Pflegegrad beantragen

Sind Sie neu in einer Pflegesituation und wollen einen Erstantrag für einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) bei Ihrer Pflegekasse stellen? Kennen und nutzen Sie Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen?

Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf vielfältige Pflegeleistungen gegenüber Ihrer Pflegekasse. Nutzen Sie den Service von Dr. Weigl & Partner und lassen Sie sich von einem Pflegeexperten an Ihrer Seite bei Ihrem Pflegegrad-Verfahren beraten und unterstützen.

Kostenfrei, schnell und einfach

Pflegegrad online beantragen 

Wir wickeln die Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades kostenlos und 100% online für Sie ab.

Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen beginnt rückwirkend ab dem Datum Ihres formlosen Pflegegrad-Antrags:
 

Ihre Vorteile mit dem Service von Dr. Weigl & Partner

Icon Pflegeberaterin | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Beratung durch Fachkräfte

Unsere Pflege-Experten sind qualifiziert, fachlich versiert und haben viele Jahre Erfahrung in der Pflege und Beratung.

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95 % Erfolgsquote

Unsere Pflege-Experten überlassen nichts dem Zufall und sind in den allermeisten Fällen für Sie erfolgreich.

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Wenig Zeitaufwand für Sie

Mit uns haben Sie wenig zeitlichen Aufwand und werden nach Ihrem Bedarf beraten und unterstützt.


 

Professionelle Begleitung bei Ihrem Pflegegrad-Antrag

Umfangreiche Unterstützung bei Ihrem Pflegegrad-Antrag

Wir beraten Sie digital oder persönlich vor Ort. Unsere Pflegeexperten planen gerne jederzeit mit Ihnen, welche Möglichkeiten am besten zu Ihrer Pflegesituation passen:

Prüfungspaket DIGITAL

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Pflegegradeinstufung

nur 99 € einmalig
  • Add Wir begleiten Sie per Videochat oder Telefon
  • Add persönliche umfassende Beratung zu Ihrer Pflegesituation und Bedarfsanalyse durch einen Pflegeexperten
  • Add Einschätzung Ihres voraussichtlichen Pflegegrades
  • Add Erstellung eines pflegefachlichen Gutachtens
  • Add Unterstützung bei der Stellung des Antrags auf Pflegeleistungen
  • Add Umfassende Abschlussberatung

NEU! Rundum-Sorglos-Paket DIGITAL

Die rundum sorglos digitale Begleitung bei Ihrem Pflegegrad-Antrag immer an Ihrer Seite

nur 99 € zzgl. erfolgsbasiertem Honorar
  • Add Begleitung per Videochat oder Telefon
  • Add alle Leistungen des digitalen Prüfungspakets zzgl.:
  • Add fachkundige Vorbereitung auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst (MD) durch unseren Pflegeexperten
  • Add Begleitung des Begutachtungstermins: Sie haben einen Partner an Ihrer Seite, um einen fairen Gesprächsverlauf und eine gerechte Dokumentation zu gewährleisten
  • Add Prüfung Ihres Pflegegrad-Bescheids von der Pflegekasse und pflegefachliche Beratung im Falle eines Widerspruchs
  • Add umfassende Beratung zu allen Pflegeleistungen, die Ihnen zustehen

Unser Pflegegrad-Service für Sie im Detail

  • 1

    Einschätzung Ihrer Pflegesituation

    Bei einem ersten kostenfreien Telefonat besprechen wir Ihre persönliche Pflegesituation ausführlich und analysieren Ihren Unterstützungsbedarf. Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir zu diesem Zeitpunkt bereits einschätzen, ob Ihr gewünschter Pflegegrad Erfolgschancen hat.

  • 2

    Erstellen eines pflegefachlichen Gutachtens

    Wenn Sie sich für unsere Beratung entscheiden, ermittelt unser Pflegeexperte Ihren Hilfebedarf und erstellt ein pflegefachliches Gutachten als Grundlage für den Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst (MD) / Medicproof.

  • 3

    Hilfe bei Ihrer Antragstellung

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Pflegegrads und erklären Ihnen worauf es ankommt.

  • 4

    Vorbereitung auf den Termin des Medizinischen Dienst (MD)

    Wir wissen, worauf es bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ankommt und welche Fragen der Gutachter stellt. Darauf bereiten wir Sie bestmöglich vor. 

    Bei dem Termin mit dem Medizinischen Dienst werden im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments 64 Fragen zu sechs verschiedenen Lebensbereichen gestellt und der ermittelte Grad Ihrer Selbständigkeit dokumentiert. 

