Tagespflege

Veröffentlicht am: 28.12.2022
Aktualisiert am: 22.12.2023

Die Tagespflege ist eine Institution, die den ambulanten Pflegealltag entzerren und stabilisieren kann. Hier werden Pflegebedürftige betreut, versorgt und treffen auf andere Menschen in einer ähnlichen oder derselben Situation wie sie selbst.

Die meisten Menschen wünschen sich, sollte einmal ein Pflegefall eintreten, dass sie weiterhin in ihren eigenen vier Wänden leben können, wo sie der Partner oder ein Familienmitglied versorgt. Eine Alternative kann für viele sein, zu Familienangehörigen, z. B. den eigenen Kindern zu ziehen und dort in einem häuslichen Umfeld zu leben und so einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden.

Oftmals ist die häusliche Pflege aber nicht so einfach durchzuführen wie man sich das zuvor vorgestellt hat. Die tägliche Betreuung verlangt insbesondere pflegenden Angehörigen einen großen Einsatz ab, der sich oft nur schwer mit dem Beruf und der Familie vereinbaren lässt. Vielen Pflegebedürftigen fällt es zudem schwer, den Tag allein zu verbringen, während sämtliche Angehörige ihrem Tageswerk nachgehen.

Andere Pflegebedürftige können zudem nicht mehrere Stunden am Stück allein gelassen werden, weil sie z. B. an einer Demenz leiden. Sie schalten beispielsweise den Herd an und vergessen, dass dort etwas kocht, oder verlassen das Haus und finden den Weg zurück nicht mehr.

Vor allem für pflegende Angehörige ist dies keine leichte Situation – sie möchten den pflegebedürftigen Verwandten nicht in ein Pflegeheim abschieben, haben aber auch kein gutes Gefühl dabei, ihn alleine zu Hause zu wissen, während sie am Arbeitsplatz sind oder sich um Familienangelegenheiten kümmern.

Um dem Pflegebedürftigen dennoch das Leben in einem häuslichen Umfeld zu ermöglichen, können sie das Angebot einer Tagespflege nutzen. Sie verbringen dort den Tag bzw. die Stunden, die sie andernfalls ohne Aufsicht und Betreuung wären.

Was ist eine Tagespflege-Einrichtung?

Einrichtungen der Tagespflege sind in erster Linie auf Senioren ausgerichtet. Sie sind ein Ort, an dem Menschen, die im Alter pflegebedürftig geworden sind, tagsüber zusammenkommen. Geschulte, fachkundige Pflegekräfte übernehmen die Betreuung; häufig sind hier auch ehrenamtliche Helfer zu finden, die einen Teil der Betreuung übernehmen.

Pflegebedürftige werden in der Tagespflege ähnlich einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt. Darin enthalten sind in der Regel die Mahlzeiten sowie eine grundlegende medizinisch-pflegerische Versorgung, etwa wenn regelmäßig ein Verband gewechselt werden muss, man Hilfe beim Gang zur Toilette benötigt oder nach den Mahlzeiten Medikamente eingenommen werden müssen.

Die grundlegende Körperpflege, also das morgendliche Waschen oder Duschen, erfolgt jedoch im Sinne der ambulanten Pflege zuhause und wird von einem pflegenden Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut. Die Tagespflege-Einrichtung übernimmt in den meisten Fällen die Beförderung der Pflegebedürftigen, d. h. sie werden zuhause abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause gebracht – zu diesem Zweck steht den meisten Einrichtungen ein Fahrzeug zur Verfügung, in dem auch Rollstuhlfahrer sicher transportiert werden können.

Über die pflegerische Versorgung hinaus ist die Tagespflege ein Ort, an dem pflegebedürftige Senioren sich beschäftigen können oder beschäftigt werden. Hier lesen sie Zeitung oder Bücher, spielen Brett- oder Kartenspiele mit anderen Senioren, führen Gespräche oder machen einen betreuten Spaziergang. Auch spezielle Beschäftigungsmaßnahmen für Demenzkranke, wie z. B, Gedächtnistraining, werden in vielen Tagespflege-Einrichtungen angeboten.

Am Nachmittag oder Abend kehren die Pflegebedürftigen wieder in ihr gewohntes Umfeld zurück, verbringen Zeit mit dem Partner oder Angehörigen und schlafen in ihrem eigenen Zuhause. Die Tagespflege ist somit ein optimales Bindeglied zwischen ambulanter Pflege und stationärer Versorgung.

