Pflegezusatzversicherung

Veröffentlicht am: 27.12.2022

Die Pflegepflichtversicherung ist gut, doch eine Pflegezusatzversicherung ist unter Umständen noch besser: Während die „normale“ Pflegeversicherung längst nicht alle Risiken abdeckt, die im Pflegefall entstehen können, bietet der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung selbst bei erhöhten Pflegekosten sicheren Schutz. Wer sich dafür entscheidet, kann zwischen verschiedenen Versicherungsmodellen wählen und bekommt bei der „Pflege-Bahr“ sogar noch einen staatlichen Zuschuss nach dem Riester-Prinzip.

Die meisten jüngeren Leute möchten sich mit dem Thema Pflegevorsorge am liebsten gar nicht beschäftigen. Sie stehen mitten im Leben und können sich nicht vorstellen, dass auch sie eines Tages alt und pflegebedürftig werden könnten. Doch ein Unfall oder Schicksalsschlag kann alles verändern, und selbst wenn man davon verschont bleibt, kommt doch unweigerlich die Zeit, da auch der kräftigste Mensch mit den Gebrechen des Alters Bekanntschaft macht.

Grundsätzlich hat in Deutschland zwar jeder sozialversicherte Bürger eine Pflegepflichtversicherung, doch die deckt längst nicht alle Kosten ab, die im Pflegefall entstehen können. Wird beispielsweise eine langwierige Spezialbehandlung notwendig, kann es passieren, dass der Kranke sie aus eigener Tasche bezahlen muss.

Wie es weitergeht, ist absehbar: Irgendwann ist die eigene Tasche leer, dann werden die Kinder und die Enkel zur Finanzierung herangezogen. Und wenn keine oder keine zahlungsfähigen Kinder und Enkel vorhanden sind, bleibt nur der Weg in die Sozialhilfe.

Um dies zu vermeiden und im Pflegefall vollständige Sicherheit zu schaffen, empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Das ist eine Versicherungsart, die in der privaten Krankenversicherung entwickelt wurde und dort eine große Rolle spielt, etwa bei der Sicherung von Beamten. Doch natürlich steht der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung auch gesetzlich versicherten Bürgern frei.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen:

Wer sich dazu entschließt, hat die Qual der Wahl, denn Pflegezusatzversicherungen gibt es in drei verschiedenen Varianten, die alle ihre Vor- und Nachteile haben: Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung. Ein Sonderfall die sogenannte Pflege-Bahr, die ähnlich der Riester-Rente funktioniert.

Die Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird vom Versicherten ein bestimmter Tagessatz festgesetzt, der im Pflegefall zur Auszahlung kommen soll – natürlich nicht täglich, sondern einmal pro Monat, so dass sich aus den Tagessätzen, wie bei der Pflegerentenversicherung, eine fixe Zusatzrente ergibt. Der Vorteil gegenüber der Pflegerentenversicherung liegt in den günstigeren Beiträgen. Viele Experten schätzen schon von daher diese Versicherungsvariante als besonders empfehlenswert ein. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Versicherte über die Summe völlig frei verfügen und folglich selbst entscheiden kann, welche Pflegeformen er in Anspruch nehmen will. Tritt jedoch der Pflegefall nicht ein, so ist das eingezahlte Geld verloren.

Im Laufe der Zeit haben sich in den einzelnen Versicherungen viele Varianten der Pflegetagegeldversicherung etabliert: Es gibt statische Modelle, die von festen Tagessätzen für alle fünf Pflegegrade ausgehen, aber auch flexible Versicherungen, die für jeden Pflegegrad angepasst werden. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, die Beiträge während der Laufzeit zu verändern; doch angesichts der steigenden Pflegekosten behalten sie sich auch Beitragserhöhungen für die vereinbarte Leistung vor. Bei längeren Laufzeiten kann man in der Regel mit einer Dynamisierung der angesparten Summe rechnen.

Eine Variante der Pflegetagegeldversicherung ist die sogenannte Pflege-Bahr. Dabei werden die zu leistenden Beiträge, ähnlich wie bei der Riester-Rente, mit einem staatlichen Zuschuss gefördert. Dieser Zuschuss beträgt fünf Euro pro Monat (bzw. 60 Euro pro Jahr) und ist an verschiedene Auflagen gebunden: So müssen bestimmte Summen und bestimmte Pflegegrade versichert sein, und es darf keine Gesundheitsprüfung erfolgen – was allerdings den Nachteil mit sich bringt, dass die Tarife von den Versicherungen deutlich teurer kalkuliert werden.

Die Pflegerentenversicherung

Bei diesem Modell wird im Pflegefall eine Zusatzrente ausgezahlt, und zwar lebenslang und steuerfrei. Die Höhe der zukünftigen Pflegerente wird beim Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer festgesetzt und kann später nicht mehr geändert werden. Allerdings handelt es sich dabei um eine Garantieleistung, die sich bei guter Konjunktur um Überschussleistungen erhöhen kann. Und die Laufzeitbedingungen sind relativ flexibel: So kann man die Beiträge, wenn man einmal klamm ist, eine Zeit lang ruhen lassen, und man kann die Versicherung auch jederzeit im Rahmen der dafür gesetzten Fristen kündigen und sich die Beiträge auszahlen lassen.

Die Höhe der Auszahlung im Pflegefall richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad; das Stufungssystem ist in den einzelnen Versicherungen variabel. Es ist auch möglich, sich die Rente als Einmalbetrag auszahlen zu lassen – ein klarer Vorteil gegenüber der Rententagegeldversicherung. Andererseits sind die Beiträge, gemessen an der letztendlichen Leistung, bei der Pflegerentenversicherung deutlich teurer.

Die Pflegekostenversicherung

Wie der Name schon sagt, deckt diese Versicherung die realen Pflegekosten ab. Bei Vertragsabschluss entscheidet der Versicherungsnehmer, ob die Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Versicherung um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt werden sollen oder ob pauschal die Differenz zwischen diesen Leistungen und den tatsächlich anfallenden Pflegekosten abzudecken ist. In jedem Fall erfolgt die Auszahlung nur gegen Vorlage von Kostennachweisen. Viele sehen darin einen Nachteil, denn die Leistung der Pflegekostenversicherung ist nicht frei verfügbar wie bei der Pflegetagegeld- oder der Pflegerentenversicherung, sondern ausschließlich an die tatsächlichen Pflegekosten gebunden. Andererseits aber ist diese Leistung im Gegensatz zu einer fixen Monatsrente vor den Kostenexplosionen geschützt, die in den nächsten Jahrzehnten möglicherweise in der Pflege eintreten werden. Auch sind die Beiträge bei der Pflegekostenversicherung relativ günstig, so dass auch Bürger mit geringem Einkommen auf diese Art Versicherungsschutz gewinnen können.

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen auch gerne bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege, damit Sie im Pflegefall auf alles vorbereitet sind.

Für den Fall, dass der erste Antrag dann abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) der Pflegebedarf messbar erhöht hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen. Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!