FAQ I – rund um die Pflegegrade
Das Thema Pflege kann Betroffene und ihre Angehörigen überfordern. Eine Vielzahl an unbekannten Begriffen und ungelösten Fragen begleiten den Pflegeprozess. Wir von Dr. Weigl & Partner haben die häufigsten Fragen und die passenden Antworten zusammengetragen – als FAQs für Sie.
1. Wie viele Pflegegrade gibt es?
Seit Jahresbeginn 2017 gelten fünf Pflegegrade (1,2,3,4,5). Diese regeln Höhe und Umfang der zu erhaltenden Pflegeleistungen.
2. Wie viel Geld erhalte ich im jeweiligen Pflegegrad?
Diese Frage ist nicht schnell zu beantworten. Je nach Art der Pflege (häuslich, ambulant, stationär) und jeweiligem Pflegegrad, variieren die Geldleistungen. Nutzen Sie unser Dokument zu den Pflegeleistungen oder die folgende (beispielhafte) Tabelle zum Überblick:
Jährliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Pflegegeld | 0,- Euro |
Pflegehilfsmittel | 480,- Euro |
Entlastungsleistungen | 1.500,- Euro |
Pflegesachleistungen | 0,- Euro |
Kurzzeitpflege | 0,- Euro |
Verhinderungspflege | 0,- Euro |
Wohnraumverbessernde Maßnahmen |
4.000,- Euro |
Geldwerter Leistungsanspruch | 5.980,- Euro |
Jährliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Pflegegeld | 3.792,- Euro |
Pflegehilfsmittel | 480,- Euro |
Entlastungsleistungen | 1.500,- Euro |
Pflegesachleistungen | 8.268,- Euro |
Kurzzeitpflege | 1.612,- Euro |
Verhinderungspflege | 1.612,- Euro |
Wohnraumverbessernde Maßnahmen |
4.000,- Euro |
Geldwerter Leistungsanspruch | 21.264,- Euro |
Jährliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Pflegegeld | 6.540,- Euro |
Pflegehilfsmittel | 480,- Euro |
Entlastungsleistungen | 1.500,- Euro |
Pflegesachleistungen | 15.576,- Euro |
Kurzzeitpflege | 1.612,- Euro |
Verhinderungspflege | 1.612,- Euro |
Wohnraumverbessernde Maßnahmen |
4.000,- Euro |
Geldwerter Leistungsanspruch | 31.320,- Euro |
Jährliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Pflegegeld | 8.736,- Euro |
Pflegehilfsmittel | 480,- Euro |
Entlastungsleistungen | 1.500,- Euro |
Pflegesachleistungen | 19.344,- Euro |
Kurzzeitpflege | 1.612,- Euro |
Verhinderungspflege | 1.612,- Euro |
Wohnraumverbessernde Maßnahmen |
4.000,- Euro |
Geldwerter Leistungsanspruch | 37.284,- Euro |
Jährliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Pflegegeld | 10.812,- Euro |
Pflegehilfsmittel | 480,- Euro |
Entlastungsleistungen | 1.500,- Euro |
Pflegesachleistungen | 23.940,- Euro |
Kurzzeitpflege | 1.612,- Euro |
Verhinderungspflege | 1.612,- Euro |
Wohnraumverbessernde Maßnahmen |
4.000,- Euro |
Geldwerter Leistungsanspruch | 43.956,- Euro |
3. Welche Pflegegrade gibt es?
Die fünf Pflegegrade (1,2,3,4,5) definieren den Grad der Pflegebedürftigkeit und somit, wie viel Gelder zur Unterstützung gewährt werden. Der Härtefall der vorangegangenen Pflegestufen entfällt.
4. Welcher Pflegegrad entspricht der alten Pflegestufe 0?
Nach der Pflegereform 2017 wandelten sich die Pflegestufen in Pflegegrade. Durch den Anspruch der Krankenkassen, die Pflege zu stärken, wurden Pflegebedürftige höher eingestuft. Somit steht Ihnen in diesem Fall Pflegegrad 1 zu (gesichert durch den Bestandsschutz).
5. Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird bei geringer Einschränkung der Selbstständigkeit gewährt. Diese bedeutet, dass Sie nur wenig Hilfe im pflegerischen Alltag benötigen. Dementsprechend gering fallen die Geldleistungen aus.
6. Welchen Pflegegrad erhalte ich mit einer Demenzerkrankung?
Dies lässt sich schwer eindeutig bewerten. Mit dem seit 1.1.2017 gültigen Zweiten Pflegestärkungsgesetz (kurz PSG II) werden geistige und psychische Erkrankungen erstmals korrekt erfasst. Dennoch ist im jeweiligen Einzelfall der gesamte pflegerische Aufwand zu berechnen.
7. Wo kann ich Pflegegeld beantragen?
Das Pflegegeld steht Ihnen ab Pflegegrad 2 bei häuslicher und ambulanter Pflege zu. Entweder wird Ihnen diese Pflegeleistung direkt ab Anerkennung ausgezahlt oder erfordert eine kurze Anfrage bei Ihrer Pflegekasse.
8. Ab wann kann ich einen Pflegegrad-Antrag stellen?
Sobald Sie sich durch Alter, Krankheit oder Unfall im Alltag nicht mehr alleine versorgen können, sollten Sie einen Antrag bei Ihrer Kasse stellen. In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (Medizinscher Dienst der Privaten) werden Ihr Wohnumfeld und Ihre Pflegesituation bewertet. Nach der Bewertung Ihrer Pflegebedürftigkeit, erhalten Sie einen der fünf Pflegegrade.
9. Welcher Pflegegrad entspricht welcher Pflegestufe?
Die Pflegestufen lassen sich recht leicht in Pflegegrade umrechnen: Pflegestufe 0 – Pflegegrad 1, Pflegestufe 1 – Pflegegrad 2, Pflegestufe 2 – Pflegegrad 3, Pflegestufe 3 – Pflegegrad 4, Pflegestufe 3 Härtefall – Pflegegrad 5.
Natürlich können die Pflegeumstände zwischen Wiederbegutachtungen variieren, sodass die Pflegegradeinstufung nachkorrigiert wird.
10. Wie kann ich den Pflegegrad beantragen?
Jeder Krankenversicherungsnehmer hat ein Recht auf Leistungen aus der Pflegekasse. Hierfür benötigt es nur eine Antragsstellung bei Ihrer Versicherung. Den Antrag wird man Ihnen nach einem Anruf postalisch zukommen lassen oder Sie auf das Download-Center der jeweiligen Krankenkasse verweisen.
11. Warum gibt es jetzt Pflegegrade?
Mit der Pflegereform 2017 wurden die zuvor geltenden Pflegestufen ersetzt und die Definition der Pflegebedürftigkeit neu aufgesetzt. Pflegegrade regeln nun den Anspruch auf die zu erhaltenden Leistungen der Pflegeversicherung. Diese stehen somit zentral in der Gesamtkonzeption der Pflege.
12. Wann kann ich Pflegegrad 3 beantragen?
Pflegegrad 3 entspricht einer mittelschweren Einschränkung im Alltag. Viele Handlungen sind ohne pflegerische Unterstützung nicht mehr möglich. Generell können Sie keinen Pflegegrad direkt beantragen, sondern die Begutachtung und Bewertung durch den MDK. Dieser stuft Sie ein.
Dokumentieren Sie Ihren Pflegeaufwand in einem Pflegetagebuch, um einen Beleg für Ihren Anspruch zu haben.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad und bei allen anderen Fragen zur Pflege