Pflege und Pflegegrad beim Einsatz eines Pflegebetts

Veröffentlicht am: 06.01.2023

Pflegebetten sind auf die besonderen Bedürfnisse pflegebedürftiger Patienten zugeschnitten – eine enorme Entlastung in der häuslichen oder stationären Pflege. Der Pflegegrad ermöglicht in vielen Fällen eine finanzielle Unterstützung bei diesem Pflegehilfsmittel.

Viele Krankheiten führen zu einer Bettlägerigkeit der Betroffenen. Pflegebetten sind Spezialbetten, die genau auf die Bedürfnisse von Menschen mit starken körperlichen Einschränkungen, oft verbunden mit einem Pflegegrad (früher Pflegestufe), zugeschnitten sind. Sie werden sowohl zu Hause als auch in der stationären Pflege verwendet und sind eine große Hilfe und Unterstützung – für die Pflegebedürftigen ebenso wie für das professionelle Pflegepersonal oder die pflegenden Angehörigen.

Die wichtigsten Fakten zum Pflegebett:

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    Ein Pflegebett kann vorübergehend eingesetzt werden oder dauerhaft notwendig sein.

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    Menschen jedes Alters können auf ein Pflegebett angewiesen sein, zum Beispiel nach einem Sturz, einem Unfall oder einem Schlaganfall.

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    Besonders oft wird ein solches Bett aber bei der Pflege älterer Menschen verwendet. Pflegebetten gibt es in vielen verschiedenen Varianten. Da sie sehr teuer sind, herrscht oft Unklarheit in Bezug auf die Kostenübernahme der Kranken- und Pflegeversicherung. Wir geben nachfolgend alle wichtigen Informationen rund um das Thema Pflegebett.

Wissenswertes zum Thema Pflegebett

Pflegebetten sind Spezialbetten, die besonders auf die Anforderungen Pflegebedürftiger zugeschnitten sind. Sie kommen zu Hause ebenso zum Einsatz wie bei der stationären Pflege im Krankenhaus oder Pflegeheim.

Die Vorteile von Pflegebetten:

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    Pflegebetten sind eine Art Weiterentwicklung von Krankenhausbetten. Dadurch, dass sie individuell einstellbar sind, was die Sitz- und Liegeposition der Patienten betrifft, ist eine auf die jeweilige Situation angepasste Lagerung der Betroffenen möglich.

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    Pflegebetten erleichtern das Sitzen, die Nahrungsaufnahme und auch den erholsamen Schlaf, sodass Schmerzen gelindert werden.

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    Durch die elektrischen Einstellmöglichkeiten bewahren die bettlägerigen Patienten zumindest ein kleines Stück ihrer Selbstständigkeit.

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    Auch für pflegende Angehörige oder professionelles Pflegepersonal wird die Arbeit enorm erleichtert, da weniger Kraft in der täglichen Pflege aufgewendet werden muss.

Finanzierung von Pflegebetten

Da diese Spezialbetten sehr teuer sind, interessieren sich viele Betroffene und ihre Angehörigen für die Finanzierung.

Überblick über finanzielle Aspekte von Pflegebetten:

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    Es wird zwischen Kranken- und Pflegebetten unterschieden.

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    Die konkrete Bezeichnung ist davon abhängig, wer die Kosten übernimmt.

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    Ist die Krankenkasse der Kostenträger, handelt es sich um ein Krankenbett. Zahlt die Pflegekasse, ist es ein Pflegebett.

Wem in Deutschland ein Pflegegrad (bislang Pflegestufe) attestiert wurde, hat Anspruch auf sogenannte Hilfsmittel zur Pflege, die sich in technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aufteilen.

Das Pflegebett als technisches Pflegehilfsmittel:

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    Als technisches Pflegehilfsmittel gilt unter anderem das Pflegebett.

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    Oftmals werden diese Mittel geliehen, sodass keine Zuzahlung der Betroffenen anfällt.

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    Muss eine Zuzahlung beim Kauf geleistet werden, ist diese auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen einer Familie begrenzt. Voraussetzung ist eine entsprechende Indikation. Das heißt, es muss ein Pflegebedarf, eine längere Bettlägerigkeit oder die Notwendigkeit besonderer Lagerungsformen.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen:

Wer über einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) verfügt, kann Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. Müssen im Schlafzimmer Umbaumaßnahmen erfolgen, zum Beispiel um einen freien Zugang zum Bett zu schaffen, beteiligt sich die Pflegekasse daran. Es sind Zuschüsse in Höhe von maximal 4.000 Euro pro Maßnahme möglich.

