ADHS ist eine in der Kindheit beginnende psychische Störung. Wie wirkt sich die Erkrankung auf die Betreuung betroffener Kinder aus und kann bei ADHS ein Pflegegrad beantragt werden?

Nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Erkrankungen resultieren darin, dass Menschen ihren Alltag nicht ohne fremde Hilfe gestalten können. Eine Krankheit, von der sowohl Kinder als auch Erwachsene betroffen sein können, ist ADHS, eine psychische Störung, die sich in Verhaltens- und emotionalen Mustern äußert, die von der Norm abweichen. Weil die Krankheit in der Regel schon im Kindes- und Jugendalter auftritt, kann die Belastung, die dadurch für die Betroffenen und ihr Umfeld entsteht, sich auf die gesamte Familie auswirken. In schweren Fällen von ADHS ist daher eine Pflegebedürftigkeit gegeben, jedoch ist es für die Eltern nicht leicht, einen der fünf Pflegegrade (früher drei Pflegestufen) zu erhalten. 

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Pflegegrad beantragen bei ADHS

Weil ADHS in vielen Fällen bereits im Kindesalter eintritt und in diesem Lebensabschnitt besonders schwerwiegend sein kann, wünschen sich viele Betroffene Hilfe im Alltag. Zugleich kursiert jedoch ein Schamgefühl, das Leben mit einem an ADHS erkrankten Kind nicht allein bewältigen zu können. Viele Eltern versuchen, ihrer Situation daher zunächst ohne Hilfe Herr zu werden – das aber zehrt sowohl an den physischen als auch an den psychischen Kräften. Gerade in Zeiten, in denen die Erkrankung eines Familienangehörigen, und ganz besonders die eines Kindes, sehr belastend ist, kann die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung für eine wichtige Entlastung des Alltags sorgen.

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Wichtig

Anspruch auf Pflegeleistungen hat in Deutschland jeder, der in eine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegekasse einzahlt – wie hoch die Pflegeleistungen im Einzelnen ausfallen, wird im Antragsverfahren überprüft.

Wie und von wem sollte der Pflegegradantrag gestellt werden?

Um einen Antrag auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) für Ihr Kind oder Ihren Angehörigen zu stellen, genügt zunächst ein formloses Schreiben an die Kranken- bzw. Pflegekasse des Versicherungsnehmers. Ausschlaggebend ist dabei, bei welcher Versicherung der an ADHS erkrankte Pflegebedürftige versichert ist. Ist dieser noch minderjährig, müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten einen Pflegegrad für das Kind beantragen. Volljährige Pflegebedürftige müssen den Antrag dagegen selbst stellen, sofern keine Vollmacht vorliegt, weil sie beispielsweise geistig nicht dazu fähig sind.

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Erste Pflegegrad-Einschätzung: Pflegegradrechner online

Verlieren können Sie bei einem Pflegegradantrag (früher Pflegestufenantrag) nichts, denn die Beantragung ist kostenlos. Trotzdem können Sie schon im Vorfeld ausrechnen, welchen Pflegegrad Sie etwa erhalten werden: Pflegegradrechner, die Sie online abrufen können, verhelfen Ihnen zu einer ersten Einschätzung, mit welcher Unterstützung Sie zukünftig rechnen können.

Was passiert nach der Antragstellung?

Nachdem Sie den Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung eingereicht haben, müssen Sie darauf warten, dass die Versicherung einen Termin für die pflegefachliche Begutachtung festlegt. Die Zeit bis zu dem Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) können Sie nutzen, um sich vorzubereiten, z. B. indem Sie ein Pflegetagebuch führen. Hier halten Sie alle Aspekte der Pflege und deren täglichen Aufwand fest. Auch Auffälligkeiten im Verhalten oder in der Kommunikation sollten Sie notieren, um während des Gutachtertermins wahrheitsgetreu auf die Fragen des Gutachters antworten zu können. Weil insbesondere bei Kindern häufig darüber diskutiert wird, welcher Anteil der Pflege mit der eines gesunden Kindes vergleichbar ist, bildet das Pflegetagebuch bei ADHS eine wichtige Quelle für die Einschätzung des Gutachters.

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Nutzen Sie das Dr. Weigl Pflegetagebuch, um sich bestmöglich auf das MD-Gutachten vorzubereiten.

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Im Anschluss an den Begutachtungstermin teilt der Gutachter seine Ergebnisse der Pflegeversicherung mit. Diese wiederum beschließt aufgrund der Begutachtung, ob Ihnen bzw. Ihrem Kind ein Pflegegrad zugesprochen wird. Den entsprechenden Bescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von fünf Wochen nach dem Eingang Ihres Pflegegradantrags.

