihrem Beruf nachzugehen – doch ein Pflegedienst kostet viel Geld.
Pflegebedürftigkeit und Kosten
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Als Versicherungsnehmer bei einer Kranken- und Pflegekasse können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung beziehen und so einen Teil der Kosten auffangen.
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Wie hoch die Leistungen im Einzelnen ausfallen, entscheidet die Pflegeversicherung nach einer Begutachtung durch einen Pflegegutachter.
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Zuvor aber müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) stellen. Hier reicht ein formloses Schreiben an die Pflegeversicherung.
Gut zu wissen
Sobald Ihre Bitte um Einstufung in einen Pflegegrad (früher Einstufung in eine Pflegestufe) eingegangen ist, hat die Versicherung ca. fünf Wochen Zeit, Ihnen einen rechtskräftigen Bescheid zuzustellen.
Beantragt werden muss der Pflegegrad in der Regel von der Person, die der Pflege bedarf, selbst. Ist sie aufgrund des Schlaganfalls dazu jedoch körperlich oder geistig nicht in der Lage, dürfen Angehörige bzw. Vertretungsberechtigte dies übernehmen.
Online Pflegegrad-Antrag
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Die Versicherung wird Ihnen einen Termin für die Begutachtung mitteilen, an dem ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) die Pflegesituation und die Anforderungen an die Pflege überprüft. Anhand dieser Ergebnisse wird die Einstufung in einen Pflegegrad (bislang Pflegestufe) vorgenommen.
Wichtig
Ein Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) kann nicht rückwirkend gewährt werden. Solange die Angehörigen keinen Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt haben, müssen sie also selbst für die Kosten, die durch die Pflege, etwa die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes oder die Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflege, aufkommen.
Erst ab dem Tag der Antragstellung hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Die Versicherung zahlt diese bei Bewilligung des Pflegegrads (früher: der Pflegestufe) rückwirkend zum Tag der Pflegegradbeantragung.
Widerspruch beim Pflegegrad
Bei leichten Schlaganfällen kann es jedoch passieren, dass Ihr Pflegegradantrag (vormals Pflegestufenantrag) im ersten Verfahren abgelehnt wird. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass der bewilligte Pflegegrad der tatsächlichen Pflegesituation nicht gerecht wird, können Sie Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einlegen. Welche Fristen Sie dabei beachten müssen und wie Sie den Widerspruch formulieren, erklären wir Ihnen im folgenden Abschnitt.
Gerne stehen wir von Dr. Weigl und Partner Ihnen beim Widerspruch pflegefachlich zur Seite.
Gut zu wissen
Bei einem schweren Schlaganfall, der sowohl mit körperlichen als auch kognitiven Beeinträchtigungen einhergeht, gewährt die Pflegekasse in der Regel sofort den entsprechenden Pflegegrad.
Was ist ein Schlaganfall?
Ein Schlaganfall kann durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden. Gefäßverengungen, Blutgerinnsel oder Thrombosen führen zu einer Durchblutungsstörung im Gehirn. Wird der Blutfluss ganz gestoppt, kann das Gehirn nicht länger mit Sauerstoff versorgt werden.
Wichtig
Um schwere Schädigungen oder sogar einen Hirntod zu vermeiden, zählt nach einem Schlaganfall jede Sekunde: Je früher ein Notarzt sich des Patienten annehmen kann, desto wahrscheinlicher ist ein glimpflicher Ausgang.
Abhängig davon, wie lange die Nervenzellen des Gehirns dem plötzlichen Sauerstoffmangel ausgesetzt sind, können in der Folge Behinderungen von unterschiedlicher Schwere auftreten. Rund 270.000 Menschen erleiden in Deutschland jährlich einen Schlaganfall.
Zu den Symptomen, die nach einem Schlaganfall in mehr oder weniger ausgeprägter Stärke auftreten können, gehören u. a.
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Taubheitsgefühle
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Lähmungen im Gesicht, in einem Arm oder Bein oder in einer ganzen Körperhälfte,
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Sehstörungen oder Gesichtsfeldausfall
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Wahrnehmungsstörungen,
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Orientierungsstörungen,
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Wortfindungsstörungen oder eine allgemeine Verwirrung,
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starke Kopfschmerzen
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Schluckstörungen
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Gleichgewichtsstörungen, Schwindel oder Übelkeit.
Nach einem leichten Schlaganfall finden viele Patienten mit den geeigneten Reha-Maßnahmen wieder weitgehend in ihr altes Leben zurück und können unter Umständen sogar noch Auto fahren. Ein schwerer Schlaganfall dagegen führt fast immer zu einer Pflegebedürftigkeit.
Anforderungen an die Pflege eines Schlaganfall-Patienten
Eine Pflegebedürftigkeit nach einem Schlaganfall kann unterschiedlich stark ausfallen, zeitlich begrenzt sein oder dauerhaft bleiben.
Besteht der Pflegebedarf zwar mehrmals täglich, kann der Pflegebedürftige ansonsten aber tagsüber alleine bleiben, kann die Pflege nach beantragtem Pflegegrad (früher Pflegestufe) im eigenen Zuhause erfolgen.
Durchgeführt wird die Pflege von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes oder, sofern möglich, von geschulten Angehörigen. Muss der Pflegebedürftige ganztägig betreut werden, erhöhen sich die Anforderungen an die Pflege deutlich. In vielen Fällen müssen Schlaganfall-Patienten dann in einem Pflegeheim untergebracht werden.
Besonderheiten bei der Pflege von Schlaganfall-Patienten
Leidet der Pflegebedürftige unter einer teilweisen oder halbseitigen Lähmung, geht der Pflegebedarf über die alltäglichen Pflegetätigkeiten hinaus. Man spricht dann auch von einer schwersten Pflegebedürftigkeit, die besondere Anforderungen an die Pflege stellt.
