24-Stunden-Pflege – Was Sie beachten müssen

Veröffentlicht am: 13.01.2023

Wenn es um die 24-Stunden-Pflege von Pflegebedürftigen geht, sehen sich Angehörige häufig verpflichetet, diese anspruchsvolle Aufgabe zu übernehmen. In den meisten Fällen kann die Pflege durch Angehörige jedoch nur eine kurzfristige Lösung darstellen.

Oft wird nämlich unterschätzt, dass die Aufgaben der Pflege für den Angehörigen mit extremen psychischen und körperlichen Belastungen verbunden sein können. 24-Stunden-Pflege kann hier eine gute Lösung für Pflegebedürftigen und Angehörige sein. 

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Das sollten Sie hinsichtlich einer 24-Stunden-Pflege unbedingt beachten

In diesem Video geben wir wichtige Tipps zum Thema "24-Stunden-Pflege"

Ambulante Pflegekräfte oder 24-Stunden-Pflege?

Oft haben sowohl Pflegebedürftige, als auch Angehörige, den Wunsch, solange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu verbleiben, da sie sich dort am wohlsten fühlen und Nähe zu ihren sozialen Kontakten haben.

Um Angehörige bei der Pflege zu unterstützen, können bei der Pflegekasse Leistungen für ambulante Pflege oder eine 24-Stunden-Pflege beantragt werden. Welche dieser beiden Varianten am sinnvollsten ist, hängt davon ab, welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige hat, welchen Hintergrund die Pflegebedürftigkeit hat (Unfälle oder Krankheiten) und in welchem Umfang der Betroffene Aufgaben im Alltag noch selbstständig durchführen kann.

Ambulante Pflegekräfte können für Angehörige bereits eine große Hilfe sein. Sie suchen den Pflegebedürftigen in der Regel zwei- oder dreimal täglich auf. Dabei stellen sie sicher, dass die richtigen Medikamente zur richtigen Zeit eingenommen werden und der Betroffene regelmäßig Mahlzeiten zu sich nimmt. Weiterhin können sie die Körperhygiene des Pflegebedürftigen durchführen und je nach Absprache und Pflegegrad alltägliche Aufgaben im Haushalt erledigen.

Oft ist es jedoch notwendig, dass rund um die Uhr jemand in der Nähe ist. Gerade bei Menschen, die unter Demenz leiden, ist es wichtig, dass entweder ein Angehöriger oder eine Pflegekraft den Erkrankten kontinuierlich betreut. Mit zunehmender Demenz kann die optimale Versorgung häufig nur auf diese Weise gewährleistet werden. Zum einen muss sichergestellt werden, dass genügend Flüssigkeit und Nahrung zu sich genommen wird. Zum anderen können durch vergessene Herdplatten oder Wasserhähne Sicherheitsrisiken entstehen.

Einzelheiten zur 24-Stunden-Pflege

Eine 24-Stunden-Pflegekraft lebt mit dem Pflegebedürftigen zusammen in einer häuslichen Gemeinschaft. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass der Pflegebedürftige mit Krankheiten, die eine intensive Betreuung benötigen, weiterhin in der gewohnten Umgebung verbleiben kann. Da kontinuierlich jemand in der Nähe ist, schützt dies auch vor Vereinsamung. Gerade wenn es keine Angehörigen gibt oder diese nur wenig Zeit haben, hat der Pflegebedürftige jemanden, der mit ihm zusammen die Mahlzeiten zu sich nimmt, Gespräche führt, Spiele spielt oder fernsieht. Diese Gesellschaft kann einen positiven Einfluss auf das psychische Wohlbefindenden des Erkrankten haben.

Die Unterschiede zwischen Pflege und Betreuung

In Deutschland herrscht ein allgemeiner Fachkräftemangel im Pflegebereich. Eine Betreuungskraft ist zwar rund um die Uhr in unmittelbarer Nähe des Pflegebedürftigen. Allerdings ist diese Person jedoch nicht unbedingt dafür qualifiziert, Pflegeaufgaben im Sinne des Pflegegesetzes zu übernehmen. Aus diesem Grund wird die 24-Stunden-Betreuung oft mit einer ambulanten Pflege kombiniert, die diese Aufgaben übernimmt, wenn eine pflegefachliche oder medizinische Versorgung benötigt wird.

Aufgaben der 24-Stunden-Pflege variieren von Fall zu Fall, beinhalten jedoch grundsätzlich die Unterstützung bei der täglichen Körperhygiene, Nahrungsaufnahme, Medikamenteneinnahme, Aufgaben im Haushalt sowie die Begleitung zum Arzt oder Unternehmungen. Zusätzlich zu der Betreuung am Tage erlaubt das Leben in einer Wohngemeinschaft, dass die Pflegekraft auch während der Nacht abrufbereit ist.

Arbeitet die 24-Stunden-Pflegekraft wirklich 24 Stunden lang?

Nein, selbstverständlich ist dies nicht der Fall. Selbst wenn die 24 Stunden Kraft sich rund um die Uhr in der Nähe des Angehörigen befindet, ist es falsch, davon auszugehen, dass diese auch 24 Stunden am Tag arbeitet. Dies ist im Sinne des deutschen Arbeitsgesetzes nicht erlaubt. Eine Wochenarbeitszeit von mehr als 60 Stunden ist gesetzeswidrig und darf auch von der 24-Stunden-Pflege nicht überschritten werden.

Kosten der 24-Stunden-Pflege und finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse

Um die Kosten einer 24-Stunden-Pflege zu bestimmen, müssen mehrere Faktoren berücksichtig werden. Die Aufgaben, die von einer Betreuungskraft übernommen werden sollen, können mit dem Pflegegrad und dem Hintergrund der Pflegebedürftigkeit stark variieren. Eine bettlägerige Person etwa hat ganz andere Bedürfnisse als eine Person, die sich zwar frei bewegen kann, aber unter fortschreitender Demenz leidet.

Auch die Erfahrung der Pflegekraft und die Sprachkenntnisse müssen bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags berücksichtigt werden. Eine Pflegekraft muss für ihre Arbeit entsprechend vergütet werden. Hierzu müssen auch Feiertagszuschläge mit einberechnet werden. Kost und Logis beim Pflegebedürftigen müssen der Betreuungskraft unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Durch den Mangel an ausgebildetem und qualifiziertem Personal in Deutschland werden häufig Pflegekräfte aus Osteuropa angeworben. Zusätzlich müssen in einigen Fällen also auch An- und Abreisekosten der Pflegekraft einkalkuliert werden. Um eine umfangreiche Versorgung eines Angehörigen zu gewährleisten, kann das Pflegegeld, das dem Pflegebedürftigen mit der Einstufung in einen Pflegegrad zur Verfügung steht, direkt zur Refinanzierung eingesetzt werden. Falls weitere Finanzleistungen oder Pflegesachleistungen benötigt werden, können bei der Pflegekasse entsprechende Anträge eingereicht werden. 

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Um eine 24-Stunden-Pflege zu erhalten, muss zuerst einmal ein Pflegegrad vorliegen. Unser Team von Dr. Weigl und Partner unterstützt Sie gerne bei Ihrem Pflegegrad Antrag. Die Einteilung in die insgesamt fünf Pflegegrade richtet sich nach dem Gesundheitszustand und der Selbstständigkeit des Betroffenen. Bewertungsgrundlage ist seit 2017 das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA). Mit der Höhe des Pflegegrades steigt die Höhe und der Umfang der Leistungen, von denen Gebrauch gemacht werden kann, um eine optimale Betreuung des Pflegebedürftigen zu ermöglichen.