    Häufig stellen Pflegebedürftige Ihre Situation besser dar, als sie tatsächlich ist. Dies kann sich auf die Bewilligung des Pflegegrads auswirken. Wir bereiten Sie auf das Gespräch so vor, dass Sie sich wohlfühlen können und wissen worauf es ankommt.

  • 5

    Begleitung Ihres Begutachtungstermins

    Bei dem Begutachtungstermin bleiben wir an Ihrer Seite. Dabei achten wir darauf, dass alles Wichtige festgehalten und richtig dokumentiert wird. Wir wissen, welche Fragen gestellt werden und wie diese beurteilt werden. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Hand, der Sie gegenüber dem Gutachter vor Ort vertritt. Bei Fehleinschätzungen oder falschen Aussagen können wir einschreiten.

  • 6

    Prüfung Ihres Pflegegrad-Bescheids der Pflegekasse

    Sobald Sie Ihren Bewilligungsbescheid mit einem Pflegegrad erhalten haben, prüfen wir diesen und gleichen ihn mit unserem pflegefachlichen Gutachten ab. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie den vorab eingeschätzten Pflegegrad mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 %. 

    Sollte Ihr Pflegegrad abgelehnt worden sein oder zu gering eingestuft, beraten wir Sie pflegefachlich zu Ihren Widerspruchsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie: Ein Widerspruch kann nur innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids bei Ihnen zu Hause gestellt werden.

  • 7

    Abschlussberatung zu Ihren Pflegeleistungen und offenen Fragen

    Mit einem Pflegegrad-Bescheid ergeben sich viele Fragen: Von möglichen Leistungsansprüchen und Entlastungsmöglichkeiten bis hin zu Hilfebedarf bei den jeweiligen Anträgen. Jedes Jahr verfallen eine Vielzahl an Ansprüchen, weil die Pflegebedürftigen sie nicht kennen. In der Abschlussberatung informieren wir Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen und möglichen Leistungen, aber auch zu Ihren Pflichten. Ab Pflegegrad 2 ist bei häuslicher Pflege ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Bei diesem Termin wird die Qualität Ihrer häuslichen Pflege und die Einschätzung des Pflegegrads geprüft. Mit Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Termin mindestens halbjährlich erfolgen. Mit Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Mit Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig.


 

Der Pflegegrad-Antrag - die wichtigsten Infos

Verringert sich die Selbständigkeit im Alltag durch Krankheit, Unfall oder Alterserscheinungen wird eine Unterstützung durch Dritte immer wichtiger. Um eine Pflege zu ermöglichen und zu finanzieren, gibt es die Möglichkeit Pflegeleistungen bei der Pflegekasse zu beantragen.

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Gut zu wissen

Ein Anruf, eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief an Ihre Pflegekasse reicht als formloser Erstantrag für einen Pflegegrad (früher Pflegestufe).

Stellen Sie Ihren Erstantrag jetzt ganz einfach online und kostenlos bei Dr. Weigl & Partner

Nach Ihrem formlosen Erstantrag auf Pflegeleistungen meldet sich die Pflegekasse innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen bei Ihnen und sendet Ihnen ein eigenes Formular mit näheren Rückfragen zu Ihrer Person. Zudem wird ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei privat Versicherten) beauftragt, um einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) zwischen 1 und 5 zu ermitteln. Je höher Ihr dabei festgestellter Pflegegrad, desto höhere Pflegeleistungen können Sie erhalten. Das Pflegegrad-Verfahren von der Antragstellung bis zum Pflegegrad-Bescheid dauert in der Regel fünf Wochen (25 Arbeitstage).

Definition Pflegegrad - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit

(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

§ 15 SGB XI

gesetze-im-internet.de

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"Pflegebedürftig" sind Betroffene mit körperlichen, kognitiven, psychischen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die sie nicht selbständig kompensieren können. Dabei muss die geminderte Selbständigkeit mindestens für eine zukünftige Dauer von sechs Monaten bestehen.

Ihr höchstmöglicher Pflegegrad ist unser Ziel. Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung: Unsere Pflegeexperten schätzen Ihre Pflegebedürftigkeit telefonisch ein und beraten Sie, welche Erfolgschancen Sie für einen Pflegegrad haben.

Tipp - Beantragen Sie Ihren Pflegegrad so frühzeitig wie möglich

Beantragen Sie den Pflegegrad so frühzeitig wie möglich: Das Datum Ihres (formlosen) Erstantrags ist entscheidend für den Beginn Ihrer möglichen Leistungsansprüche. Bis das Pflegegrad-Verfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad abgeschlossen ist, können einige Woche vergehen. Ihre Leistungsansprüche können Sie rückwirkend geltend machen bis zu dem entsprechenden Datum Ihres Pflegegrad-Antrags.

