Pflegebedürftigkeit kann plötzlich auftreten oder sich lange ankündigen – im Alter sind besondere Anforderungen an die tägliche Pflege nötig. Betroffene erhalten in Deutschland einen Pflegegrad und damit auch Leistungen der Pflegeversicherung.
Das Thema Pflegebedürftigkeit
3,4 Millionen Menschen erhielten Ende 2017 Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Hinter dieser Zahl stehen viele Einzelschicksale, die die betroffenen Familien vor große Herausforderungen stellen. Manchmal kündigt sich der Pflegebedarf schon länger an, eine stetige Verschlechterung des Gesundheitszustandes macht die Beantragung eines Pflegegrades (früher Pflegestufe) dann irgendwann unumgänglich. Und in einigen Fällen tritt der Pflegebedarf auch plötzlich und unerwartet auf, zum Beispiel nach einem Unfall, einem Sturz oder einem Schlaganfall – oft ein Schock für die Patienten und ihre pflegenden Angehörigen.
Die Prognosen sind deutlich: Deutschland wird immer älter, die Alterspyramide verschiebt sich weiter. Und je älter jemand wird, desto wahrscheinlicher ist auch der Pflegebedarf. Das heißt, in Zukunft wird es noch mehr Menschen geben, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.
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Gut zu wissen
Schätzungen zufolge wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis ins Jahr 2030 auf über 4 Millionen steigen. Gleichzeitig fehlt es in Pflegeheimen und Krankenhäusern an professionellem Pflegepersonal.
Noch immer wird ein Großteil der Pflegebedürftigen zu Hause von den Angehörigen gepflegt. Die Pflegeleistungen, die mit einem Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) einhergehen, sollen die Familien dabei entlasten. Wer über einen Pflegegrad verfügt, dem steht finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu. Die emotionale Belastung der Pflegebedürftigen und Angehörigen ist aber ebenfalls immens. Besonders schwer ist es, zu akzeptieren, dass man älter und weniger leistungsfähig wird – und zu sehen, wie Großeltern, Mütter und Väter schwächer werden.
Altersschwäche
Bis ins hohe Alter fit und gesund zu sein, ist ein Wunsch, den fast alle Menschen in sich tragen. Tatsächlich macht es die moderne Medizin möglich, dass immer mehr Ältere lange Zeit selbstständig in ihren eigenen vier Wänden leben können. Und doch sind viele Pflegebedürftige (mit Pflegegrad bzw. Pflegestufe) auf externe Unterstützung angewiesen. Der Begriff der Altersschwäche (Marasmus senilis) bezeichnet einen natürlichen Alterungsprozess, der stetig fortschreitet.
Wichtige Bereiche für die Feststellung des Pflegegrads
Hilfe kann bei Pflegebedürftigen in unterschiedlichen Bereichen nötig sein. Ziel der sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) ist es daher, den individuellen Bedarf zu erfassen. Bei der Einschätzung, welcher Pflegegrad vergeben wird, sind vor allem sechs Bereiche entscheidend:
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Mobilität: Ist die selbstständige Fortbewegung in der eigenen Wohnung möglich? Können auch die täglichen Wege, zum Beispiel zum Supermarkt, bewältigt werden? Bereitet das Treppensteigen Probleme?
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Psyche: Hat ein Patient seelische oder psychische Probleme? Ist er ängstlich oder aggressiv, ist professionelle Hilfe hier nötig?
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Kognition und Kommunikation: Ist die räumliche, örtliche und zeitliche Orientierung jederzeit gegeben? Werden Entscheidungen rational getroffen? Ist die Kommunikation eingeschränkt?
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Selbstversorgung: Sind die Bereiche Körperpflege, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden betroffen oder können diese Aufgaben noch selbstständig bewältigt werden?
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Umgang mit Krankheit und Belastung: Ist Hilfe bei Arztbesuchen, der Einnahme von Medikamenten oder sonstigen Herausforderungen der täglichen Pflege nötig?
