Pflegekasse – Pflegeleistung & Pflegeberatung

Veröffentlicht am: 02.01.2023

Sie haben Fragen rund um das Thema Pflegekasse? Hier erfahren Sie, welche Aufgaben eine Pflegekasse hat und an welche Sie sich wenden müssen. Außerdem beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Antrag auf Pflegeleistungen und die Vorteile der Unterstützung durch eine unabhängige Pflegeberatung.

Welche Aufgaben hat die Pflegekasse?

Die Pflegekassen sind generell dafür zuständig, Sach- und Geldleistungen sowie Dienstleistungen für Pflegeversicherte zu erbringen. Unter anderem gehört zum Zuständigkeitsbereich der Pflegekassen auch, Schulungen und Pflegekurse für Pflegepersonen durchzuführen, um eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Betreuung von Pflege- und Hilfsbedürftigen zu gewährleisten. Jedoch sind Pflegekassen nicht nur dafür zuständig, Leistungen zu erbringen, wenn jemand bereits pflegebedürftig ist, sondern auch dafür, durch Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zu vermeiden, dass jemand, der zum Beispiel durch einen Unfall schwer geschädigt ist, pflegebedürftig wird. Weiterhin haben Pflegekassen die Aufgabe, Versicherte darüber zu informieren, welche Leistungen ihnen zu stehen und müssen dafür sorgen, dass es genügend Beratungsangebote gibt. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, wurden deutschlandweit an vielen Standorten Pflegestützpunkte eingerichtet, bei denen Hilfesuchende sich mit Fragen und Problemen an Pflegeberater der Pflegekassen wenden und Antragsformulare erhalten können. Diese Pflegebüros sind in allen größeren Städten zu finden.

An welche Pflegekasse muss ich mich wenden, wenn ich Pflegeleistungen beantragen möchte?

Pflegekassen sind den Krankenkassen angeschlossen, somit ist die Pflegekasse für Sie zuständig, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Einen Antrag auf Pflegegrad können Sie daher auch bei Ihrer Krankenkasse einreichen, dieser wird dann an den zuständigen Sachbearbeiter der Pflegekasse weitergeleitet.

Wie entscheidet sich die Höhe der Pflegeleistungen?

Die Höhe der Pflegeleistungen entscheidet sich nach der Höhe des Pflegegrads, in den der Pflegebedürftige eingestuft wird. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Die Einteilung in den Pflegegrad erfolgt auf Grundlage eines Gutachtens, das von den Pflegekassen in Auftrag gegeben wird, nachdem der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse eingegangen ist. Ein Gutachter bewertet den Gesundheitszustand sowie die Wohnumgebung des Hilfsbedürftigen anhand spezieller Kriterien. Anhand eines Punktesystems wird dann ermittelt, wie schwer der Grad der Beschädigung ist und wie sehr derjenige, für den Pflegeleistungen beantragt werden, in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Höhe des Pflegegrads und somit auch der Umfang der Leistungen, auf die der Pflegebedürftige Anspruch hat, richtet letztendlich nach der körperlichen und psychischen Einschränkung des Pflegebedürftigen. Je nach Pflegegrad können zudem zusätzliche Finanz-, Sach- und Dienstleistungen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Was passiert, nachdem mein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse eingegangen ist?

Sobald der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird ein Termin mit einem Gutachter vereinbart. Obwohl das Gutachten als Grundlage für die Einteilung in den Pflegegrad dient, reicht der zeitliche Rahmen, der dem Gutachter für die Inspektion zur Verfügung steht, nicht aus, um eine detaillierte Einschätzung abzugeben. Das führt häufig dazu, dass das Gutachten sehr oberflächlich ausfällt und nicht alle Bereiche abdeckt. Das Resultat ist, dass der Pflegebedürftige zu niedrig eingestuft wird und somit nicht die Leistungen und die Versorgung erhält, die er benötigt.

Kann ich eine zweite Meinung von einem anderen Gutachter einholen?