Was ist ADHS?

Die Abkürzung ADHS steht für „Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung“. Es handelt sich um eine im Kindesalter auftretende Erkrankung, die zu den psychischen Störungen gezählt wird. 

Typische Symptome bei ADHS:

  • Add

    Verträumtheit

  • Add

    Konzentrationsprobleme

  • Add

    Hyperaktivität

  • Add

    Geringe Ausdauer

Auch ein dauerhaft schlechtes Schriftbild, Ängste und Depressionen werden zu den Leitsymptomen der Erkrankung gerechnet.

Obwohl ADHS noch nicht abschließend erforscht werden konnte, gehen Mediziner davon aus, dass es nicht eine einzelne Ursache für die psychische Erkrankung gibt, sondern biologische, psychische und soziale Faktoren in einem engen Wirkungskreis zusammenwirken und einander bedingen.

Die Krankheit wird in drei Schweregrade eingeteilt:

  • Add

    Leichte ADHS: Es besteht noch keine ausgeprägte Symptomatik, aber Betroffene können sich nur schlecht konzentrieren. Häufig besitzen sie eine höhere Kreativität. Man geht von einer biologischen und genetischen Prädisposition aus.

  • Add

    Mittelschwere ADHS: Die Symptomatik ist vorhanden, wirkt sich aber nicht auf das Sozialverhalten aus. Trotz eines oftmals hohen IQs erreichen Betroffene häufig keinen Beruf, der ihren geistigen Fähigkeiten entspricht. Ohne Behandlung geht man von einem erhöhten Leidensdruck und auch Suizidrisiko aus.

  • Add

    Schwere ADHS: Die Symptomatik ist in allen Bereichen stark ausgeprägt. Betroffene sind gefährdet, ein Suchtverhalten zu entwickeln und zeigen zudem ein gestörtes Sozialverhalten.

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Wichtig

Je früher ADHS erkannt wird, desto besser lässt sich die Erkrankung behandeln. 

Das Ziel der Behandlung ist, den Betroffenen ein langfristig eigenständiges Leben zu ermöglichen und die Defizite im Sozialverhalten abzubauen. Verschiedene Behandlungsansätze legen den Fokus der Therapie auf die Stärkung des individuell vorhandenen Potenzials und der sozialen Fähigkeiten sowie die Behandlung eventueller Begleitstörungen.

Auch Erwachsene können von ADHS betroffen sein und stark unter den Einschränkungen leiden, die die psychische Störung auf ihren privaten und beruflichen Alltag haben kann. 

Die Diagnostik wird dadurch erschwert, dass die Anzeichen und Symptome für die Adulte ADHS sich von Person zu Person stark unterscheiden und auch in verschiedenen Lebensphasen extrem variieren können.

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Gut zu wissen

Damit ein Erwachsener die Diagnose ADHS erhält, müssen seine Symptome schon vor dem 12. Lebensjahr begonnen haben und seitdem in chronischer Form vorhanden sein. 

Wie wirkt sich ADHS auf die Pflege aus?

In der Regel sind die Beeinträchtigungen, die mit einer ADH-Störung einhergehen, nicht schwerwiegend genug, als dass die Pflegeversicherung einen Pflegegrad (vormals: Pflegestufe) gewähren würde. Eine echte Pflegebedürftigkeit liegt bei ADHS so gesehen nicht vor. Lediglich bei Kindern, die unter einer schweren Form der ADHS leiden, erkennt die Pflegekasse in Ausnahmefällen den Pflegegrad 1 (bis 2017: Pflegestufe 0) an. Voraussetzung ist, dass der Betreuungsaufwand den eines gesunden Kindes deutlich übersteigt. Trotzdem haben Eltern, deren Kind an ADHS erkrankt ist, in der Regel einen deutlich anstrengenderen Alltag als Eltern mit gesunden Kindern. Die Betreuung und Versorgung, aber auch die Förderung der geistigen Fähigkeiten kosten viel Zeit, sind schwierig und gehen oftmals an die Substanz. 

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Wichtig

In den meisten Fällen genügt die erhöhte Anforderung an die tägliche Betreuung nicht, um einen Pflegegrad zu erhalten, einen Versuch ist es aber wert: Wenn der Antrag gut begründet wird, können in Ausnahmefällen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Diese entsprechen in ihrer Höhe dem erteilten Grad der Pflege (früher Pflegestufe bei ADHS).

