Rund 27 Prozent der pflegebedürftigen Menschen, die in Deutschland im Jahr 2021 zu Hause versorgt wurden, hatten den Pflegegrad 3 inne. Damit wurden der Grad und die damit verbundenen Leistungen am zweithäufigsten an pflegebedürftige Personen vergeben. Auch für Menschen mit niedrigeren Pflegegraden kann sich eine erneute Einstufung lohnen, um alltägliche Einschränkungen durch Geldleistungen abzufedern. 

Kurz und knapp

Werden Menschen von schweren motorischen Einschränkungen wie den Folgen eines Schlaganfalls, Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Rückenmarkserkrankungen am Alltag behindert, besteht eventuell ein Anspruch auf Pflegegrad 3. Die Pflegegrad 3-Leistungen und -Geldleistungen für Angehörige entlasten sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen. 

Icon Info freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Definition: Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 ist einer von insgesamt 5 Pflegegraden. Diese geben an, wie sehr eine Person mit gesundheitlichen Einschränkungen selbstständig am Alltag teilnehmen kann. Die Pflegegrade sind gestaffelt und reichen von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderem, pflegerischem Bedarf (Pflegegrad 5). Personen, denen der Pflegegrad 3 zusteht, haben also meist bereits größere Schwierigkeiten, sich eigenständig zu versorgen.  

Voraussetzungen und Gutachten

Für die Feststellung eines Pflegegrads ist der Medizinische Dienst (MD) zuständig. Dieser erstellt ein Gutachten für einen Pflegegrad auf Grundlage eines Punktesystems, das sechs Lebensbereiche berücksichtigt. Die zu erreichende Punktzahl für den Pflegegrad 3 liegt zwischen 47,5 und 70. Typische Voraussetzungen  für den Pflegegrad 3 sind zum Beispiel Teillähmungen der Arme und Beine sowie Demenz

Im Gutachten bei der Feststellung auf einen Pflegegrad werden sechs Lebensbereiche anhand eines Fragebogens überprüft. Diese sechs Bereiche lauten:  

  • 1

    Mobilität: Wie gut kann sich die Person innerhalb und außerhalb des zu Hauses fortbewegen? 

  • 2

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann sich eine Person erinnern, orientieren und konzentrieren? Wie deutlich kann sie sprechen? 

  • 3

    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Legt die Person auffälliges Verhalten an den Tag? Hat sie psychische Erkrankungen? 

  • 4

    Selbstversorgung: Kann die Person sich selbstständig waschen, anziehen, essen und trinken? 

  • 5

    Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Wie gut kann sich die Person selbst mit der Krankheit oder Therapie arrangieren? Kann sie diese selbstständig bewältigen? 

  • 6

    Alltagsleben und soziale Kontakte: Wie gut kann die Person noch Kontakte zu Freunden und Familie pflegen? Wie gut kann sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen?

Pflegegrad beantragen

Egal ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5: Der erste Schritt für eine Einstufung ist, mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufzunehmen. Per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief kann ein formloser Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt werden. Dies ist durch die pflegebedürftige Person selbst, Angehörige oder gesetzliche Betreuer möglich.  

Im Anschluss daran beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung, die den Pflegebedarf sowie eventuelle Einschränkungen der Selbstständigkeit der jeweiligen Person feststellen soll. Dies geschieht in der Regel in Form eines Besuchs im Zuhause der antragstellenden Person, denn es geht dabei um die Beurteilung im häuslichen Umfeld. Bei einer Höherstufung ist es möglich, dass die Begutachtungen auch telefonisch durchgeführt werden. 

Der Fragebogen

Am Tag des Besuchs geht der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin des MD einen umfassenden Fragenkatalog durch. Aufgrund des Punktesystems gibt es keinen spezielle Fragebogen für den Pflegegrad 3. Vielmehr schätzt der MD die Situation mithilfe eines einheitlichen Dokuments ein. Folgende Fragen können enthalten sein:  

  • Add

    Können Sie Treppen steigen?

  • Add

    Welcher Wochentag ist heute?

