74 Prozent der Anträge zur Feststellung auf Pflegebedürftigkeit konnten laut einer Auswertung des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV) im Jahr 2022 in der gesetzlich vorgegebenen Frist bearbeitet werden. Doch nicht nur beim Antrag auf einen Pflegegrad hat die Pflegekasse eine Deadline einzuhalten – auch in anderen Sachverhalten muss die Pflegekasse in einem gewissen Zeitfenster antworten.

Für pflegebedürftige Menschen und/oder ihre Angehörigen ist es wichtig, diese Fristen zu kennen, denn allein den Medizinische Dienst Bayern erreichen fast 10.000 Anträge pro Woche. Im Idealfall führen pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen einen Extra-Kalender, in dem sie eintragen, wann welcher Antrag abgesendet wurde und wann welche Bearbeitungsfrist endet. So verlieren Sie nicht den Überblick. Lässt sich die Pflegekasse mehr Zeit als gesetzlich vorgeschrieben, haben Menschen mit Pflegebedarf unter Umständen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

Fristen bei dem Pflegegradantrag und der Begutachtung

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist in den meisten Fällen eine Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können. Durch die Einstufung wird sowohl eine Pflegebedürftigkeit offiziell als auch die Schwere der Einschränkung festgehalten. 
Versicherte können die Feststellung eines Pflegegrads bei der jeweils zuständigen Pflegekasse beantragen. Diese muss dann 

  • - innerhalb von 25 Arbeitstagen über die Pflegebedürftigkeit beziehungsweise über den Pflegegrad entscheiden.

Auch bei einer häuslichen Versorgung gilt für eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad die Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen ab Antragsstellung. 

Manchmal muss es aber auch schneller gehen: In akuten Situationen kann die Pflegekasse per Eilantrag über den Pflegegrad entscheiden. Zum Beispiel ist das der Fall, wenn pflegebedürftige Personen sich im Krankenhaus oder in der Reha befinden und von dort aus ein Antrag gestellt wird. Dann muss der Medizinische Dienst (MD) oder Medicproof innerhalb von 5 Arbeitstagen zur Begutachtung kommen. Innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgt die Begutachtung, wenn die Pflegeperson eines pflegebedürftigen Menschen Pflegezeit oder Familienpflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt hat. Dies zählt auch als Eilantrag.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen: Fristen MD/Fristen Begutachtung

Wenn pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen einen Termin vom Medizinischen Dienst (MD) erhalten haben, sollten sie versuchen, diesen unbedingt einzuhalten, falls möglich. Natürlich können triftige Gründe wie ein Krankenhausaufenthalt, eine Reha oder ein Todesfall auch zur Verschiebung führen. Allerdings müssen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dann unter Umständen mit Wartezeit für einen neuen Termin rechnen.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen: Rechtsmittelbelehrung

Grundsätzlich muss die Pflegekasse auf die einmonatige Frist zum Widerspruch in dem Bescheid hinweisen, den antragstellende Personen erhalten. Dieser Vorgang wird Rechtsmittelbelehrung genannt. Fehlt im Schreiben der Pflegekasse aber ein Hinweis darauf, beträgt die Frist für einen Widerspruch laut Verbraucherzentrale ein Jahr.

Wenn die Pflegekasse Fristen nicht einhält

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen darüber entscheiden, ob eine antragstellende Person pflegebedürftig ist oder nicht. Reißt sie diese Deadline, erhält die antragstellende Person pauschal 70 € pro Woche als Entschädigungszahlung.

Dies gilt allerdings nicht, wenn

  • - die antragstellende Person sich in stationärer Pflege befindet und bereits Pflegegrad 2 oder höher hat.
  • - etwaige Verzögerungen nicht Schuld der Pflegekasse sind.

Um sicher zu gehen, dass pflegebedürftigen Personen kein finanzieller Nachteil entsteht, kann es sinnvoll sein, eine Pflegeberatung zu beanspruchen. Zwar ist die gesetzliche Lage bezüglich der Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen selbst klar geregelt; jedoch sind Pflegesituationen höchst individuell. Weiterhin ist es für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen von außen oft nicht nachvollziehbar, wann die Verzögerung Schuld der Pflegekasse ist und wann nicht. Das Bundesministerium für Gesundheit macht hier nämlich auch keine weiteren Angaben, welche Situationen unter diese Aussage fallen.

Unterbrechung der Frist von 25 Tagen

Ist die Pflegekasse an der längeren Bearbeitungszeit als 25 Arbeitstagen nicht schuld, ist diese Frist bis zum Ende der Verzögerung unterbrochen.

Ein Beispiel: Sagt eine antragstellende Person den geplanten Begutachtungstermin ab – etwa, weil er im Krankenhaus behandelt wird – wird die Frist für diese Dauer unterbrochen.

Die Frist wird auch unterbrochen, sollten der Pflegekasse noch zwingend erforderliche Dokumente fehlen, um den Antrag zu bearbeiten. Achten Sie deshalb bereits bei der Antragstellung darauf, alles Wichtige einzureichen. Andernfalls beginnt die Unterbrechung mit dem Tag, an dem die antragstellende Person aufgefordert wird, die Unterlagen nachzureichen. Sie endet, wenn die Unterlagen bei der Pflegekasse eingehen.

Fristen für den Beratungsbesuch 37.3

Geht es um die Pflegeberatung nach Paragraf 37.3 SGB XI, verweist die Pflegekasse in einem Brief auf die Pflicht von pflegebedürftigen Personen, diese durchzuführen. Dass eine Beratung stattgefunden hat, muss bei der Pflegekasse bewiesen werden. Oftmals übernimmt diesen Schritt der Pflegeberater. Für die Einhaltung dieser Frist sind somit grundsätzlich pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen verantwortlich – die Pflegekasse hat keine besonderen Fristen einzuhalten. Bei Pflegegrad 2 & 3 muss der Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld alle 6 Monate durchgeführt werden, bei Pflegegrad 4 & 5 alle drei Monate.

Fristen der Pflegekasse bei anderen Leistungen

Bezüglich rückwirkender Zahlungen: Fristen gibt es hier für die meisten Pflegeleistungen nicht. Die Pflegekasse muss in der Regel die Leistungen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zahlen. Eine Ausnahme ist die Verhinderungspflege: Diese kann bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Frist für die Beantragung von Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfelds

Geht es um bauliche Veränderungen in den eigenen vier Wänden, die der Verbesserung der Pflegesituation dienen, können pflegebedürftige Personen mit Grad 1 bis 5 einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen. Die Pflegekasse hat eine Frist von drei Wochen, um den Antrag zu bearbeiten. Eine Verlängerung auf fünf Wochen ist möglich, sollte eine Leistungsentscheidung notwendig sein. Dabei geht es darum festzulegen, wer die Maßnahme am besten ausführt.

Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie dies der antragstellenden Person rechtzeitig in Schriftform mitteilen. In dieser Mitteilung müssen auch die Gründe für die Verzögerung angegeben werden. Erhalten pflegebedürftige Personen kein solches Schreiben, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Fristen der Pflegekasse

Häufige Fragen und Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei.

Dies ist je nach Antrag bei der Pflegekasse unterschiedlich. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Werktagen entscheiden. 

Pflegegeld als Leistung kann nicht rückwirkend beantragt werden.

Pflegegeld wird rückwirkend ab Antragsstellung ausgezahlt.