Die Verhinderungspflege

Veröffentlicht am: 02.01.2023
Aktualisiert am: 22.12.2023

Wenn ein pflegender Angehöriger die Pflege für einen kurzen Zeitraum nicht sicherstellen kann, kann die Verhinderungspflege beantragt werden – eine Einzelperson oder ein professioneller Pflegedienst übernimmt die Pflege.

Definition

Das ist Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige sind für viele Menschen mit Pflegegrad wichtige Bezugspersonen, denn sie stellen ihre Versorgung sicher. Allerdings brauchen auch die Pflegepersonen eine Möglickeit, sich von den Anstrengungen der Pflege erholen zu können. Auch im Krankheitsfall brauchen sie die Sicherheit, dass die von ihnen betreute Person dennoch gut versorgt ist. Mit der Verhinderungspflege ist die Finanzierung einer Ersatzpflegeperson im Krankheitsfall oder während eines Erholungsurlaubes möglich.

Die Verhinderungspflege ist für pflegebedürftige Personen gedacht, die zu Hause versorgt werden – beziehungsweise für deren pflegende Angehörige, die der Versorgung für eine gewisse Zeit nicht nachkommen können. Weiterhin ermöglicht die Verhinderungspflege eine Auszeit für Pflegepersonen sowie Erholung vom Pflegealltag. Man spricht im Zusammenhang mit dieser Leistung oftmals auch von einer Ersatzpflege oder einer Krankheitsvertretung.

Verhinderungspflege

Anspruch auf die Leistung

Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege haben Menschen ab Pflegegrad 2, die die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag einsetzen, um eine ersatzweise Pflege zu finanzieren.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Verhinderungspflege

Für einen erfolgreichen Antrag müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • 1

    Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2 oder höher. 

  • 2

    Die pflegebedürftige Person lebt in einer ambulanten Wohnform.

  • 3

    Die häusliche Pflege wird seit mindestens sechs Monaten von einer Pflegeperson übernommen. (Unabhängig vom Erhalt des Pflegegrads)

  • 4

    Diese Person ist eine offiziell eingetragene Pflegeperson. (Kann nachträglich eingetragen werden)

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Wichtig!

Sind mehrere Personen offiziell als Pflegende bei der Kasse eingetragen, können sie sich nicht gegenseitig vertreten. Die Verhinderungspflege wird dann nicht gewährt.

So geht's

Verhinderungspflege beantragen

Ein Antrag muss nicht unbedingt vor dem Zeitraum der Vertretung gestellt werden. Dies kann auch zeitgleich mit der Abrechnung stattfinden. Allerdings sollten Sie dann vorab sicher sein, dass die pflegebedürftige Person tatsächlich Anspruch auf die Leistung hat. Eine Abrechnung mit der Pflegekasse kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.

Um sicherzustellen, dass die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege übernimmt, sollten Sie den Antrag auf Verhinderungspflege rechtzeitig stellen. Das ist sinnvoll, wenn Sie schon wissen, wann Sie eine Vertretung für die Pflege brauchen. 

Die Verhinderungspflege beantragen pflegebedürftige Personen bei ihrer zuständigen Pflegekasse. Einige Kassen bieten dafür bereits Online-Formulare an. Sie können aber auch einen Brief mit folgenden Informationen an Ihre Pflegekasse senden:

  • Add

    Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person

  • Add

    Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person

  • Add

    Datum, seit wann diese zu Hause gepflegt wird

  • Add

    Zeitraum und Umfang der Verhinderung (stundenweise oder tagesweise) sowie entstandene Kosten

  • Add

    Grund der Verhinderung (z.B. Urlaub, Krankheit etc.)

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Antrag auf Verhinderungspflege rückwirkend bis zu vier Jahre!

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Gut zu wissen

Die Verhinderungspflege kann sowohl vor, als auch nach der Erbringung der Ersatzpflege beantragt werden. Bei der ersten Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist es ratsam, den Antrag bereits vor der Leistungserbringung bei der Pflegekasse zu stellen. Beispielsweise bei der Urlaubsplanung, wenn der Zeitraum der Verhinderung bereits bekannt ist. So kommen pflegebedürftige Personen und deren Angehörige nicht in die Zwickmühle, dass eine Leistungserstattung abgelehnt wird.

Die ersatzweise Versorgung kann aber auch  bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Das ist vor allem bei einem Notfall oder bei Krankheit praktisch. Wichtig ist, dass alle durchgeführten Zahlungen der Pflegekasse gegenüber nachgewiesen werden können. 

