Die Pflegegrade 1-5 ermöglichen der Pflegekasse eine Einordnung zur Hilfs- und Pflegebedürftigkeit einer Person. An diesen orientiert werden die Pflegeleistungen festgelegt. Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu den Pflegegraden, dem MD-Gutachten und dem Pflegebescheid, sowie zu den Pflegeleistungen, die Ihnen mit einem Pflegegrad zustehen. 

Fragen zum Pflegegrad und Pflegegrad-Antrag

Mit einem Pflegegrad-Antrag bzw. Antrag auf Pflegeleistungen wird Ihre Pflegebedürftigkeit hinsichtlich Ihrer Selbständigkeit und Fähigkeiten im Alltag geprüft. Dabei wird festgehalten, wie viel Hilfe von Dritten Sie bei einzelnen Aufgaben wie beispielsweise bei der Fortbewegung oder dem Essen benötigen. Je nach festgestelltem Unterstützungsbedarf wird ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 ermittelt, der Ihre Anspruchsgrundlage für Pflegeleistungen der Pflegekasse ist.

Sie beantragen den Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Dafür reicht ein formloses Schreiben.

 

Den Antrag auf Pflegeleistungen können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen. Da die Pflegekasse an die Krankenkasse angegliedert ist, können Sie die gleichen Kontaktdaten verwenden.

Es gibt 5 Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit definieren und somit, wie viel Geld zur Unterstützung gewährt wird.

Der Pflegegradbescheid der Pflegekasse enthält Informationen über den ermittelten Pflegegrad sowie die Höhe und Dauer Ihrer Leistungsansprüche.

Oftmals erfolgt die Überprüfung des Pflegegrads nach einem Beratungseinsatz gemäß § 37.3. SGB XI, wenn bei diesem Termin ein erhöhter Pflegebedarf festgestellt wurde. Der Pflegegrad wird darüber hinaus auch überprüft, sobald Sie eine Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse beantragt haben.

Eine Neubegutachtung birgt auch das Risiko, dass der Gutachter Ihre Pflegesituation besser bewertet und Sie einen geringeren Pflegegrad erhalten. Um Ihre persönliche Situation selbst besser einschätzen zu können, ist es hilfreich, einen Online-Pflegegradrechner zu nutzen. Dieser enthält die Begutachtungsfragen des Medizinischen Dienst und kann Ihnen so eine hilfreiche Ersteinschätzung bieten.

Fragen zum MD-Gutachten und dem Pflegegradbescheid

Sobald Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, erhalten Sie ein Antragsformular mit der Bitte um nähere Angaben zu Ihrer Situation. Zudem wird ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder Medicproof beauftragt. Der Medizinische Dienst meldet sich daraufhin bei Ihnen, um den Termin für ein Gutachten zu vereinbaren. Das Gutachten dient der Pflegekasse als Empfehlung für Ihren Pflegegrad.

In dem Pflegegradbescheid steht, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft wurden sowie die Höhe und Dauer Ihrer möglichen Pflegeleistungen.

Der Pflegegradbescheid der Pflegekasse enthält Informationen über den ermittelten Pflegegrad sowie die Höhe und Dauer Ihrer Leistungsansprüche.

Fragen zu Pflegeleistungen bei einem Pflegegrad

Ab bewilligtem Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Sie dürfen dabei selbst entscheiden, ob sie durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche gepflegt werden. Für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst können Pflegesachleistungen beantragt werden. Wünschen Betroffene eine Versorgung durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche, haben sie Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld kann mit einem formlosen Anschreiben bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Leistungszahlungen erfolgen auf das Konto des Pflegebedürftigen und werden in der Regel an die pflegende Person weitergegeben.

Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Sie können die gleichen Kontaktdaten verwenden.

Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 332€ monatlich
Pflegegrad 3: 573€ monatlich
Pflegegrad 4: 765€ monatlich
Pflegegrad 5: 947€ monatlich

(Angaben gültig ab 01.01.2024

Je nachdem, welcher Pflegegrad bei Ihnen ermittelt wurde, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Je höher der ermittelte Pflegegrad, desto höhere Leistungsansprüche haben Sie.

Wenn Sie häuslich oder ambulant pflegen, erhält die pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld. Dieses wird meist am Anfang des Monats zusammen mit den restlichen Leistungen überwiesen.

Besonders nach Aufenthalten in Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen kann die jeweilige Pflegekasse versuchen, die dort erhaltenen Pflegesachleistungen in das Pflegegeld einzurechnen. In diesem Fall wird Ihr Pflegegeldanspruch gekürzt. Gegen diese Kürzung können Sie mit einem Widerspruch vorgehen. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Falls Sie einen zu hohen Pflegegeldsatz erhalten haben, sind Sie verpflichtet, die Differenz an die Krankenkasse zurückzuerstatten. Sollte sich die Pflegesituation ändern (z. B. stationäre Pflege oder Umzug), sind Sie ebenfalls verpflichtet, die Krankenkassen umgehend zu informieren und die erhaltenen Leistungen zurückzuzahlen.

Eine Rückzahlung des Pflegegeldes (und aller Pflegeleistungen) kann von der Pflegeversicherung auch eingefordert werden, wenn diese eine Veruntreuung oder falsche Nutzung der Gelder vermutet.

Je nach Krankenkasse und Kreditinstitut sollte das Pflegegeld in den ersten Tagen des neuen Monats auf dem Konto der pflegebedürftigen oder bevollmächtigten Person sein.

Ab Pflegegrad 2 kann Pflegegeld von der Krankenkasse beantragt werden. Mit einem höheren Pflegegrad steigt auch die Höhe der Leistung:

Pflegegrad 2: 332 € monatlich

Pflegegrad 3: 573 € monatlich

Pflegegrad 4: 765 € monatlich

Pflegegrad 5: 947 € monatlich

Die monatliche Zahlung des Pflegegeldes erfolgt auf das Konto der pflegebedürftigen oder bevollmächtigten Person. Wie der Betrag unter den Pflegepersonen aufgeteilt wird, wird individuell von den Beteiligten entschieden.

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