Kosten der Pflegedienstversorgung

Veröffentlicht am: 10.01.2023

Die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu Hause leben zu können. Die Kosten für den Pflegedienst werden zum Teil von der Pflegeversicherung getragen.

Die ambulante Pflege bildet einen wichtigen Baustein innerhalb des deutschen Pflegesystems. Dank der Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, können viele pflegebedürftige Senioren auch im Alter in den eigenen vier Wänden leben und müssen nicht in ein Pflegeheim ziehen. Oftmals übernehmen auch Angehörige die Pflege ihrer älteren Familienmitglieder; sie können sich die Pflege mit einem Pflegedienst teilen oder die gesamte Pflege übernehmen.

Da die Pflege jedoch viel Zeit und – im Falle der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes – auch viel Geld kostet, stellen sich viele Betroffene die Frage, wie sie die Pflegeversorgung finanzieren können. Besonders wichtig ist, sich im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit und Pflegekosten genau zu informieren, denn die Pflegeversicherung übernimmt in vielen Bereichen mehr Kosten als man denkt.

Einen Teil der Kosten müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dennoch selbst tragen. Informationen über ambulante Pflegekosten und die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie bei unseren Pflegeexperten oder einem lokalen Pflegestützpunkt.

Welche Kosten fallen bei der Versorgung durch einen Pflegedienst an?

Müsste jeder Pflegebedürftige in vollem Umfang für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes aufkommen, könnte sich vermutlich nur ein kleiner Teil der Gesellschaft ausreichende Pflegemaßnahmen leisten. Da in Deutschland aber die Pflegeversicherung, ebenso wie die Krankenversicherung, zu den Pflichtversicherungen gehört, erwirbt jeder gesetzlich oder privat Versicherte mit seinen Beiträgen zur Pflegeversicherung den Anspruch auf finanzielle Unterstützung, sollte er pflegebedürftig werden.

Die Kosten für die ambulante Pflegeversorgung übernimmt dann die Pflegeversicherung, vorausgesetzt es wird ein Pflegebedarf im Sinne der gesetzlichen Regelungen festgestellt. In einem solchen Fall erhält der Pflegebedürftige einen sogenannten Pflegegrad, der bestimmt, wie hoch der Anspruch auf Pflegeleistungen im Einzelnen ist.

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Zu den grundlegenden Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante Pflege gehören:

Wie hoch die Kosten für die individuelle Pflege ausfallen, kann sehr unterschiedlich sein und richtet sich nach den Hilfestellungen, die täglich oder mehrmals in der Woche benötigt werden. Eine pauschale Angabe über die Pflegekosten ist daher nicht möglich – sie müssen in jedem individuellen Fall von dem Pflegedienst, der die Pflege durchführt, errechnet werden.

Welche Pflegeleistungen übernimmt die Pflegekasse?

Für einen Pflegebedürftigen, der auf die Hilfe eines Pflegedienstes oder eines Angehörigen angewiesen ist, ist es wichtig, dass die Pflegeversicherung im Rahmen des bewilligten Pflegegrads möglichst viele Pflegeleistungen übernimmt. Wie hoch das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen im Einzelfall sind, richtet sich nach dem Pflegegrad. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, deren Abstufung dem jeweiligen, tatsächlichen Pflegebedarf entsprechen sollte.

Höhe des Pflegegelds und der Pflegesachleistungen

Ab dem 01.01.2024 erhöhen sich das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um 5 %.

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Folgende Leistungen können Pflegebedürftige 2024 in den einzelnen Pflegegraden beziehen:

Pflegegrad Pflegegeld 2024 Erhöhung im Vergleich zu 2023 Pflegesachleistungen 2024 Erhöhung im Vergleich zu 2023
1 0,- €- + 0,- € 0,- € + 0,- €
2 332,- € + 16,- € 761,- € + 37,- €
3 572,- € + 27,- € 1.432,- € + 69,- €
4 764,- € + 36,- € 1.778,- € + 85,- €
5 947,- € + 46,- € 2.200,- € + 105,- €

Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen werden monatlich ausgezahlt. Dennoch reichen die Leistungen, die die Pflegeversicherung übernimmt, oft nicht aus, um sämtliche Kosten, die für die Pflegeversorgung anfallen, zu decken. Dann bleibt ein sogenannter Eigenanteil der Pflegeversorgung, der aus eigenen Mitteln finanziert werden muss.

Wenn die Pflegeleistungen nicht ausreichen

Ist ein Pflegegrad einmal von der Pflegeversicherung bewilligt worden, zahlt die Pflegeversicherung den gewährten Leistungsbetrag, ohne dass der Pflegebedürftige etwas unternehmen muss. Solange sich an der Pflegesituation nichts verändert, profitiert er von der finanziellen Unterstützung und kann seine Pflegekosten häufig weitgehend abdecken.

Erhöht sich jedoch der Pflegebedarf, ist es sinnvoll, bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Höherstufung zu stellen – die Versicherung ist verpflichtet, dann ein neues Prüfungsverfahren zu eröffnen und mithilfe eines Pflegegutachtens zu ermitteln, ob der Pflegebedürftige einen höheren Pflegegrad erhalten sollte.

Kommt eine Höherstufung nicht infrage, die Pflegeleistungen reichen aber dennoch nicht aus, um die Kosten für die Pflege aufzufangen, kann sich zudem ein Kosten-Check lohnen: Oft zeigt ein direkter Vergleich der Pflegedienstabrechnungen mit dem tatsächlichen Pflegebedarf auf, dass Leistungen durchgeführt werden, die nicht oder seltener benötigt werden oder die auch pflegende Angehörige übernehmen können.

Eigenanteil der Pflegeversorgung

Der sogenannte Eigenanteil der Pflegeversorgung wird benötigt, wenn die Pflegeleistungen, die von der Pflegekasse und ggfs. der Krankenkasse übernommen werden, nicht ausreichen, um die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst gänzlich abzudecken. Ein Pflegebedürftiger bzw. seine Angehörigen geraten dann in die Pflicht, die Differenz zwischen den Versicherungsleistungen und den tatsächlichen ambulanten Pflegekosten selbst zu tragen.

Um den Eigenanteil zu finanzieren, wird zunächst auf die Rente bzw. das Vermögen des Pflegebedürftigen zugegriffen. Reicht dieses nicht aus, um sämtliche Kosten zu decken, müssen die Angehörigen für ihr pflegebedürftiges Familienmitglied aufkommen. Das kann sowohl den Ehe- oder Lebenspartner als auch die Kinder betreffen, die dann für den sogenannten Elternunterhalt aufkommen müssen.

Zusatzleistungen

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, Zusatzleistungen zur Pflegeversorgung zu erhalten. Gewährt die Pflegeversicherung auch bei erhöhtem Pflegeaufwand keine Höherstufung und reichen die Mittel des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen nicht aus, um die Pflege zu finanzieren, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden.

Wer vorausschauend plant, kann zudem frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung abschließen, die dafür vorgesehen ist, finanzielle Lücken in der häuslichen Pflege zu schließen.

Zuletzt haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, die Abrechnung des Pflegedienstes genau zu prüfen: Um den Eigenanteil der Pflege möglichst gering zu halten, können auch an dieser Stelle Kosten eingespart werden. So können sich insbesondere abends oder am Wochenende beispielsweise die Angehörigen für die Versorgung des Pflegebedürftigen zuständig fühlen und so die Häufigkeit, mit der der Pflegedienst tätig wird, reduzieren.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf weitere Zusatzleistungen der Pflegeversicherung wie etwa die Tages- oder Nachtpflege. Auch in diesem Bereich können weitere Leistungen in Anspruch genommen werden, die den Pflegeaufwand des Pflegedienstes und folglich auch die ambulanten Pflegekosten verringern.

Mit unserem Expertenteam an Ihrer Seite finden Sie den passenden Pflegedienst für eine adäquate Pflege. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie einen Pflegegrad-Antrag stellen wollen oder einen Widerspruch gegen Ihre Pflegegrad-Einstufung anstreben, unterstützen wir Sie auch in diesen Prozessen.

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