Nachtpflege - Das sollten Sie wissen

Veröffentlicht am: 16.12.2022

Die Nachtpflege ist eines von verschiedenen Angeboten der Pflegeversicherung, mit denen pflegende Angehörige entlastet werden sollen. Pflegebedürftige werden hier während der Nacht betreut und medizinisch versorgt.

Wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt, stehen ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer und seine Angehörigen vor vielen, oftmals schwierigen Entscheidungen. Die zentrale Frage, wie und wo die Pflege durchgeführt werden soll, muss geklärt werden. Zur Auswahl stehen dabei, abhängig von dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und der beruflichen Situation der Angehörigen, verschiedene Varianten.

Grundsätzlich ist zwischen der stationären und der ambulanten Pflege zu unterscheiden:

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    Unter dem Begriff der stationären Pflege wird ein fester Platz im Pflegeheim verstanden. Hier werden Pflegebedürftige rund um die Uhr betreut und versorgt.

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    Der Begriff ambulante Pflege dagegen beschreibt die Pflege, die in einem häuslichen Umfeld durchgeführt wird. Verantwortlich sind entweder ambulante Pflegedienste oder entsprechend geschulte Angehörige.

Der Umzug in eine Pflegeinstitution bedeutet für viele Pflegebedürftige eine große Umstellung; viele Betroffene befürchten, ihre Eigenständigkeit zu verlieren. Aus diesem Grund wünscht sich ein großer Teil der pflegebedürftigen Versicherungsnehmer, weiterhin zu Hause oder bei Verwandten zu leben und dort gepflegt zu werden.

Allerdings kann nicht jeder Angehörige die Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds übernehmen – die Versorgung der eigenen Familie und berufliche Verpflichtungen erschweren es, rund um die Uhr vor Ort zu sein und Betreuung, Pflege und Versorgung sicherzustellen. Vor allem Pflegebedürftige, die während der Nacht betreut werden müssen, stellen die Familien vor eine große Herausforderung – die physische und psychische Belastung ist enorm.

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Was ist eine Nachtpflege-Einrichtung?

Wie regelmäßig ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer tagsüber oder während der Nacht betreut oder medizinisch versorgt werden muss, richtet sich nach seinem Gesundheitszustand. Weil die Notwendigkeit einer nächtlichen Betreuung viele pflegende Angehörige vor ein nur schwer zu lösendes Problem stellt, bieten Pflegeheime und ambulante Pflegedienste die sogenannte Nachtpflege an.

Die Nachtpflege richtet sich an pflegebedürftige Versicherungsnehmer, die trotz ihrer Pflegebedürftigkeit zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden, während der Nacht aber besonders aktiv sind oder medizinisch versorgt werden müssen. Für pflegende Familienmitglieder sind schlaflose Nächte eine zusätzliche Belastung zu ihrem privaten und beruflichen Alltag. Das Angebot der Nachtpflege soll diese pflegenden Angehörigen entlasten; die Versorgung während der Nacht wird sichergestellt, ohne die Angehörigen in den Pflegebetrieb einzubeziehen.

Angeboten wird die Nachtpflege von Pflegeheimen und Institutionen, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind, sowie von ambulanten Pflegediensten. Ein Pflegedienst stellt einen Mitarbeiter zur Verfügung, der sich während der Nacht in der Wohnung des Pflegebedürftigen aufhält und bei Bedarf die medizinische Versorgung, die Begleitung zur Toilette sowie weitere pflegerische Maßnahmen übernimmt. Alternativ kann ein Pflegebedürftiger während der Nacht teilstationär in einem Pflegeheim untergebracht werden.

Für wen ist die Nachtpflege gedacht?

Die Nachtpflege wurde, ähnlich wie die Tagespflege, als Teil der Pflegeleistungen eingeführt. Pflegende Angehörige sollten entlastet werden. Der Grund dafür ist nachvollziehbar: Weil der demographische Wandel für eine steigende Zahl pflegebedürftiger Senioren sorgt, kann in Deutschland eine flächendeckende Pflege allein durch stationäre Pflegeplätze und ambulante Pflegedienste kaum sichergestellt werden. Pflegende Angehörige bilden daher eine wichtige Säule des staatlichen Pflegesystems und erfahren seit der Pflegereform und den Pflegeneuausrichtungsgesetzen zusätzliche, unterstützende Angebote.

