Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen pflegebedürftige Patienten gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Ihren Antrag bei der Pflegeversicherung zusammengestellt.

Die Umstellung der Pflegeversicherung im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze aus dem Jahr 2017 bringt für viele Pflegebedürftige Vorteile: Ganz gleich, ob Sie aufgrund einer körperlichen Erkrankung, einer kognitiven Störung oder psychischen Beeinträchtigung auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie einen Pflegegrad von der Pflegeversicherung erhalten. Dadurch haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen, die Ihrem Grad der Selbstständigkeit entsprechen.
 

Alles zur Pflegegrad-Einstufung

In diesem Video erklären wir Ihnen alles Wissenswerte zum Thema "Pflegegrad-Einstufung".

Vor allem Menschen, die unter kognitiven Defiziten leiden und bislang durch das Raster des Pflegestufensystems fielen, profitieren von dem neuen Gesetz. Erstmals gelten nicht nur die körperlichen Einschränkungen als Voraussetzung für einen der fünf Pflegegrade (bislang drei Pflegestufen), sondern der Mensch wird als Ganzes betrachtet.

Grundsätzlich soll es mit der neuen Regelung für die Betroffenen einfacher werden, einen Pflegegrad zu erhalten, denn mehr Kriterien als zuvor spielen eine Rolle. Selbst Pflegebedürftige, die nach dem alten System über keine Pflegestufe verfügten, weil sie noch weitgehend selbstständig sind, können mit dem neuen Pflegegrad 1 auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hoffen. Nach wie vor ist der Antrag auf Pflegeleistungen ebenso wichtig wie die Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Wir informieren über die Voraussetzungen, die notwendig sind, um einen Pflegegrad zu erhalten.

Diese Voraussetzungen müssen Sie für einen Pflegegrad erfüllen

Wie bislang bei den Pflegestufen auch, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um einen Pflegegrad zu erhalten.

Grundlagen zu den Pflegegrad-Voraussetzungen

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    Die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad unterscheiden sich von Pflegegrad zu Pflegegrad.

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    Die Grundvoraussetzung, um überhaupt in einen Pflegegrad eingeteilt zu werden, ist zunächst eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

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    Ist diese geringe Beeinträchtigung gegeben, z. B. durch eine leichte Demenz, die aber noch eine spürbar vorhandene Selbstständigkeit erlaubt, erhalten pflegebedürftige Personen bereits die Leistungen des Pflegegrads 1.

Entsprechend den Regelungen des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) müssen hilfebedürftige Personen in sechs zuvor definierten Bereichen des täglichen Lebens Defizite aufweisen, um eine Einstufung in einen Pflegegrad (bis 2017 Einstufung in eine Pflegestufe) zu erhalten. Dabei müssen nicht alle Bereiche von einem Defizit oder einer Einschränkung betroffen sein – ausschlaggebend für eine Einstufung in einen Pflegegrad ist die Gesamtzahl der Punkte, die der Gutachter im NBA vergibt.

Bei der Begutachtung der Pflegesituation steht immer die Frage, wie selbstständig die Patienten noch sind, im Mittelpunkt. 

Folgende Bereiche des Alltags werden beim Gutachten überprüft:

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    Mobilität: Kann der Begutachtete noch alleine aus dem Bett aufstehen, laufen, Treppen steigen oder sich setzen?

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    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann er eigenständig Entscheidungen treffen? Findet er sich zeitlich und räumlich zurecht?

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    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Zeigt er motorische oder kognitive Verhaltensauffälligkeiten? Gibt es Anzeichen nächtlicher Unruhe o. ä.?

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    Selbstversorgung: Kann der Begutachtete selbstständig die Körperpflege vornehmen? Kann er sich an- und auskleiden? Kann er sich Mahlzeiten zubereiten und diese eigenständig zu sich nehmen?

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    Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wird Unterstützung bei der Medikamentengabe benötigt? Wie kommt der Pflegebedürftige zu Arzt- und Betreuungsterminen?

