Depressionen sind bei pflegebedürftigen Menschen keine Seltenheit. Vor allem ältere oder alleinstehende Personen leiden häufig unter den Symptomen des Krankheitsbildes. Davon wird auch die tägliche Pflege beeinflusst.
Sorgt der depressive Zustand dafür, dass im Alltag deutlich mehr Pflege und Betreuung als zuvor benötigt wird, lohnt sich ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegeversicherung. Liegt bereits ein Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) vor, kann eine Höherstufung beantragt werden, um dem Pflegebedürftigen sowie den Pflegepersonen den Alltag zu erleichtern.
FAQ zum Pflegegrad bei Depressionen
Ihre Frage ist nicht dabei? Unsere Pflegeexperten stehen Ihnen Rede und Antwort
Welcher Pflegegrad bei Depressionen?
Je stärker die Symptome den Alltag bestimmen, desto mehr sind Menschen mit Depressionen auf tägliche Unterstützung angewiesen. Welcher Pflegegrad genau bei Depressionen gilt, hängt von der individuellen Pflegebedürftigkeit ab.
Welcher Pflegegrad bei schweren Depressionen?
Bei schweren Depressionen liegt oftmals eine große Pflegebedürftigkeit vor. Der Pflegegrad ist abhängig von der Selbstversorgung des Erkrankten.
Wann bekommt man Pflegegeld bei Depressionen?
Das Pflegegeld bei Depressionen ist an dem Pflegegrad gekoppelt. Dieser regelt die Höhe der zu beziehenden Leistungen und muss von der Pflegeversicherung bewilligt werden. Es handelt sich um die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit, die in insgesamt fünf Pflegegrade aufgeteilt ist.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Depressionen?
Das Pflegegeld richtet sich in der Höhe der monatlichen Leistungen nach dem anerkannten Pflegegrad des Erkrankten:
+ Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
+ Pflegegrad 2. 316 € monatlich
+ Pflegegrad 3: 545 € monatlich
+ Pflegegrad 4: 728 € monatlich
+ Pflegegrad 5: 901 € monatlich
Welche Pflegeleistungen bei leichter Demenz?
Die Pflegeversicherung sieht verschiedene Leistungen vor – die wichtigsten sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen.
In einigen Fällen sind Depressionen der Auslöser, in anderen Fällen ist sie die Folge der Pflegebedürftigkeit. Vor allem ältere Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder ihres hohen Lebensalters nicht mehr alleine leben können und auf Hilfe angewiesen sind, zeigen eine Tendenz zu Antriebslosigkeit, Interessenverlust, Niedergeschlagenheit oder sogar Angst. Das alles sind typische Symptome einer Depression – sie stellen sowohl den Betroffenen als auch pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte vor eine Herausforderung.
Was versteht man unter einer Depression?
Die Depression gehört zu den psychischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen, die eine pflegebedürftige Person in ihrem Alltag zusätzlich einschränken können – Menschen, die ohnehin bereits auf Hilfe angewiesen sind, vielleicht ihren Partner oder eine nahestehende Person verloren haben oder immer weiter in die Vereinsamung abgleiten, leiden häufig unter depressiven Symptomen.
Die meisten von ihnen sind sich ihrer depressiven Symptomatik jedoch nicht bewusst, sondern nehmen ihre Gemütsschwankungen einfach hin: Die Gemütslage, die in depressiven Phasen oft als Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung oder Angst beschrieben wird, führt dazu, dass die Betroffenen ihre Lust am Leben verlieren, keine Ziele mehr verfolgen und im weiterführenden Stadium sogar alltägliche – und lebenswichtige – Verrichtungen wie Hygiene oder die Nahrungsaufnahme vernachlässigen.
Gut zu wissen:
Vor allem bei älteren Menschen werden die Symptome einer beginnenden Depression häufig mit denen einer Demenz gleichgesetzt.
Hier muss jedoch deutlich und bewusst unterschieden werden: Die beiden Krankheitsbilder ähneln sich zwar insofern, als dass sie im kognitiven bzw. psychischen Bereich angesiedelt sind, jedoch stellen sie vollkommen unterschiedliche Anforderungen an eine Therapie oder die tägliche Pflege.
