Pflege und Pflegegrad mit Rollstuhl

Veröffentlicht am: 29.12.2022

Das Leben im Rollstuhl stellt Betroffene und ihre Angehörigen vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger sind verlässliche Informationen darüber, welche Leistungen von Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Das Team von Dr. Weigl & Partner steht Ihnen kompetent zur Seite.

Pflege im Rollstuhl

Wer nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung im Rollstuhl sitzen muss, stellt fest: Nichts ist, wie es einmal war. Prinzipiell kann jeder Mensch in jeder Lebensphase von der Situation betroffen sein, dass ein Rollstuhl notwendig wird. In einigen Fällen handelt es sich dabei um eine zeitlich begrenzte Phase, andere Patienten sind für den Rest ihres Lebens auf den Rollstuhl angewiesen, andere wiederum sitzen seit Geburt im Rollstuhl.

Die Auswirkungen sind immens, vor allem ist es auch eine psychisch schwierige Situation für die Betroffenen, ihre Angehörigen und das professionelle Pflegepersonal. Die eigene Lage und die verminderte Selbstständigkeit zu akzeptieren, fällt vielen Menschen enorm schwer. Noch immer ist in Deutschland das öffentliche Leben nicht uneingeschränkt barrierefrei gestaltet, was Rollstuhlfahrern viele Wege zusätzlich erschwert. Dazu kommen oft Sorgen um die Finanzierung spezieller Hilfsmittel und eventueller wohnraumverbessernder Maßnahmen.

Wir geben nachfolgend wichtige Informationen rund um das Thema Pflegegrad (früher Pflegestufe) bei Personen mit Rollstuhl.

Im Folgenden werden unter anderem diese Fragen beantwortet:

  • Add

    Wann gewähren die Kranken- und Pflegeversicherungen finanzielle Unterstützung bei einem Rollstuhl?

  • Add

    Was muss beim Antrag beachtet werden?

  • Add

    Welches Modell ist für mich oder meinen Angehörigen geeignet?

Rollstuhl – ein Hilfsmittel der Kranken- und Pflegekassen

In Deutschland leben ca. 1,6 Millionen Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es kann sich um eine Querschnittslähmung handeln, möglicherweise nach einem Unfall, es kann aber auch eine Krankheit vorliegen, die die Bewegungsfähigkeit einschränkt, wie zum Beispiel Multiple Sklerose. Oft ist die Mobilität aufgrund altersbedingter Gebrechen nicht mehr gegeben. Auch ein Schlaganfall geht häufig mit Lähmungen einher, die den Einsatz eines Rollstuhls unverzichtbar machen.

Viele Betroffene sind mit den administrativen Vorgängen, die bewältigt werden müssen, um einen Rollstuhl zu erhalten, überfordert. Je nach Modell ist der Kauf eines Rollstuhls mit enormen Kosten verbunden.

Die Kranken- und Pflegekassen in Deutschland definieren den Rollstuhl als sogenanntes Hilfsmittel, das in zwei Fällen eingesetzt wird: einerseits, wenn eine Beeinträchtigung bereits besteht und andererseits aber auch dann, wenn eine Beeinträchtigung oder eine Behinderung droht, und dieser vorgebeugt werden soll.

Unter Pflegehilfsmitteln werden zum Beispiel Gegenstände verstanden, die die Körperpflege oder die Mobilität erleichtern. Ein Rollstuhl ist ein solches Hilfsmittel, das die Pflege der Patienten unterstützt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) führt ein Verzeichnis über die Hilfsmittel, hier werden auch Rollstühle jeglicher Art unter der Produktgruppe 18 (Kranken- und Behindertenfahrzeuge) geführt. Der Fachbegriff hierfür lautet „Krankenfahrstuhl“.

Was ist wichtig, wenn es um den Rollstuhl als Hilfsmittel geht?

  • 1

    Die gesetzlichen Krankenkassen sind diejenigen Ansprechpartner, die die Kosten für Hilfsmittel zur Pflege am häufigsten übernehmen.

  • 2

    In aller Regel werden die Pflegehilfsmittel den Betroffenen leihweise zur Verfügung gestellt.

  • 3

    Handelt es sich um keine Leihgabe, werden die Patienten dazu angehalten, sich an den Kosten zu beteiligen.

  • 4

    Es ist auch eine Befreiung von dieser Zuzahlung möglich. Es gibt bestimmte Zuzahlungsgrenzen; wenn die Bruttoeinnahmen diese unterschreiten, ist keine Kostenbeteiligung nötig. Die jeweiligen Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen geben hier detailliert Auskunft.

Rollstuhl und Pflegebedürftigkeit

Bis 2017 gab es in Deutschland die sogenannten Pflegestufen, die durch eine große Pflegereform von fünf Pflegegraden abgelöst wurden. Der Pflegebegriff wurde erweitert, es stehen nicht mehr nur körperliche Krankheiten im Fokus, es werden nun auch geistige und psychische Beeinträchtigungen in den Blick genommen, sodass zum Beispiel bei einer Demenz leichter ein Pflegegrad attestiert wird.

