Wer sich aus körperlichen, kognitiven oder psychischen Gründen nicht mehr selbst versorgen kann, hat Anspruch auf einen Pflegegrad. Wir verraten Ihnen, was Sie bei der Beantragung eines Pflegegrads beachten sollten.
Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 haben pflegebedürftige Patienten mehr und mehr von den Pflegeleistungen der Pflegekassen profitiert. Leider sind aber noch immer viele Patienten nicht darüber informiert, welche Unterstützungsangebote ihnen zustehen.
Pflegegrad für Angehörige
In diesem Video erklären wir Ihnen alles Wissenswerte zum Thema "Pflegegrad für Angehörige".
Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?
Leistungen können dann von der Pflegeversicherung bezogen werden, wenn gesundheitliche Einschränkungen es den Betroffenen nicht mehr ermöglichen, ihr Leben selbstständig zu gestalten. Pflegebedürftigen steht – je nach individueller Situation – einer von fünf Pflegegraden zu. Diese Pflegegrade sind die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.
Seit Januar 2017 enthalten diese gesundheitlichen Einschränkungen sowohl körperliche Erkrankungen als auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen. Zuvor wurden im Rahmen des Pflegestufensystems fast ausschließlich körperliche Faktoren erfasst, die eine tägliche Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfordern.
Mit der Umstellung auf Pflegegrade im Zuge der Pflegestärkungsgesetze, die zum 01. Januar 2017 in Kraft getreten sind, können auch Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, z. B. aufgrund von Demenz oder einer ärztlich bescheinigten psychischen Erkrankung, von höheren Leistungen profitieren. So werden pflegende Angehörige entlastet, ein professioneller ambulanter Pflegedienst kann mit der täglichen Grundpflege beauftragt werden.
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Den Anspruch auf Pflegeleistungen prüfen
Welchen Pflegegrad die Betroffenen erhalten, hängt von einem Gutachten ab, das der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei einem persönlichen Hausbesuch erstellt. Ziel dieses Termins ist, die individuelle Pflegesituation zu erfassen, um den richtigen Pflegegrad zu vergeben. Allerdings erhalten Sie nicht immer die Bewertung, die auch Ihrer Situation entspricht. Wenn Sie einen Pflegegrad für sich selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen beantragen, sollten Sie sich daher bereits im Vorfeld umfassend über die Pflegegrade und deren Voraussetzungen informieren, um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.
Wer grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung geltend machen kann, wird durch das Pflegegesetz geregelt. Im Sinne der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind das Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen haben oder gesundheitlich bedingte Anforderungen und Belastungen nicht eigenständig bewältigen oder kompensieren können.
Online können Sie sich zur ersten Orientierung mit kostenlosen Pflegegradrechnern einen Überblick verschaffen: Indem Sie die wichtigsten Eckdaten eingeben, erhalten Sie eine erste grobe Einschätzung, ob Sie oder Ihr Angehöriger nach der gesetzlichen Definition Anspruch auf einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) haben. Eine solche Einschätzung des möglichen Pflegegrades ersetzt natürlich kein Gespräch mit einem erfahrenen Pflegeberater oder den eigentlichen Antrag bei der Pflegekasse – einzig der korrekte Pflegegrad-Antrag und die Begutachtung durch den MDK sind ausschlaggebend für die Einstufung in einen Pflegegrad.
So stellen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad
Unsere Hinweise für Ihren Pflegegrad-Antrag:
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Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad kann formlos bei der Krankenkasse erfolgen, die diesen dann an die entsprechende Stelle der Pflegeversicherung weiterleitet.
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Sie können den Pflegegrad-Antrag zwar telefonisch stellen, wir empfehlen Ihnen aber einen schriftlichen Antrag, den Sie als formloses Schreiben persönlich oder postalisch bei der Krankenkasse einreichen.
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Da Sie bei einem positiven Pflegebescheid (bzw. der Erteilung eines Pflegegrades) die Pflegeleistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung erhalten, lässt sich mit einem schriftlichen Antrag das Datum am besten belegen. Wenn Sie den Antrag für einen Angehörigen stellen möchten, müssen Sie beachten, dass dieser ausschließlich von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt werden darf und von dieser eigenhändig unterschrieben werden muss.
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Kann Ihr Angehöriger den Pflegegrad-Antrag nicht mehr selbst stellen, benötigen Sie eine Vollmacht als vertretungsberechtigte Person. Diese Vollmacht muss dem Antrag auf einen Pflegegrad beigelegt werden.
