Pflege und finanzielle Entlastung für Demenzkranke

Veröffentlicht am: 31.12.2022
Aktualisiert am: 22.12.2023

Menschen, die an einer chronischen körperlichen oder geistigen Erkrankung oder Behinderung leiden, haben in Deutschland Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Eine solche Erkrankung ist die Demenz: Sie ist in der Regel nicht heilbar und sorgt dafür, dass sich der gesundheitliche und geistige Zustand der Erkrankten im Krankheitsverlauf zunehmend verschlechtert. 

Während frühe Stadien einer Demenzerkrankung oftmals gar nicht erkannt werden, mindert der fortschreitende Verlauf der Erkrankung die Selbstständigkeit der Betroffenen mehr und mehr. Je stärker die Symptome der Demenz werden, desto mehr sind die Erkrankten darauf angewiesen, dass jemand da ist und sich um sie kümmert. Häufig wird diese Aufgabe von einer Person aus dem engeren Familienkreis übernommen, die nach dem Rechten schaut, den Demenzkranken unterstützt und schließlich in die Rolle einer Pflegeperson hineinrutscht.

Die Pflege eines demenzkranken Angehörigen nimmt jedoch mehr und mehr Zeit ein, sodass bald sowohl das Privat- als auch das Berufsleben beeinträchtigt werden können. Weil es aber für viele Menschen selbstverständlich ist, sich um die Eltern oder Großeltern zu kümmern, wenn diese älter werden und Hilfe brauchen, merken sie oftmals gar nicht, dass beispielsweise ein Anspruch auf Pflegegeld besteht.

Was ist Demenz?

Der Begriff Demenz wird häufig mit einer spezifischen Erkrankung gleichgesetzt. Dabei handelt es sich jedoch eigentlich um einen Sammelbegriff, der verschiedene, ähnlich gelagerte Symptome zusammenfasst. Somit ist Demenz aus medizinischer Sicht die Beschreibung einer Minderung der Gedächtnisleistung, die stark genug ist, das Alltagsleben der Betroffenen nachhaltig zu beeinträchtigen. Darunter fallen Symptome des Gedächtnisverlustes, aber auch psychische Problemlagen, Unzuverlässigkeit sowie sich und andere gefährdendes Verhalten.

Alle Symptome, die unter dem Oberbegriff der Demenz zusammengefasst werden, stehen in Zusammenhang mit einem Nachlassen des Gedächtnisses. Rund 60 bis 80 Prozent aller Demenz-Erkrankungen sind eine Form von Alzheimer – eine degenerative Erkrankung, die nach und nach die Nervenzellen des Gehirns zerstört, so dass das Erinnerungsvermögen nur noch eingeschränkt vorhanden ist. Betroffen sind in der Regel vor allem das Kurzzeitgedächtnis und mittelfristige Erinnerungen, während Ereignisse, die im Langzeitgedächtnis abgespeichert sind und schon viele Jahre zurückliegen, oftmals noch gut erinnert werden.

Weil es auch andere Erkrankungen gibt, die ähnliche Symptome wie die Demenz hervorrufen (z. B. Vitaminmangel oder Schilddrüsenprobleme), müssen mindestens zwei der allgemeinen Gedächtnisfunktionen stark beeinträchtigt sein, um von einer Demenzerkrankung zu sprechen.

Allgemeine Gedächtnisfunktionen

Für eine Demenzerkrankung müssen mindestens zwei der hier aufgeführten allgemeinen Gedächtnisfunktionen stark beeinträchtigt sein.

  • 1

    Gedächtnis, Erinnerungs- und Merkfähigkeit

  • 2

    Kommunikation, Sprache

  • 3

    Konzentrationsvermögen, Aufmerksamkeit

  • 4

    Visuelle Wahrnehmung

  • 5

    Urteilsvermögen, logisches Denken

Viele Demenzerkrankungen werden dadurch definiert, dass sie zunächst schleichend auftreten und im weiteren Verlauf immer stärker werden. Die kontinuierliche Verschlechterung des geistigen Zustands erfordert, dass regelmäßig eine Betreuungsperson anwesend ist, um den Betroffenen in seinem Alltag zu unterstützen. Denn fortgeschritten Demenzkranke vergessen nicht nur genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, sie denken auch nicht daran den Herd auszuschalten oder verlassen das Haus und finden den Weg nicht mehr zurück. So können sie ein für sich selbst und für andere gefährliches Verhalten an den Tag legen, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Wie wirkt sich Demenz auf die Pflege aus?

