Die Verhinderungspflege

Veröffentlicht am: 02.01.2023

Wenn ein pflegender Angehöriger die Pflege für einen kurzen Zeitraum nicht sicherstellen kann, kann die Verhinderungspflege beantragt werden – ein professioneller Pflegedienst übernimmt die Pflege.

Wenn Menschen durch Alter, Unfall oder Krankheit pflegebedürftig werden, wünschen sie sich in der Regel, so lange wie möglich zu Hause von vertrauten Menschen gepflegt zu werden. Das gewohnte Umfeld und ein oder mehrere entsprechend geschulte Angehörige, die die Pflege sicherstellen und dem Pflegebedürftigen Gesellschaft leisten, haben einen positiven Einfluss auf Lebensgefühl und -qualität der Betroffenen.

Im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze hat die Pflegeversicherung u. a. die Verhinderungspflege neu definiert:

  • Add

    Für bis zu sechs Wochen im Jahr können pflegende Angehörige nun eine finanzielle Unterstützung für ihre Abwesenheit beantragen.

  • Add

    Die Höhe ist teilweise unabhängig vom konkreten Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

  • Add

    Höhere Leistungssätze sollen pflegende Angehörige entlasten.

Was versteht man unter Verhinderungspflege?

Die ambulante Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen stellt hohe Anforderungen an die pflegende Person. Die physischen und psychischen Belastungen können hoch sein, teilweise muss die eigene Freizeit geopfert werden.

Je nachdem, wie hoch der Grad der Pflegebedürftigkeit (beeinflusst die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade) eines Versicherungsnehmers ist, muss die Pflegeperson täglich einmal oder mehrfach die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherstellen. Als Pflegeperson wird in diesem Zusammenhang eine Privatperson verstanden, die die Pflege nicht erwerbsmäßig durchführt – das kann ein Angehöriger, ein Bekannter oder ein Pflegebeauftragter sein.

Wichtiges zu den Formalien der Verhinderungspflege:

  • Add

    Die Verhinderungspflege wird dann von der Pflegeversicherung gezahlt, wenn der pflegebedürftige Versicherungsnehmer schon seit mindestens sechs Monaten von der Pflegeperson gepflegt wird und diese verhindert ist, also z. B. in den Urlaub fährt, eine Dienstreise wahrnehmen muss oder selbst erkrankt ist.

  • Add

    Wichtig ist, dass bei der Pflegeversicherung ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt wird.

  • Add

    Wann der Antrag auf Verhinderungspflege eingereicht wird, hat jedoch keinen Einfluss auf die Auszahlung der Verhinderungspflegeleistungen. Auch ein nachträglicher Antrag ermöglicht pflegenden Angehörigen, die Unterstützung für die Verhinderungspflege zu erhalten.

  • Add

    Für die Verhinderungspflege kommen verschiedene Personen infrage, die allerdings unterschiedliche Pflegeleistungen von der Pflegekasse erhalten. 

Icon Achtung freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Wichtig:

Bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandte oder verschwägerte Personen zählen als nahe Angehörige und erhalten geringere Leistungen als eine erwerbsmäßig tätige Pflegekraft oder entfernte Verwandte und Bekannte.

Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?

Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist ein attestierter Pflegegrad (früher Pflegestufe). Die Leistungen können mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 sowie Pflegegrad 5 beantragt werden. Die Verhinderungspflege zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung, die in jährlichen Summen ausgezahlt und bewilligt wird.

Die konkrete finanzielle Unterstützung im Rahmen der Verhinderungspflege

  • Add

    Pro Jahr können pflegende Angehörige maximal 1.612 Euro für die Verhinderungspflege beantragen.

  • Add

    Der Zeitraum, der mit der Verhinderungspflege abgedeckt werden kann, beträgt höchstens sechs Wochen, also 42 Kalendertage.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen:

Anders als bei anderen Leistungen der Pflegekasse richtet sich die exakte Höhe der Verhinderungspflege nicht nach dem jeweiligen anerkannten Pflegegrad (früher Pflegestufe) des pflegebedürftigen Versicherungsnehmers, sondern nach der Person, die die Verhinderungspflege für einen pflegenden Angehörigen übernimmt.

Der Maximalbetrag von 1.612 Euro wird dann gezahlt, wenn ein professioneller Pflegedienst für den Zeitraum der Verhinderung mit der Pflege beauftragt wird oder entfernte Verwandte oder Freunde die Pflege übernehmen.

Die aufgewendete Zeit wird stundenweise abgerechnet, wobei der Gesamtbetrag auf ein Jahr gerechnet den Betrag von 1.612 Euro nicht übersteigen darf.

Springt stattdessen ein anderer naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person für die verhinderte Pflegeperson ein, erhält dieser lediglich das Pflegegeld, das für den jeweiligen Pflegegrad (bislang Pflegestufe) vorgesehen ist. Auch dieses wird anteilig gezahlt, und zwar im Hinblick auf den jeweiligen Zeitraum der Verhinderungspflege. Insgesamt kann das 1,5-fache des monatlichen Pflegegelds, das dem jeweiligen Pflegegrad entspricht, in Anspruch genommen werden.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen:

Hat die Pflegeperson jedoch besondere Aufwendungen, etwa hohe Fahrtkosten oder einen Verdienstausfall, können die Leistungen auf bis zu 1.612 Euro aufgestockt werden.

Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege gekürzt?

Im Zuge der Pflegereform und des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) wurde gesetzlich festgelegt, dass das Pflegegeld für den Zeitraum der Verhinderungspflege zu 50 Prozent weitergezahlt wird. Es handelt sich also nicht um eine vollständige Kürzung, allerdings zahlt die Pflegeversicherung auch nicht den gesamten Betrag aus.

Icon Achtung freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Wichtig:

Umfasst die Verhinderungspflege aber nicht mehr als acht Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, wird das Pflegegeld für den betreffenden Monat in voller Höhe ausgezahlt. 

Haben Sie noch keinen Pflegegrad und sind sich unsicher, ob Ihnen Leistungen der Pflegeversicherung zustehen? In einer ersten kostenlosen Beratung geben wir Ihnen eine Grobeinschätzung zu Ihrer Pflegesituation und dem möglichen Pflegegrad.

Unterstützung beim Antrag auf Verhinderungspflege

Wer mit der Pflege eines Angehörigen betraut ist, hat viele bürokratische Hürden zu meistern. Gesetzliche Vorgaben, Fristen und Formulare machen es den Betroffenen und ihren Familien unnötig kompliziert.

Wir von Dr. Weigl & Partner unterstützen seit Jahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Unser Experten-Team weiß, worauf es beim Antrag auf Pflegeleistungen und bei allen Fragen rund um die wichtigen Themen der Pflege, z. B. bei der Verhinderungspflege, ankommt. Unser Anspruch ist es, dass alle Patienten in Deutschland die Leistungen bekommen, die ihnen auch zustehen. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen. Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!