Parkinson ist eine Erkrankung des Nervensystems, die vor allem bei älteren Menschen auftritt und nicht heilbar ist. In der Pflege von Parkinson-Patienten bedarf der Umgang mit der Erkrankung einer erhöhten Aufmerksamkeit. Der Antrag auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) hat bei Parkinson große Erfolgschancen.
Video: Pflegegrad bei Parkinson
In diesem Video erklären wir Ihnen alles Wissenswerte zum Thema "Pflegegrad bei Parkinson".
Häufig gestellte Fragen
Welcher Pflegegrad bei Parkinson?
Je weiter die Krankheit fortschreitet, desto mehr sind Menschen mit Parkinson auf tägliche Unterstützung angewiesen. Welcher Pflegegrad genau bei Parkinson gilt, hängt von der individuellen Pflegebedürftigkeit ab.
Welcher Pflegegrad bei fortgeschrittener Arthrose?
Bei fortgeschrittener Arthrose liegt oftmals eine große Pflegebedürftigkeit vor. Der Pflegegrad ist abhängig von der Selbstversorgung des Erkrankten.
Wann bekommt man Pflegegeld bei Parkinson?
Das Pflegegeld für Parkinson ist an den Pflegegrad gekoppelt. Dieser regelt die Höhe der zu beziehenden Leistungen und muss von der Pflegeversicherung bewilligt werden. Es handelt sich um die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit, die in insgesamt fünf Pflegegrade aufgeteilt ist.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Parkinson?
Das Pflegegeld richtet sich in der Höhe der monatlichen Leistungen nach dem anerkannten Pflegegrad des Erkrankten:
+ Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
+ Pflegegrad 2. 316€ monatlich
+ Pflegegrad 3: 545€ monatlich
+ Pflegegrad 4: 728€ monatlich
+ Pflegegrad 5: 901€ monatlich
Welche Pflegeleistungen bei leichtem Parkinson?
Die Pflegeversicherung sieht verschiedene Leistungen vor – die wichtigsten sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen.
Parkinson – die wichtigsten Fakten
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Parkinson ist eine Erkrankung des Nervensystems.
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Die Krankheit tritt meist bei Menschen zwischen 50 und 60 Jahren oder später auf.
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Parkinson gilt bislang als nicht heilbar, jedoch können Medikamente und Therapien den Verlauf der Krankheit verlangsamen. So wird den Betroffenen ein weitgehend selbstbestimmter Alltag ermöglicht.
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Bei einer voranschreitenden Erkrankung ist externe Hilfe und Unterstützung nötig.
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Die häufigste Erscheinung der Parkinson-Krankheit ist Morbus Parkinson. Sie tritt schubweise auf und kann in ihren Symptomen stark variieren.
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In der Umgangssprache wird Parkinson auch als „Schüttellähmung“ bezeichnet.
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Eine individuell auf die persönlichen Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnittene Pflege ist daher unabdingbar. In vielen Fällen wird einer der fünf Pflegegrade (bis 2017 drei Pflegestufen) vergeben.
Der folgende Beitrag informiert über die Erscheinungsformen und Symptome der Parkinson-Krankheit sowie die Pflegemaßnahmen, die im Alltag in den Vordergrund treten sollten. Zudem haben wir die wichtigsten Fakten zum Thema Parkinson und Pflegegrad bzw. Pflegestufe zusammengestellt.
Was ist Parkinson?
Das Parkinson-Syndrom, wie es medizinisch genannt wird, kann verschiedene Erscheinungsformen annehmen. Die häufigste, von der vor allem Menschen ab 50 bis 60 Jahren betroffen sind, ist Morbus Parkinson.
Die Nervenkrankheit sorgt für ein vermehrtes Absterben von Zellen, die Dopamin produzieren. Dopamin ist als sogenannter Neurotransmitter dafür zuständig, dass Signale zwischen einzelnen Nervenzellen weitergeleitet werden. Der Botenstoff verantwortet die Steuerung von körperlichen und geistigen Bewegungen.
Tritt Morbus Parkinson auf, wird im Verlauf der Erkrankung immer weniger Dopamin produziert. Menschen mit fortgeschrittenem Morbus Parkinson können eine bis zu 90 Prozent geringere Dopamin-Konzentration im Gehirn aufweisen als gesunde Menschen.
Die Folge ist eine Reduktion vieler Fähigkeiten, die mit der Bewegungssteuerung zusammenhängen.
Bereiche, die von der Krankheit betroffen sind:
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Körperbewegung und Feinmotorik,
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der psychische Antrieb,
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das Konzentrationsvermögen sowie
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Mut, Wohlbefinden und Lebensfreude.
