Bei einem Umzug in ein Pflegeheim stellt sich schnell die Frage nach der Finanzierung, denn die Pflegeversicherung übernimmt, wenn überhaupt, nur einen Teil der Kosten eines Pflegeheimplatzes. Wir informieren Sie: sowohl über die Suche nach einem Pflegeheim als auch über die Finanzierung.
Müssen alte Menschen oder Pflegebedürftige in ein Pflegeheim ziehen, ist das ein Einschnitt in das Leben der betroffenen Familien. Ein Platz in einem Pflegeheim bietet Vor- und Nachteile: Pflegende Angehörige werden entlastet, vielfach wird die Pflege zu Hause von der Familie übernommen. Allerdings ist es eine schwierige Entscheidung für die Betroffenen, ihre gewohnte Umgebung, ihr Zuhause, zu verlassen.
Auch die hohen Kosten, die mit einem Pflegeheimplatz einhergehen, sind eine große Herausforderung. In Pflegeheimen werden Pflegebedürftige rund um die Uhr versorgt und betreut – sowohl medizinisch und pflegefachlich als auch mit Freizeitaktivitäten und Ausflügen. Ein solches Versorgungspaket hat seinen Preis: Die monatliche Belastung, die ein Pflegeheimplatz mit sich bringt, kann deutlich zu Buche schlagen.
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Wie viel kostet ein Pflegeheimplatz?
Es sind verschiedene Komponenten, die den Preis eines Pflegeheimplatzes bestimmen. Neben der Pflege selbst, die oftmals die medizinische Versorgung einschließt, gibt es diverse Kosten, die für einen Platz im Pflegeheim entrichtet werden müssen.
Wie teilen sich die Kosten für einen Pflegeheimplatz u.a. auf?
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Kosten der Unterkunft,
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Kosten der Verpflegung sowie
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die sogenannten Investitionskosten, die zum Teil als Eigenleistung vorgesehen sind und nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten machen den größten Posten der Pflegeheimkosten aus.
Weitere Komponenten, die die monatlichen Kosten in die Höhe treiben können:
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Zuschläge für die Ausbildungsvergütung (für Auszubildende in der Pflegeeinrichtung),
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Zusatzleistungen in der Pflege (z. B. Inkontinenzartikel oder ein spezielles Betreuungsangebot für Demenzkranke) oder
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eine aufwändige Intensivpflege.
Wichtig
Nach Abzug der Kosten, die durch die Pflegeversicherung übernommen werden, kann von einer monatlichen Belastung von mindestens 1500 Euro ausgegangen werden, die aus Eigenmitteln finanziert werden muss.
Selbst wenn ein Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) vorliegt, übernimmt die Pflegekasse letztlich nur einen Teil der Kosten.
Pflegeleistungen bei stationärer Versorgung
Die wichtigste Leistung, die in einem Pflegeheim erbracht werden kann, ist die Pflege – und mit Sicherheit ist eine gute pflegefachliche Versorgung auch der Grund, der häufig ausschlaggebend dafür ist, dass Senioren überhaupt in ein Pflegeheim umziehen. Können Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst nicht mehr gewährleisten, dass ein pflegebedürftiges Familienmitglied Tag für Tag die Pflege erhält, die es benötigt, bleibt oftmals keine Alternative zu einer stationären Pflegeeinrichtung.
Suche des richtigen Pflegeheims
Wie auch bei der Suche nach einer passenden Wohnung spielen bei der Entscheidung, welches Pflegeheim das richtige ist, individuelle Vorlieben eine Rolle. Dabei ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend zu informieren, verschieden Angebote – auch in Hinblick auf die Kosten eines Pflegeheimplatzes – zu vergleichen und die Entscheidung wohlüberlegt zu treffen.
Das Team von Dr. Weigl & Partner kennt eine Vielzahl von Pflegeheimen – auch in Ihrer Region. Wir haben Erfahrung und können konkrete Hinweise und Tipps geben, die Sie bei Ihrer Auswahl unterstützen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung
Anspruch auf eine umfassende Pflege haben Pflegebedürftige, deren Bedarf nach Unterstützung von der Pflegeversicherung anerkannt wurde. Wer als pflegebedürftig eingestuft worden ist, erhält einen der insgesamt fünf Pflegegrade, die in Deutschland den Anspruch auf Pflegeleistungen regeln. Diese Pflegegrade haben 2017 die bisherigen drei Pflegestufen abgelöst. Eine großangelegte Pflegereform, die die Situation in der Pflege verbessern soll, wurde umgesetzt.
Welche Leistungen durch die Pflegekasse übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Der Pflegegrad ist aber in jedem Fall Voraussetzung, um Leistungen beziehen zu können. Kosten, die die Pflegeversicherung übernimmt, werden von den Gesamtkosten des Pflegeheimplatzes abgezogen und verringern den monatlich zu entrichtenden Gesamtbetrag.