Die Pflege wird meist durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt, welche die Pflegeleistungen der Pflegegrade (vormals Pflegestufen) zur Versorgung nutzen. Weil der Pflegebedürftige oftmals bettlägerig ist bzw. sich nur in den seltensten Fällen selbstständig bzw. im Rollstuhl fortbewegen kann, reicht die Unterstützung und Anleitung bei der Körperpflege, der Bewegung und der Ernährung nicht aus. Stattdessen muss darauf geachtet werden, dass das lange Liegen oder Verharren in derselben Position nicht zu Folgeerkrankungen führt. Nur durch das Umlagern der pflegebedürftigen Person können Wundsitzen oder Wundliegen vermieden werden.
Je länger das Gehirn nach dem Schlaganfall ohne Sauerstoff gewesen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Pflegebedürftige auch von geistigen Behinderungen betroffen ist. Daher sind bei der pflegenden Person, vor allem wenn es sich um einen pflegenden Angehörigen handelt, Geduld und die Ermutigung zu kleinen Handlungen besonders wichtig.
Weitere wichtige Aspekte bei der Pflege:
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Schlaganfall-Patienten müssen ausreichend trinken, um genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Häufig geht mit dem Schlaganfall jedoch eine Blasenschwäche einher.
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Ist eine Körperhälfte gelähmt, sollte beim An- und Ausziehen auf diese Seite besonders geachtet werden. Sie sollte immer zuerst angezogen und zuletzt ausgezogen werden.
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Baden belastet den Kreislauf. Stattdessen sollten Schlaganfall-Patienten geduscht werden. Hier hilft ein Duschhocker.
Pflegegrad-Begutachtung nach einem Schlaganfall
Schwere Schlaganfälle führen fast immer zu einer Pflegebedürftigkeit. Deswegen ist die Beantragung eines Pflegegrads für Angehörige von Schlaganfall-Patienten von besonderer Wichtigkeit.
Wichtig
Ausschlaggebend dafür, ob ein Pflegegrad bewilligt wird und wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung letztendlich ausfallen, ist jedoch nicht der Antrag selbst, sondern die Begutachtung durch den MDK.
Das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA) dient der Pflegeversicherung als Anhaltspunkt, wie die individuelle Pflegesituation eines pflegebedürftigen Versicherungsnehmers einzuordnen ist. Es folgt einem übergeordneten, gesetzlich verankerten Fragenkatalog zu verschiedenen Bereichen der Selbstständigkeit im Alltag.
Die verschiedenen Bereiche, die bei der Begutachtung eine wichtige Rolle spielen:
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Mobilität,
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kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
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psychische Problemlagen,
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Selbstversorgung,
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Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
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Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Der Begutachtungstermin des MDK sollte intensiv vorbereitet werden. Greifen Sie sämtliche Aspekte der Pflege, die im Alltag relevant sind, auf. Fehlerhafte Pflegegradbescheide (früher Pflegestufenbescheide) beruhen u. a. darauf, dass der Gutachter keinen umfassenden Einblick in die Pflege erhält. Ein solches Gutachten ist immer nur eine Momentaufnahme.
Abhängig davon, ob der Schlaganfall körperliche oder kognitive Beeinträchtigungen verursacht hat, kann die Einschränkung der Selbstständigkeit für den Gutachter mehr oder weniger offensichtlich sein.
Vor allem bei kognitiven Beeinträchtigungen sind auch die Angehörigen gefragt: Führen Sie ein Pflegetagebuch. Darin geben Sie Auskunft darüber, wie sich der Pflegebedürftige im Alltag verhält, welche Pflegemaßnahmen notwendig sind und wie oft diese am Tag durchgeführt werden. Um Lücken in der Begutachtung auszuschließen, sollte bei dem MDK-Termin mindestens einer der pflegenden Angehörigen anwesend sein und Auskunft über die tatsächliche Pflegesituation geben.
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Können die Leistungen der Pflegeversicherung die Kosten decken?
Leichter Schlaganfall
Pflegebedürftige mit einem leichten Schlaganfall können nach einer Reha oft ein weitgehend selbstständiges Leben führen. Viele Patienten sind nur zeitweise auf Pflege und Betreuung angewiesen. In der Regel wird in diesen Fällen in mittlerer Pflegegrad erteilt. Die ausgezahlten Leistungen werden eingesetzt, um einen pflegenden Angehörigen zu entlasten oder einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen.
Schwerer Schlaganfall
Pflegebedürftige, die einen schweren Schlaganfall mit Folgen wie Lähmungen und geistigen Behinderungen hinter sich haben, müssen häufig fast rund um die Uhr gepflegt werden. Die Zahlungen der Pflegekasse sind gesetzlich festgelegt und können nur bis zu einem bestimmten, ebenfalls per Gesetz geregelten Rahmen erweitert werden.
Wichtig:
Selbst wenn Sie den höchsten Pflegegrad (Pflegegrad 5 – vormals Pflegestufe 3 Härtefall) erhalten, reichen die Leistungen der Pflegeversicherungen jedoch in vielen Fällen nicht aus.
Um sich für den Fall abzusichern, dass ein Schlaganfall mit anschließender Pflegebedürftigkeit eintritt, können sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Für eine solche Versicherung ist aber in der Regel eine Grundvoraussetzung, dass der Versicherte noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen besitzt: Es darf also noch kein Schlaganfall eingetreten sein – auch keiner, der glimpflich ausgegangen ist.
Dr. Weigl & Partner ist gerne für Sie da!
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nach einem Schlaganfall nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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