Symptome einer Depression
Die Symptome einer Depression werden in zwei Kategorien eingeteilt, die Haupt- und die Zusatzsymptome:
Hauptsymptome der Depression
Zu den Hauptsymptomen zählen eine depressive Stimmung (nicht zu verwechseln mit Trauer), Freudlosigkeit und Interessenverlust sowie Antriebsmangel und Ermüdung.
Zusatzsymptome der Depression
Sie werden ergänzt durch die sogenannten Zusatzsymptome, beispielsweise Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, der Verlust von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl, Schuldgefühle, negative oder pessimistische Gedanken über die Zukunft, Schlafstörungen oder Appetitlosigkeit. In schweren Fällen einer Depression können auch Suizidgedanken und Formen der Selbstverletzung hinzukommen.
Wie wirkt sich eine Depression auf die Pflege aus?
Um einer Depression in der Pflege angemessen und verständnisvoll begegnen zu können, muss eine solche zunächst einmal erkannt werden. Gerade am Anfang einer Depression ist das aber nicht immer leicht, vor allem für pflegende Angehörige. Dabei belastet eine depressive Stimmungslage nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch den Pflegenden: Werden sie Tag für Tag mit der hoffnungslosen oder ängstlichen Gemütslage, die einer Depression innewohnt, konfrontiert, schlägt auch den Pflegenden eine solche Problemlage häufig aufs Gemüt.
Manifestiert sich eine Depression in den Gedanken eines Pflegebedürftigen, ohne dass sie behandelt wird, können auch ganz normale alltägliche Verrichtungen von der depressiven Haltung betroffen sein: Betroffene lehnen beispielsweise die Körperpflege ab, wehren sich gegen Kommunikation und Aktivitäten oder verweigern die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Das ist nicht nur für alle Beteiligten eine Herausforderung, sondern kann sich auch auf den gesundheitlichen Zustand des Pflegebedürftigen auswirken. Über die hohen Anforderungen an die Pflege hinaus müssen einige Betroffene zudem rund um die Uhr betreut werden – da eine starke Depression von Verzweiflung bis hin zu Selbsttötungsgedanken viele Abstufungen annehmen kann, können sie nicht mehr alleine gelassen werden.
Körperpflege, Bewegung und Nahrungsaufnahme bei Depression
Weil Menschen mit einer Depression oftmals vergessen, auf sich selbst zu achten, kommt der pflegenden Person in diesem Zusammenhang eine wichtige Bedeutung zu. Sie muss nicht nur unterstützend wirken, sondern den Pflegebedürftigen auch motivieren, ein „normales“ Leben zu führen: Dazu gehört zu einer angemessenen Uhrzeit aufzustehen, sich zu waschen und anzukleiden. Der pflegenden Person kommt somit die Aufgabe zu, den Pflegebedürftigen im Sinne einer „aktivierenden Pflege“ zu motivieren. Dafür nimmt er sich selbst zurück und sollte der pflegebedürftigen Person vor allem nicht alles abnehmen, sondern sie vieles selbst tun lassen.
Motiviert werden müssen Pflegebedürftige mit einer Depression häufig auch zum Essen und Trinken. Appetitlosigkeit ist ein typisches Merkmal einer Depression und resultiert häufig im „Vergessen“ von Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Die Pflegeperson muss daher darauf achten, dass ausreichend gegessen und getrunken wird.
Wichtig:
Verweigert der Pflegebedürftige die Nahrungsaufnahme vollständig, sollte ein Arzt hinzugezogen werden.
Kommunikation bei Depression
Mit einer Person, die unter Depressionen leidet, zu kommunizieren, ist zuweilen schwierig bis nahezu unmöglich. Pflegepersonen müssen viel Geduld und Verständnis mitbringen: Menschen mit einer Depression ziehen sich häufig zurück und sprechen gar nicht mehr. Andere dagegen sprechen übermäßig viel, jammern und beklagen sich. Um die Betroffenen nicht in ihrer Hoffnungslosigkeit zu bestätigen, sollten Pflegepersonen ihnen viel Verständnis entgegenbringen und ihre Situation vor allem nicht bewerten. Eine neutrale Haltung und eine gute Beobachtungsgabe dagegen kann Depressive dazu ermutigen, über ihre Gefühle zu sprechen.