Die meisten Formen von Demenz sind nicht im eigentlichen Sinne heilbar. Das bedeutet, es gibt keine Behandlung und kein Heilmittel, das die Symptome verlangsamen oder gar stoppen kann. Allerdings können Medikamente eingesetzt werden, um die Symptome über einen längeren Zeitraum zu lindern – dieser ist jedoch begrenzt und hängt mit der fortschreitenden Zerstörung von Nervenzellen zusammen.

In einem frühen oder mittleren Stadium der Erkrankung können viele Demenzkranke deshalb noch in den eigenen vier Wänden leben und ihren Alltag, soweit möglich, noch eigenständig gestalten. Je weiter die Krankheit jedoch fortschreitet, desto mehr sind sie auf tägliche Unterstützung angewiesen. Weiterhin alleine zu leben ist dann in der Regel nicht mehr möglich – Betroffene sollten sich daher schon frühzeitig mit Angehörigen und erfahrenen Pflegekräften beraten, welche Pflegemaßnahmen notwendig werden und wie die Betreuung organisiert werden kann. Um Demenzkranken ein Leben in einem häuslichen Umfeld, etwa bei der Familie oder in einer Pflege-WG, dem sogenannten Betreuten Wohnen, zu ermöglichen, müssen Vorsorgemaßnahmen und ein gut organisierter Pflegeablauf organisiert werden.

Abhängig davon, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist, können Demenzkranke Hilfe bei der Organisation ihres Tagesablaufs, bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder bei der Körperpflege benötigen. Finanziell unterstützt werden sie mit den Pflegeleistungen der Pflegeversicherung, beispielsweise dem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen, um die Pflege und Betreuung nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren zu müssen.

Pflegegeld für Demenzkranke

Eine der wichtigsten Leistungen, die die Pflegeversicherung in Deutschland ihren pflegebedürftigen Versicherungsnehmern zur Verfügung stellt, ist das Pflegegeld. Dieses ermöglicht, dass Pflegebedürftige auch im Alter oder trotz einer Erkrankung zu Hause oder bei Verwandten leben können. Weil insbesondere im Bereich der Demenzerkrankungen oftmals geschulte Angehörige die Pflege übernehmen, spielt das Pflegegeld eine zentrale Rolle.

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Wichtig

Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung, die von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Es ist dafür vorgesehen, dass private Pflegekräfte, also in erster Linie Angehörige oder Freunde, eine finanzielle Entschädigung für die Zeit und Mühe erhalten, die sie in die Pflege stecken.

In vielen Fällen ist das nicht nur hilfreich, sondern sogar notwendig: Um einen demenzkranken Angehörigen rund um die Uhr zu versorgen und zu betreuen, müssen viele pflegende Angehörige beruflich kürzertreten und verdienen weniger Geld als in einer Vollzeitstelle.

Besucht der Pflegebedürftige eine Tagespflege-Einrichtung oder wird dieser während der Nacht von professionellen Pflegekräften betreut, können Angehörige zudem weitere Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, um diese Versorgung zu gewährleisten.

Tabelle

Höhe des Pflegegelds 2024

Ab dem 01.01.2024 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher 5 % mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden angehoben. 

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Folgende Leistungen können Pflegebedürftige ab 2024 in den einzelnen Pflegegraden beziehen:

Pflegegrad Höhe des Pflegegelds ab 2024
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 332,- € monatlich
Pflegegrad 3 573,- € monatlich
Pflegegrad 4 765,- € monatlich
Pflegegrad 5 947,- € monatlich

Wie kann Pflegegeld für Demenzkranke beantragt werden?

Das Pflegegeld für Demenzkranke ist an einen sogenannten Pflegegrad gekoppelt. Dieser regelt die Höhe der zu beziehenden Leistungen und muss von der Pflegeversicherung bewilligt werden. Es handelt sich sozusagen um die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit, die in insgesamt fünf Pflegegrade aufgeteilt ist. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, kann dieser mit einem formlosen Schreiben bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegeversicherung lässt daraufhin ein Pflegegutachten erstellen, auf dessen Basis sie den entsprechenden Pflegegrad vergibt.

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Gut zu wissen

Das Pflegegeld wird dann rückwirkend ab Antragstellung gezahlt und reicht von mehr als 300 Euro bis mehr als 900 Euro pro Monat.

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei einer Demenz-Erkrankung nicht nur beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen auch gerne bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. So können Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld durchsetzen.

Für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK der Pflegebedarf messbar erhöht hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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