Für wen ist die Tagespflege gedacht?

Eine Tagespflege-Einrichtung kann in vielen Fällen eine wertvolle Unterstützung für die häusliche, ambulante Pflege darstellen. Im Rahmen der Sozialgesetzgebung, die im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Pflege regelt, haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine teilstationäre Pflege in einer Tagespflege-Einrichtung, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann.

Sind pflegende Angehörige berufstätig, ist die Tagespflege eine ideale Maßnahme, die häusliche Pflege zu stärken und zu ergänzen. In diesem Sinne richtet sich die Tagespflege an Menschen, bei denen eine kontinuierliche Anwesenheit notwendig ist, eine durchgehende Pflege oder aktive Betreuung aber nicht. Die Anwesenheit einer Betreuungsperson wird vielmehr benötigt, damit der Pflegebedürftige genügend trinkt und isst oder zur Toilette begleitet werden kann.

In den meisten Fällen sind dies Senioren, die alleine leben oder tagsüber niemanden haben, der sich um sie kümmern kann. Die Tagespflege bietet ihnen einen festen und kontinuierlichen Anlaufpunkt, Austausch mit anderen Menschen und eine sinnvolle Beschäftigung. Sie ist gedacht für Menschen, die alleinstehend sind. Ohne regelmäßigen Kontakt zu anderen vereinsamen insbesondere alleinstehende Senioren, entwickeln Depressionen und vernachlässigen sich und ihren Haushalt.

Ohne soziale Kontakte verlieren sie zunehmend ihre Alltagsfähigkeiten, z. B. ihre zeitliche und räumliche Orientierung oder die Haushaltsführung. Zudem achten auch Menschen im Alter nicht mehr darauf, immer genug zu essen und zu trinken. Wer dieses Bedürfnis verliert, riskiert Schwächeanfälle und Folgen wie Verwirrtheit, Folgeerkrankungen oder Verletzungen.

Die Tagespflege bietet aber auch Vorteile für Menschen, die kognitiv beeinträchtigt sind. Insbesondere für Demenzkranke bietet eine Tagespflege-Einrichtung eine Alternative zum eigenen Zuhause, wo sie ohne Aufsicht sich und andere in Gefahr bringen können.

Um eine Tagespflege in Anspruch zu nehmen, müssen die Betroffenen jedoch transportfähig sein. Die Betreuung findet nicht zuhause, sondern in den Räumen der Tagespflege statt. Ein Rollstuhl ist kein Problem, allerdings darf der Pflegebedürftige nicht bettlägerig sein und sollte in der Lage sein, mehrere Stunden des Tages im Sitzen zu verbringen.

Was kostet die Tagespflege und wer hat Anspruch auf Zuschüsse?

Für eine Tagespflege-Einrichtung fallen natürlich auch Kosten an, so wie auch für jede andere Leistung, die im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit erbracht wird. Wie hoch die Kosten im Einzelnen sind, richtet sich nach der Ausstattung und Lage der Einrichtung, der Region und auch nach dem Angebot, das die Pflegebedürftigen dort wahrnehmen.

Ein Pflegebedürftiger muss für verschiedene Posten zahlen, z. B. die pflegerische Versorgung, die Unterbringung und Verpflegung während des Tages und den Fahrdienst, falls dieser in Anspruch genommen wird. Zusätzlich erheben die meisten Einrichtungen sogenannte Investitionskosten für die Anschaffung und Instandhaltung von Gebäuden und Einrichtungsgegenständen.

Während die Pflegebedürftigen für die Unterbringung und Verpflegung selbst aufkommen müssen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerische Versorgung während des Aufenthalts in einer Tagespflege, und zwar bis zu einem je Pflegegrad festgelegten Rahmen.

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Gut zu wissen

Bei Pflegegrad 1 besteht kein direkter Anspruch, jedoch kann die monatliche Entlastungsleistung für die Tagespflege verwendet werden.

Ab dem Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige nach den einzelnen Graden gestaffelte Zuschüsse, die zwischen 689 Euro (Pflegegrad 2) und 1.995 Euro (Pflegegrad 5) liegen können.

Mit unserem Expertenteam an Ihrer Seite finden Sie den passenden Pflegedienst für eine adäquate Pflege. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Unabhängig davon, ob Sie einen Pflegegrad Antrag stellen wollen, einen Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder Ihren derzeitigen Pflegegrad erhöhen möchten, unterstützen wir Sie gerne.

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