Bei der Pflege im eigenen Zuhause kann es notwendig sein, das Wohnumfeld anzupassen. Der Staat unterstützt wohnraumverbessernde Maßnahmen im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze.
Pflegebedürftige Menschen haben besondere Anforderungen an das Umfeld, in dem sie leben. Wer einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) von der Pflegeversicherung bewilligt bekommt, besitzt diesen nicht ohne Grund: Es sind körperliche, geistige und psychische Erkrankungen und Einschränkungen, die es notwendig machen, diese Menschen in der Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen. Eine fachgerechte Pflege und Betreuung hört jedoch nicht bei der Körperpflege und Ernährung auf. Sie erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Alltags und somit auch auf das räumliche Umfeld der Pflegebedürftigen.
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Vor allem die Pflege im häuslichen Umfeld wird in Deutschland häufig praktiziert. Viele Menschen, die pflegebedürftig werden, wünschen sich, weiterhin zu Hause leben zu können und dort von Angehörigen oder einer ambulanten Pflege betreut zu werden. Dafür sind häufig bauliche Anpassungen notwendig.
Beispiele baulicher Anpassungen:
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Rampen anstelle von Stufen
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Treppenlift
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Handläufe
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Griffe im Badezimmer
Wer hat Anspruch auf wohnraumverbessernde Maßnahmen?
Damit ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung erhalten kann, muss diese zunächst seine Pflegebedürftigkeit anerkennen. Dies muss unabhängig von den einzelnen Leistungen, die jemand beziehen möchte, geschehen.
Pflegegrad und Pflegeleistungen – ein Kurzüberblick
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Eingeteilt wird der Pflegebedarf in insgesamt 5 Stufen, die sich in die Pflegegrade 1 bis 5 unterteilen.
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Der Pflegegrad-Antrag kann formlos, schriftlich oder telefonisch, von den Betroffenen bei der jeweiligen Pflegeversicherung gestellt werden.
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Regelmäßige Pflegeleistungen, z. B. das monatlich ausgezahlte Pflegegeld und die Pflegesachleistungen, richten sich in ihrer Höhe nach dem jeweiligen, von der Pflegekasse zuerkannten Pflegegrad.
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Andere Pflegeleistungen, die bei Bedarf bis zu einem jährlichen Höchstsatz gewährt werden, haben in der Regel denselben Leistungssatz für alle Pflegebedürftigen.
Auch wohnraumverbessernde Maßnahmen sind für alle Pflegebedürftigen gleich zu behandeln, egal ob es sich um einen Versicherungsnehmer mit einer leichten Beeinträchtigung und Pflegegrad 1 handelt oder um einen bettlägerigen Schwerstpflegefall mit Pflegegrad 5.
Wichtig
Die Pflegekasse übernimmt wohnraumverbessernde Maßnahmen nicht abhängig vom Pflegegrad (früher Pflegestufe), sondern abhängig vom tatsächlichen Bedarf. Es ist entscheidend, ob durch eine solche Veränderung mithilfe der jeweiligen wohnraumverbessernden Maßnahme der Alltag der pflegebedürftigen Person verbessert werden kann.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
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Sowohl im Pflegegrad 1 als auch im Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Umbau des Wohnraums.
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Schon 2015 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze erhöht.
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Pro Antragsberechtigtem liegt der Anspruch seitdem bei 4.000 Euro.
Für welche Maßnahmen erhalten Pflegebedürftige staatliche Zuschüsse?
Damit pflegebedürftige Versicherungsnehmer weiterhin in ihren eigenen vier Wänden leben können, muss in vielen Fällen ein umfangreicher Umbau vorgenommen werden. Ist eine Person beispielsweise im Alter oder durch eine Krankheit auf einen Rollstuhl angewiesen oder kann nach einer Knieoperation keine Stufen mehr überwinden, wird das eigene Zuhause oft zu einem Ort, in dem die Mobilität nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist.
Um Einschränkungen zu vermeiden und Pflegebedürftigen die Möglichkeit zu geben, weiterhin zu Hause zu leben, kann einiges getan werden. Doch nicht immer muss der Umbau aufwendig sein. Eine Beratung durch die zuständige Pflegekasse zeigt Möglichkeiten auf, wie das Wohnumfeld im Rahmen der wohnraumverbessernden Maßnahmen verändert und auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst werden kann.