Wer, wie, was?

Die Verhinderungspflege im Detail

Wie lange und in welchem Umfang wird Verhinderungspflege finanziert?

 Die Verhinderungspflege kann zum Beispiel tagesweise, also über einen längeren Zeitraum am Stück genutzt werden. Bei der tageweisen Verhinderungspflege ist die Pflegeperson mehr als 8 Stunden pro Tag verhindert. Dies kann beispielsweise bei einem Urlaub oder einem stationären Krankenhausaufenthalt der Fall sein. Es gibt ein festes Budget von maximal 1.612 Euro pro Jahr, welches je nach Bedarf aufgebraucht werden kann. Die Nutzung der tageweisen Verhinderungspflege ist auf bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. 

Solange die tageweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. 

Die Verhinderungspflege ermöglicht eine flexible monatliche Inanspruchnahme von kleineren Beträgen. Für längere Abwesenheits- oder Krankheitsphasen kann auch der gesamte Betrag von 1.612 Euro zur Finanzierung einer Ersatzpflegekraft verwendet werden. 

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden pro Tag verhindert ist. Der Vorteil dabei ist, dass die pflegebedürftige Person weiterhin das volle Pflegegeld erhält. Zudem wird diese Zeit nicht auf die maximale Nutzungsdauer von 6 Wochen angerechnet. Die Kosten für die Vertretungspflege werden jedoch vom Gesamt-Budget für die Verhinderungspflege abgezogen.

Wer darf die Verhinderungspflege durchführen?

Ersatzpflegepersonen

Wenn die private Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht, kann die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege übernehmen. Die Pflege zu Hause kann von anderen Privatpersonen wie Familienangehörigen, Freunden, Bekannten oder von professionellen Pflegediensten oder Betreuern geleistet werden. 

Diese Personen können die Verhinderungspflege durchführen:

  • Add

    Angehörige oder Verwandte

  • Add

    Freunde, Bekannte oder Nachbarn

  • Add
  • Add

    Pflegeheime (im Rahmen der Kurzzeitpflege)

  • Add

    Einzelpflegefachkräfte 

  • Add

    Ehrenamtliche Personen

Höhe der Leistungen bei Verhinderungspflege

Die Höhe des Betrags pro Kalenderjahr hängt davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt. Wird die Verhinderungspflege von professionellen Pflegekräften oder sonstigen Personen übernommen, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht in derselben Häuslichkeit wohnen, zahlt die Pflegekassen maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr für anfallende Pflege- und Betreuungskosten sowie Kosten zur Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. 

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Gut zu wissen

Ähnliche Regelungen gelten, wenn nahe Verwandte die Pflege erwerbsmäßig ausüben. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege in diesem Fall und zahlt dafür ebenfalls bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr.

Das gilt für nahe Angehörige

Auch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder können die Verhinderungspflege übernehmen. Nahe Angehörige sind alle Personen, die bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind. Also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Geschwister. Das Verwandschaftsverhältnis geht von der pflegebedürtigen Person aus.

Übernehmen nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder die ersatzweise Versorgung, darf der Geldbetrag für die Verhinderungspflege das 1,5-fache des genehmigten Pflegegeldes nicht überschreiten. Daraus ergibt sich:

Am 01.01.2024 er höht sich das Pflegegeld und somit auch das maximale Budget für die Verhinderungspflege für nahe Angehörige:

Pflegegrad Pflegegeld bis Ende 2023 maximales Budget: Verhinderungspflege bis Ende 2023 Pflegegeld ab 01.01.2024 maximales Budget: Verhinderungspflege ab 01.01.2024
Pflegegrad 2 316,- € maximal 474,- € 332,- € maximal 498,- €
Pflegegrad 3 545,- € maximal 817,50 € 572,- € maximal 859,50 €
Pflegegrad 4 728,- € maximal 1.092,- € 764,- € maximal 1.147,50 €
Pflegegrad 5 901,- € maximal 1.351,60 € 947,- € maximal 1.420,50 €

Wenn Sie durch die Ersatzpflege Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfälle haben, können Sie diese von der Pflegekasse erstatten lassen. Bitte bewahren Sie dafür entsprechende Belege auf. Für die Fahrtkosten können 20 Cent pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Die Verdienstausfälle werden zur Verhinderungspflege dazugerechnet. Der Gesamtbetrag für die Erstattung darf jedoch 1.612 Euro nicht übersteigen.

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Ein Beispiel

Pflegegerad 2: maximal 498 Euro Verhinderungspflege + 1.114 Euro Budget für Aufwendungen = 1.612 Euro

Kombinationsmöglichkeiten mit Kurzzeitpflege

Die Verhinderungspflege kann mit Leistungen der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Bis zu 806 Euro können aus der nicht in Anspruch genommenen Leistung der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Dieser Betrag wird auf den Leistungsbetrag der Verhinderungspflege angerechnet. Damit steht bei einer Versorgung durch eine Ersatzpflege maximal folgendes Budget zur Verfügung:

1.612 Euro + 806 Euro = 2.418 Euro

(Reguläre Verhinderungspflege + nicht genutzte Leistungen aus der Kurzzeitpflege = maximales Budget für Verhinderungspflege)

 

Für nahe Angehörige ergeben sich 2024 außerdem folgende Kombinationsmöglichkeiten:

Pflegegrad Verhinderungsbudget (1,5-fache des Pflegegeldes) Verhinderungsbudget optional (z.B. für Fahrtkosten) Kurzzeitpflege-Budget
2 498,- € + 1.114,- € + 806,- €
3 859,50 € + 752.50 € + 806,- €
4 1.147,50 € + 464,50 € + 806,- €
4 1.420,50 € + 191,50 € + 806,- €
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Gut zu wissen: Der Unterschied

Kurzzeit- und Verhinderungspflege beschreiben eine ähnliche Leistung: Die ersatzweise Versorgung pflegebedürftiger Personen. Allerdings mit einem Unterschied: Die Kurzzeitpflege erfolgt immer stationär in einer pflegerischen Einrichtung, während die Verhinderungspflege zu Hause durchgeführt wird.

Leistungen der Verhinderungspflege ab 2024

Ab dem 01.01.2024 treten Neuerungen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege in Kraft. Diese Änderungen betreffen vorerst nur Personen, die

  1. Pflegegrad 4 oder 5 aufweisen und
  2. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bisher wurden die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus separaten Töpfen finanziert. Ab Januar 2024 sollen beide Pflegeleistungen zu einem vereinten Jahresbudget, dem sogenannten Entlastungsbudget, zusammengefasst werden. Dieses Budget ist nicht mit dem Entlastungsbetrag zu verwechseln. Damit werden für die Zukunft bürokratische Hürden abgebaut und die Flexibilität erhöht.

Ab 2024 hat die oben genannte Personengruppe nun die Möglichkeit, 100 % der nicht genutzten Mittel aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege umzuwidmen.

Bei Ersatzpflege durch Personen, die nicht im zweiten Grad verwandt sind und nicht im gleichen Haushalt wohnen:

1.612 Euro + 100 % unverbrauchter Mittel aus Kurzzeitpflege (1.774 Euro) = ein Gesamtbudget von 3.386 Euro.

Verhinderungspflege durch enge Angehörige ab 2024

Bei Verhinderungspflege durch enge Angehörige (bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert) oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, darf nun das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes abgerechnet werden (zuvor: das 1,5-fache). Der übrige Teil des Budgets kann nach wie vor für nachgewiesene Fahrtkosten, Verdienstausfall sowie für Verhinderungspflege durch Personen, die nicht zu den nahen Angehörigen zählen, genutzt werden.

Außerdem entfällt die 6-monatige Vorpflegezeit und die Höchstdauer der Verhinderungspflege wird auf 8 Wochen angehoben und somit an die Kurzzeitpflege angepasst.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab 2025

Alle Änderungen treten ab dem 01.07.2025 auch für alle anderen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher in Kraft. Außerdem wird das Entlastungsbudget am 01.07.25 auf 3539€ angehoben.

Da das Pflegegeld 2025 noch einmal erhöht wird, erhöht sich für Pflegebedürftige auch das Budget für die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige.

Alle Änderungen 2024 und 2025 im Überblick:

Bis Ende 2023 Ab 01.01.2024* Ab 01.07.2025**
Max. Gesamtbudget 2418 € 3386€ 3539€
Budget für nahe Angehörige 1,5-fache des Pflegegelds 2-fache des Pflegegelds 2-fache des Pflegegelds
Vorpflegezeit 6 Monate Entfällt Entfällt
Höchstdauer 6 Wochen 8 Wochen 8 Wochen

*Nur für Personen mit Pflegegrad 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

**Für alle Personen mit Pflegegrad 2 oder höher.

Qualifizierte Verhinderungspflegekräfte finden

Jeder darf die Verhinderungspflege durchführen. Damit können auch andere Familienangehörige zeitweise einspringen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine ehrenamtliche Person zu beauftragen. Ein guter Kontaktweg sind Vereine und Wohlfahrtsverbände. In einigen Fällen sind am Wohnort auch Gruppen bekannt, die sich ehrenamtlich für begrenzte Zeit um pflegebedürftige Menschen kümmern.