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    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Beschäftigt er sich selbstständig? Pflegt er seine sozialen Kontakte? Hat er sich von der Außenwelt zurückgezogen?

Für all diese Kriterien stellt der Pflegegutachter eigene Beobachtungen an und ergänzt diese durch Fragen zum Verhalten des Patienten, zu seiner Selbstständigkeit, zu Einschränkungen und zum täglichen Pflegeaufwand.

Icon Achtung freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Wichtig:

Je weniger selbstständig die pflegebedürftige Person in einer Kategorie ist, desto mehr Punkte werden vergeben. Je mehr Punkte insgesamt vergeben werden, desto höher fällt der Pflegegrad aus.

So erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad

Hat der Gutachter des MDK sein Gutachten erstellt und eine Gesamtsumme von Punkten vergeben, legt die Pflegeversicherung anhand seiner Einschätzung fest, welchen Pflegegrad der Patient erhält. Damit eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt, müssen mindestens 12,5 Punkte erreicht werden; das Maximum liegt bei 100 Punkten.

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    Pflegegrad 1: 12,5 – unter 27 Punkte

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    Pflegegrad 2: 27 – unter 47,5 Punkte

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    Pflegegrad 3: 47,5 – unter 70 Punkte

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    Pflegegrad 4: 70 – unter 90 Punkte

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    Pflegegrad 5: 90 – 100 Punkte

Wir raten Ihnen dazu, sich intensiv auf den Begutachtungstermin vorzubereiten. So erleichtern Sie dem Gutachter seine Arbeit und stellen sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Wichtige Hinweise zur Vorbereitung auf die Begutachtung

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    Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Vorbereitung.

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    Stellen Sie alle wichtigen Unterlagen rund um den Krankheitsverlauf des pflegebedürftigen Patienten zusammen.

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    Beobachten Sie den typischen Tagesverlauf und notieren Sie in einem Pflegetagebuch detailliert, welche pflegerischen Maßnahmen nötig sind.

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    In einem zusätzlichen Dokument oder Notizbuch können Sie notieren, welche weiteren Defizite kognitiver oder körperlicher Art der Pflegebedürftige aufweist und welche Auswirkungen diese auf die Gestaltung des Alltags haben.

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    Bei uns finden Sie Checklisten, mit denen Sie arbeiten und sich bestmöglich auf den MDK-Besuch vorbereiten können.

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    Auch eine Download-Vorlage für das Pflegetagebuch stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie können Leistungen bezogen werden, wenn die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind?

Der Ablauf der Einstufung in einen Pflegegrad ist gesetzlich geregelt und erfolgt in aufeinander aufbauenden Schritten:

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    Zunächst muss die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad-Antrag bei der Pflegeversicherung stellen.

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    Dieser Antrag auf einen Pflegegrad (bis 2017 Antrag auf eine Pflegestufe) kann formlos, d. h. in einem frei formulierten Schreiben mit der Bitte um Einstufung, bei der Krankenkasse des Versicherten erfolgen.

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    Sie können online bereits eine unverbindliche Berechnung Ihres voraussichtlichen Pflegegrads vornehmen (siehe Online-Pflegegradrechner). So erhalten Sie bereits im Vorfeld eine grobe Einschätzung, ob und welchen Pflegegrad Sie wahrscheinlich zugeteilt bekommen.

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    Nachdem der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen ist, haben Sie in der Regel rund zwei Wochen Zeit, sich auf den Besuch des Gutachters vorzubereiten.

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    Ausschlaggebend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Eindruck, den der Gutachter bei seinem Besuch erhält. Aspekte, die Sie nicht ansprechen oder ihm nicht schriftlich vorlegen, finden in der Regel auch keinen Eingang in das Gutachten und können dafür sorgen, dass Sie einen niedrigeren Pflegegrad erhalten als erwartet.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen

Wie hoch die Leistungen am Ende ausfallen, richtet sich nach der Einstufung und Ihrer Entscheidung, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem beziehen möchten.

Professionelle Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung durch die Pflegeleistungen benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen gerne. Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns!