20 bis 30 Millionen Menschen leiden in Deutschland an Bluthochdruck. Nebenwirkungen der Medikamente führen oft zu Unverständnis für die Therapie. Pflegepersonen benötigen im Umgang mit Hypertonie-Patienten daher eine besondere Geduld. In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen zur Pflege bei Bluthochdruck und der Möglichkeit einen Pflegegrad zu beantragen.
Bluthochdruck (Hypertonie) ist weitverbreitet und gefährlich, denn die Krankheit erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Beschwerden deutlich. Sie kann Menschen schon mit Anfang 20 treffen, aber auch erst in höherem Alter auftreten.
Bluthochdruck – Die wichtigsten Fakten
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Etwa ein Viertel der Weltbevölkerung leidet unter zu hohem Blutdruck; die Zahlen der Betroffenen werden weiter steigen.
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Bluthochdruck gilt als eine der wichtigsten Ursachen für Todesfälle, die auf Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems zurückgehen.
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Um den Bluthochdruck dauerhaft zu senken, reicht oft schon eine Veränderung der Lebensführung aus.
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In einigen Fällen müssen Medikamente eingenommen werden. Es können neben der blutdrucksenkenden Wirkung auch diverse Begleiterscheinungen und Nebenwirkungen auftreten.
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Pflegebedürftig (teilweise mit attestiertem Pflegegrad/Pflegestufe) sind Menschen mit Bluthochdruck häufig im Alter. Im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen kann Hypertonie auch bei jüngeren Pflegebedürftigen auftreten.
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In der Pflege ist vor allem zu beachten, dass die Lebensführung angepasst wird, beispielsweise durch die Reduktion von Übergewicht, einer Ernährungsumstellung oder durch mehr Bewegung. Auch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente zur Senkung des Blutdrucks ist oft sinnvoll. Allerdings sehen einige Patienten aufgrund der Nebenwirkungen die Einnahme der Blutsenker nicht immer ein.
Was ist Bluthochdruck bzw. Hypertonie?
Beim Bluthochdruck (medizinisch Hypertonie) handelt es sich um eine weitverbreitete Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems. Ursachen sind in 80 bis 90 Prozent der Fälle erbliche Anlagen (primäre Hypertonie). Auch Übergewicht und Bewegungsmangel führen dazu, dass insbesondere immer mehr junge Menschen unter Bluthochdruck leiden (sekundäre Hypertonie).
Bluthochdruck ist sehr gefährlich, wenn er unerkannt bleibt. Die Erkrankung läuft schleichend und viele Betroffene wissen lange nicht, dass sie an Hypertonie leiden. Bleibt der erhöhte Blutdruck aber über einen langen Zeitraum unbehandelt, steigt das Risiko bleibender Schäden an anderen Organen, etwa dem Herz, dem Gehirn, den Nieren oder den Augen.
Mögliche Folgen einer Hypertonie sind:
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Herzrhythmusschwäche,
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Nierenschwäche,
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Verlust der Sehkraft,
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erhöhtes Risiko für Schlaganfall, Herzinfarkt oder plötzlichem Herztod.
Vorbeugende Maßnahmen und der Einsatz blutverdünnender Medikamente tragen dazu bei, Folgeerkrankungen zu verhindern und sowohl Lebenserwartung als auch Lebensqualität zu steigern. Trotz aller heilenden Wirkung können Bluthochdruck-Medikamente bzw. Blutverdünner im Körper aber auch Schaden anrichten. Weil alle Organe und Zellen des Körpers miteinander interagieren, wirken die Medikamente nämlich nicht nur im Blut, sondern im gesamten Organismus. So werden auch andere Organe und vor allem das Immunsystem in Mitleidenschaft gezogen.
Wie wirkt sich Bluthochdruck auf die Pflege aus?
Leidet jemand ausschließlich unter Bluthochdruck, ist darüber hinaus aber fit, fällt er in der Regel nicht unter den Begriff der Pflegebedürftigkeit. Diese Patienten verfügen deswegen nicht über einen attestierten Pflegegrad, der 2017 die bisherigen Pflegestufen abgelöst hat.