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Alltag und Sozialleben: Wird der Alltag noch selbstständig geplant, werden soziale Kontakte gepflegt? Verlinkung Antrag Pflegegrad
Kognitive Fähigkeiten im Alter
Vor allem der Verlust kognitiver Fähigkeiten ist oft schwer zu akzeptieren – für die Betroffenen selbst, wie auch für ihre Familien. Bei der Senilität handelt es sich um einen Zustand der Demenz, unterschiedliche körperliche Bereiche und Funktionen können davon betroffen sein.
Die wichtigsten Fakten zur Senilität:
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Die Senilität ist eine nicht heilbare Krankheit.
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Bei der Senilität gehen vor allem Erinnerungen und Gedächtnisleistung verloren.
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Es werden zwei verschiedene Formen der Demenz unterschieden.
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Bei der präsenilen Demenz handelt es sich um Erkrankte, die jünger sind als 65 Jahre, bei der senilen Demenz sind die Patienten 65 Jahre und älter.
Da Senilität meist langsam und schleichend auftritt, wird sie zu Anfang häufig nicht erkannt. Die zunehmende Gedächtnisschwäche wird oftmals zunächst als Vergesslichkeit abgetan. Die Früherkennung ist äußerst schwierig, auch die Ursachen sind noch nicht komplett erforscht. Es ist nicht selten, dass bereits Jahre vergangen sind, in denen es zu unbemerkten Veränderungen in den Strukturen des Gehirns gekommen ist, bis die Diagnose korrekt gestellt wurde. Vor allem die psychische Belastung ist hoch. Nicht nur die Betroffenen selbst verlieren ihre kognitiven Fähigkeiten, ihr Gedächtnis, eventuell ihre Sprache und ihre Erinnerungen. Auch die Angehörigen verlieren Stück für Stück ein Familienmitglied. Es ist schwer, zu akzeptieren, dass der Verlauf der Krankheit zwar positiv beeinflusst werden kann, aber es nicht zu einer Heilung kommen wird.
Pflegebedarf und Pflegegrad bei Senilität
2017 wurde eine umfangreiche Pflegereform durchgeführt, im Zuge dessen kam es auch zu einer Neudefinition des Pflegebegriffs. Nun sind es nicht nur körperliche Erkrankungen, die die Vergabe eines Pflegegrades möglich machen. Es werden auch geistige oder seelische Einschränkungen betrachtet. So erhalten senile oder demente Personen heute leichter einen Pflegegrad, als dies früher bei der Pflegestufe der Fall war. Das ist für die Betroffenen eine echte Erleichterung, denn mit einem Pflegegrad gehen Leistungen der Pflegeversicherung einher, die den Alltag enorm verbessern können.
Gut zu wissen
Bis 2017 gab es drei Pflegestufen, die abhängig vom täglichen Zeitaufwand, der für die Pflege angefallen ist, vergeben wurden. Aktuell sind es fünf Pflegegrade, der Fokus liegt nun auf dem Grad der Selbstständigkeit.
Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos erfolgen, telefonisch oder per Brief. Dabei ergibt es Sinn, sich intensiv vorzubereiten, eventuell ein Pflegetagebuch zu führen und den konkreten Pflegebedarf selbst richtig einzuschätzen. Im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessments“ wird dann jeder Fall individuell betrachtet. In der Regel wird der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, mit einem Pflegegutachten beauftragt, anhand dessen über den möglichen Pflegegrad entschieden wird.
Die Vergabe des Pflegegrades (früher Pflegestufe) ist essenziell für die Betroffenen. Viele Anträge auf einen Pflegegrad werden aber abgelehnt. Gründe hierfür können zum Beispiel die fehlende Vorbereitung und Dokumentation des Pflegebedarfs oder die mangelnde Zeit bei der Begutachtung sein.
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