Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)

Veröffentlicht am: 08.01.2023

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) berät und unterstützt die Pflege- und Krankenkassen im gesetzlichen Auftrag. Der MDK setzt sich dafür ein, dass Pflegebedürftige den richtigen Pflegegrad anerkannt bekommen.

Was ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, wurde ins Leben gerufen, um eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Er wird aktiv, wenn es um Fragen rund um das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit geht. Der MDK setzt sich beispielsweise dafür ein, dass pflegebedürftige Versicherungsnehmer einen der fünf Pflegegrade (bis 2017 drei Pflegestufen) erhalten, der ihrem Gesundheitszustand entspricht oder dass sie Zugriff auf die Pflegehilfsmittel erhalten, die sie benötigen, z. B. Rollstuhl oder Rollator.

Außerdem wird der MDK tätig, wenn Fragen im Zusammenhang mit einer Behandlung im Krankenhaus auftreten, z. B. wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird, neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden zur Diskussion stehen oder Unklarheiten über eine Krankenhausrechnung auftreten. Dabei ist der MDK weder an Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, noch an Pflegeversicherungen oder Krankenkassen gebunden, sondern agiert fachlich unabhängig im Interesse der Versicherungsnehmer.

Welche Aufgaben übernimmt der Medizinische Dienst (MDK)?

Das zentrale Aufgabenfeld des Medizinischen Dienstes liegt in den Bereichen Pflege und Patientenschutz. Bei der Pflege stehen die Pflegebegutachtung und die Sicherung der Pflegequalität im Mittelpunkt.

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Wichtig

Ohne Prüfung der individuellen Pflegesituation wird kein Pflegegrad (bislang Pflegestufe) vergeben.

Der MDK als Pflegegrad-Gutachter:

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    Wann immer ein Versicherungsnehmer bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellt (Voraussetzung für einen Pflegegrad), beauftragt die Pflegekasse den MDK, ein fachliches Gutachten über den Grad der Pflegebedürftigkeit zu erstellen.

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    Im Rahmen eines persönlichen Hausbesuchs und von Gesprächen mit dem Pflegebedürftigen und einer Pflegeperson ermittelt ein Pflegegutachter des MDK, wie selbstständig der Antragsteller noch ist und wie viel Hilfe er benötigt.

Das schriftliche Pflegegutachten, das aufgrund dieses Besuchs erarbeitet wird, dient dann der Pflegeversicherung als Bemessungsgrundlage für die Bewilligung des entsprechenden Pflegegrads (früher Pflegestufe). Aktuell werden Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 vergeben.

Sicherstellung der Qualität der Pflege – eine weitere Aufgabe des MDK:

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    Der MDK ist immer dann zuständig, wenn es um die Qualität der Pflege geht – ob ambulant, im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung.

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    Mindestens einmal im Jahr überprüfen Mitarbeiter des MDK deshalb die Arbeit von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen.

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    Wird ein Pflegebedürftiger ausschließlich von Angehörigen gepflegt, kann ebenfalls durch den MDK kontrolliert werden, ob die Pflege qualitativ sichergestellt ist.

Im Fokus der Arbeit des Medizinischen Dienstes steht der Patientenschutz. Dieser ist jedoch nicht allein auf die Versorgung pflegebedürftiger Versicherungsnehmer ausgerichtet. Alle medizinischen und pflegerischen Handlungen, die mit der Gesundheit zusammenhängen, sind relevant.

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Gut zu wissen

Der MDK kommt dann zum Einsatz, wenn es um den Schutz des Patienten geht: Pflege- und Behandlungsfehler, das undurchsichtige Abrechnungsverfahren der Krankenkassen sowie der Wunsch nach neuen oder alternativen Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden.

Welche Rolle spielt der MDK innerhalb des Gesundheitswesens?

Rund 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind gesetzlich kranken- und pflegeversichert und haben damit Zugriff auf Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Einen wichtigen Beitrag dazu trägt die gesetzliche Verpflichtung, sich kranken- und pflegeversichern zu müssen. Die Kosten für die Pflegeleistungen und Ausgaben der Kranken- und Pflegekassen tragen die Versicherten und ihre Arbeitgeber.

Wer in die Kranken- und Pflegekasse einzahlt, erwartet im Gegenzug eine qualitativ gute, professionelle und moderne medizinische und pflegerische Versorgung. Die Kosten sollen niedrig gehalten und alle Versicherungsnehmer gleichberechtigt behandelt werden.

Daher kommt den Kranken- und Pflegeversicherungen die Pflicht zu, die eingenommenen Gelder für die bestmögliche Versorgung ihrer Versicherten einzusetzen. Hier kommt der Medizinische Dienst ins Spiel, der die Kranken- und Pflegekassen mit medizinischem und pflegefachlichem Wissen berät, sodass die Leistungen im Einzelnen sowohl zweckmäßig als auch wirtschaftlich ausfallen. Dabei handelt der MDK stets in erster Linie im Interesse der Patienten.

Um die Qualität der Gesundheitsversorgung sicherzustellen, greift der Medizinische Dienst auf die Kompetenz von Fachleuten aus sämtlichen Bereichen des Gesundheitswesens zurück. Ärzte, Pflegefachkräfte, Pflegesachverständige, Medizintechniker und Pharmazeuten sind für den MDK tätig. Die strengen Maßstäbe, die der MDK bei der Überprüfung von medizinischen und pflegerischen Leistungen ansetzt, müssen auch die eigenen Mitarbeiter erfüllen. Fort- und Weiterbildungen sowie externe Qualitätskontrollen werden regelmäßig durchgeführt.

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, womit Sie eine Überprüfung des MDK bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen veranlassen können, um finanzielle Unterstützung bei der Pflege zu erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Gut zu wissen

Seit dem MDK-Reformgesetz am 1. Januar 2020 wird der "Medizinische Dienst der Krankenversicherung" MDK unter der Bezeichnung "Medizinischer Dienst" MD fortgeführt. Hintergrund ist, dass der Medizinische Dienst organisatorisch von den Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen losgelöst wurde, zu einer eigenständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für Patienten stellt er so eine unabhängigere und neutralere Prüfinstanz dar.