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So profitieren Sie von einem gerechten Pflegegrad
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung, die Pflegebedürftige ab einem anerkannten Pflegegrad 2 von ihrer Pflegekasse erhalten, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder Bekannten zuhause gepflegt werden. Diese monetäre Leistung kann der Pflegebedürftige für seine Aufwendungen rund um die Pflege nutzen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt dabei von dem festgestellten Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad und somit höherer Unterstützungsbedarf im Alltag, desto höher ist die Leistung für Sie.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Ab einem anerkannten Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40,- € pro Monat. Diese Hilfsmittel umfassen Pflegeprodukte des täglichen Verbrauchs mit dem Ziel den Pflegealltag zu erleichtern und Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern. Dazu zählen u. a. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.
Verhinderungspflege
Wird der Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 bereits seit sechs Monaten zuhause versorgt, dann hat die pflegende Person Anspruch auf Verhinderungspflege. In der Zeit der Verhinderungspflege übernimmt eine andere Pflegeperson oder ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen gegen ein Entgelt und der Pflegende kann z. B. in den Urlaub fahren, eine Dienstreise wahrnehmen oder eine Erkrankung im Krankenhaus behandeln lassen. Um eine Verhinderungspflege zu erhalten, muss diese bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Der Pflegende kann sich so bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit nehmen.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
Wird der Pflegebedürftige zuhause gepflegt, können Anpassungen des Wohnraums erforderlich sein, um die pflegende Person zu entlasten und die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen zu verbessern. Mit einem Antrag bei der Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss von bis zu 4.000,- € für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme übernommen werden.
Pflegesachleistungen
Einen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige ab einem anerkannten Pflegegrad 2, wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst zuhause gepflegt werden. Die Höhe der Geldzahlung richtet sich dabei nach dem anerkannten Pflegegrad und erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer (Pflegedienst) und der Pflegekasse. Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto höhere Pflegesachleistungen können Sie erhalten. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden, wenn die Betreuung der pflegebedürftigen Person zwischen Angehörigen und einem Pflegedienst aufgeteilt wird.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben einen monatlichen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € , bzw. insgesamt 1.500,- € pro Jahr. Wird der Betrag im Monat nicht vollständig genutzt, kann der Restbetrag in den Folgemonaten verwendet werden. Diese monetäre Leistung ist zweckgebunden und soll pflegende Angehörige im Alltag entlasten. Eingesetzt werden kann das Geld beispielsweise für Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, für Unterstützung im Alltag durch Dritte wie pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Haushaltshilfen.
Kurzzeitpflege
Verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen plötzlich, wird ein Umbau der Wohnsituation erforderlich oder benötigt der Pflegende Urlaub, dann kann ab Pflegegrad 2 eine Kurzzeitpflege bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Der Pflegebedürftige wird dann für den benötigten Zeitraum, bis zu acht Wochen pro Jahr, in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt.
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Unser Ziel: Ihr gerechter Pflegegrad

Begleitung bei der MD Begutachtung
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Unsere Pflege-Experten sind qualifiziert, fachlich versiert und haben viele Jahre Erfahrung in der Pflege und Beratung.
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Wir setzen uns mit vollster Expertise für Sie ein, damit Sie den gerechten Pflegegrad und all Ihre benötigten Pflegeleistungen erhalten, egal ob bei einem Erstantrag, einer Höherstufung oder einem Widerspruchsantrag. Unsere Pflege-Experten sind mit allen Vorgängen bestens vertraut und wissen in jeder Situation, was zu tun ist.
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Unsere Pflege-Experten bereiten Sie auf den Termin zur Begutachtung durch den MD (Medizinischen Dienst) optimal vor und begleiten Sie je nach Wunsch vor Ort oder telefonisch. Durch unsere Experten profitieren Sie von vielen Jahren Erfahrung bei Begutachtungen und den besten Tipps zur Darstellung der realen Pflegesituation in einem kurzen Zeitfenster.