Auch der Einsatz einer Einzelpflegefachkraft oder eines Pflegedienstes ist möglich. Dies macht vor allem in intensiven Pflegesituationen Sinn. Pflegefachkräfte können zu diesem Zweck oftmals über Wohlfahrtsverbände angefragt werden. Gleichfalls vermitteln auch spezielle Privatunternehmen geschulte Personen.

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Gut zu wissen: Ersatzpflege finden

Besonders Pflegefachkräfte sind aktuell begehrt: Der Fachkräftemangel erschwert damit die Suche nach einem Ersatz. Suchen Sie daher frühzeitig nach externen Dienstleistern.

Kann die Pflege zu Hause nicht ausreichend sicher gestellt werden, können pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher teilstationär in einer Einrichtung der Tages- und Nachtpflege versorgt werden. Das deckt die Leistung "Tagespflege" von der Pflegekasse ab.

Fazit

Verhinderungspflege als wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind in Zeiten des überlasteten Gesundheitssystems eine wichtige Stütze und stellen für pflegebedürftige Personen wichtige Kontaktpersonen dar. Doch auch sie brauchen Pausen vom Pflegealltag, um sich erholen zu können und/oder um sich um eigene, zeitintensive Angelegenheiten zu kümmern. Die ersatzweise Pflege im häuslichen Umfeld ist daher eine wichtige Option, um die Pflegesituation bei einem Ausfall der Pflegeperson sicherzustellen.

Umso wichtiger ist es sowohl für pflegebedürftige Personen als auch deren Angehörige, dass sich letztere der Versorgung ihrer Liebsten sicher sein können. Die Pflege kann von einer einzelnen Person oder einem Pflegedienst übernommen werden. 

Das zur Verfügung stehende Kontingent kann stundenweise oder tageweise abgerechnet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Für die Beantragung wenden sich pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige an die Pflegekasse.

FAQ

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Pflegebedürftige Personen können eine sogenannte Ersatzpflege beantragen, wenn ihre Pflegeperson verhindert ist und die Pflegetätigkeit für einen vorübergehenden Zeitpunkt nicht übernehmen kann. Somit kann die Finanzierung einer Vertretung sichergestellt werden. Dafür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Im Rahmen der Verhinderungspflege können pflegerische Tätigkeiten, Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen finanziert werden. Grundsätzlich gilt diese Leistung für Pflege im häuslichen Bereich.

Maximal können pflegebedürftige Personen durch die Verhinderungspflege 1.612 Euro erhalten. Wird diese durch andere, nicht genutzte Leistungen der Kurzzeitpflege aufgestockt, können es sogar 2.418 Euro sein. Es gelten bestimmte Voraussetzungen, die es für den Erhalt des Höchstbetrags zu beachten gilt.

Laut Bundesgesundheitsministerium steht pflegebedürftigen Personen im Jahr 2024 bei einer Ersatzversorgung 1.612 Euro pro Kalenderjahr zu. Wird die Pflege von Angehörigen oder Haushaltsmitgliedern übernommen, darf der Betrag das 1,5-fache des genehmigten Pflegegeldes nicht übersteigen.

(Bitte beachten Sie die Sonderregeungen für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5)

Das Geld wird dem pflegebedürftigen Versicherten aufs Konto überwiesen.

Wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden pro Tag verhindert ist, handelt es sich um eine stundenweise Verhinderungspflege. Die stundenweise Verhinderungspflege kann über das ganze Jahr verteilt genutzt werden und es erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes

Ist die Pflegeperson länger als acht Stunden verhindert, handelt es sich um eine tageweise Verhinderungspflege. Die tageweise Verhinderungspflege kann für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr genutzt werden. Bei dieser Art der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um 50 % gekürzt.

Fachberatung

Unterstützung beim Antrag auf Verhinderungspflege

Wer mit der Pflege eines Angehörigen betraut ist, hat viele bürokratische Hürden zu meistern. Gesetzliche Vorgaben, Fristen und Formulare machen es den Betroffenen und ihren Familien unnötig kompliziert.

Wir von Dr. Weigl & Partner unterstützen seit Jahren pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Unser Experten-Team weiß, worauf es beim Antrag auf Verhinderungspflege ankommt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!