Ja und nein. Grundsätzlich wird von den Pflegekassen nur ein Gutachten akzeptiert, das von einem von den Pflegekassen beauftragten Gutachter angefertigt wurde, jedoch kann ein unabhängiger Gutachter als Unterstützung hinzugezogen werden. Ein großes Problem ist, wie bereits erwähnt, dass dem Gutachter nur ein relativ kleines Zeitfenster zur Verfügung steht. Um dafür zu sorgen, dass die Pflegekasse dennoch ein vollständiges Bild der Gesamtsituation des Pflegebedürftigen erhält, können unsere Experten von Dr. Weigl & Partner Sie auf den Termin mit dem Gutachter vorbereiten, sodass Sie während des Termin alle Nachweise und notwendigen Informationen direkt zur Hand haben. Da sich unsere Experten Zeit dafür nehmen können, alle Aspekte detailliert unter die Lupe zu nehmen, können wir nach Bedarf den Gutachter auf fehlende Informationen aufmerksam machen und das finale Gutachten noch einmal auf Vollständigkeit überprüfen, bevor es an den zuständigen Sacharbeiter weitergeleitet wird.

Wie ausführlich kann ich mich bei den Pflegestützpunkten beraten lassen?

Bei Fragen und Problemen können Sie sich zunächst an die Pflegestützpunkte wenden, die von den Pflegekassen eingerichtet worden sind. Oftmals erhalten Sie hier jedoch keine detaillierten Informationen oder eine speziell auf Ihren Fall angepasste Beratung. Des Weiteren bekommen Sie in den seltensten Fällen einen festen Ansprechpartner zugeteilt, der sich mit Ihrer Situation vertraut macht, was gerade bei komplizierteren Fällen ein Problem sein kann. Auch wenn es um den Pflegeantrag geht, werden Ihnen oftmals nur Musterbeispiele gezeigt, die Sie auch im Internet finden können. Letztlich ist das größte Problem der Pflegestützpunkte jedoch nicht das eingeschränkte Beratungsangebot, sondern, dass Hilfsbedürftige oder Angehörige oftmals nur vor Ort beraten werden können. Viele können aus Mobilitätsgründen diese Angebote deshalb nicht in Anspruch nehmen.

Pflegeberatung – Fragen Sie die Experten von Dr. Weigl & Partner

Unserem Team von Dr. Weigl & Partner ist es wichtig, dass Sie eine Pflegeberatung und relevante Informationen erhalten, die Sie benötigen. Genau wie die Pflegestützpunkte, die von den Pflegekassen eingerichtet wurden, haben wir deutschlandweit Standorte eingerichtet. Der Unterschied zu den Pflegestützpunkten liegt jedoch darin, dass wir Beratungsangebote nicht nur vor Ort anbieten, sondern auch die Kapazität haben, Hausbesuche anzubieten. Ein Vorteil ist nicht nur, dass Sie sich nicht selbst auf den Weg machen müssen, sondern, dass ein Hausbesuch unseren Experten die Möglichkeit gibt, sich einen ersten Eindruck über die gesundheitliche Situation und Wohnumgebung des Pflegebedürftigen zu verschaffen. Somit können wir Sie ausführlich darüber informieren, welche Leistungen Sie von den Pflegekassen beantragen können und welche Nachweise Sie benötigen. Zum Beispiel wissen viele nicht, dass sie bei Bedarf auch finanzielle Unterstützung für einen barrierefreien Umbau der Wohnumgebung beantragen können, weshalb sie gegenüber den Pflegeberatern der Pflegestützpunkte nicht erwähnen, dass solche Umbauten eventuell notwendig sind.

Dr. Weigl & Partner – erfolgreich durch Expertise und Erfahrung

Unsere Mitarbeiter von Dr. Weigl & Partner haben durch unser ausführliches und auf jahrelange Erfahrung basierendes Informationsangebot bereits zahlreichen Menschen dabei geholfen, die Leistungen von den Pflegekassen zu erhalten auf die sie Anspruch haben. Hierbei handelt es sich nicht nur an die Leistungen, die direkt an den jeweiligen Pflegegrad geknüpft sind, sondern auch jene, die zusätzlich und situationsbedingt beantragt werden können. Im Durchschnitt erhalten Pflegebedürftige, die mit Dr. Weigl & Partner zusammenarbeiten, deutlich höhere Leistungen von der Pflegekasse als andere.

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin – kostenfrei und unverbindlich

Um mehr über unser Informationsangebot zu erfahren, laden wir Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch ein. Ein erstes Gespräch dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und ist deshalb kostenfrei. Um einen Termin mit uns zu vereinbaren, können Sie uns einfach direkt während unserer Geschäftszeiten telefonisch kontaktieren oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder per E-Mail zukommen lassen.