Bei sinkendem Dopamin-Level tritt vermehrt das eher dämpfende Serotonin in den Vordergrund. Der Mangel an Dopamin wirkt sich neben der körperlichen Motorik also auch psychisch aus und kann zu Antriebslosigkeit und Depression führen. Symptome, die auch entsprechend geschulte Angehörige oder professionelles Pflegepersonal besonders fordern. Oft werden die zusätzlichen Leistungen eines Pflegegrades (früher Pflegestufe) nötig. Die Symptome, die im Verlauf der Parkinson-Erkrankung auftreten, nehmen in der Regel in ihrer Intensität zu.
Übersicht der Symptome bei Parkinson:
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Zittern
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Kopfwackeln
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Anfallartiges Schwitzen
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Ungeschicklichkeit
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Gedächtnisstörungen
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Gehemmter Gang
Warum die Nervenzellen, die Dopamin produzieren, absterben, wird noch erforscht. Bislang gibt es keine abschließende Antwort auf diese Frage.
Gut zu wissen
Mediziner vermuten einen Zusammenhang zwischen dem Risiko einer Erkrankung und dem Umgang mit Pestiziden, die im Obst- und Gemüseanbau verwendet werden.
Anzeichen von Parkinson
Da die betroffenen Nervenzellen erst nach und nach absterben, entwickelt sich die Parkinson-Krankheit in der Regel schleichend.
Wichtig
Je früher die Symptome erkannt und auf Parkinson überprüft werden, desto besser stehen die Behandlungschancen.
Der Einsatz von dopaminverstärkenden Medikamenten kann die Erkrankung über einen vergleichsweise langen Zeitraum verlangsamen.
Das Fortschreiten der Krankheit beeinträchtigt vor allem den Bewegungsapparat. Zu den bereits genannten Anzeichen kommen nach und nach weitere Symptome hinzu. In vielen Fällen ist die Anwesenheit einer Pflege- oder Betreuungsperson erforderlich.
Mögliche Folgen der Parkinson-Krankheit:
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Entwicklung einer Demenz aufgrund nicht mehr funktionierender Synapsen der Gehirnzellen
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Depressionen
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Schlafstörungen
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Ein eingeschränkter Geruchssinn
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Ein sogenanntes „Salbengesicht“ aufgrund einer Überproduktion der Talgdrüsen
Die tatsächlich auftretenden Symptome sind sehr unterschiedlich und können auch in ihrer Intensität schwanken. Deswegen ist eine individuelle Auseinandersetzung der Pflegeperson mit der jeweiligen Form der Parkinson-Krankheit unbedingt notwendig. Zudem sollte immer die Möglichkeit eines Pflegegrad-Antrags in Betracht gezogen werden.
So beantragen Sie einen Pflegegrad bei Parkinson
Mit Parkinson geht eine Einschränkung der Bewegungs- und Belastungsfähigkeit einher, die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Pflegedienstmitarbeiter unumgänglich macht.
Hat ein Arzt einmal die Diagnose Parkinson gestellt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bzw. Ihr Angehöriger einen Pflegegrad erhält, hoch.
Gut zu wissen
Einen Antrag auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) sollten Sie bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung stellen. Ist der Pflegegrad erst einmal bewilligt, erhalten Sie die entsprechenden Pflegeleistungen auf unbestimmte Zeit.
Bei der Beantragung eines Pflegegrads (früher Pflegestufe) steht daher nicht die Frage im Vordergrund, ob Sie einen Pflegegrad erhalten. Vielmehr ist entscheidend, welchem Pflegegrad Sie zugeordnet werden. Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie bei der zuständigen Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen stellen. Diese ist in der Regel an die Krankenkasse angeschlossen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad bewilligt wird, sollten Sie auf Anzeichen wie eine beginnende Demenzerkrankung, unkontrollierbares Zittern der Extremitäten und anfallartiges Schwitzen achten.
Da die Beantragung eines Pflegegrads für den Antragsteller nicht mit Kosten verbunden ist, sollten Sie bei einer Parkinson-Erkrankung in jedem Fall einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Verlieren können Sie dabei schließlich nichts.
Eine erste Einschätzung, ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht und mit welchen Pflegeleistungen Sie rechnen können, lässt sich mit Hilfe eines Online-Pflegegradrechners vornehmen. Indem Sie Ihre Pflegesituation mit den Fragen abgleichen, können Sie bereits vorab grob beurteilen, wie hoch die Unterstützung der Pflegeversicherung ausfallen könnte. Das ist natürlich unverbindlich: Die Entscheidung, ob Ihnen ein Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe) zugesprochen wird, trifft die Pflegeversicherung aufgrund eines eigens beauftragten Pflegegutachtens.
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Um das Verfahren der Begutachtung einzuleiten, genügt ein formloser Antrag auf einen Pflegegrad, den Sie direkt an die zuständige Pflege- bzw. Krankenkasse schicken.
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Als Angehöriger dürfen Sie den Pflegebedürftigen bei der Erstellung des Schreibens natürlich unterstützen; stellen und unterschreiben aber muss den Antrag auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) der Versicherungsnehmer selbst.
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Nur wenn der Pflegebedürftige körperlich oder geistig nicht mehr dazu in der Lage ist, können Sie die Antragstellung als vertretungsberechtigte Person für ihn übernehmen.
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Sobald Ihr Pflegegradantrag (bis 2017 Pflegestufenantrag) bei der Pflegeversicherung eingeht, haben Sie noch etwa zwei Wochen Zeit bis zu einem Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
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Zur Vorbereitung auf diesen wichtigen Termin empfehlen wir Ihnen, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier halten Sie alle wichtigen Aspekte der Pflegesituation fest. Dies erhöht die Chancen auf einen Pflegegrad deutlich.
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Wenn Sie bei Parkinson schon in einem frühen Stadium der Krankheit einen Pflegegrad erhalten, sollten Sie den weiteren Verlauf genau beobachten. Da die Produktion von Dopamin immer weiter zurückgeht, nehmen die Symptome und Ausfallerscheinungen zu. Nach einigen Monaten oder Jahren kann es daher sinnvoll sein, einen Antrag auf Höherstufung zu stellen. Weitere Informationen zur Erhöhung des Pflegegrads erhalten Sie im Folgenden.
Parkinson und Pflegegrad-Begutachtung durch den MDK
Der wichtigste Abschnitt Ihres Pflegegradantrags ist die MDK Begutachtung. Das Ergebnis des Gutachtens ist ausschlaggebend für die konkrete Einstufung in einen Pflegegrad (vormals Pflegestufe). Um die Notwendigkeit eines Widerspruchs von vornherein zu vermeiden und das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, sollten Sie sich intensiv auf diesen Termin vorbereiten.
Weil die Krankheit vor allem in einem frühen Stadium schubweise auftreten und der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen Schwankungen unterliegen kann, ist es möglich, dass es während des Begutachtungstermins zu Fehleinschätzungen kommt. Weil diese unter Umständen in einem zu niedrigen Pflegegrad oder gar einer Pflegegradablehnung resultieren, sollten sämtliche Aspekte der Pflegesituation angesprochen werden.
Ein weiterer Faktor, auf den Sie als Angehöriger während des Begutachtungstermins achten sollten, ist das Verhalten des Pflegebedürftigen. Obwohl Parkinson eine aus medizinischer und pflegerischer Sicht anerkannte Erkrankung ist, schämen sich viele Betroffene für ihren Gesundheitszustand und möchten vor Fremden so gesund wie möglich auftreten, was die korrekte Einstufung in einen Pflegegrad/Pflegestufe erschwert. Kommt zu der Parkinson-Krankheit eine beginnende Demenz hinzu, erscheinen die Betroffenen in der Begutachtungssituation oft viel wacher und fitter als im Alltag, weil sie sich Mühe geben, ihre Erkrankung zu verstecken.
Für die Begutachtung ist das jedoch kontraproduktiv: Der Gutachter des MDK hat in der Regel nur ein kleines Zeitfenster zur Verfügung, um sich ein Bild von der Pflegesituation zu machen. Die Begutachtung ist daher nur eine Momentaufnahme. Was Sie dem Gutachter nicht über die Pflegesituation mitteilen, kann dieser auch nicht in sein Gutachten aufnehmen. Unter Umständen erhalten Sie dann keinen Pflegegrad (Pflegestufe).
Für die Vorbereitung auf den Termin ist es daher von besonderer Bedeutung, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier halten Sie sämtliche Pflegemaßnahmen und deren Häufigkeit fest. Damit der Gutachter einen umfassenden Einblick erhält, können Sie ihm beispielsweise eine Kopie mitgeben, auf die er bei seiner Beurteilung zurückgreifen kann.