Das ist wichtig bei der MD-Begutachtung im Fall von ADHS

Worauf Angehörige bei der Pflegegrad Begutachtung durch den MDK bei ADHS besonders achten müssen

Als kognitive Erkrankung ist ADHS nicht immer auf den ersten Blick in seinem ganzen Ausmaß erkennbar. Während einige Erkrankte dazu neigen, sich in Gesellschaft von Fremden zurückzuziehen, legen andere besonders auffällige Verhaltensweisen an den Tag. Weil die Krankheit außerdem bei jedem Betroffenen unterschiedlich starke Veränderungen in Verhalten und Kommunikation zur Folge hat, ist es für den Pflegegutachter nicht einfach, sich während des Gutachtertermins ein realistisches Bild der Pflegesituation zu machen.

Viele Aspekte der täglichen Pflege müssen aktiv durch die Pflegeperson(en) angesprochen werden, da der kurze Zeitraum der Begutachtung lediglich als Momentaufnahme zu begreifen ist, die häufig nur in Grundzügen der tatsächlichen Pflegesituation entspricht. Dem Gutachter können also gar nicht sämtliche Aspekte der Pflege auffallen. Aus diesem Grund sollten sich Angehörige oder Eltern eines Pflegebedürftigen mit ADHS besonders intensiv auf den Gutachtertermin mit dem MDK vorbereiten. Dazu gehört u. a. ein nachvollziehbarer Überblick über den Krankheitsverlauf, aber auch ein intensiv geführtes Pflegetagebuch, in dem die pflegenden Angehörigen festhalten, wie oft sie welche Pflegehandlung durchführen, wie lange diese dauert und ob diese z. B. durch das Verhalten des Pflegebedürftigen in die Länge gezogen wird.

Vor allem die sogenannten „pflegeerschwerenden Faktoren“, etwa auffälliges Verhalten oder die Verweigerung der Kooperation bei der Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme, sind für den Pflegegutachter nur schwer nachvollziehbar. Weil der Termin für die Begutachtung oftmals viel zu kurz angesetzt ist, hat er überhaupt nicht die Möglichkeit, sich tiefergehend mit der Situation der Familie auseinanderzusetzen. Es obliegt daher den pflegenden Angehörigen, diese Lücke durch eine ausführliche, nachvollziehbare Dokumentation zu füllen.

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Nutzen Sie das Pflegetagebuch von Dr. Weigl & Partner und bereiten Sie Ihren Gutachter-Termin mit dem Medizinischen Dienst bestmöglich vor.

Die sechs Bereiche der Pflege, die sowohl für das Pflegetagebuch als auch für die Begutachtung selbst eine wichtige Rolle spielen:

  • Add

    Mobilität

  • Add

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Add

    Psychische Problemlagen

  • Add

    Selbstversorgung

  • Add

    Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  • Add

    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

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Beispiel einer Pflegegrad-Berechnung anhand der unterschiedlich gewichteten Module | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Pflegegrad-Berechnung

Die Begutachtung findet in aller Regel bei dem Pflegebedürftigen zu Hause statt. Während es bei pflegebedürftigen Kindern selbstverständlich ist, dass ein Elternteil während des Termins anwesend ist, sollten Angehörige bei ADHS darauf achten, dass auch ein erwachsener Pflegebedürftiger nicht mit dem Gutachter alleine ist. Ein Familienangehöriger, im besten Fall die Pflegeperson, kann wichtigen Aufschluss über den Pflegeaufwand geben. Alternativ kann auch ein Pflegesachverständiger am Begutachtungstermin teilnehmen. Gerne stehen wir von Dr. Weigl & Partner Ihnen auch in diesem Kontext zur Seite.

Welcher Pflegegrad (früher Pflegestufe) bei ADHS?

Die Bewilligung eines Pflegegrads setzt voraus, dass eine Pflegebedürftigkeit nach § 14 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) besteht. Weil die Definition der Pflegebedürftigkeit neben körperlichen Erkrankungen auch geistige und seelische Krankheit oder Behinderung einschließt, können grundsätzlich auch Kinder mit ADHS einen Pflegegrad erhalten, wenn sie in erheblichem oder höherem Maße der Pflege bedürfen. Anders als bei Erwachsenen wird die Pflegebedürftigkeit bei Kindern daran festgemacht, wie ihre Selbstständigkeit und ihre Fähigkeiten gegenüber normal entwickelten Altersgenossen beeinträchtigt sind.

Um den Grad der Pflegebedürftigkeit eines Erwachsenen oder eines Kindes zu beurteilen, arbeitet die Pflegeversicherung mit einem Katalog gesetzlich festgelegter Kriterien, die Auskunft über die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person geben. 

