Der Einsatz eines Rollators hilft Pflegebedürftigen in ihrem Alltag. Hier erfahren Sie alles, was Sie über dieses Hilfsmittel der Kranken- und Pflegeversicherung wissen müssen.
Rollatoren werden auch als Gehwagen bezeichnet, denn sie sind eine Gehhilfe, die mobil eingeschränkte Menschen in ihrem Alltag unterstützt.Kleinere oder größere Wegstrecken können so wieder selbstständig bewältigt werden. Ein Rollator gibt Sicherheit bei der Fortbewegung, er ist eine Stütze und kann auch als Sitzmöglichkeit verwendet werden. Im Vergleich zu einem Gehstock oder Unterarmstützen besteht der Vorteil, dass der Rollator nicht vom Boden abgehoben werden muss, so ist eine leichtere Fortbewegung möglich. Aktuell nutzen ca. 3 Millionen Menschen in Deutschland einen Rollator. Wir informieren Sie rund um das Thema Rollatoren, geben einen Einblick in die verschiedenen Modelle und wichtige Hinweise zum Antrag bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Denn ein Rollator ist ein sogenanntes Pflegehilfsmittel, dessen Kosten oft übernommen werden. Voraussetzung für diese Kostenübernahme ist, dass ein Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) vorliegt.
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Rollator – ein Hilfsmittel der Kranken- und Pflegekassen
Es gibt viele Gründe für eine eingeschränkte Mobilität im Alltag. Viele ältere Menschen sind nicht mehr gut zu Fuß, die Bewegung kann aber zum Beispiel nach einem Sturz schwerfallen, auch ein Unfall kann Folgen für die Beweglichkeit haben.
Rollatoren gehen auf eine schwedische Erfindung aus dem Jahr 1978 zurück. Aina Wifalk war selbst aufgrund von Kinderlähmung gehbehindert und erfand den modernen Rollator – ein Begriff, der in vielen Sprachen so verwendet wird. Vorläufer der aktuellen Modelle, zum Beispiel Lauflernhilfen für Kinder oder Gehgestelle, sind aber deutlich älter.
Ein Rollator ist ein sogenanntes Hilfsmittel. Unter diesem Begriff versteht man per Definition „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen“.
Hilfsmittel, für die die Kosten übernommen werden oder die leihweise zur Verfügung gestellt werden, sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der GKV SV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) notiert. Die Kosten für Gerätschaften oder Produkte, die hier nicht aufgeführt werden, werden auch nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, wenngleich das Verzeichnis aus juristischer Sicht nicht bindend ist. Dennoch stellt es eine wichtige Orientierungshilfe dar.
Gut zu wissen:
Rollatoren gehören im Hilfsmittelverzeichnis zur Gruppe der Gehhilfen.
Um ein Hilfsmittel zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt worden sein. Das heißt, es wurde ein Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) anerkannt. Ohne den attestierten Pflegegrad haben Sie keinen Anspruch auf Hilfsmittel.
Rollatoren – Modelle und Varianten
Heutzutage gibt es viele unterschiedliche Modelle und Varianten von Rollatoren. Sie unterscheiden sich zum Beispiel durch die verwendeten Materialien. Klassischerweise sind die Gehhilfen aus Metall oder Carbon gefertigt, diese können außen wie innen verwendet werden. Rollatoren aus Holz dagegen sind vor allem für den Innenbereich geeignet.
Grundsätzlich sollte der Kauf in einem spezialisierten Fachgeschäft oder im Sanitätshandel erfolgen, da individuelle Parameter, zum Beispiel die Körpergröße der Betroffenen, mit der Griff- und Sitzhöhe der Rollatoren abgestimmt werden müssen. Hier wird eine umfangreiche Beratung garantiert, und das Produkt kann individuell getestet werden.
Es werden verschiedene Typen von Rollatoren unterschieden:
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Standardrollatoren,
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Indoorrollatoren,
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Outdoorrollatoren,
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Leichtgewichtrollatoren und
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faltbare oder klappbare Rollatoren.
Rollatoren können eine Belastung von 120 Kilogramm aushalten, andernfalls sind Spezialanfertigungen nötig. Auch diverse Zubehörteile, wie zum Beispiel Transportkörbe, Tabletts oder Getränkehalter, gibt es im Handel.
Gut zu wissen:
Rollatoren, die falt- oder klappbar sind, sind besonders für den Transport im Auto oder im Zug geeignet.
Die Kosten zwischen den verschiedenen Modellen können stark differieren – je nach Ausstattung und Qualität des Produkts.
Rollator und Pflegebedürftigkeit
Viele Menschen in Deutschland denken noch immer, dass „Pflegestufen“ vergeben werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit besteht. Dies hat sich aber im Jahr 2017 durch eine groß angelegte Pflegereform geändert, nun werden fünf „Pflegegrade“ erteilt. Diese Pflegegrade sind abhängig vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit.
Auch der Pflegebegriff wurde modifiziert, nun werden nicht nur körperliche Krankheiten, sondern auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen mit einem Pflegegrad versehen. Wer einen Pflegegrad erhält, kann sein Leben nicht mehr oder nur noch eingeschränkt eigenständig meistern – und das Ausmaß der Unterstützung ist auch relevant für den konkreten Pflegegrad, der attestiert wird. Jeder Einzelfall wird durch das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“ geprüft. Wer über einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) verfügt, hat Anspruch auf Pflegeleistungen.
Oftmals geht der Einsatz eines Rollators mit einer Pflegebedürftigkeit einher, zum Beispiel wenn nach einem Oberschenkelhalsbruch die Mobilität nicht mehr gegeben ist. Ein selbstständiges Leben ist dann nicht mehr komplett möglich, kürzere Wege können aber immer noch eigenständig zurückgelegt werden. In der Pflege ist das oberste Ziel nämlich immer, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Aus diesem Grund kommen Rollatoren relativ oft zum Einsatz.
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Alles Wichtige zum Antrag auf einen Rollator
Wer einen Antrag auf einen Rollator stellen möchte, sollte sich zunächst an seinen Hausarzt wenden, der über umfassende Informationen verfügt. Mit der ärztlichen Verordnung und dem Kostenvoranschlag des Sanitätshauses wird der Antrag dann bei der Kranken- oder Pflegeversicherung eingereicht. Falls kein Standardmodell gewählt wurde, sondern die Entscheidung auf eine teurere Variante gefallen ist, wird die (teilweise) Erstattung im Einzelfall geprüft.