Sollten Sie noch keine Höherstufung der Pflegeleistungen beantragt haben, finden Sie auf unserer Seite wichtige Tipps und Anregungen, damit Ihr Verfahren zu einem höheren Pflegegrad erfolgreich verläuft. Auch für Zweitbegutachtungen durch den MDK finden Sie im folgenden hilfreiche Informationen und Ansätze.
Formlos Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen
Wenn sich der Gesundheitszustand oder die Pflegesituation verschlechtert hat und höhere Pflegeleistungen benötigt werden, ist es sinnvoll einen Antrag zu bei der Pflegekasse zu stellen, um den Pflegegrad zu erhöhen. Da für den Anspruchsbeginn der höheren Pflegeleistungen entscheidend ist, wann die Höherstufung beantragt wurde, ist es sinnvoll den Antrag auf Höherstufung zunächst formlos zu stellen.
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Das Ausfüllen des Antragsformulars der Pflegeversicherung
Eine kurze telefonische oder schriftliche Anfrage genügt, um von Ihrer Pflegeversicherung das Antragsformular zur Höherstufung zu erhalten. Dieses können Sie oftmals auch alternativ im Internet herunterladen.
Füllen Sie das Formular gewissenhaft und möglichst vollständig aus. Punkte, bei denen Sie (noch) unschlüssig sind, können ausgelassen werden. Machen Sie möglichst keine falschen Angaben, denn dies könnte zur Ablehnung des Verfahrens führen. Übersenden Sie das Antragsformular an die Pflegekasse, am besten via Fax oder Einschreiben mit Rückschein, da Sie so einen Beleg über die Zustellung erhalten.
Gut zu wissen
Der sogenannte Bestandsschutz im Kontext der Pflegereform 2017 schützt diejenigen, die zu hoch eingestuft wurden. Sie sind im positiven Sinn von der Veränderung betroffen und erhalten mehr Leistungen als ihnen nach dem Gesetz zustehen. Sie haben keinerlei nachträgliche Rückstufung zu befürchten.
Terminfindung mit dem MDK-Gutachter zur Begutachtung
Nach Eingang des Antrags wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, eine erneute Begutachtung durchzuführen. Ein Gutachter wird Sie kontaktieren, um zeitnah einen neuen Termin zu vereinbaren und die Überprüfung Ihrer Pflegegradhöherstufung (früher Pflegestufenerhöhung) durchzuführen. Sollten Sie privatversichert sein, fällt die Begutachtung an Medicproof, den Medizinischen Dienst der privaten Krankenkassen.
Die Begutachtung folgt dem Untersuchungsmuster zur Ersteinstufung in einen Pflegegrad.
Nutzen Sie die Gelegenheit dazu, dem Gutachter Ihre verschlechtere Pflegesituation im jeweiligen Modul detailliert zu erläutern.
Vorbereitung auf den Besuchstermin des MDK
Die Höherstufung und Überprüfung des Pflegegrads basieren auf einem umfassenden Fragenkatalog mit 64 Fragen zu 6 verschiedenen Lebensbereichen (Modulen).
Bei der Höherstufung des Pflegegrads kann es hilfreich sein, im Vorfeld der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein Pflegetagebuch zu nutzen, um die erhöhte Pflegebedürftigkeit im Alltag zu dokumentieren. Ein Pflegetagebuch bietet eine vereinfachte Form des Gutachtenkatalogs. Zwar ist es kein Beweis im juristischen Sinne, Pflegetagebücher können die Korrektheit von Angaben während des MDK-Termins aber belegen und im Falle einer Ablehnung der Höherstufung von Pflegeleistungen als Grundlage für einen Widerspruch dienen.
Legen Sie das Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen dem Gutachter vor, um den gestiegenen Pflegeaufwand zu verdeutlichen. Dies ist besonders bei Zweitbegutachtungen von pflegebedürftigen Kindern und schweren Krankheitsverläufen von Bedeutung, um Beweise der Veränderung zu haben.
Wichtig ist, dass Ihr Pflegetagebuch nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) aufgebaut ist, um Gültigkeit zu gewährleisten. Erläuterungen und Hilfen zum Ausfüllen sowie die Möglichkeit zur mehrfachen Nennung von Tätigkeiten sollten in jedem guten Pflegetagebuch enthalten sein.
