Die Intensivpflege durch einen ambulanten Pflegedienst ermöglicht, auch schwerstkranke Menschen außerhalb einer Klinik zu versorgen. Examinierte Fachkräfte sorgen für eine optimale Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden.
Es gibt viele Gründe, warum Menschen sich nicht mehr eigenständig versorgen können und pflegebedürftig werden. Einer davon sind schwere akute oder gar lebensbedrohliche Erkrankungen – sie stellen ganz besondere Anforderungen an die Betroffenen, deren Angehörige und die Menschen, die sie tagtäglich versorgen.
Weil viele Betroffene rund um die Uhr betreut werden müssen, werden professionelle Fachkräfte benötigt, die sich im pflegefachlichen Bereich auskennen und auch geschulte Angehörige oder Betreuungspersonen aus dem Ausland zu einer optimalen Versorgung des Pflegebedürftigen anleiten können – auch wenn einmal kein examiniertes Fachpersonal anwesend sein kann.
Dazu beigetragen, dass die Intensivpflege auch ambulant, d. h. in den Wohnräumen eines Pflegebedürftigen, durchgeführt werden kann, haben neue Pflegegesetze wie das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG). Durch diese Möglichkeit wird die stationäre Pflege in Deutschland entlastet.
Doch auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen profitieren davon, dass die Pflegeversicherung finanzielle Hilfen für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes bereitstellt. So können sie weiterhin ihrem Beruf nachgehen und erfahren im Bereich der Pflege Entlastung, ohne dass die Intensivpflege einen stationären Aufenthalt in einer Klinik oder einem speziellen Pflegeheim erfordert.
Was ist Intensivpflege?
Unter Intensivpflege versteht man die Pflege und Betreuung von Menschen, die an schwersten Erkrankungen, die mitunter sogar lebensbedrohlich oder lebensverkürzend sein können, leiden. Versorgt werden können Betroffene entweder in einer Fachklinik bzw. einer stationären, spezialisierten Pflegeeinrichtung, aber auch zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft.
Findet die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft statt und wird von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt, handelt es sich um ambulante Intensivpflege: Das Fachpersonal eines ambulanten Pflegedienstes kommt ein- oder mehrmals am Tag zu dem Pflegebedürftigen nach Hause, unterstützt ihn beispielsweise bei der Körperpflege und bei alltäglichen Verrichtungen und trägt Sorge, dass eventuell benötigte medizinische Geräte richtig eingestellt und funktionstüchtig sind.
Je nachdem, welche Erkrankung die Intensivpflege notwendig macht, können die Pflegebedürftigen bettlägerig sein und sind häufig sogar ohne Bewusstsein. Dies stellt besondere Anforderungen an die Pflegekräfte: Die Pflege von komatösen Patienten oder Beatmungspatienten, die auf Herz-Kreislaufmaschinen angewiesen sind, erfordert einen sicheren Umgang sowohl mit dem Pflegebedürftigen als auch seinen Angehörigen und verlangt neben pflegefachlichen Kenntnissen auch medizinisches Wissen.
Intensivpflege durch den Pflegedienst
Dass Intensivpflege durch einen Pflegedienst durchgeführt werden kann, entlastet die stationäre Pflege. Die ambulante Intensivpflege folgt daher dem Prinzip „ambulant vor stationär“ – das bedeutet, dass, wenn möglich, einer ambulanten Pflege der Vorzug vor einer stationären Unterbringung gegeben werden soll.
Obwohl in vielen Fällen eine Beatmung Teil der Intensivpflege ist, kann diese Form der Pflege heute problemlos in den eigenen vier Wänden eines Pflegebedürftigen durchgeführt werden: Die entsprechenden Geräte werden in Absprache mit dem behandelnden Arzt von qualifiziertem Fachpersonal eingestellt und mehrmals täglich überprüft. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, bei welchen Fällen ein ambulanter Pflegedienst die Intensivpflege eines Pflegebedürftigen mit schwersten Einschränkungen übernehmen kann.