  • Add

    Nehmen Sie Ihre Medikamente selbstständig ein?

  • Add

    Wer erledigt den Wocheneinkauf? 

  • Add

    Stehen Ihnen Hilfsmittel zur Verfügung? (Brille, Rollator, Duschstuhl etc.)

Wenn die Begutachtung abgeschlossen ist, erhält die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter einige Tage später von der Pflegeversicherung einen Bescheid darüber, ob und in welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person eingestuft wurde und die möglichen Leistungsansprüche.  

Wichtig zu wissen ist hier: Sind die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige mit der Einstufung nicht einverstanden, weil sie zum Beispiel ein höheres Ergebnis erwartet hatten, kann ein so genannter Widerspruch eingelegt werden. Dieser sorgt dafür, dass der Fall erneut überprüft wird. 

Icon Achtung freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Wichtig zu beachten:

Der Pflegegrad kann sich verändern: Er kann steigen, sinken oder wieder aberkannt werden. Wer zum Beispiel aufgrund einer längeren Erkrankung den Pflegegrad 1 erhalten hat und anschließend wieder gesund wird, kann den Pflegegrad abgesprochen bekommen. Natürlich kann sich aber auch eine Krankheit verschlechtern oder neue Einschränkungen hinzukommen. In beiden Fällen können die betroffenen Personen um eine erneute Einstufung durch den MD bitten. 

Pflegegrad 3

Geld und Leistungen 2024 im Überblick

Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 3 zu?

Ab dem 01.01.2024 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden um 5 % angehoben. Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, hängt maßgeblich davon ab, ob eine pflegebedürftige Person zu Hause oder dauerhaft stationär versorgt wird. Außerdem steigen mit steigendem Pflegegrad in der Regel auch die Leistungen.

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Ab dem 01.01.2024 besteht mit Pflegegrad 3 in der häuslichen Versorgung in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024 Was steht mir mit Pflegegrad 3 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Pflegegeld 573,- € Monatlich Frei verfügbar
Pflegesachleistungen 1.432,- € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Verhinderungspflege 859,50,- € - 1.612,- € Jährlich bis zu 6 Wochen Zweckgebunden
Kurzzeitpflege 1774,- € Jährlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden
Tages- und Nachtpflege 1.298,- € Monatlich Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 50,- € Monatlich Zweckgebunden

Bei manchen der angegebenen Summen handelt es sich um maximale Geldbeträge. Es ist damit also auch möglich, dass pflegebedürftige Personen weniger als den Maximalbetrag erhalten. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Aspekten haben Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, gegenüber der Pflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung

Leistungen im Detail

Pflegegeld

Diese Leistung erhalten Menschen mit oder ohne Demenz mit Pflegegrad 3, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Personen gepflegt werden. Die pflegebedürftige Person kann über dieses Geld frei verfügen, meist werden die Pflegegrad 3 Geldleistung für Angehörige genutzt, um deren Engagement anzuerkennen.
+ Mehr zum Pflegegeld

 

Pflegesachleistungen

Der Name dieser Leistung kann verwirren, denn mit den Pflegesachleistungen können nicht materielle Dinge finanziert werden. Vielmehr werden durch sie ambulante Dienstleistungen wie einen ambulanten Pflegedienst bezahlt. Das ist dann sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden und Essen braucht. 
+ Mehr zu Pflegesachleistungen


Entlastungsleistungen

Hier ist oft die Rede vom sogenannten Entlastungsbetrag. Gemeint ist damit eine monatliche Zahlung, mithilfe derer pflegebedürftige Menschen zum Beispiel Alltagsbegleiter in Anspruch nehmen können, die die Personen stundenweise Betreuen, auf den Friedhof oder zum Arzt begleiten. Auch hauswirtschaftliche Unterstützung kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden. 
+ Mehr zu Entlastungsleistungen

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen

Sollten Sie den monatlichen Anspruch der Entlastungsleistungen nicht vollständig beanspruchen, können Sie den verbleibenden Betrag auf den folgenden Kalendermonat übertragen. Ungenutzte Leistungen können bis 30. Juni des darauf folgenden Jahres genutzt werden – anschließend verfällt der Betrag. 