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Der Vorteil einer Beratung durch die Pflegekasse liegt klar auf der Hand: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erfahren direkt, ob die von ihnen angedachten oder gewünschten Umbauten bezuschusst werden oder nicht. Viele Maßnahmen, die einem Pflegebedürftigen den Alltag und die eigenständige Fortbewegung erleichtern, können ohne großen Aufwand umgesetzt werden und werden dementsprechend auch von der Pflegekasse subventioniert.
Kleinere Maßnahmen: Weniger Aufwand, Zuschuss meist garantiert
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Hohe Türschwellen zwischen Räumen oder zum Balkon oder der Terrasse können begradigt werden.
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Lichtschalter oder Küchenschränke können tiefer angebracht werden, damit sie auch von einem Rollstuhl aus erreichbar sind.
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Im Badezimmer können Waschbecken und Toilette tiefer gesetzt werden.
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Haltegriffe neben der Toilette und in der Badewanne erleichtern den Alltag ebenso wie eine Sitzgelegenheit in der Dusche.
Wie erfolgt die Beantragung und Durchführung von wohnraumverbessernden Maßnahmen?
Wer sich mit der Frage nach Maßnahmen beschäftigt, mit denen er einem pflegebedürftigen Angehörigen die Gestaltung des Alltags erleichtern kann, muss sich im Grunde nur in dessen Wohnumfeld umschauen. Vor allem der Boden und die Wände rücken dabei in den Fokus. Im Zuge von wohnumfeldverbessernden Umbauten können Schwellen begradigt und Rampen anstelle von kleinen Stufen gelegt werden.
Lichtschalter, Kühlschrank und Küchenschränke können auf ein Niveau gesetzt werden, das man auch im Sitzen gut erreicht. Ideal ist das Wohnumfeld für einen pflegebedürftigen Menschen, wenn sich alle Räume auf einer Ebene befinden. Muss aber z. B. das Schlafzimmer im Obergeschoss verbleiben, kann ein Treppenlift eingebaut werden, der beim Überwinden der Treppe hilft.
Die wichtigsten Informationen im Überblick
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Für diese Umbauten stellt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro zur Verfügung.
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Voraussetzung für die Umbauten ist ein attestierter Pflegegrad (früher Pflegestufe)
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Leben mehrere Antragsberechtige (mit Pflegegrad) zusammen, z. B. bei Ehepartnern oder in einer Pflege-WG, können die Subventionen auf bis zu 16.000 Euro erhöht werden.
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Voraussetzung ist, dass die jeweils geplante Umbaumaßnahme wirklich den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entspricht und es keine günstigere Alternative gibt.
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Eine Auflistung möglicher Maßnahmen und eine Beratung bei der Pflegekasse sind wichtige Schritte, um den Anspruch bei der Pflegeversicherung durchzusetzen.
Konkrete Umsetzung und Mehrwert im Alltag
Sobald klar ist, welche Maßnahmen gefördert werden, kann bei der Pflegeversicherung ein Antrag auf die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Erst danach sollte der Umbau fachgerecht durchgeführt werden.
Die Umsetzung von wohnraumverbessernden Maßnahmen kommt nicht nur dem Pflegebedürftigen selbst zugute. Auch für Pflegepersonen wird die Pflege und Betreuung einfacher, wenn der pflegebedürftige Versicherungsnehmer sich selbstständig in der Wohnung bewegen und beispielsweise mit dem Rollstuhl bis in die Dusche hineinfahren kann. Davon profitieren pflegende Angehörige, aber auch Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes.
Professionelle Unterstützung bei der Beantragung von wohnraumverbessernden Maßnahmen
Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, ist der Schock und die Belastung für die betroffenen Familien oft hoch. Dabei gibt es von den Pflegekassen vielfältige Unterstützungsangebote – doch das Angebot ist oft nicht bekannt oder es fällt den Betroffenen und ihren Angehörigen schwer, sich durch die Formulare zu kämpfen.
Umbauten, die Personen mit Pflegegrad (früher Pflegestufe) den Alltag erleichtern, werden schnell teuer. Deswegen ist es umso wichtiger, alle externen Hilfen in Anspruch zu nehmen, die zur Verfügung stehen. Hier helfen wir von Dr. Weigl & Partner Ihnen kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Wir stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung gern zur Seite.
Unsere Pflegeexperten helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, damit Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung für wohnraumverbessernde Maßnahmen erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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