Pflegegutachter: Berufsbild und Weiterbildung im Überblick

Veröffentlicht am: 27.12.2022

Ein Pflegegutachter hat die Aufgabe, Versicherungsnehmer mit einer Pflegebedürftigkeit zu überprüfen und Pflegeabläufe zu bewerten. Voraussetzung für die Arbeit als Pflegegutachter ist eine qualifizierende Weiterbildung.

Die Relevanz des Berufs Pflegegutachter

Für eine pflegebedürftige Person ist von immenser Wichtigkeit, dass sie im Zuge der Einstufung durch die Pflegeversicherung den richtigen Pflegegrad erhält. 

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Wichtig

Bewilligt die Pflegeversicherung einen Pflegegrad, ist dieser aber, gemessen an der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit, zu niedrig, werden nicht ausreichend Gelder zur Verfügung gestellt, um beispielsweise die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst oder die Unterbringung in einer Tagespflege-Einrichtung zu bezahlen.

Hat der Pflegebedürftige keine Ersparnisse oder Rücklagen gebildet, wird ihm so die Möglichkeit verwehrt, die ihm eigentlich zustehende Pflege und Betreuung zu erhalten. Damit die Pflegeversicherung einem pflegebedürftigen Versicherungsnehmer den richtigen Pflegegrad und damit auch die nötigen finanziellen Mittel bewilligen kann, ist sie auf externe Pflegegutachter angewiesen, die für die Überprüfung des tatsächlichen Pflegebedarfs zuständig sind und im Auftrag der Pflegeversicherung handeln. Über die Begutachtung von pflegebedürftigen Versicherungsnehmern hinaus sind Pflegegutachter auch dafür zuständig, die Abläufe ambulanter Pflegeprozesse zu überprüfen, die Qualität der Pflege in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zu kontrollieren oder Gutachten für Gerichte und Pflegekassen zu erstellen.

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Wie werden Sie Pflegegutachter?

Um als Pflegegutachter arbeiten zu können, müssen Interessierte zunächst eine qualifizierende Aus- bzw. Weiterbildung durchlaufen. Verschiedene Anbieter und Institute im Bereich des Pflege- und Gesundheitswesens bieten die Weiterbildung zum „Geprüften Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen (Gutachter)“ an.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung, um an der Ausbildung teilnehmen zu können, ist in der Regel eine bereits erfolgreich absolvierte Ausbildung innerhalb der Pflegebranche oder ein Studium der Pflegewissenschaften. Darüber hinaus sollten die Teilnehmer eine mehrere Jahre umfassende Berufserfahrung mitbringen, so dass sie bereits mit den grundlegenden Anforderungen an die Pflege von körperlich oder kognitiv erkrankten Menschen vertraut sind und wissen, welche Herausforderungen die tägliche Pflege mit sich bringt.

Art der Weiterbildung

Häufig wird die Weiterbildung zum Pflegegutachter berufsbegleitend durchgeführt und ermöglicht so den Teilnehmern, weiterhin in ihrem Beruf zu arbeiten und ihre während der Weiterbildung erlangte fachliche Kompetenz in der Pflege direkt in der Praxis anwenden zu können.

Inhalte

Aufbauend auf dem bereits vorhandenen Fachwissen der Teilnehmer legt die Weiterbildung ihren Fokus weniger auf die konkrete Pflegekompetenz, sondern vielmehr auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen, die Anforderungen der Arbeit als Gutachter sowie die Durchführung und Erstellung eines Pflegegutachtens.

Zu den Inhalten, die im Rahmen der Weiterbildung behandelt werden, zählen u. a.

  • 1

    die Feststellung der Pflegebedürftigkeit,

  • 2

    der Umgang mit allgemeinen und pflegefachlichen Instrumenten zur Begutachtung,

  • 3

    die Durchführung der Begutachtung,

  • 4

    rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen,

  • 5

    Soft Skills wie Gesprächsführung und Moderationsfertigkeiten sowie

  • 6

    die wissenschaftliche Analyse und Erstellung eines Gutachtens.

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Gut zu wissen

Bei vielen Anbietern erhalten die Teilnehmer zudem eine Einführung in die Arbeit als selbstständiger Gutachter und müssen ihre Kenntnisse mit einem eigenständig erstellten Pflegegutachten nachweisen.

Die wichtigste Aufgabe eines Pflegegutachters

Die wichtigste Aufgabe eines Pflegegutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei Privatpatienten vom MEDICPROOF ist in der Regel, und hier wird er auch am häufigsten zum Einsatz kommen, die Begutachtung eines pflegebedürftigen Versicherungsnehmers, der einen Antrag auf Pflegeleistungen bei seiner Pflegeversicherung gestellt hat. Dem Pflegegutachter, der im Auftrag der Pflegekasse bestellt wird, fällt die Aufgabe zu, den Grad der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers einzuschätzen und zu beurteilen.

Welche beruflichen Einsatzmöglichkeiten gibt es?

Neben der Einschätzung pflegebedürftiger Versicherungsnehmer werden Pflegegutachter auch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten eingesetzt. Dort nehmen sie die Aufgabe wahr, die Qualität von Pflegedienstleistungen zu überprüfen, und die medizinische und soziale Behandlung von Patienten und Pflegebedürftigen zu beurteilen. Darüber hinaus können Pflegegutachter auch direkt für die Betroffenen tätig werden und beispielsweise in einer Beratungsstelle arbeiten, wo er Pflegebedürftige und deren Angehörige über die Möglichkeiten und Rechte berät, die im Zuge einer Pflegebedürftigkeit entstehen. Mithilfe seiner im Rahmen der Weiterbildung zum Pflegesachverständigen erlangten pflegefachlichen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Kenntnisse erstellt der Pflegegutachter ein Gutachten, das als Bemessungsgrundlage für die Bewilligung eines Pflegegrads durch die Pflegeversicherung dient. Auch eine Neubewertung aufgrund eines Antrags auf Pflegegrad-Höherstufung oder eines Pflegegrad-Widerspruchs fällt in den Aufgabenbereich eines Pflegegutachters, wobei er u. U. auch im Auftrag eines Gerichts tätig werden kann.