Pflegehilfsmittel 

Durch die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln können sich Menschen mit Pflegegrad notwendige Geräte und Sachmittel anschaffen, die die häusliche Pflege ermöglichen und / oder erleichtern. Es wird zwischen technischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel ein Pflegebett und Verbrauchsprodukten, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe und Händedesinfektion unterschieden. Auch der Hausnotruf kann über diese Leistung finanziert werden. Die Kosten für den Hausnotruf werden von der Pflegekasse meist als Leihgerät bezuschusst. 
+ Mehr zu Pflegehilfsmitteln

 

Wohngruppenzuschlag

Einige pflegebedürftige Menschen leben in ambulant betreuten Wohngruppen. Wenn mindestens drei davon einen Pflegegrad  haben und die Organisation ihrer pflegerische Versorgung gemeinsam bestreiten, besteht Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Die Leistung wird zusätzlich zu sonstigen Leistungen gezahlt und soll zusätzliche Aufwendungen der Wohngruppe abdecken. Das kann zum Beispiel eine Hilfsperson sein, die allgemein für alle Mitbewohner organisatorische oder betreuende Tätigkeiten ausführt. 

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Treppen, ein zu hoher Einstieg in die Dusche oder ein fehlender Abstellplatz für den Rollstuhl – all diese Dinge können Hindernisse für pflegebedürftige Personen sein. Jedoch zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für Personen mit Pflegegrad, um eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Das können auch wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz sein wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder eine Türverbreiterung. 
+ Mehr zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

 

Verhinderungspflege

Sind pflegende Angehörige selbst einmal krank oder verhindert, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für einen Ersatz. Wie viel Geld einer pflegebedürftigen Person dafür zur Verfügung steht, hängt damit zusammen, wer die Verhinderungspflege ausführt: Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad oder Haushaltsmitglieder erhalten das 1,5 fache des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 ergibt das einen Betrag von 859,50 €, während sonstigen Personen bis zu 1.612 € zusteht.  Das zur Verfügung stehende Geld kann auch für eine Kurzzeitpflege, also die zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung, eingesetzt werden.

Ab 2024 soll für eine bestimmte Personengruppe die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beide aus dem sogenannten Entlastungsbudget finanziert werden. Somit können 100% der ungenutzten Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Außerdem gibt es weitere Änderungen, wie der Anstieg der Höchstdauer auf 8 Wochen und der Entfall der Vorpflegezeit von 6 Monaten.

Die Änderungen gelten zunächst nur für Personen mit die Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Mehr zu den Änderungen:
+ Mehr zur Verhinderungspflege

 

Kurzzeitpflege

Kann die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht oder nur teilweise im erforderlichen Umfang abgedeckt werden, – zum Beispiel, weil die Pflegeperson in den Urlaub fährt – können Personen mit Pflegegrad 3 eine vorübergehende stationäre Pflege in einer pflegerischen Einrichtung wahrnehmen. Dies ist im Kalenderjahr mit maximal 8 Wochen möglich. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. So kann zum Beispiel das Geld der Verhinderungspflege teilweise oder vollständig angerechnet werden und so die Kurzzeitpflege aufgestockt werden. In diesem Fall wird auch von kombinierten Leistungen gesprochen. 

Mehr zum Thema Kurzzeitpflege:
+ Mehr zur Kurzzeitpflege

 

Tages- und Nachtpflege

Die Tagespflege für pflegebedürftige Menschen ist eine Form der teilstationären Pflege, die es ermöglicht, pflegebedürftige Personen tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung zu betreuen, während sie nachts zu Hause oder in einer anderen Wohnform, wie beispielsweise einer Pflege-WG, versorgt werden. Diese Form der Pflege wird oft auch als "Tagesbetreuung" oder "Tagesstätte" bezeichnet und bietet verschiedene Leistungen und Unterstützung für ältere Menschen oder Menschen mit besonderem Pflegebedarf. 

