Das Pflegegutachten ist der ausschlaggebende Faktor bei der Entscheidung über einen Pflegegrad. Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen beauftragen die Pflegekassen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit einem Begutachtungstermin des Pflegebedürftigen. Bei diesem Termin erstellt der Gutachter das Pflegegutachten auf Basis von 64 Fragen zu sechs Lebensbereichen (Modulen) nach der Richtlinie des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Wann steht ein Pflegegutachten an?

Wird ein Mensch zum Pflegefall, ist dies ein einschneidendes Ereignis – sowohl für den Betroffenen als auch für die gesamte Familie. Abhängig davon, wie hoch der Bedarf an Pflege und Betreuung ist, müssen pflegende Angehörige viel private Zeit investieren, um sich um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Ist die tägliche Pflege durch Angehörige nicht möglich, muss entweder ein ambulanter Pflegedienst beauftragt oder eine stationäre Pflegeeinrichtung gesucht werden. Beides kostet Geld, und nicht jeder verfügt über die notwendigen Ersparnisse. Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung hat die Bundesregierung eine Möglichkeit geschaffen, mit der pflegebedürftige Personen finanzielle Unterstützung erhalten – und zwar unabhängig vom Einkommen. 

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Wichtig

Die Pflegeversicherung fällt in Deutschland unter die Versicherungspflicht – sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte müssen in die Pflegekasse einzahlen. Dadurch haben die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeleistungen der Pflegeversicherung, falls es zu einer Pflegesituation kommt. 

Um zu ermitteln, wie hoch die Leistungen im Einzelnen sind, gibt die Pflegeversicherung ein sogenanntes Pflegegutachten in Auftrag, anhand dessen sie den jeweiligen Pflegegrad vergibt.

Wenn Sie vorab selbst einschätzen wollen, ob und welcher Pflegegrad für Sie realistisch ist, dann können Sie unseren kostenfreien Online-Pflegegradrechner nutzen. 

Grundlegende Informationen zum Pflegegutachten

Anfang 2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Auch das Begutachtungsverfahren, das die Pflegeversicherung für die Berechnung der individuellen Leistungen durchführt, wurde modifiziert. Bis Ende 2016 stand der tägliche Zeitaufwand, den die Pflege erfordert, im Fokus der Begutachtung. Nun wird die Frage gestellt, wie selbstständig der pflegebedürftige Versicherungsnehmer den Alltag noch gestalten kann.
Das Gutachten spiegelt sämtliche Lebensbereiche wider, in denen der Pflegebedürftige mit alltäglichen Aufgaben, seiner Pflegesituation sowie seinem allgemeinen Gesundheitszustand konfrontiert wird. 
 

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Wichtig

In jedem dieser Bereiche vergibt der Gutachter Punkte – je weniger Selbstständigkeit in diesem Bereich vorhanden ist, desto höher die Punktzahl. 

Von diesem Gutachten hängt ab, ob die Pflegeversicherung einen Pflegegrad vergibt. Dafür werden die Punkte, die in den einzelnen Bereichen vergeben worden sind, addiert – die Summe bestimmt, ob ein Pflegegrad attestiert wird und in welchen der fünf Pflegegrade der Pflegebedürftige eingestuft wird.

Wie läuft ein Pflegegutachten konkret ab?

Die Pflegeversicherung führt die Begutachtung eines Antragstellers auf einen Pflegegrad nicht selbst durch, sondern beauftragt eine unabhängige Organisation. Für gesetzlich Versicherte ist in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig, für privat Versicherte die MEDICPROOF GmbH.

Wo und mit wem findet die Begutachtung statt?

Sofern der Antragsteller sich nicht im Krankenhaus oder bereits in einer Pflegeeinrichtung befindet, findet die Begutachtung bei dem Pflegebedürftigen zu Hause statt. Neben dem Antragsteller selbst sollte auch ein Angehöriger oder eine Pflegeperson anwesend sein. 

Auch die Unterstützung von Dr. Weigl & Partner ist möglich, dann ist ein Pflegeexperte aus unserem Team während der Begutachtung an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Unterstützung beim Antrag auf Pflegeleistungen.

Die sechs grundlegenden Kriterien der Begutachtung (seit Anfang 2017)

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    Mobilität

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    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

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    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

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    Selbstversorgung und Alltagsverrichtung

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    Selbstständiger Umgang mit krankheits- /therapiebedingten Anforderungen 

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    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

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Gut zu wissen

Im Gegensatz zu dem früheren Begutachtungssystem werden körperliche und kognitive Ursachen für eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Rahmen des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) gleichwertig gewichtet

Dies macht es beispielsweise für Patienten mit einer Demenz oder Depressionen leichter, einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) zu erhalten.

Wie bereiten Sie sich am besten auf das Pflegegutachten vor?

Da von dem Pflegegutachten der vergebene Pflegegrad abhängt, sollten Sie sich gut und umfassend vorbereiten. Der Besuch des Gutachters stellt lediglich eine Momentaufnahme dar. Da die Zeit für den Termin knapp bemessen ist, erfolgt oft eine falsche Einschätzung in einen zu niedrigen Pflegegrad.

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    Sammeln Sie alle ärztlichen Dokumente, die belegen, dass Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein Pflegegrad zusteht. Arztbriefe, Diagnosen oder Informationen zu Medikamenten dokumentieren den Gesundheitszustand.

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    Führen Sie zudem ein Pflegetagebuch. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sollten Sie detailliert notieren, welche Pflege täglich anfällt. Auf unserer Webseite können Sie einen kostenlosen Pflegetagebuch-Vordruck finden.

  • Add

    Informieren Sie sich über professionelle Beratung – zum Beispiel von Dr. Weigl & Partner. So erhalten Sie den Pflegegrad, der Ihnen zusteht.

Unser Team unterstützt Sie gerne bei allen Herausforderungen rund um die Pflegesituation!

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, womit Sie ein Pflegegutachten für sich oder Ihren Angehörigen durch den MDK erstellen lassen können, um bei erfolgreicher Einstufung finanzielle Unterstützung bei der alltäglichen Pflege zu erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen. Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
 

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