Personen, bei denen eine ambulante Intensivpflege infrage kommt
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Beatmungspatienten, z. B. bei respiratorischer Insuffizienz
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Wachkoma-Patienten (Apallisches Syndrom)
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Schädel-Hirn-Trauma-Patienten
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Komapatienten mit neurologischen Erkrankungen
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Patienten mit Herzrhythmusstörungen
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Patienten mit Störungen im Flüssigkeits-, Säure-, Elektrolyt- oder Blasenhaushalt
Damit ein Pflegedienst nicht nur in der allgemeinen Pflege, sondern auch in der Intensivpflege tätig werden kann, müssen die Pflegekräfte, die vor Ort die Versorgung übernehmen, eine Ausbildung zur examinierten Pflegekraft nachweisen. Weitere Voraussetzungen für die Intensivpflege sind jährliche Weiterbildungen, z. B. in der Reanimation, in Anästhesie oder in Erster Hilfe.
Welche Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen?
Je nachdem, wie die Intensivpflege organisiert wird und welche Leistungen im Einzelnen durch einen Pflegedienst oder die Angehörigen übernommen werden, können sowohl die Pflegeversicherung als auch die Krankenversicherung des Pflegebedürftigen (teilweise) für die Kosten der Intensivpflege aufkommen.
Wichtig
Sämtliche Maßnahmen, die in den Bereich der medizinischen Behandlungspflege fallen, werden über die Krankenversicherung abgerechnet. In das Aufgabengebiet der Pflegeversicherung dagegen fallen alle Maßnahmen der täglichen Pflege, z. B. die Körperpflege, die Ernährung oder die Mobilität. Voraussetzung dafür ist, dass ein Anspruch des Pflegebedürftigen auf Pflegeleistungen besteht.
Um diese Leistungen zu erhalten, ermittelt die Pflegeversicherung in jedem individuellen Fall die Pflegebedürftigkeit und vergibt einen sogenannten Pflegegrad. Zwar gibt es im deutschen Pflegesystem insgesamt fünf Pflegegrade, die sich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden, jedoch ist bei einer Intensivpflege mindestens von Pflegegrad 4, meist sogar Pflegegrad 5 auszugehen, also der höchsten monatlichen Unterstützung, die die Pflegeversicherung Pflegebedürftigen gewährt.
Wie sich die Leistungen der Pflegeversicherung im Einzelnen zusammensetzen, hängt davon ab, wie die Intensivpflege durchgeführt wird. Bei einer ambulanten Intensivpflege im Sinne einer 24-Stunden-Pflege finden die sogenannten Pflegesachleistungen Anwendung.
Gut zu wissen
Oftmals werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, weil Angehörige oder eine osteuropäische Betreuungskraft einen Großteil des Tages für die Versorgung des Pflegebedürftigen zuständig sind und die examinierten Pflegekräfte des ambulanten Pflegedienstes nur ein- bis zweimal täglich vorbeikommen. Dann können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden (sog. Kombinationsleistungen): Anteilig erhält der Pflegebedürftige ein monatliches Pflegegeld, mit dem er pflegende Angehörige oder Privatpersonen für ihren Aufwand entschädigen kann.
Darüber hinaus stehen einem Pflegebedürftigen, unabhängig von seinem Pflegegrad, monatlich 125 Euro als Betreuungs- und Entlastungsleistung zur Verfügung, die beispielsweise für einen Alltagshelfer oder eine Haushaltshilfe eingesetzt werden können. Und auch in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige in der Intensivpflege Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Der Zuschuss beträgt jeweils bis zu 1.612 Euro.
Mit unserem Expertenteam an Ihrer Seite finden Sie den passenden Pflegedienst für eine adäquate Intensivpflege. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie einen Pflegegrad-Antrag stellen wollen oder eine Höherstufung Ihres Pflegegrades anstreben, unterstützen wir Sie auch in diesen Prozessen.
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