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Für die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung übernimmt die Pflegeversicherung derzeit monatlich folgende Kosten, abhängig vom Pflegegrad:
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Pflegegrad 1: 131 Euro (Entlastungsbetrag)
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Pflegegrad 2: 805 Euro
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Pflegegrad 3: 1.319 Euro
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Pflegegrad 4: 1.855 Euro
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Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Zusatzleistungen von Pflegeeinrichtungen
Die Leistungen, die die Pflegeversicherung in der stationären Pflege übernimmt, beziehen sich ausschließlich auf die pflegefachliche und die medizinische Versorgung, die im Pflegeheim durch qualifizierte Fachkräfte geleistet wird. Das Zimmer oder Apartment ist darin ebenso wenig enthalten wie die tägliche Verpflegung.
Im Grunde sind Unterbringung und Verpflegung in der Wohneinrichtung vergleichbar mit einem Hotelzimmer mit Vollpension: Weil ein Pflegeheimbewohner Kosten für Unterbringung und Verpflegung auch ohne Pflegebedürftigkeit hätte, müssen diese Posten der monatlichen Pflegeheimkosten aus eigenen Mitteln finanziert werden, ähnlich wie eine eigene Wohnung, der Einkauf im Supermarkt oder das Essen im Restaurant.
Weitere Posten, die sich auf der Monatsrechnung des Pflegeheims finden, sind in erster Linie hauswirtschaftlicher Art:
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Reinigung des Privatzimmers und der Gemeinschaftsräume,
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die Wäscheversorgung,
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Gebäudekosten wie Wartung und Unterhalt sowie
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die Müllentsorgung.
Zuletzt zählt zu den Zusatzleistungen der Pflegeeinrichtungen alles, was die Freizeit der Heimbewohner betrifft: In den meisten Einrichtungen werden regelmäßige Freizeitaktivitäten, Ausflüge oder Familientage angeboten. Ein Teil der Kosten für diese Aktivitäten kann über die Entlastungsleistungen abgerechnet werden, die Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 (bis 2017 Pflegestufe) zusätzlich zu den Leistungen der stationären Pflege erhalten.
Wie hoch die Kosten für einen Pflegeheimplatz ausfallen, richtet sich also letztlich nach den Zusatzleistungen, die nicht durch die Pflegekasse aufgefangen werden.
Investitionskosten des Pflegeheims
Einen großen Teil der Kosten machen zudem die Investitionskosten aus.
Es handelt sich dabei um einen monatlichen Betrag, der vergleichbar ist mit den Instandhaltungskosten eines Miethauses.
Im bundesweiten Durchschnitt sind es rund 500 Euro, die jeden Monat für Instandhaltungen, Bau- bzw. Erwerbskosten, Pachtleistungen sowie die Ausstattung der Gemeinschafts- und Versorgungsräume geleistet werden müssen.
Gut zu wissen
In seltenen Fällen müssen sich die Bewohner eines Pflegeheims nicht an den Investitionskosten beteiligen – dann, wenn die Einrichtung durch öffentliche, beispielsweise kommunale Träger gefördert wird.
Taschengeld im Pflegeheim
Unterbringung, Verpflegung und die pflegefachliche Betreuung werden in einem Pflegeheim durch den monatlichen Unkostenbeitrag abgedeckt. Viele Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen werden ebenfalls durch eine monatliche Pauschale geregelt.
Dennoch benötigen die Bewohner eines Pflegeheims im Alltag hier und da kleinere Geldbeträge, beispielsweise für neue Kleidung, die Zeitung am Kiosk oder eine Veranstaltung, die nicht im Monatsbeitrag enthalten ist. Wer Vermögen besitzt, kann solche Ausgaben aus eigener Tasche finanzieren. Wer jedoch auf Sozialhilfe angewiesen ist, erhält auf Antrag das sogenannte Taschengeld im Pflegeheim.
Lässt sich ein Pflegeheimplatz auch ohne Pflegegrad finanzieren?
In vielen Pflegeeinrichtungen können Senioren auch ohne einen Pflegegrad (bislang Pflegestufe) einen Platz erhalten. Vor allem Alters- und Seniorenheime betrachten sich ganz allgemein als Wohneinrichtung für alte Menschen und nehmen auch Senioren auf, die keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Sozialgesetzgebung vorweisen können. Prinzipiell ist es also möglich, die Altenpflege in einem Pflegeheim auch ohne Pflegegrad wahrzunehmen. Weil jedoch die Leistungen der Pflegeversicherung entfallen, ist dies sehr teuer und muss vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Wichtig
Liegt kein Pflegegrad vor, muss in der Regel zumindest eine sogenannte Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Was genau ein Platz in einem Alters- oder Pflegeheim kostet, sollte in einem direkten Gespräch mit dem Betreiber bzw. dem Träger besprochen werden: Die Preise variieren stark, da neben der Pflege selbst auch die Ausstattung, der Standort und das Bundesland Einfluss auf die Kosten nehmen.