Weil aber mit zunehmendem Alter das Risiko, Hypertonie zu bekommen, steigt, sind vor allem Senioren von der Erkrankung betroffen. Können diese ihren Alltag aufgrund ihres Alters oder einer anderen Erkrankung nicht mehr selbstständig gestalten, erhalten sie Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung. Voraussetzung für diese Pflegeleistungen ist der Pflegegrad (bislang Pflegestufe), der individuell vergeben wird.
Die Pflege wird entweder zu Hause von ambulanten Pflegekräften oder pflegenden Familienangehörigen oder in einem Pflegeheim durchgeführt. Bei der stationären Langzeitpflege sind es geschulte Pflegekräfte, die sich um die Versorgung und die Medikamenteneinnahme kümmern.
Da Hypertonie bis zu einem gewissen Grad symptomlos verläuft, müssen Pflegepersonen nicht unbedingt besondere Pflegemaßnahmen ergreifen. Ist der Einsatz von blutdrucksenkenden Medikamenten nötig, sollte die pflegende Person jedoch darauf achten, dass diese auch regelmäßig eingenommen werden – empfinden die Betroffenen nämlich Nebenwirkungen, entsteht häufig ein Unverständnis, warum sie die Medikamente dennoch zugunsten ihrer Gesundheit einnehmen sollten. Darüber hinaus fällt der Pflegeperson meist die Aufgabe zu, den Pflegebedürftigen zu regelmäßiger Bewegung und einer gesunden Ernährung zu motivieren.
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Körperpflege, Mobilität und Nahrungsaufnahme bei Bluthochdruck
Die Bereiche der sogenannten „Grundpflege“, die sich aus Körperpflege, Ernährung und Mobilität zusammensetzt, werden von Hypertonie in aller Regel kaum berührt. Benötigen Pflegebedürftige hier Hilfe und Unterstützung, ist dies meistens auf andere Erkrankungen oder Altersschwäche zurückzuführen. Anspruch auf diese Grundpflege haben alle Patienten mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 sowie Pflegegrad 5 (bislang Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3).
Für Pflegende bedeutet das, den Pflegebedürftigen so weit zu unterstützen wie nötig, aber ihm nicht alle Aufgaben und alltäglichen Verrichtungen abzunehmen. Eine „aktivierende Pflege“ kann dazu beitragen, dass der Pflegebedürftige so lange wie möglich einen Teil seiner Selbstständigkeit erhalten und sich weitgehend eigenständig im Alltag bewegen kann.
Die Einbeziehung des Pflegebedürftigen bei Bluthochdruck
Viel wichtiger als die konkrete Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen der Körperpflege oder der Ernährung ist die Wahrnehmung des Pflegebedürftigen als individuelle Persönlichkeit mit eigenen Bedürfnissen. Weil Bluthochdruck, auch wenn er symptomlos erscheint, eine gefährliche Erkrankung ist, sollten betroffene Pflegebedürftige auch ernst genommen werden.
Anstatt den Pflegebedürftigen im Hinblick auf seine Erkrankung zu bevormunden, sollten Pflegekräfte auf Aufklärung setzen. Letztlich hat jeder Pflegebedürftige das Recht, selbst über sein Leben zu bestimmen – Risiken, mögliche Folgeerkrankungen und notwendige Therapiemaßnahmen sollten aber bekannt sein. Pflegekräfte und pflegende Angehörige können in diesem Zusammenhang wichtige Ansprechpartner sein und den Pflegebedürftigen in seiner Alltagsführung unterstützen und beraten.
Welcher Pflegegrad bei Bluthochdruck?
Menschen, die sich aufgrund einer physischen, psychischen oder kognitiven Erkrankung nicht mehr selbst versorgen können und auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegegrad (früher Pflegestufe). An diesen Pflegegrad sind Pflegeleistungen, z. B. das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen oder finanzielle Unterstützung für Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege, geknüpft.
Ausschlaggebend dafür, ob und welcher Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) bewilligt wird, ist der Grad der Selbstständigkeit. Dieser wird in einem unabhängigen Begutachtungsverfahren ermittelt, an dessen Ende die Entscheidung der Pflegeversicherung über Pflegegrad und Leistungen steht. Welcher Pflegegrad im Einzelnen bei einem Pflegebedürftigen mit Bluthochdruck zu erwarten ist, richtet sich in erster Linie nach anderen, zusätzlichen Erkrankungen sowie dem allgemeinen Gesundheitszustand und der konkreten Pflegesituation.
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Für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) der Pflegebedarf messbar erhöht hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
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