Modelle von Pflegebetten

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    Pflegebetten zeichnen sich dadurch aus, dass sie mehrfach verstellbar sind, was die Sitz- und Liegeposition betrifft.

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    Sie verfügen über eine Höhenverfahrbarkeit auf mindestens 65 cm und über sicher feststellbare Rollen, die das Verschieben des Bettes ermöglichen.

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    Bei einem Pflegebett muss die Möglichkeit, Aufrichter oder Bettgitter anzubringen, gegeben sein.

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    Die Grundausstattung dieser Spezialbetten wird in verschiedenen Normen und Gesetzen festgelegt, zudem müssen alle Elemente und Materialien besondere Anforderungen an die Hygiene erfüllen.

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    Auch die regelmäßige Prüfung der Pflegebetten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Beim Einsatz eines Pflegebetts sind verschiedene Positionen für die Patienten möglich, zum Beispiel der Komfortsitz oder die Schock- oder Herzlage. Es entsteht eine ideale Ein- und Ausstiegsposition und auch die Pflegearbeit kann ergonomisch passend erledigt werden. Die Matratze, die gewählt wird, sollte – wie bei jeder Matratze – auf die individuellen Körpermaße zugeschnitten sein. Teilweise kommen auch Spezialmatratzen zum Einsatz, zum Beispiel Druckverteilungsmatratzen.

Verschiedenes Zubehör kann optional verwendet werden. Darunter fallen:

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    Lagerungshilfen und Aufrichthilfe (Triangelgriff),

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    Bettschutzeinlagen (zum Beispiel Gummieinlagen oder Inkontinenzbezug),

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    Bettgitter und Fixiervorrichtungen,

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    Infusionshalter,

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    Fußstützen.

Zudem gibt es verschiedene Spezialbetten. Hierzu zählen unter anderem:

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    das Aufstehbett,

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    Bett-in-Bett-Systeme,

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    das Niedrigbett,

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    das Krankenhausbett,

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    das Stehbett,

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    das Seitenlagerungsbett sowie

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    das Ultraniedrigbett.

Pflegebedürftigkeit

Im Jahr 2017 fand in Deutschland eine umfassende Pflegereform statt, die größte Pflegereform aller Zeiten, die auch Pflegestufen bzw. Pflegegrade betraf. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden bei Pflegebedürftigkeit drei Pflegestufen attestiert, die davon abhängig waren, wie viel Zeitaufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe angefallen ist. Diese Pflegestufen sind nach wie vor fest in den Köpfen der Bevölkerung verankert, wurden aber durch fünf Pflegegrade abgelöst.

Nun wird bei der Einstufung in einen Pflegegrad durch das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) nicht mehr nach dem Zeitaufwand gefragt. Der Fokus in der Bewertung der Pflegebedürftigkeit wird auf die Selbstständigkeit der Patienten gerichtet. Es wird danach entschieden, wie eigenständig jemand sein Leben noch führen kann. Zudem wurde auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit erweitert. Seit 2017 wird ein Pflegegrad nicht nur bei körperlichen Einschränkungen, sondern auch bei kognitiven oder psychischen Erkrankungen vergeben, was vielen Betroffenen zugutekommt. Wer zum Beispiel körperlich noch fit ist, aber durch eine Demenzerkrankung Hilfe bei täglichen Aufgaben, der Nahrungsaufnahme oder der Körperpflege, benötigt, hat nun Chancen auf einen Pflegegrad. Insgesamt betrachtet, erhalten nun mehr Patienten einen Pflegegrad als früher eine Pflegestufe.

Der Antrag auf einen Pflegegrad kann zwar formlos, telefonisch oder schriftlich erfolgen, sollte aber dennoch mit Sorgfalt vorbereitet werden, da viele Fallstricke beachtet werden müssen.

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    Es empfiehlt sich, sich umfassend zu informieren, da die Folgen mitunter schwerwiegend sein können.

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    Mit dem Pflegegrad geht der Anspruch auf umfassende Leistungen einher, zum Beispiel beim Einsatz eines Pflegebettes.

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    Investieren Sie Zeit, um für die Begutachtung gerüstet zu sein – es ist immer der Einzelfall entscheidend, der individuell geprüft wird.

Wir von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie kompetent bei Ihrem Pflegegrad-Antrag. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular, wenn Sie Fragen rund um die Themen Pflege, Pflegegrad (Pflegestufe) oder Pflegebetten haben.