Die Gründe, warum eine pflegebedürftige Person nicht nur tagsüber, sondern auch in der Nacht von einer Pflegeperson versorgt werden muss, können vielfältig sein.

Mögliche Gründe, warum Personen auch nachts auf Pflege angewiesen sein können:

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    die Betreuung von Intensivpflege- sowie Palliativ-Patienten,

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    regelmäßige Wundversorgung oder

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    Verbandswechsel

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Gut zu wissen

Häufig erfordert auch eine Demenz eine nächtliche Betreuung. In einem fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung ist es unerlässlich, dass die Betroffenen weitgehend lückenlos betreut werden. Weil die Betroffenen das Haus verlassen oder vergessen können, welche Folgen ihr Handeln haben kann, geschieht es leicht, dass sie sich und andere unabsichtlich in Gefahr bringen. 

Nächtliche Unruhe und Schlaflosigkeit erschweren pflegenden Angehörigen die Betreuung, denn sie müssen auch während der Nacht regelmäßig nach dem Rechten sehen und setzen sich auf diese Weise selbst der Gefahr aus, auf lange Sicht zu erkranken.

Kosten der Nachtpflege – im Pflegeheim oder zu Hause

Wie sämtliche Pflegeleistungen, die von der Pflegeversicherung angeboten werden, ist auch die Nachtpflege mit Kosten verbunden. Diese können sich, je nachdem ob die Nachtpflege zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung durchgeführt wird, deutlich voneinander unterscheiden. Unabhängig von der Unterbringung entstehen zunächst Kosten für die pflegerische Versorgung sowie eventuelle krankenpflegerische Betreuungs- und Entlastungsleistungen. In einem Pflegeheim, in dem der Pflegebedürftige während der Nacht teilstationär untergebracht ist, fallen verschiedene Kosten an. Dazu gehören:

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    die medizinische Versorgung,

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    die pflegerische Versorgung,

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    die Unterbringung,

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    die Verpflegung,

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    der Fahrdienst, falls der Pflegebedürftige zum Pflegeheim und wieder nach Hause gefahren wird und

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    die sogenannten Investitionskosten, die für die Anschaffung und Instandhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände in Rechnung gestellt werden.

Alternativ kann die Nachtpflege auch zu Hause stattfinden. In diesem Fall wird der Pflegebedürftige stundenweise oder während der gesamten Nacht von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes betreut. In diesem Fall stellt der Pflegedienst die tatsächlich geleistete Pflegezeit in Rechnung.

Im Rahmen der Pflegesachleistungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Nachtpflege, einschließlich des Transports. Sobald ein Pflegebedürftiger Anspruch auf Pflegeleistungen hat – in der Regel entsteht dieser durch die Beantragung und Bewilligung eines Pflegegrads (bis 2017 Pflegestufe), können Leistungen der Nachtpflege über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Als übernahmefähige Kosten werden dabei jedoch lediglich und ausschließlich die pflegebedingten Kosten akzeptiert. Diese umfassen die Grundpflege sowie die Krankenpflege, jedoch nicht die Kosten für Unterbringung und Verpflegung oder die Investitionskosten. Transportkosten, die durch einen Fahrdienst der Pflegeeinrichtung entstehen, werden in der Regel übernommen.

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Wichtig

In ihrer Höhe richten sich die übernahmefähigen Kosten nach der Höhe der Pflegesachleistungen, die für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehen sind.

Unterstützung beim Antrag auf Nachtpflege

Voraussetzung für die Übernahme der pflegebedingten Kosten bei der Nachtpflege ist ein Pflegegrad. Seit 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Wir von Dr. Weigl & Partner haben das Ziel, dass jeder Mensch den Pflegegrad erhält, der ihm individuell zusteht. Oft werden Pflegegrad-Anträge abgelehnt oder es erfolgt eine Einstufung in einen zu niedrigen Pflegegrad.

Mit unserem Expertenteam an Ihrer Seite finden haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Unabhängig davon, ob Sie einen Pflegegrad Antrag stellen wollen, einen Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder Ihren derzeitigen Pflegegrad erhöhen möchten, wir unterstützen Sie gerne in allen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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