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Wichtig

Für die Beurteilung eines Kindes mit ADHS sind insbesondere die Module „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ sowie „Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ von Interesse, da sich die Symptome von ADHS genau auf diese Lebensbereiche auswirken.

Für Eltern eines ADHS-Kindes bedeutet das, dass während der Begutachtung sämtliche Faktoren, die den Alltag aufgrund der Erkrankung einschränken, aufgenommen und in die Bewertung einbezogen werden sollten.

Beispielhafte Maßnahmen, die unter den Begriff der pflegerischen Versorgung fallen:

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    Begleitung zu regelmäßigen Besuchen beim Kinderarzt oder Facharzt für Therapiemaßnahmen

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    Unterstützung bei therapeutischen Übungen zu Hause, die das Kind nicht alleine durchführen kann

  • Add

    Erhöhter Betreuungsbedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität

  • Add

    Verzögerung der körperlichen und geistigen Entwicklung (z. B. längeres Windeltragen oder Bettnässen)

  • Add

    Notwendigkeit einer Rund-um-die-Uhr-Beaufsichtigung

  • Add

    Erforderlichkeit eines Helfers in der Schule aufgrund von Aufmerksamkeitsstörungen und Unruhe

  • Add

    Regelmäßige Medikamentengabe

Pflegegrad bei ADHS abgelehnt – was tun?

Nicht immer resultiert eine gute Vorbereitung des Begutachtungstermins in der Bewilligung des angestrebten Pflegegrads (früher: Pflegestufe). Innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Bescheids von der Pflegeversicherung können Eltern Widerspruch gegen den Pflegegrad oder einen Ablehnungsbescheid einlegen. Um einen begründeten Widerspruch zu erstellen, sollte das Gutachten des MDK Punkt für Punkt studiert und auf die relevanten Punkte (siehe oben) überprüft werden. Die Pflegeversicherung ist nach einem Widerspruch verpflichtet, eine erneute Begutachtung durchführen zu lassen. Stellen Sie durch optimale Vorbereitung oder professionelle Hilfe sicher, dass Sie Ihren Widerspruch bestmöglich begründet haben.

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Was es bei „Pflegegrad und ADHS“ zusätzlich zu beachten gilt

Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, müssen Sie zwischen körperlichen und geistigen Erkrankungen unterscheiden. Zwar gelten sämtliche Formen von Beeinträchtigungen, die den Bezug von Pflegeleistungen rechtfertigen, seit 2017 als gleichberechtigt, jedoch bleiben kognitive Beeinträchtigungen, zu denen auch ADHS zählt, unbestritten schwerer einzuordnen als körperliche.

Weil sich der Begutachtungstermin mit dem MDK wie eine Momentaufnahme gestaltet, kommt es insbesondere in der Begutachtung von geistig oder psychisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen häufig zu Fehleinschätzungen. Das liegt daran, dass das Pflegegutachten, das infolge dieses Termins erstellt wird, die Wahrnehmung des Pflegegutachters widerspiegelt. Verhält sich ein Kind oder ein Familienangehöriger mit ADHS während des Termins wenig auffällig, nimmt der Gutachter eine verminderte Pflegesituation wahr, die nicht mit der tatsächlichen Situation zu vergleichen ist. Viele Pflegegradanträge (früher: Pflegestufenanträge) werden daher im ersten Begutachtungsverfahren abgelehnt oder es findet eine zu niedrige Einstufung statt.

Ein fehlerhafter Pflegegrad-Bescheid, der bei ADHS von der Pflegeversicherung verschickt wird, muss jedoch nicht zur Folge haben, dass Sie damit leben müssen. Eine Ablehnung oder ein zu niedriger Pflegegrad mit entsprechend nicht ausreichenden Leistungen kann im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens wieder aufgenommen oder hochgestuft werden. 

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Wichtig

In der Regel haben Sie im Anschluss an den Pflegegradbescheid (früher: Pflegestufenbescheid) vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Pflegeversicherung einzulegen.

Hilfe beim Antrag auf Pflegegrad im Fall von ADHS

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie oder Ihren Angehörigen mit ADHS nicht nur gerne beim Pflegegrad Widerspruch, sondern helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass Sie das erste Mal den Antrag auf Pflegeleistungen stellen oder sich der bisherige Pflegebedarf seit der letzten Begutachtung durch den MDK messbar erhöht hat und Sie deshalb die Pflegegrad Höherstufung anstreben, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen. Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!