So beantragen Sie einen Pflegegrad bei einer Depression
Das Verfahren, wie ein Pflegegrad beantragt und bewilligt werden kann, ist für sämtliche Erkrankungen und Pflegesituationen dasselbe. Aus Sicht der Pflegeversicherung macht es zunächst keinen Unterschied, ob ein Antragsteller an einer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigung leidet. Die Höhe des Pflegegrads und der zugehörigen Pflegeleistungen wird, unabhängig von Krankheit und Vorgeschichte, anhand eines Pflegegutachtens bemessen – dieses ist ausschlaggebend dafür, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.
Um einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Pflegekasse wenden. Diese ist in der Regel an die Krankenversicherung des Pflegebedürftigen angegliedert; weil sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung in Deutschland verpflichtend für alle Bürger sind, handelt es sich meistens um dasselbe Versicherungsunternehmen.
Mit einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse können Sie das Antragsverfahren in Gang setzen. Es genügt schon ein kurzer Brief mit der Bitte um Einstufung in einen Pflegegrad.
Wichtig
Sobald das Schreiben (am besten per Einschreiben) bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, unterliegt diese der Pflicht, Ihnen innerhalb von ca. fünf Wochen eine abschließende Rückmeldung in Form einer Bewilligung oder Ablehnung zukommen zu lassen.
Sofern keine Pflege- oder Vorsorgevollmacht vorliegt, muss der Pflegegradantrag (früher: Pflegestufenantrag) von der Person gestellt werden, die von der Pflege betroffen ist, also dem Pflegebedürftigen selbst. Nur wenn dieser nicht dazu in der Lage ist, beispielsweise aufgrund einer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigung, darf ein bevollmächtigter Angehöriger dies übernehmen.
Damit der Pflegegrad Ihrer Pflegesituation angemessen vergeben werden kann, beauftragt die Pflegekasse ein unabhängiges Unternehmen wie den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) mit der Erstellung eines Pflegegutachtens. Dieses wird im Rahmen eines persönlichen Begutachtungstermins erstellt und bildet die Grundlage für die Entscheidung der Pflegeversicherung, ob und welchen Pflegegrad sie erteilt. Um sich optimal auf diesen wichtigen Termin vorzubereiten, können Sie gerne die Unterstützung der erfahrenen Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner in Anspruch nehmen.
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Welcher Pflegegrad bei Depression?
Seit im Rahmen des Einstufungsverfahrens für einen Pflegegrad neben körperlichen Erkrankungen auch psychische Problemlagen und kognitive Beeinträchtigungen in die Wertung einbezogen werden, kann die Pflegeversicherung auch bei einer Depression einen Pflegegrad bewilligen. Kommt eine körperliche oder kognitive Behinderung oder Einschränkung hinzu, kann die Depression zudem Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegrads sowie der entsprechenden Pflegeleistungen haben.
Welcher Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) bei einer Depression im Einzelnen vergeben wird, hängt stark von der individuellen Pflegesituation ab. Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft und mit dem sogenannten „Neuen Begutachtungsassessment“ der Pflegebegutachtung abgeglichen werden, um eine Einstufung vornehmen zu können. Um eine Einstufung vornehmen zu lassen, können Sie einen Pflegegrad ganz einfach und formlos bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung beantragen.
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Was es bei „Pflegegrad und Depression“ zusätzlich zu beachten gibt
Eine Depression ist eine psychische Erkrankung, bei der es vielen Betroffenen schwerfällt, zu ihrer Krankheit zu stehen. Das liegt u. a. daran, dass Depressionen in weiten Teilen der Gesellschaft noch immer verpönt sind: Wer unter Depressionen leidet, gilt in einer leistungsorientierten Welt als schwach oder als unfähig, mit der allgemeinen Entwicklung mitzuhalten.
Diese (äußere) Wahrnehmung führt dazu, dass viele Betroffene ein entsprechendes Selbstbild aufbauen. Das kann insbesondere im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit zu einem komplexen Problem werden: Denn sowohl der Bedarf an Pflege als auch die Depression sorgen für eine negative Selbstwahrnehmung, die viele Betroffene vor der Außenwelt verbergen.