Was ist wichtig beim Thema Pflegegrad (früher Pflegestufe)?

  • 1

    Die Erteilung eines Pflegegrades hängt davon ab, ob der Betroffene sein Leben noch selbstständig führen kann.

  • 2

    Ist die Selbstständigkeit der Betroffenen beeinträchtigt, wird über den konkreten Pflegegrad entschieden.

  • 3

    Die Prüfung des Pflegegrads (früher Prüfung der Pflegestufe) erfolgt im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessments“.

  • 4

    Die Pflegegrade sind mit dem Anspruch auf Pflegeleistungen und somit auch mit dem Anspruch auf Hilfsmittel zur Pflege verbunden.

Der Antrag auf Verwendung eines Rollstuhls muss nicht zwingend mit der Erteilung eines Pflegegrades (bis 2017 Pflegestufe) einhergehen.

Wenden Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt, der eine entsprechende Verordnung ausstellt und Sie auch bezüglich des Rollstuhlmodells beraten kann. Im Sanitätshandel erhalten Sie kompetente und individuelle Beratung. Reichen Sie den Kostenvoranschlag zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung ein, die über die Kostenübernahme entscheidet.

Da von dem Antrag auf einen Pflegegrad (früher Antrag auf eine Pflegestufe) viel abhängt, sollten Sie hier sorgfältig vorgehen, sich intensiv vorbereiten und eventuell auch externe Beratung nutzen. Wir von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gern kompetent. Unser Team hat jahrelange Erfahrung in der erfolgreichen Beantragung des Pflegegrades.

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Rollstuhl – Modelle und Varianten

Es gibt eine Vielzahl von Varianten und Rollstuhltypen auf dem Markt – je nach Art der Erkrankung oder Behinderung oder dem Anwendungszweck. Auch der Komfort der jeweiligen Modelle differiert. Grundsätzlich lässt sich zwischen manuellen und elektrischen Rollstühlen unterscheiden.

Unterteilung der Rollstühle im Hilfsmittelverzeichnis

Im bereits erwähnten Hilfsmittelverzeichnis werden die Rollstühle gemäß ihrer fünf Anwendungsgebiete unterteilt:

  • 1

    Innenraum (Elektrorollstühle, Rollstühle mit Einarmbetrieb, Dusch- und Toilettenrollstühle),

  • 2

    Innenraum und Außenbereich inklusive Straßenverkehr (Elektrorollstühle für Kinder und Erwachsene, Schieberollstühle, Adaptivrollstühle und Rollstühle mit Greifarmantrieb),

  • 3

    Straßenverkehr (Elektromobile, Rollstühle mit Hebelantrieb und spezielle Elektrorollstühle für den Außenbereich),

  • 4

    Treppen (Treppenrollstühle, Treppenraupen und elektrisch betriebene Treppensteighilfen),

  • 5

    sonstige Anwendungsorte.

Die Auswahl des richtigen Modells sollte dabei sorgsam geprüft und auf den Einzelfall angepasst werden. Die Körpermaße und individuellen Bedürfnisse der Patienten müssen in die Entscheidung einbezogen werden, um die Selbstständigkeit im Alltag zu unterstützen.

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Gut zu wissen

Besonders häufig werden der Standardrollstuhl und der Multifunktionsrollstuhl verwendet.

Die wichtigsten Informationen zum Standardrollstuhl

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    Ein sogenannter Standardrollstuhl ist ein einfaches Basis-Modell, das nur bedingt individuell einstellbar ist.

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    Diese Rollstühle kommen oft in Pflegeheimen oder während einer kurzfristigen Nutzung, zum Beispiel nach einem Beinbruch, zum Einsatz. Als dauerhafte Lösung sind sie nicht vollumfänglich zu empfehlen.

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    Eine etwas leichtere Variante ist der Leichtgewicht-Rollstuhl, der einfacher in der Handhabung ist als der Standardrollstuhl.

Der Multifunktionsrollstuhl – die individuellere Lösung

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    Der Multifunktionsrollstuhl lässt sich besser auf den Einzelfall einstellen.

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    Dieses Modell verfügt über mehr Ausstattung, zum Beispiel eine zusätzliche Kopfstütze, was das Sitzen deutlich bequemer macht.

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    Wenn die Betroffenen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, wird oft der Multifunktionsrollstuhl gewählt.

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Gut zu wissen

Das Sortiment an Rollstühlen ist groß, so gibt es auch Aktiv-Rollstühle, Transport-Rollstühle, Dusch-Rollstühle oder Rollstühle für Kinder.

Unser Team bei Dr. Weigl & Partner besteht aus Experten, die sich auf die Thematik Pflege spezialisiert haben. Gerne unterstützen wir Sie bei allen wichtigen Themen der Pflege wie dem Antrag auf einen Rollstuhl bei Ihrer Pflegeversicherung oder auch bei der Einstufung in einen Pflegegrad. Aber auch bei einer Höherstufung Ihres Pflegegrades oder einem Widerspruch gegen Ihre Pflegegrad-Einstufung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!