Unsere Pflegeberater stellen Ihnen selbstverständlich Muster für den Pflegegrad-Antrag zur Verfügung.
Unter Umständen kann die Pflegekasse Sie bitten, im Anschluss an die Übermittlung Ihres Pflegegrad-Antrages (und vor dem Besuch des MDK-Gutachters) ein Formular auszufüllen. Dies sollten Sie gewissenhaft und sorgfältig tun und eine Kopie des Formulars in Ihren Unterlagen abheften. Themen des Formulars können u. a. die Auswahl zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der sogenannten Kombi-Pflege sein.
Die Unterschiede zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Kombi-Pflege:
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Wird die Pflege auch nach der Einstufung in einen Pflegegrad von einem Angehörigen übernommen, erhalten Sie als pflegebedürftige Person das vollständige Pflegegeld, das dem jeweiligen Pflegegrad entspricht.
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Unter Pflegesachleistungen versteht man dagegen die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, der die tägliche Grundpflege sowie bei Bedarf hauswirtschaftliche Verrichtungen und Besorgungen übernimmt.
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Eine Alternative, bei der sowohl Sachleistungen als auch ein prozentualer Anteil des Pflegegelds ausgezahlt werden, ist die sogenannte Kombi-Pflege, die den Einsatz eines Pflegedienstes mit der Pflege durch Angehörige verbindet.
Darüber hinaus können Informationen zum MDK-Gutachten abgefragt werden, falls weitere Personen über den Termin benachrichtigt werden sollen. Wenn Sie selbst keine Zeit haben, sollte zumindest ein anderer Angehöriger oder ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes dem Termin beiwohnen. Oftmals müssen Sie zudem bereits die pflegenden Personen angeben.
So bereiten Sie einen Angehörigen auf das Pflegegutachten vor
Bevor Sie Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung beantragen, sollten Sie wissen, wie die Antragstellung im Einzelnen verläuft. So können Sie zum einen frühzeitig Vorbereitungen für den Gutachterbesuch treffen und zum anderen Fehler vermeiden, die zu einer falschen oder zu niedrigen Pflegegrad-Einstufung führen könnten. Gerne beraten unsere Pflegeberater Sie vor und während der Antragstellung und unterstützen Sie auch bei der Vorbereitung des Gutachterbesuchs.
Der wichtigste Schritt, um einen Pflegegrad zu beantragen, ist zunächst einmal das Erkennen und Akzeptieren der eigenen Pflegebedürftigkeit bzw. der Eingeschränktheit eines Angehörigen. Nicht selten sind es die Angehörigen und nicht die pflegebedürftige Person selbst, die als Erstes wahrnehmen, dass im Alltag mehr und mehr Hilfe benötigt wird.
Viele Menschen halten das Schwinden der Selbstständigkeit vor allem zu Beginn für eine Schwäche und genieren sich, um Hilfe zu bitten. Insbesondere Patienten mit einer Demenzerkrankung sind häufig davon betroffen, vor sich selbst und vor anderen die kognitive Beeinträchtigung nicht zugeben zu wollen.
Bevor der Gutachter des MDK zu Ihnen kommt, ist es daher wichtig, ein offenes Gespräch mit Ihrem Angehörigen zu führen und ihn über die Vorteile eines Pflegegrads aufzuklären – vielen Patienten, die nicht als Pflegefall gelten möchten, ist nämlich gar nicht bewusst, dass ein positiver Bescheid der Pflegeversicherung eine große finanzielle Erleichterung bedeuten kann.
Professionelle Hilfe beim Pflegegrad-Antrag
Von einem Pflegegrad hängt viel ab: je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen. Viele Betroffene sind unsicher, was bei einem Pflegegrad-Antrag wichtig ist, wie sie sich auf den MDK-Termin vorbereiten sollten oder welche Möglichkeiten es bei einem abgelehnten Antrag gibt. Deutschlandweit sind unsere Pflegeexperten für Sie da. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch die Pflegeleistungen erhalten sollte, die ihm zustehen. Deswegen haben wir ein dreistufiges System entwickelt, um Sie optimal zu unterstützen: Zunächst bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung und liefern Ihnen eine erste Grobeinschätzung der Situation. Der zweite Schritt ist ein Termin bei Ihnen vor Ort, um eine umfassende Analyse Ihres Pflegebedarfs vorzunehmen. Auch beim MDK-Termin lassen wir Sie nicht alleine, bereiten Sie sorgfältig auf dieses wichtige Treffen vor und stellen sicher, dass Ihre Begutachtung korrekt erfolgt.
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung durch die Pflegeleistungen benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen gerne. Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!