Pflegetagebuch herunterladen
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Die Begutachtung durch den MDK zur Pflegegraderhöhung
Als zentrale Grundlage für Ihre gewünschte Pflegegradhöherstufung oder Zweitbegutachtung dient der Termin mit dem Gutachter des MDK oder Medicproof. Angehörige und Pflegebedürftige sind während der Überprüfung oft angespannt und können mit fehlerhaftem Verhalten die Situation negativ beeinflussen.
Gut zu wissen
Die Höherstufung des Pflegegrades bei Kindern stellt einen Sonderfall dar. Kinder sind lernfähig und gewöhnen sich schnell an besondere Umstände und somit auch an Behinderungen und Krankheiten. Daher ist auf Höherstufungsanträge und Wiederbegutachtungen für pflegebedürftige Kinder ein besonderes Augenmerk zu legen. MDK-Gutachter gehen in der Regel davon aus, dass bei Heranwachsenden ein Gewöhnungseffekt eintritt, in dessen Folge die Pflegebedürftigkeit sinkt.
Als Laie ist die Tätigkeit eines MDK-Gutachters kaum zu erfassen, da die vorgegebenen Richtlinien und Arbeitsstrukturen äußert komplex sind. Dennoch wird genau dieses Verständnis von den Angehörigen im Begutachtungstermin gefordert. Wichtige Punkte können beispielsweise im Gesprächsverlauf durch Verständigungsprobleme untergehen. Im schlimmsten Falle entsteht durch Missverständnisse ein falscher Eindruck und somit ein unstimmiges Ergebnis. Mit einem Experten an Ihrer Seite lässt sich diese Problematik vermeiden.
Wichtig
Ein Pflegegrad wird aufgrund der Pflegebedürftigkeit anerkannt, nicht aufgrund einer Behinderung, welche die Selbstständigkeit möglicherweise kaum oder gar nicht beeinflusst.
Nur Faktoren, die in den Begutachtungsrichtlinien (BRI) enthalten sind, fließen in die Bewertung ein. Nachweise aus dem Pflegetagebuch dienen der Orientierung, aber können nicht für die Pflegebegutachtung geltend gemacht werden.
Gerne helfen wir von Dr. Weigl & Partner Ihnen bei allen Belangen des Antragsverfahrens, damit Sie zu einer gerechten Einstufung gelangen.
Die Pflegebedürftigkeit wird anhand der folgenden 6 Module gemessen und unterschiedlich stark in der Gesamtbeurteilung gewichtet:
-
Modul 1: Mobilität
10%
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Modul 2: Kognitive Fähigkeiten oder
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Modul 3: Verhaltensweisen (höherer Wert fließt ein)
15%
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Modul 4: Selbstversorgung
40%
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Modul 5: Belastungsbewältigung
20%
-
Modul 6: Alltagsleben / Kontakte
15%
Bescheid zur Höherstufung oder Überprüfung des Pflegegrads
Einige Zeit nach der Begutachtung erhalten Sie postalisch die Einschätzung des MDK. Aus dem Ergebnis des Gutachtens geht im besten Fall Ihr erhöhter oder beibehaltener Grad der Pflege (früher Pflegestufe) hervor.
Tipp
Mit 60 % liegt die Ablehnungsquote bei Höherstufungs- und Wiederholungsgutachten sehr hoch. Nutzen Sie die Erfahrung eines Pflegeexperten und lassen sich zu Ihrer persönlichen Erfolgsaussicht beraten.
Dr. Weigl
von Dr. Weigl & Partner
Weicht das Ergebnis stark von Ihren Erwartungen ab, bietet sich die Möglichkeit des Widerspruchs. Diesen können Sie formlos schriftlich innerhalb eines Monats an Ihre Pflegekasse stellen. Nach Eingang Ihres Widerspruchs wird eine erneute Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF angesetzt und durchgeführt. Gerne stehen wir Ihnen mit unseren Pflegeexperten auch im schwierigen Fall eines Widerspruchs bei.