Ihr Dr. Weigl

von Dr. Weigl & Partner

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Häufige Fragen und Antworten zur Beantragung eines Pflegegrads

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenfrei und informieren Sie umfangreich zum Antrag des Pflegegrads

Mit einem Pflegegrad-Antrag bzw. Antrag auf Pflegeleistungen wird Ihre Pflegebedürftigkeit hinsichtlich Ihrer Selbständigkeit und Fähigkeiten im Alltag geprüft. Dabei wird festgehalten, wie viel Hilfe von Dritten Sie bei einzelnen Aufgaben wie beispielsweise bei der Fortbewegung oder dem Essen benötigen. Je nach festgestelltem Unterstützungsbedarf wird ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 ermittelt, der Ihre Anspruchsgrundlage für Pflegeleistungen der Pflegekasse ist.

Einen Pflegegrad-Antrag können Sie persönlich oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person stellen.

Den Antrag auf Pflegeleistungen können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen. Da die Pflegekasse an die Krankenkasse angegliedert ist, können Sie die gleichen Kontaktdaten verwenden.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie einen "Antrag auf Pflegeleistungen" bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse prüft daraufhin Ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei privat Versicherten) bei Ihnen zuhause wird ein Pflegegrad vom Gutachter empfohlen. Die Prüfung des Gutachtens und Bewilligung oder Ablehnung des Pflegegrads erfolgt durch die Pflegekasse. Es reicht, zunächst formlos "Pflegeleistungen" bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Formlos bedeutet, dass Sie Ihren Pflegegrad-Antrag per Telefon, E-Mail, Fax oder postalisch stellen können. Die Pflegekasse benötigt nur Ihre Personendaten und die Information darüber, welchen Antrag Sie stellen. Bei einem postalischen Schreiben sollten Sie neben Ort und Datum Ihre Unterschrift ergänzen.

Erstellen Sie jetzt ein kostenfreies Musteranschreiben und senden es direkt digital an Ihre Pflegekasse!

Sobald Ihre Pflegekasse den formlosen Antrag erhalten hat, schickt sie Ihnen ein Formular mit weiteren Fragen zur pflegebedürftigen Person per Post. Dieses müssen Sie oder Ihre bevollmächtigte Person ausfüllen und unterschrieben zurücksenden.

Beantragen Sie Ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung so früh wie möglich. Das Datum des (formlosen) Erstantrags ist entscheidend für den Beginn der möglichen Leistungszahlungen. Sie erhalten die Leistungszahlungen rückwirkend bis zu dem Datum Ihres Erstantrags, auch wenn die Einstufung und Bewilligung Ihres Pflegegrads erst Wochen später erfolgt.

Um einen Pflegegrad und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten zu können, müssen Sie mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Sie waren automatisch pflegeversichert, wenn Sie in diesem Zeitraum gesetzlich krankenversichert waren, da die Pflegekassen an die Krankenkassen angegliedert sind. Durch den Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" unterliegen auch privat Krankenversicherte der Versicherungspflicht in einer privaten Pflegeversicherung.

Nein, es kann kein bestimmter Pflegegrad beantragt werden. Sie können nur einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Pflegegrad wird anschließend im Rahmen eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst ermittelt.

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss der Medizinische Dienst (MD) oder der Medicproof (bei privat Versicherten) bei einem Gutachten eine geringe Einschränkung der Selbständigkeit bzw. vorhandener Fähigkeiten zwischen 12,5 und 27 Punkten feststellen. 

Prüfen Sie mit dem Pflegegradrechner, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.

Es ist wichtig, dass Sie einen gerechten Pflegegrad erhalten. Je höher Ihr Unterstützungsbedarf und Ihre Einschränkungen im Alltag sind, desto höhere Leistungsansprüche gegenüber Ihrer Pflegekasse haben Sie. Ihre Pflegesituation wird finanziell und zeitlich stärker entlastet, je mehr Leistungen Sie für die Pflege erhalten.

Mit der Bewilligung eines Pflegegrads wird zunächst festgestellt, dass Sie Unterstützung für Ihren Alltag benötigen und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können. Je höher Ihr Pflegegrad bewilligt wurde, desto höhere Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse haben Sie. Eine Übersicht zu Ihren möglichen Leistungen nach Pflegegrad wie z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsbeitrag finden Sie in unserem Ratgeber.

