Häufige Fragen zu den Pflegestufen

Veröffentlicht am: 10.01.2023

Das Thema Pflegestufen führt bei Betroffenen und ihre Angehörigen zu vielen Fragen. Eine Vielzahl an unbekannten Begriffen und ungelösten Problemen begleiten den Pflegeprozess. Wir haben die häufigsten Fragen und die passenden Antworten zusammengetragen.

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Bitte beachten Sie:

Zum 1. Januar 2017 wurden die alten Pflegestufen auf das neue System der Pflegegrade umgestellt. Die drei Pflegestufen, die bis Ende 2016 den Bezug von Pflegeleistungen für pflegebedürftige Patienten geregelt haben, sind zum Jahresbeginn 2017 von fünf Pflegegraden abgelöst worden. Auch die Berechnungsgrundlage für die neuen Pflegegrade wurde geändert.

Allgemeine Fragen zu den Pflegestufen

Das Grundkonzept der Pflegestufen geht auf die Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahre 1994 zurück. Erstmalige Leistungen wurden ab 1995 ausgezahlt. Diese wurden bereits 1996 erhöht und mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz ab 2013 vollkommen neu geregelt. Seit 2017 gelten die Pflegestufen nicht mehr und wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Pflegestufen galten zur Erleichterung der Pflege durch Angehörige oder, um Leistungen von Pflegediensten zu entlohnen. Daher galt es, diese zu beantragen, sobald die Versorgung im Alltag nicht mehr vollständig gewährleistet war.

Die Grundpflege teilt sich in drei Grundbereiche:

  • Körperpflege (z.B. Duschen, Baden, Rasieren)
  • Ernährung (z.B. Zubereitung, Aufnahme, Abwasch)
  • Mobilität (z.B. Zu-Bett-Gehen, Entkleiden, Treppensteigen)

Wichtig hierbei ist, dass die Grundpflege über den Zeitaufwand der jeweiligen Unterstützung definiert wurde. Diese durfte, um Zuschüsse zu erhalten, nur von Angehörigen durchgeführt werden.

Es gab fünf Pflegestufen:

  • Pflegestufe 0
  • Pflegestufe 1
  • Pflegestufe 2
  • Pflegestufe 3
  • Pflegestufe 3 Härtefall

Sie gaben die jeweilige Geldleistungen für die notwendige Pflege vor. Zusätzlich gehörte die Regelung der eingeschränkten Alltagskompetenz (e.A.) zu den Pflegestufen und erhöhte bei gewissen Einschränkungen (Demenz, Gebrauchsunfähigkeit der Arme/Beine, Multiple Sklerose, etc.) die möglichen Ansprüche.

Pflegestufe 0 galt als die geringste Einschränkung der Alltagskompetenz. Oftmals wurde sie nur kurzfristig (6 Monate) vergeben und unterstützte die Bedürftigen im Erholungsprozess oder bei geistigen Einschränkungen (Alzheimer und Demenz). 123 € Pflegegeld bzw. 231€ Pflegesachleistungen standen dem Versicherungsnehmer monatlich zu.

Pflegestufe 1 wurde gewährt, wenn eine erhöhter Pflegeaufwand durch die Gutachter der Kassen festgestellt wurde. Dieser lag vor, wenn eine starke körperliche Einschränkung oder fortgeschrittene Demenz mindestens dreimaligen Pflegeaufwand pro Tag bedurfte.

Die Gutachter des MDK (Medizinischen Dienstes der Krankenkassen) untersuchten in ihren Begutachtungen Pflegeaufwand und Pflegeumstände. Aus ihrer Einschätzung und Empfehlung entschied die jeweilige Krankenkasse über die erhaltene Pflegestufe oder lehnte diese ab.

Mit einem Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse. Dieses stieß die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), bzw. MEDICPROOF (Medizinischer Dienst der Privaten), an. Während der Begutachtung wurde Ihr Pflegeaufwand bemessen und somit die passende Pflegestufe ermittelt.

Nach Anerkennung einer Pflegestufe durch die Pflegeversicherung galt diese, so lange eine Pflegebedürftigkeit vorlag. Neben möglichen Nachkontrollen hatten Sie bei Veränderungen der Pflegeumstände eine Höherstufungsbegutachtung anzufordern. Ausnahme war Pflegestufe 0, welche in den meisten Fällen nur für 6 Monate gewährt wurde.