Während der Begutachtung sollte der Pflegebedürftige nicht allein mit dem Pflegegutachter sein. Es sollte immer ein Angehöriger anwesend sein, der die Pflegesituation beschreiben und auf Aspekte hinweisen kann, die im Gespräch andernfalls vielleicht übersehen werden. Wenn Sie vor dem Termin unsicher sind, kann Sie ein Pflegesachverständiger begleiten: Er hilft Ihnen schon bei der Vorbereitung und unterstützt Sie auch während der Begutachtung und achtet darauf, dass sämtliche Kategorien, die in die Beurteilung einfließen, angesprochen werden:
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Mobilität
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kognitive und kommunikative Fähigkeiten
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psychische Problemlagen
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Selbstversorgung
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Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
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Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Widerspruch beim Pflegegrad
Nicht immer wird der Pflegegrad, der dem individuellen Krankheitsstadium entspricht, im ersten Beantragungsverfahren bewilligt.
Mögliche Gründe, warum nicht immer der individuell passende Pflegegrad vergeben wird:
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Fehleinschätzungen während der Begutachtung,
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Überlastung der Gutachter, Kürze des Termins oder
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nicht erwähnte Aspekte der Pflegesituation.
Oft wird dann ein zu niedriger Pflegegrad vergeben, der nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. In Einzelfällen kann es sogar passieren, dass der Antrag abgelehnt wird.
Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegradbescheid (früher Pflegestufenbescheid) nicht Ihrer Pflegesituation entspricht? Im folgenden Abschnitt informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten, einen Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einzureichen. Gerne stehen Ihnen unsere Pflegesachverständigen dabei unterstützend zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Pflege und Parkinson
Anders als bei Menschen mit einer altersbedingten Pflegebedürftigkeit oder einem eindeutigen Erkrankungsbild kann der körperliche und geistige Zustand eines Parkinson-Patienten starken Schwankungen unterliegen. Je nachdem, ob Sie gerade einen Krankheitsschub erleben oder sich weitgehend wohlfühlen, sind Sie in unterschiedlichem Maße fähig, Ihren Alltag eigenständig zu gestalten.
Vor allem motorische Tätigkeiten sind davon abhängig, wie stark die Parkinson-Symptome zum fraglichen Zeitpunkt ausgeprägt sind.
Alltagsaktivitäten mit motorischen Aspekten:
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Laufen
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Körperpflege
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Einnehmen der Mahlzeiten
Selbstständigkeit der Betroffenen fördern
Um die Arbeit an den eigenen Fähigkeiten zu fördern und um das oftmals bereits reduzierte Selbstbewusstsein des Pflegebedürftigen nicht weiter zu schwächen, sollten Pflegepersonen daher nicht mehr helfen und unterstützen als wirklich notwendig ist. Auch wenn es manchmal recht lange dauert, sind Pflegebedürftige mit Parkinson nämlich noch in der Lage, vergleichsweise viele Alltagstätigkeiten selbstständig auszuführen. Sowohl bei dem Pflegebedürftigen selbst als auch bei der Pflegeperson ist daher Geduld gefragt.
Gut zu wissen
Pflegedienste bieten Kurse zur Erhaltung der Selbstständigkeit bei Parkinson an. Diese können mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1 (früher Pflegestufe 0) finanziert werden.
Obwohl die Erkrankung das Gehirn angreift, leiden Parkinson-Patienten nicht unter einer verminderten Intelligenz. Die Gedächtnisleistung, sofern keine echte Demenz hinzukommt, ist noch vorhanden, jedoch funktioniert die Signalweiterleitung der Nervenzellen mal besser und mal schlechter. Hier ist ebenfalls Geduld gefragt.
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Damit sich die Patienten auch ohne fremde Hilfe zurechtfinden, sollte der Wohnraum an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden. Es gibt viele Umbaumaßnahmen, die mit geringem Aufwand verbunden sind und bereits eine große positive Auswirkung im Alltag bedeuten können.
Beispiele für sinnvolle Anpassungen im Wohnumfeld:
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Haltegriffe
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Duschhocker
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Schwellenfreier Boden ohne Teppichkanten oder Stufen
Parkinson bei Kindern
Ein Sonderfall, der ebenfalls in der Pflege relevant werden kann, sind Parkinson-Patienten im Kindesalter. An Morbus Parkinson können Kinder nicht erkranken, jedoch tritt in seltenen Fällen eine erbliche Form der Parkinson-Krankheit auf. Einige Symptome, wie z. B. das unkontrollierte Muskelzittern, sind dann auch bei Kindern zu beobachten, jedoch stehen andere Ursachen dahinter.
Für die Pflegeperson ist es auch bei Kindern mit Parkinson das wichtigste, die Selbstständigkeit nicht außer Acht zu lassen und regelmäßig an der Aktivierung von Handlungen zu arbeiten. Besonders bei Kindern sollte der Prozess der Beantragung von Pflege und Pflegegraden bei Parkinson (bis 2017 Pflegestufe) professionell unterstützt werden.
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Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei einer Parkinson-Erkrankung nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
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