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Sonderfall Medicproof

Der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung

Bei gesetzlich Versicherten wird der Medizinische Dienst (MD) damit beauftragt, ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe der Medicproof. Genau wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung, ist die private Pflegeversicherung an die private Krankenkasse angegliedert und für jedes Mitglied verpflichtend. Gesetzlich und privat Versicherte können zur Vorsorge im Alter zusätzlich private Versicherungen abschließen. Aufträge zur Begutachtung erhält der Medicproof jedoch von den privaten Pflegeversicherungen, die eine Pflichtversicherung betreiben.

Zur Begutachtung der Pflegesituation beauftragt der Medicproof Pflegefachkräfte und Ärzte. Bei Bedarf ist es möglich, eine ergänzende pflegefachliche Stellungnahme zu beantragen. Diese dient dem Zweck, die Qualität in der pflegerischen Versorgung darzustellen.

Das Begutachtungsverfahren verläuft wie beim Medizinischen Dienst (MD) auf Basis eines "Formulargutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI". Bei einem vereinbarten Begutachtungstermin wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Entsprechend wird der Betroffene in einen Pflegegrad 1-5 eingestuft. Gesetzliche Entscheidungskriterien sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Einschränkungen der Fähigkeiten.


 

Fallbeispiel Pflegegrad 1

Frau Berger ist 74 Jahre alt und lebt allein in einer 3-Zimmer Wohnung in der Hamburger Innenstadt. Sie hat zwei erwachsene Kinder, die in Berlin und Frankfurt wohnen. Geistig ist Frau Berger fit und meistert Ihren Alltag ohne Unterstützung. Seit ein paar Monaten schmerzen Frau Berger ihre Gelenke zunehmend. Morgens kommt sie immer schwieriger aus dem Bett. Ihre Gelenke fühlen sich wie eingerostet an, und ihre Finger sind teilweise so versteift, dass sie an manchen Tagen sogar Schwierigkeiten beim Aufdrehen eines Wasserhahns hat. Alltägliche Aufgaben wie das Besorgen und nach Hause tragen von Einkäufen, aber auch das Putzen ihrer Wohnung fallen ihr immer schwieriger. Nach einer gesamtkörperlichen Untersuchung diagnostiziert ihr Hausarzt Rheuma. Die Beschwerden werden entsprechend nicht weniger werden und sie benötigt künftig Unterstützung im Haushalt. Ihre Kinder wohnen zu weit entfernt, um ihr im Alltag zu helfen. Frau Berger beantragt einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse, um unterstützende Leistungen erstattet zu bekommen.

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Beantragte Pflegegrad 1 mit Unterstützung von Dr. Weigl & Partner | © Dr. Weigl & Partner

Fallbeispiel: Frau Berger beantragte Pflegegrad 1

Antrag und Begutachtung des Medizinischen Dienstes

Nach dem Antrag auf Pflegeleistungen von Frau Berger meldet sich ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes, um mit ihr einen Termin für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit zu vereinbaren. Bei dem Termin prüft der unabhängige Experte, wie hoch der Unterstützungs- und Pflegebedarf von Frau Berger im Alltag ist. Vor allem in den Bereichen der Selbstversorgung und Fortbewegung ist sie beeinträchtigt. Aber auch psychisch macht ihre Situation, ihr immer mehr zu schaffen. Der Gutachter füllt durch Befragung von Frau Berger ein detailliertes Begutachtungsformular aus. Der medizinische Experte stellt dabei fest, dass sie bei vielen Abläufen im Alltag z. B. beim Be- und Entkleiden, Besorgen von Einkäufen und Reinigen Ihrer Wohnung Unterstützung benötigt.

Entscheidung des Medizinischen Dienstes

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, werden zwischen 12,5 und 27 Punkten in dem Begutachtungsformular benötigt. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes ermittelt für Frau Berger aufgrund ihrer Einschränkungen einen Gesamt-Punktwert von 18 Punkten. Frau Berger erhält von ihrer Pflegekasse den Bewilligungsbescheid über Pflegegrad 1.

Welche Leistungen kann Frau Berger nun erhalten?

Frau Berger hat mit Pflegegrad 1 Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen ihres Alltags:

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    Sie kann nun jeden Monat unter anderem einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € mit der Pflegekasse abrechnen. Den Entlastungsbetrag kann sie beispielsweise für eine anerkannte Haushaltshilfe oder eine stundenweise Betreuung verwenden.

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    Benötigt Frau Berger Veränderungen in ihrer Wohnung, kann sie mit Pflegegrad 1 einmalig bis zu 4.000 € z. B. für den Umbau des Badezimmers beantragen.

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    Darüber hinaus kann sie Zuschüsse bei einer Wohngruppenförderung, einem Hausnotrufgerät oder Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erhalten.