Das macht es Außenstehenden schwer, eine Depression zu erkennen. Vor allem dann, wenn die Depression eine Folgeerkrankung der Pflegebedürftigkeit ist, wird sie häufig über einen langen Zeitraum nicht diagnostiziert. Symptome wie Antriebslosigkeit, Interessenverlust und Konzentrationsstörungen werden dann anderen Erkrankungen zugeschrieben, beispielsweise einer Demenz. Für den Umgang mit einer depressiven Person aber ist es wichtig, eine Depression auch als solche zu erkennen – nur dann können auch die entsprechenden Therapiemaßnahmen ergriffen werden und die Pflegeperson(en) können die Pflege und die Kommunikation der Situation anpassen.
Nicht immer gewährt die Pflegeversicherung bei einer Depression gleich den richtigen Pflegegrad. Viele Pflegegradanträge (früher: Pflegestufenanträge) werden schlichtweg abgelehnt. Wenn aber die Depression die Pflege erkennbar erschwert oder als Auslöser für die Pflegebedürftigkeit diagnostiziert wird, sollten Sie Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen dennoch geltend machen. Möglich macht es die gesetzliche Widerspruchsfrist: Innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Pflegebescheids können Sie Widerspruch einlegen. Mit einer zielgerichteten Begründung, die aufzeigt, warum der vorausgegangene Bescheid fehlerhaft war, haben Sie in der Regel gute Chancen, Ihre Leistungsansprüche in einem zweiten Verfahren durchzusetzen. Wir von Dr. Weigl & Partner stehen Ihnen dabei gerne mit unserem Wissen zur Seite.
Worauf Angehörige bei der Pflegegrad-Begutachtung durch den MD bei einer Depression besonders achten müssen
Als kognitive bzw. psychische Erkrankung gehört die Depression zu den Fällen, in denen es schwieriger sein kann als in anderen, einen Pflegegrad bzw. die benötigten Leistungen zu erhalten. Das liegt daran, dass kognitive Beeinträchtigungen häufig weniger eindeutig als Auslöser einer Pflegebedürftigkeit wahrgenommen werden als dies bei körperlichen Erkrankungen der Fall ist.
Da kognitive und psychische Beeinträchtigungen aber seit 2017 gesetzlich als gleichgestellt gelten, kann ein Pflegegrad (früher: Pflegestufe) auch bei Depressionen bewilligt werden. Pflegebedürftige mit einer Depression und ihre Angehörigen sollten während des Antragsverfahrens jedoch verschiedene Punkte beachten. Davon betroffen ist in erster Linie die Pflegegrad-Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst).
Basierend auf den Pflegestärkungsgesetzen umfasst die pflegefachliche Begutachtung insgesamt sechs Bereiche, die wichtig für die Erfassung der Pflegesituation sind.
Die sechs Bereiche, die bei der Begutachtung im Vordergrund stehen:
-
Mobilität
-
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
-
psychische Problemlagen
-
Selbstversorgung
-
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
-
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Durchgeführt wird die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK): Ein unabhängiger Pflegegutachter überprüft während eines persönlichen Besuchs die aktuelle Pflegesituation und bewertet die Anforderungen an die Pflege. Damit sämtliche Aspekte der Pflege erfasst werden, ist es von besonderer Bedeutung, dass der Pflegebedürftige diesen Termin nicht alleine durchstehen muss: Es sollte mindestens ein Angehöriger anwesend sein. Ist das nicht möglich, kann auch ein Pflegeexperte hinzugezogen werden.
Die Termine des MDK sind meist kurz gehalten. Die Begutachtung entspricht somit eher einer Momentaufnahme als einer intensiven Beurteilung. Für Pflegebedürftige mit einer Depression ist es deshalb besonders wichtig, dass die kognitive Beeinträchtigung mit allen ihren Facetten erfasst wird.
Wir sind gerne für Sie da!
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei einer Depression nicht nur beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen auch gerne bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege.
Für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich seit der letzten Begutachtung durch den MD der Pflegebedarf messbar erhöht hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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