  • Die Nachtpflege hingegen richtet sich an Personen, die vor allem nachts Betreuung und Unterstützung benötigen. Pflegebedürftige Personen verbringen die Nacht in einer speziellen Einrichtung, die auf die Nachtpflege spezialisiert ist. Tagsüber können sie in der Regel zu Hause oder in einer anderen Wohnform bleiben. Die Nachtpflege konzentriert sich auf die Pflege und Betreuung während der Schlafenszeit. Dies kann insbesondere für Menschen relevant sein, die nachts besondere Pflegebedürfnisse haben, wie zum Beispiel bei Schlafstörungen oder erheblichem Unterstützungsbedarf.

Unterschiede und Kombinationen

Auch wenn die Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tages- und Nachtpflege auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, gibt es große Unterschiede:

Maßnahme Ort der Maßnahme Dauer Leistungen Nötiger Pflegegrad Hinweis Kombinierbarkeit
Verhinderungspflege* Zu Hause 6 Wochen Maximal 1.612,- € Mindestens Pflegegrad 2 nötig Häusliche Pflege muss seit 6 Monaten bestehen Mit Kurzzeitpflege kombinierbar
Kurzzeitpflege* Vollstationär 8 Wochen Maximal 1.774,- € Mindestens Pflegegrad 2 nötig Nur möglich, wenn teilstationäre Pflege nicht ausreicht Mit Verhinderungspflege kombinierbar
Tages- und Nachtpflege Teilstationär Maximal 1.995,- € Mindestens Pflegegrad 2 nötig Seit 2015 neben ambulanten Pflegesachleistungen/ Pflegegeld beziehbar Nicht kombinierbar

*Ab 2024 werden die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem Entlastungsbudget finanziert, anstatt wie zuvor aus separaten Töpfen. Das Entlastungsbudget ist nicht zu verwechseln mir dem monatlich gezahlten Entlastungsbetrag. So können 100 % der ungenutzten Mittel der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden.

Außerdem entfallen die 6 Monate Vorpflegezeit und die Höchstdauer der Verhinderungspflege wird auf 8 Wochen angehoben.

Die Änderungen treten ab 01.01.2024 in Kraft und gelten zunächst nur für Personen mit Pflegegrad 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ab Juli 2025 dann für alle mit Pflegegrad 2 oder höher.

Lesen Sie im Artikel zur Verhinderungspflege über alle Änderungen im Detail nach.

Digitale Pflegeanwendungen bei Pflegegrad 3

Mit dieser Leistung können pflegebedürftige Personen digitale Helfer nutzen. Das kann eine Software sein oder eine andere Technologie, die einen pflegerischen Mehrwert bietet und damit die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördert. Beispiele für eine digitale Pflegeanwendung sind ein Seniorentablet oder eine App, die die Interaktion mit dem Pflegepersonal erleichtert. 

Pflegeberatung

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. So steht es in Paragraf 7a SGB XI geschrieben. Diesen Anspruch haben übrigens auch Personen mit deutlichem Hilfebedarf, die einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt haben, aber noch nicht eingestuft wurden. In einem Beratungsgespräch wird dann gemeinsam mit Experten der Hilfsbedarf festgelegt, zu den möglichen Leistungen beraten und ein individueller Versorgungsplan erstellt.

+ mehr zur Pflegeberatung

Kombinationsleistungen

Damit ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung gemeint. Im konkreten Anwendungsfall bedeutet das, dass pflegebedürftige Personen die Möglichkeit haben, neben der ambulanten Versorgung durch Angehörige auch einen Pflegedienst zu nutzen. So können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 3 ihre Versorgung individuell abstimmen. Berechnet wird die Leistung basierend auf dem Höchstbetrag der Pflegesachleistung.