Das vergangene System der Pflegeleistungen teilte sich in fünf mögliche Stufen der Bewertung ein. Somit galten bis 2017 fünf Pflegestufen. Diese wurden auf 5 Pflegegrade übertragen.

Eine Pflegestufe direkt konnten Sie nicht beantragen. Eine Zuordnung durch einen Gutachter wurde bei Ihrer jeweiligen Pflegeversicherung durch einen Antrag angefordert. Seit 2017 können Sie einen Pflegegrad beantragen.

Pflegestufen & Finanzen

Ab Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz konnten Pflegebedürftige eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Diese unterstützte Pflegebedürftige mit einem täglichen Pflegeaufwand von 90 Minuten im Alltag und Haushalt.

Generell lässt sich hierbei keine genaue Antwort geben. Die Pflegeversicherung kann den Antrag für eine pflegeerleichternde Maßnahme akzeptieren, ablehnen oder einen Mittelweg gegen Miete eines z.B. Pflegebettes anbieten. Pflegebedürftigkeit und Gutachter sind die Faktoren der Entscheidung.

Theoretisch ist die Versorgung in einem Pflegeheim ab jeder Pflegestufe/Pflegegrad möglich. Jedoch tragen Sie bei niedrigen Einstufungen die meisten Kosten selbst. Je höher der Grad der Pflegebedürftigkeit und die Anforderungen der Krankheiten sind, desto mehr Zuschüsse erhalten Sie von den Krankenkassen.

Hierbei ist die Art der Pflege entscheidend. Bei häuslicher Pflege erhalten Angehörige oder Pflegepersonen die Gelder. In der ambulanten Pflege gehen die meisten Geldleistungen direkt an den versorgenden Pflegedienst. Selbiges gilt für die stationäre Versorgung in einem Pflegeheim, welches direkt für die Leistungen entlohnt wird. Daneben gibt es noch Geldleistungen (z.B. Entlastungsleistungen), welche direkt an die Pflegebedürftigen zur Unterstützung ihres Alltags gehen.

Gezahlt wurde und wird die Pflege von Ihrer jeweiligen Pflegeversicherung. Die Höhe richtet sich nach Pflegestufe (heute Pflegegrad) und Art der Pflege. 

Erfahren Sie mehr über Pflegeleistungen.

Pflegestufe 2 definierte „Schwerstpflegebedürftigkeit“ durch körperliche Behinderung oder Demenz. Die erhaltenen Leistungen betrugen 1144,00 € als Sachleistungen für Pflegedienste oder ein Pflegegeld in Höhe von 458,00 € bei häuslicher Versorgung.

Pflegestufen im Kontext spezieller Krankheitsbilder

Ähnlich wie bei Demenz, wurden im Gutachten für die Pflegestufen ein zu geringer Wert auf psychische Belastungen und deren Einschränkung auf die Selbstständigkeit gelegt. Pflegestufe 0 wurde am häufigsten bei Autismus vergeben, falls nicht eine Zweiterkrankung vorlag. Das neue Begutachtungsverfahren der Pflegegrade ermöglicht es mehr Pflegeleistungen zu erhalten.

Ähnlich der vorangegangen Erkrankungen, reicht eine Blindheit allein nicht für eine Pflegestufe aus. Um die Einschränkung im Alltag zu kompensieren, kann Blindengeld von den Krankenkassen beantragt werden.

Da die Pflegestufen geistige Erkrankungen noch nicht so gut erfassten wie die neuen Pflegegrade, war Pflegestufe 0 bei Demenz die gängigste Lösung.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Schwere der Krebserkrankung und möglichen Nebenerkrankungen kann der Grad der Pflegebedürftigkeit und des Pflegeaufwands variieren. Welche Pflegestufe (heute Pflegegrad) angemessen ist, hängt von der Einschätzung des MDK Gutachters ab.

Welche Pflegestufe bei Parkinson gewährt wurde, richtete sich nach der nötigen Hilfe im Alltag. Alter, Grad der Erkrankung und anderweitige pflegerelevante Umstände flossen ebenfalls mit in die Bewertung der nötigen Unterstützung ein.

Ähnlich wie bei Parkinson, verhielt es sich bei den Pflegestufen mit Schlaganfall-Patienten. Je nach Grad der Einschränkung durch die Krankheit wurde eine Pflegestufe durch die jeweils zuständige Krankenkasse erteilt.