Um Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Pflegegrad beantragen. Der Schweregrad des Pflegebedarfs bestimmt die Höhe der Pflegeleistungen.
Sobald die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen bei der Pflegeversicherung Pflegeleistungen beantragen. Ob sie Pflegeleistungen erhalten und wie hoch diese ausfallen, richtet sich nach dem Schweregrad ihrer Pflegebedürftigkeit.
Mit diesen Leistungen können Sie rechnen!
Video: Die 5 Pflegegrade im Überblick
In diesem Video erklären wir Ihnen, welche Leistungen mit welchem Pflegegrad verbunden sind.
Wer seinen Alltag aufgrund einer Erkrankung oder eines hohen Lebensalters nicht mehr selbstständig gestalten kann, ist auf Pflege angewiesen. Dabei ist zweitrangig, ob die Ursache für die Pflegebedürftigkeit eine rein körperliche Erkrankung ist oder ob geistige oder psychische Beeinträchtigungen eine Rolle bei der Gestaltung des Alltagslebens spielen.
Was sind Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen bilden den Kern der gesetzlichen (und auch der privaten) Pflegeversicherung. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung, die die zuständige Pflegeversicherung für einen pflegebedürftigen Versicherungsnehmer zur Verfügung stellt. Die Pflegeleistungen umfassen ein monatliches Pflegegeld bzw. sogenannte Pflegesachleistungen und verschiedene Zusatzleistungen. Pflegebedürftige können diese abhängig von ihrem jeweiligen Pflegegrad (siehe fünf Pflegegrade) in Anspruch nehmen.
Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Pflegebedürftige allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen im Rahmen eines Begutachtungssystems überprüft werden. Dabei geht es in erster Linie darum, den tatsächlichen Pflegebedarf des Antragstellers realistisch einzuschätzen und im Rahmen eines Pflegegutachtens zu bewerten.
Pflegeleistungen erhält ein Pflegebedürftiger mit einem anerkannten Pflegegrad zunächst unabhängig davon, ob er zu Hause von einem Angehörigen oder einem professionellen Pflegedienst betreut wird oder ob er einen Platz in einem Pflegeheim hat. Abhängig von seiner individuellen Pflegesituation unterscheiden sich jedoch die Möglichkeiten, welche Pflegeleistungen im Einzelnen in Anspruch genommen werden können.
Welche Pflegeleistungen können Pflegebedürftige erhalten?
Mithilfe der gesetzlich definierten Pflegeleistungen sollen Pflegebedürftige wichtige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um die pflegerische Versorgung zu erhalten, die sie benötigen.
Zu unterscheiden ist dabei zunächst zwischen der ambulanten und der stationären Pflege: Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, erhalten im Rahmen ihres anerkannten Pflegegrads finanzielle Unterstützung für die Finanzierung des Pflegeheimplatzes und die dort durchgeführte pflegerische Betreuung und medizinische Versorgung.
In der ambulanten Pflege gibt es dagegen verschiedene Modelle, wie die Pflegebedürftigen die ihnen zur Verfügung gestellten Pflegeleistungen nutzen können:
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Pflegegeld: Pflegebedürftige erhalten einen festen monatlichen Leistungsbetrag, der für die Anerkennung von Pflegeleistungen pflegender Angehöriger verwendet werden soll.
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Pflegesachleistungen: Wird ein Pflegebedürftiger von einem professionellen Pflegedienst betreut, werden die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.
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Kombinationsleistungen: Diese bestehen sowohl aus Pflegesachleistungen als auch einem anteiligen Pflegegeld. Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft wird.
Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen können in jedem Kalenderjahr weitere Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören u. a. die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. Diese werden dann eingesetzt, wenn pflegende Angehörige die Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld über einen kurzen Zeitraum nicht gewährleisten können.
Ebenfalls Teil der Pflegeleistungen sind die sogenannten Pflegehilfsmittel und Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Sie können in jedem Monat bis zu einem festgesetzten Betrag über die Pflegeversicherung abgerechnet bzw. bezogen werden.
Ab dem zweiten Pflegegrad zugänglich sind die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Muss ein Pflegebedürftiger über einige Tage oder Wochen stationär betreut werden (Kurzzeitpflege) oder soll ein Pflegedienst einen pflegenden Angehörigen vertreten (Verhinderungspflege), können jeweils bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Die Kurzzeitpflege darf dabei einen Zeitraum von acht Wochen nicht überschreiten;
Verhinderungspflege wird für maximal sechs Wochen pro Jahr gewährt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können erst ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 1 ist auf Pflegebedürftige mit einer sehr geringen Beeinträchtigung ausgerichtet – dabei handelt es sich häufig um Versicherungsnehmer mit kognitiven Defiziten, beispielsweise einer leichten Demenz. Sie können in der Regel noch einen selbstbestimmten Alltag leben, bedürfen aber kleinerer Betreuungsleistungen oder einer Tagespflege-Einrichtung, wo sie mit anderen Pflegebedürftigen betreut und gefördert werden können.
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Welche Höhe haben Pflegeleistungen der Pflegekassen?
Je nachdem, wie selbstständig ein Pflegebedürftiger noch ist und wie hoch der Bedarf an täglicher Pflege ist, steigt die Höhe der monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung. Wie hoch die finanzielle Unterstützung im Einzelnen ausfällt, richtet sich einerseits nach dem jeweiligen Pflegegrad, andererseits nach der Art der Leistungen.
Wichtig
Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Pflegeleistungen. Bestimmt wird der Pflegegrad von der Pflegeversicherung, basierend auf einem Pflegegutachten, das bei unabhängigen Gutachtern in Auftrag gegeben wird.
Pflegegrad ermitteln, Pflegeleistungen erhalten
Mithilfe eines speziell für diesen Zweck entwickelten Begutachtungssystems, dem „Neuen Begutachtungsassessment“, ermittelt der Pflegegutachter den Schweregrad der Pflegebedürftigkeit. Seine Einschätzung dient wiederum der Pflegeversicherung als Grundlage für die Einstufung des Antragstellers in den entsprechenden Pflegegrad.
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