 

Icon Pflegegrad-Antrag freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Kostenfrei in nur wenigen Schritten

Schnell und einfach Ihren Pflegegrad direkt an die Pflegekasse senden

Ein Beispiel für Pflegegrad 3: Einer Person stehen monatlich 1.432,- € Pflegesachleistungen oder ein Pflegegeld von 573,- €  zur Verfügung. Der Pflegedienst rechnet 859,20 € im Monat ab. Kombiniert bedeutet das: Die Gebühr des Pflegedienstes (859,20 €) entspricht 60 % der Pflegesachleistung (1.432,- €). Für das Pflegegeld bleiben noch 40 % von 573,- €, also 229,20 € anteiliges Pflegegeld.

Konkretes zur Nutzung der Leistungen: Haushaltshilfe

Personen ab Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Über diese kann eine Haushaltshilfe finanziert werden, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird. Auch die Verhinderungspflege kann dafür genutzt werden, eine Haushaltshilfe zu bezahlen. Über den Entlastungsbetrag können pflegebedürftige Personen die Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung abrechnen.

Fazit zum Pflegegrad 3

Personen, die Pflegegrad 3 zugesprochen bekommen, müssen meist mit zahlreichen Einschränkungen umgehen. Der Pflegegrad 3 und die damit verbundenen Geldleistungen ermöglichen Ihnen, die häusliche Pflege individuell zu gestalten und auch pflegende Angehörige zu entlasten. Sind pflegebedürftige Personen oder Angehörige der Meinung, die antragstellende Person sei zu niedrig eingestuft worden, können sie Widerspruch einlegen und eine erneute Begutachtung fordern.

Pflegegrad 3

Häufige Fragen und Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei.

Mit Pflegegrad 3 haben Personen in der Regel Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wohngruppenzuschlag, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sowie Tages- und Nachtpflege. Bitte beachten Sie, dass jedoch in einigen Fällen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Das Pflegegrad 3 Pflegegeld wird von der Pflegekasse ausbezahlt, da es zur freien Verfügung der pflegebedürftigen Person gedacht ist. Andere, vor allem zweckgebundene Leistungen, werden häufig nach Einreichung entsprechender Belege erstattet. 

Das ist grundsätzlich vom Gesundheitszustand der Person mit Pflegegrad 3 abhängig. Während manche Menschen nur selten Hilfe benötigen, sind andere auf eine 24/7-Betreuung angewiesen. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegeberatung, um diese wichtige Frage individuell zu klären. 

Personen, die bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) über 47,5 Punkten und unter 70 Punkten erzielen, erhalten Pflegegrad 3. 

Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Erwerbstätigkeit von Personen mit Pflegegrad 3, denn die Leistungen der Pflegekasse sollen zur Teilnahme am alltäglichen Leben beitragen – wozu die Arbeit gehört. Allerdings sind manche Menschen mit Pflegegrad 3 gesundheitlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Im Idealfall gehen sie bereits vor der Einstufung in einen Pflegegrad einer Tätigkeit nach, sodass diese im Gutachten berücksichtigt wird. Nehmen Sie nach der Einstufung eine Erwerbstätigkeit auf, könnte die Pflegekasse eine neue Begutachtung veranlassen, um zu prüfen, ob sich ihr Zustand gebessert hat. 

Wie viele Stunden Pflege pro Woche eine Person benötigt, spielt seit der Pflegereform 2017 keine Rolle mehr. Ausschlaggebendes Kriterium für die Einstufung ist die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person und deren Erhalt. Das heißt, pflegende Angehörige müssen den Pflegegrad 3 Zeitaufwand nicht mehr in einer Tabelle dokumentieren. 

Die Pflegestufe entstammt der alten Regelung vor der Pflegereform 2017 und war auf den Zeitaufwand ausgelegt, der für die wöchentliche Pflege einer Person notwendig war. Die Pflegegrade, und damit auch der Pflegegrad 3, sind Kategorien, die nach der Reform in Kraft traten. Sie orientieren sich an der Selbstständigkeit beziehungsweise an der fehlenden Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen im Alltag. 

Welche Einschränkungen eine Person mit Pflegegrad 3 hat, ist sehr individuell. Häufig sind dabei kognitive Probleme, die die Alltagskompetenz der Personen vermindern. Aber auch die Lähmung einzelner Gliedmaßen kommt häufig vor.